Das Persönliche Budget – Umsetzung und Perspektiven Bremen 26.02.2009 Claudia Zinke Der PARITÄTISCHE GV
Das (trägerübergreifende) Persönliche Budget seit 2001 in SGB IX verankert 2004-2007 Erprobung in 14 Modellregionen (Ermessensentscheidung) seit 1.1.2008 Rechtsanspruch §17 SGB IX i.Vm. §159 Abs.5 SGB IX Claudia Zinke
Ziel des SGB IX Das SGB IX und Persönliche Budgets sollte dies Praxis beenden Da bin ich leider nicht zuständig! Wenden Sie sich doch bitte an….“ K. Schrader Claudia Zinke
Voraussetzungen nach §17 SGB IX Behinderung oder von Behinderung bedroht nach §2 SGB IX (unabhängig von Alter, Art und Umfang der Behinderung) Grundsätzlich: alle Leistungen sind budgetfähig für die individuellen Rehabilitation oder Teilhabe Claudia Zinke
Wozu dienen Persönliche Budgets? Hilfen nach Maß Förderung und Stärkung der Eigenverantwortung und Selbstbestimmung Entdeckung, Stärkung und Nutzung von persönlichen, sozialen und ökologischen Ressourcen Benennung konkreter Teilhabemöglichkeiten und Erschließung Neuer Claudia Zinke
Wozu dienen Persönliche Budgets? Vernetzung von ambulanten und stationären Strukturen sowie informellen Hilfen Beeinflussung des steigenden Bedarfs stationärer Hilfen Veränderung der stationären Organisationen bei neuer Steuerung des Mitteleinsatzes Claudia Zinke
Wie sollen sie bemessen sein? Grundversorgung Deckung des Unterstützungsbedarfes zur Teilhabe und Rehabilitation bisherige Leistungen sollen jedoch nicht überschritten werden (§17 SGB IX) Bemessung der Höhe am individuellen Bedarf „Soll-Regelung“ in §17 SGB IX wird von Seiten der Leistungsträger oft mit „darf nicht“ übersetzt Dies ist falsch: der Rechtsbegriff „Soll“ bedeutet, dass in begründeten Fällen durchaus die bisherige Höhe der Leistungen überschritten werden darf Maßgebend ist der individuelle Bedarf des Antragstellers Claudia Zinke
Umsetzungsstand Anfragen Kompetenzzentrum Persönliches Budget: ca.10-20 Anfragen am Tag Bedarf an Informationen, Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen hoch Ähnlich: Beratungstelefon Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben - ISL e.V. und Beratungstelefon des BMAS Claudia Zinke
Umsetzungsstand Keine aktuellen, empirisch gesicherten Zahlen zum bundesweiten Umsetzungsstand Information BMAS: ca. 10.000 Persönliche Budgets Die Zahl 10.000 ist aus dem Protokoll der Reden im Bundestag vom 18.12.2008, zitiert: Franz Thönnes, Parlamentarischer Staatssekretär des BMAS, S.21340 Angabe der 10.000 Budgets aber sehr zu differenzieren: Es wurden dort mitgezählt u.a. die so genannten „Persönliche Budgets“ aus Rheinland-Pfalz; dies sind jedoch in der Regel keine richtigen Persönlichen Budgets sonder Sondermodell wie ca. 3313 bewilligte „Hilfen nach Maß“, 72 Budgets für Arbeit Modell Rheinland Pfalz, Insgesamt sind in Rheinland-Pfalz (Stand Januar 2009) nur 4 „reine“ trägerübergreifende Persönliche Budgets bewilligt worden Claudia Zinke
Beispiele Bayern 425 Persönliche Budgets Baden-Württemberg Saarland ca. 50 bewilligte Persönliche Budgets 32 weitere Anträge Bremen 1 Persönliches Budget Es liegen weitere Zahlen aus Bundesländern vor, aber nicht aus allen Bundesländern: Quelle sind i.d.R. Landesministerien ohne gesicherte Statistik Beispiele: Landesministerium Bayern gibt 425 bewilligte Persönliche Budgets durch den überörtlichen Sozialhilfeträger an; keine Angaben zu anderen Trägern z.B. örtliche Sozialhilfeträger Nach Aussage des Landesministeriums Baden-Württemberg hat es zum Stichtag 30.Juni 08 insgesamt 382 bewilligte Persönliche Budgets gegeben Landesministerium Saarland im Oktober 08: ca. 50 bewilligte Persönliche Budgets und zum damaligen Zeitpunkt noch 32 weitere Anträge In Bremen wurde uns am Montag, den 23.2.2009 das erste bewilligte Persönliche Budget bekannt Überwiegend bei den Sozialhilfeträgern Claudia Zinke
Umsetzungsstand Handlungsempfehlung Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) „Trägerübergreifende Aspekte bei der Ausführung von Leistungen durch ein Persönliches Budget“ Neuveröffentlichung Februar 2009 -Problematisch: die Handlungsempfehlung wurde nicht von den kommunalen Spitzenverbänden, also örtliche Sozialhilfe Problematisch Handlungsempfehlung wurde nicht von den kommunalen Spitzenverbänden also den örtlichen Trägern der und Kinder- und Jugendhilfe mitgetragen Aber: Jugendhilfeträger konnten wir die überarbeitet Version der Handlungsempfehlung gewonnen werden die BAR plant die überarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Persönlichen Budget Ende Februar 2009 zu veröffentlichen. In der Fassung wurden Änderungen vorgenommen, die beispielsweise die Anpassung der Leistungen der Reha-Träger, die Aufnahme der Darstellungen der Leistungen der Jugendhilfe (dies war in der alten Fassung nicht erfolgt) und Beispiele für Bescheide, die u.a. auch Zielformulierungen und Aussagen zu Qualitätsvorgaben beinhalten, betreffen. Der PARITÄTISCHE und die Verbände haben sich in den Diskussionsprozess eingebracht. Der PARITÄTISCHE hat u. a. auf die Thematik der Qualitätsvorgaben im Diskussionsprozess aufmerksam gemacht. Die Krankenkassen bleiben jedoch bei der Auffassung, dass sie die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses einzuhalten haben und somit eine Bindung auch beim Persönlichen Budget an entsprechende Leistungserbringer erfolgt. Ferner wurde auf die Leistung der Unterstützten Beschäftigung hingewiesen. Diese wird in der Broschüre nicht explizit benannt. Die Ausführungen zur Beratung und Unterstützung der Verbände sind wieder beigefügt, weil hier wieder keine Einigung erreicht werden konnten. Claudia Zinke
Umsetzungsstand Zusätzlich: Bundesländer und Rehabilitationsträger erstellen eigene Handlungs- und Umsetzungsempfehlung Kompetenzzentrum erarbeitet derzeit Übersicht zu den einzelnen Bundesländern www.budget.paritaet.org Rubrik: Aus den Bundesländern Positiv: damit Schaffung einer gewissen Transparenz und Einheitlichkeit für die Umsetzung in den Bundesländern Problematisch: Umsetzungsvorgaben variieren von Bundesland zu Bundesland Mecklenburg Vorpommern Nicht zu akzeptieren und rechtswidrig sind Vorgaben z.B. des Kommunalen Spitzenverbandes aus Mecklenburg Vorpommern, der Persönliche Budgets an das Merkmal der Geschäftsfähigkeit bindet und somit Kinder mit Behinderung und Menschen mit einer geistigen Behinderung ausschließt Hessen Nicht rechtmäßig ist auch der Ausschluss bestimmter Leistungen im Rahmen eines Persönlichen Budgets, die gemäß §17 SGB IX Teilhabeleistungen sind und somit auch budgetfähig; so erfolgt in der Handlungsempfehlung der örtlichen Sozialhilfeträger zur Umsetzung des Persönlichen Budgets in Hessen: dort heißt es wörtlich: „Zur Budgetierung nicht empfohlen: Frühförderung (Die Leistung ist zu komplex und somit nicht geeignet für die individuelle Regelung) Integrationsplatz Kindertagesstätten (Die Integrationsleistung muß in den Strukturen der KITA erbracht werden) Integrationshilfe in Schule bei Poolbildung (Zwei Finanzierungssysteme an einer Schule funktionieren nicht) Gebärdensprachdolmetscher (die Leistung wird nicht so regelmäßig erbracht, dass der Bedarf auf 6 Monate voraus planbar wiederkehrend ist) Lektüre für blinde Menschen in Braille-Schrift (wird durch Blindengeld abgedeckt)“ Auf der Seite Kompetenzzentrum derzeit Unterlagen zu den Ländern Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, demnächst Mecklenburg-Vorpommern Bremen liegt nun auch vor Positiv die Übernahme der Rolle des Beauftragten Claudia Zinke
Umsetzungsstand Anteil der Behinderungsarten bei den Budgetnehmer/-innen: 42% psychische Erkrankung 31% geistige Behinderung 19% Körperbehinderung Ergebnisse aus den Modellregionen Stand Sommer 2007 Dies Ergebnisse auf Grundlage der wissenschaftlichen Begleitforschung, der 845 Persönliche Budgets zur Auswertung zu Grunde lagen !0.000 Persönliche Budgets heute Die Auswertung erfolgte im Sommer 2007 Nicht mehr repräsentativ Verschiebung erkennbar: mehr Menschen mit einer Körperbehinderung Starke Nachfrage von Eltern mit behinderten Kindern Verschiebung vergleichbar mit Entwicklungen in anderen europäischen Ländern, z.B. Großbritannien (Schweden habe ich nicht gefunden!!!!!) siehe nächste Folie Claudia Zinke
Budgetnehmer Großbritannien nach Behinderungsart Universität Dortmund/Prof. Dr.rer.soc. Elisabeth Wacker Claudia Zinke
Umsetzungsstand Nach Abschluss der Modellregionen Sommer 2007: 95% der Persönlichen Budgets in der einzelnen Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers Wahrnehmung: Weiterhin die meisten Persönlichen Budgets in Einfachzuständigkeit des Sozialhilfeträgers Kaum trägerübergreifende Persönliche Budgets Im Extremfall: mehrere einzelne Persönliche Budgets für einen Budgetnehmer; Beispiel: Familie Roebke aus Brühl, Sohn 35 Jahre, Downsyndrom, hat ein Persönliches Budget für Arbeit über die BA = Begleitung und Anleitung am Arbeitsplatz beim Deutschlandfunk in Köln und unabhängig davon ein Persönliches Budget des Sozialhilfeträgers für eigenständiges Wohnen in der eigenen Wohnung Zunehmend Persönliche Budgets über die BA Auch Krankenkassen öffnen sich langsam Claudia Zinke
Budgethöhen 36 Euro - 13.275 Euro Mehrheitlich Budgets zwischen i.d.R. in Form von Stundensätzen: Professionelle Fachkräfte 27,00 € – 50,00 € Nichtprofessionelle Kräfte 7,50 € – 26,00 € Keine einheitlichen Kriterien zur Festlegung der Budgethöhen: Budgetkalkulationen erfolgen überwiegend auf der Basis von Fachleistungsstunden Professionelle Fachkräfte 27,00 € – 50,00 € Nichtprofessionelle Kräfte 7,50 € – 26,00 € Bremen 6,15 – 7,15 problematisch weil es gibt zumindest ein erstes Urteil, das mindestens 7,50 zu zahlen sind Hinzu kamen Teilpauschalen orientiert an individuellen Lösungen und Pauschalen nach Bedarfsgruppen Zu nah am Sachleistungsprinzip Claudia Zinke
Umsetzungsstand - Beratung und Unterstützung Handhabung der „Soll-Regelung“ zu den Budgethöhen Budgetbemessung Trägerübergreifende Budgets Pflegeversicherungsleistungen Bedarfsfeststellungsverfahren Bindung an vertragliche Leistungserbringer (SGB V) 1. Beratung und Unterstützung Zu wenig dauerhafte und regionale Beratung und Unterstützung Finanzierung von Beratung und Unterstützung Hinweis auf Beratungsstellenverzeichnis Kompetenzzentrum nach Postleitzahlen geordnet; ca. 150 registrierte Beratungsstellen Aufgabe der bundesweiten Vernetzung der Beratungsstellen: 1. Treffen noch in diesem Halbjahr 2. Handhabung der „Soll-Regelung“ „Soll-Regelung“ beachten; muss weiterhin auch durch BMAS klargestellt werden 3. Budgetbemessung Keine einheitlichen Kriterien zur Festlegung der Budgethöhen: Budgetkalkulationen erfolgen überwiegend auf der Basis von Fachleistungsstunden Professionelle Fachkräfte 27,00 € – 50,00 € Nichtprofessionelle Kräfte 7,50 € – 26,00 € Hinzu kamen Teilpauschalen orientiert an individuellen Lösungen und Pauschalen nach Bedarfsgruppen Zu nah am Sachleistungsprinzip 4. Zu wenig trägerübergreifende Budgets 5. Pflegeversicherungsleistungen nur in Form von Gutscheinen Bindung an anerkannten Pflegedienst Einschränkung der Wahlfreiheit bei der Auswahl der Assistenten Einschränkung der Selbstbestimmung bei der Verwendung des Budgets geplante Pflegereform beachtet unzureichend die Modellergebnisse Dies gilt auch für Leistungen des § 45 6. Bedarfsfeststellungsverfahren keine einheitlichen Kriterien in Deutschland keine abgestimmten Kriterien zwischen den Reha-Trägern Forderung: Hilfebedarfsermittlung an Hand der ICF Deutscher Verein AG für Kriterien für die Ermittlung des Hilfebedarfs 7. Bindung an vertragliche Leistungserbringer: Einschränkung der Wahlfreiheit der Budgetnehmer hinsichtlich der Wahl der Leistungserbringer: Widerspruch zwischen gesetzlicher Qualitätsbindung z.B. der Krankenkassen und Maßstab der Ergebnisqualität im Rahmen der Nutzung eines Persönlichen Budgets Claudia Zinke
Umsetzungsstand Für den Bereich der beruflichen Teilhabe: Werkstätten (WfbM) Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit (DIA-AM) Unterstützte Beschäftigung Ausschreibung PB und Werkstätten: Werkstattleistungen sind budgetfähig Aber BMAS: kein Einsatz Persönlicher Budget außerhalb oder ohne Anbindung an die Institution Werkstatt Stellt eine Einschränkung der Handhabung Persönlicher Budgets dar Ungeklärt: Rentenversicherungsbeiträge im Rahmen von „Beschäftigung“ über Persönliches Budget außerhalb von WfbM und ohne sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis Mögliche Lösung: Regelung Integrationsprojekte: Verfahrensregelung zur Rentenversicherung von ehemaligen WfbM-Beschäftigten in Integrationsprojekten Bereits seit dem Jahr 2000 existiert die gesetzliche Regelung, dass Personen, die aus einer Werkstatt für behinderte Menschen in ein Integrationsprojekt wechseln, einen Bestandsschutz in der Rentenversicherung genießen. Dies bedeutet, dass als Bemessungsgrundlage der Beiträge zur Rentenversicherung nicht der tatsächliche Lohn, sondern (in Analogie zur WfbM-Regelung) eine fiktive Höhe von 80 % der monatlichen Bezugsgröße (Durchschnittslohn) zugrunde gelegt wird. Obgleich die rechtlichen Regelungen alt sind, gab es zum Teil unklare oder gar keine Verfahren zur verwaltungsmäßigen Umsetzung. Diese sind jetzt ebenfalls im Rahmen der Beschlussfassung zur Unterstützten Beschäftigung rechtlich fundiert worden (§179 Abs.1 Satz 1 und Satz 3 SGB VI sowie § 180 SGB VI). Demnach haben die Integrationsprojekte die entsprechenden Rentenversicherungsbeiträge abzuführen. Den Differenzbetrag zu dem Rentenversicherungsbeitrag auf Basis des tatsächlichen (geringeren) Lohnes können sie von den Stellen erstattet bekommen, die auch für die Rentenbeitragserstattung bei den Werkstätten zuständig sind. WfbM-Außenarbeitsplätze in Integegrationsfirmen Das Sozialgericht Berlin hat am 30.10.2008 festgestellt, dass die Einrichtung von Außenarbeitsplätzen einer Werkstatt für behinderte Menschen in einem Integrationsprojekt zulässig ist. Dies versuchte die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, zu unterbinden. Die Zentrale der BA in Nürnberg als unterlegene Prozesspartei wird wohl auf eine Revision verzichten. PB und DIA-AM: Nach Aussage der BA nicht budgetfähig Die Bundesagentur für Arbeit hat im Sommer 2008 die Maßnahme "Diagnose der Arbeitsfähigkeit besonders betroffener behinderter Menschen" (DIA-AM) " eingeführt und versucht damit die steigenden Zugangszahlen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) zu beeinflussen. Externe Dienstleister sollen die Aufgabe der Diagnostik wahrnehmen, die über ein Ausschreibungsverfahren nach den Regeln des Vergaberechts ermittelt werden. Die Feststellungsmaßnahme DIA-AM umfasst 12 Wochen und beinhaltet in der ersten Phase die Diagnose und in der zweiten Phase die Beobachtung in den Praktikums- bzw. Erprobungsplätzen durch den Leistungsträger. Ziel der Maßnahme ist es, festzustellen, ob Beschäftigungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in der WfbM gegeben ist. Vom Dienstleister wird neben der Feststellung auch ein sehr konkreter Vorschlag für die Integration auf dem Arbeitsmarkt bis hin zu Aussagen zum Assistenzbedarf erwartet. Die Reha-Berater der BA treffen auf dieser Grundlage eine Entscheidung. Dies kann auch eine Maßnahme in der WfbM sein. Ist die Arbeitsmarktfähigkeit gegeben, so steht dem Reha-Berater die gesamte Palette der Rehabilitation für den allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung, insbesondere das geplante Instrument der Unterstützten Beschäftigung. Leistungen des Persönlichen Budgets sollen bei DIA-AM vorerst "ausgeklammert werden", da diese Leistungsform nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit wohl erst einmal zu kompliziert wäre. Bisher liegen keine Erfahrungen aus der Praxis zur Umsetzung und zum Erfolg der Maßnahme vor. PB und UB: Budgetfähig Die Bundesregeierung unterstützt die Entwicklung neuer Angebote mit der Schaffung des neuen Förderinstruments Unterstützte Beschäftigung, dass zum 01.01.2009 über § 38 a "Unterstützte Beschäftigung" neu im Teil 2 des SGB IX Teilhabe am Arbeitsleben verankert wird. Als Zielgruppe sind vorrangig Schulabgängerinnen und Schulabgänger aus Förderschulen im Blick, aber auch Personen bei denen sich im Laufe des Erwerbslebens eine Behinderung einstellt. Es geht insbesondere um Personen, für die wegen Art oder Schwere der Behinderung eine berufsvorbereitende Maßnahme oder Berufsausbildung nicht in Betracht kommt, aber dennoch die Prognose besteht, dass eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen kann. Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist die Vorbereitung auf eine Qualifizierung für eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Die Leistungen umfassen Qualifizierung und bei Bedarf Berufsbegleitung und können für zwei bis drei Jahre erbracht werden. Die Maßnahme kann verlängert werden, wenn diese aus innerbetrieblichen Gründen neu begonnen oder fortgesetzt werden muss. Für die Berufsbegleitung ist das Integrationsamt zuständig. Die Leistungen der Unterstützten Beschäftigung können in zwei Phasen gewährt werden: die individuelle betriebliche Qualifikation und die Berufsbegleitung. Als problematisch kann die von der Bundesagentur für Arbeit geplante Vergabepraxis in Form von Ausschreibungen eingestuft werden. Die Leistungen der Unterstützten Beschäftigung sind ebenfalls grundsätzlich budgetfähig. Der Vorteil des Instruments ist, dass die Maßnahmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt umgesetzt werden und die sozialversicherungsrechtlichen Fragen, insbesondere der Rentenversicherungsbeiträge geklärt sind. In anderen Bereichen der Beschäftigung außerhalb der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ist bei nichtsozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen mit sehr geringem Einkommen die Rentenabsicherung nicht gegeben. Ausschreibung Widerspruch persönliches Budget Selbstbestimmung, Wunsch- und Wahlfreiheit Claudia Zinke
Anzeige aus einem Werbeprospekt eines Supermarktes Claudia Zinke
Ausblick UN-Behindertenrechtskonvention Aussagen und Empfehlungen der ASMK zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe Claudia Zinke
Chancen 80% befragter Budgetnehmer bewerten ihr persönliches Budget positiv und würden es wieder in Anspruch nehmen bedarfsgerechte Lösungen, wenn alle Beteiligten aufeinander zugehen Claudia Zinke
Wie ich die Sache übersehe, haben unsere Bürger keine Probleme“ K Wie ich die Sache übersehe, haben unsere Bürger keine Probleme“ K. Schrader Claudia Zinke
Angebote Kompetenzzentrum Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Informationen Beratung Veranstaltungen Vernetzung der Beratungsstellen www.budget.paritaet.org budget@paritaet.org Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Claudia Zinke