Arbeitsschutzkonzept für abwassertechnische Anlagen

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 Präsentation transkript:

Arbeitsschutzkonzept für abwassertechnische Anlagen Vorstellung der Informationsbroschüre für Führungskräfte im Abwasserbereich 44. Lehrer- und Obleutebesprechung 2016 Kanal- und Kläranlagennachbarschaften Michael Birkhorst, Aufsichtsperson KUVB 16. – 17. Februar 2016, Landshut

Persönliche Vorstellung – Michael Birkhorst Dipl. – Ing. Univ. Elektrotechnik (UniBw München) Seit 1. August 2009 beim Bayer. GUVV / KUVB Seit 14. Oktober 2011 Aufsichtsperson Stellv. Leiter der Abteilung Staatliche und Kommunale Unternehmen Betreuung von Kommunalen Verwaltungen, Bauhöfen, Kläranlagen, Wertstoffhöfen, Deponien und Sparkassen Unfalluntersuchungen und Berufskrankheiten-Ermittlungen Michael.Birkhorst@kuvb.de Telefon: 089 36093-177 Arbeitsschutzkonzept, Birkhorst, Februar 2016

Inhaltsübersicht der Broschüre Einleitung I Rechtsgrundlagen II Arbeitsschutzkonzept für abwassertechnische Anlagen III Gesetze Vorschriften, Regeln, Informationen, Normen und Literatur IV Internetadressen Anhang Arbeitsschutzkonzept, Birkhorst, Februar 2016

I. Rechtsgrundlagen 1. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als Führungsaufgabe Kernpflichten des Unternehmers Organisationspflichten Der Unternehmer muss den Betrieb regeln: Er muss sagen, wo es langgeht! Auswahlpflichten Der Unternehmer darf nur geeignete Mitarbeiter und Arbeitsmittel einsetzen! Kontrollpflichten Der Unternehmer muss kontrollieren: Er muss sich davon überzeugen, dass gemäß seinen Anweisungen gehandelt wird! Arbeitsschutzkonzept, Birkhorst, Februar 2016

I. Rechtsgrundlagen 1. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als Führungsaufgabe (Broschüre ab Seite 5) Unternehmerpflichten Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten Gefährdungsbeurteilungen durchführen + Dokumentation Mängel unverzüglich beseitigen Beschäftigte unterweisen Arbeitsschutzkonzept, Birkhorst, Februar 2016

I. Rechtsgrundlagen 1. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als Führungsaufgabe Verantwortung von Führungskräften Verantwortung ist die Pflicht, für Handlungen – sei es in Form des Tuns oder des Unterlassens – einzustehen und die Folgen zu tragen. Der Umfang der Verantwortung hängt von der Aufgabe ab, die zu erfüllen ist. Umfang bemisst sich nach: der Weisungsbefugnis gegenüber Mitarbeitern der Verfügung über Geldmittel und des Zuständigkeitsbereichs  Pflichtenübertragung nach §13 DGUV Vorschrift 1 Arbeitsschutzkonzept, Birkhorst, Februar 2016

I. Rechtsgrundlagen 1. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als Führungsaufgabe Aufgaben von Führungskräften, u. a.: Mitarbeiter entsprechend ihrer Befähigungen und Kenntnissen auswählen und einsetzen Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen Anweisungen zum sicheren Verhalten erteilen Mitarbeiter unterweisen Betriebseinrichtungen überprüfen, Gefahrstellen beseitigen, Einhaltung der Schutzmaßnahmen kontrollieren, Bestellung von Aufsicht führenden Personen und befähigten Personen Beachtung des Arbeitsschutzes bei Ausschreibungen und Vergaben Arbeitsschutzkonzept, Birkhorst, Februar 2016

I. Rechtsgrundlagen 2. Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Broschüre ab Seite 8) Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung Sicherheitsbeauftragte Arbeitsmedizinische Vorsorge Organisation der Ersten Hilfe 3. Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Broschüre ab Seite 13) [§5 ArbSchG & §3 DGUV Vorschrift 1] Arbeitsschutzkonzept, Birkhorst, Februar 2016

Organisationsstruktur Unternehmer Arbeitgeber Personalrat Betriebsrat Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebsarzt verantwortliche Person verantwortliche Person verantwortliche Person Beschäftigte Beschäftigte Sicherheits- beauftragter Arbeitsschutzkonzept, Birkhorst, Februar 2016

Arbeitsschutzausschuss Unternehmer Beratungsgremium Ab 20 Beschäftigte Tagt mind. Vierteljährlich Beraten über Grundsatzfragen Erarbeiten von Regelungen Koordinieren von Aufgaben und Maßnahmen Erfahrungsaustausch Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit 2 Personalräte / 2 Betriebsräte Sicherheitsbeauftragter Arbeitsschutzkonzept, Birkhorst, Februar 2016

I. Rechtsgrundlagen 4. Regelmäßige Information über Gefahren (Broschüre ab Seite 15) Pflicht zur Unterweisung der Mitarbeiter Dienstanweisungen / Betriebsanweisungen Unterrichtspflicht gegenüber Fremdfirmen Verantwortung im Umgang mit Fremdfirmen Arbeitsschutzkonzept, Birkhorst, Februar 2016

I. Rechtsgrundlagen 5. Prüfungen von Arbeitsmitteln (Broschüre ab Seite 18) Befähigte Person - Allgemein Befähigte Personen - Explosionsgefährdungen Befähigte Personen - Druckgefährdungen Befähigte Personen - Elektrische Gefährdung Arbeitsschutzkonzept, Birkhorst, Februar 2016

II. Arbeitsschutzkonzept für abwassertechnische Anlagen (Broschüre ab Seite 22) beispielhafte Gliederung mit praktischen Hinweisen inkl. Überprüfung der Aufbau- und Ablauforganisation Grundlage ist Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG Integration des Arbeitsschutzes in die Organisation Dokumentation Vermeiden eines Organisationsverschuldens Arbeitsschutzkonzept, Birkhorst, Februar 2016

II. Arbeitsschutzkonzept für abwassertechnische Anlagen (Broschüre ab Seite 24) Dokumentation Gefährdungsbeurteilung Unterweisung der Beschäftigten Dienst-/Betriebsanweisungen Einsatz von Fremdfirmen Arbeitsschutzkonzept, Birkhorst, Februar 2016

II. Arbeitsschutzkonzept für abwassertechnische Anlagen (Broschüre ab Seite 32) Gefährliche Arbeiten, Erlaubnisscheine Prüfliste für Arbeitsmittel Explosionsschutzdokument Betriebsspezifische Besonderheiten Formblätter Arbeitsschutzkonzept, Birkhorst, Februar 2016

III. Gesetze, Vorschriften, Regeln, Informationen, Normen und Literatur (Broschüre ab Seite 36) Gesetze / Verordnungen [Staat] Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit [DGUV] DIN-Normen DWA-Regelwerk Verwendete Literatur Arbeitsschutzkonzept, Birkhorst, Februar 2016

Nützliche Internetlinks (Ergänzung zur Broschüre S.40/41) http://www.dwa-bayern.de/ (DWA Landesverband Bayern) http://www.kuvb.de (Kommunale Unfallfallversicherung Bayern, Bayerische Landesunfallkasse) http://www.lgl.bayern.de (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) http://www.stmas.bayern.de/gewerbeaufsicht (Bayerische Gewerbeaufsicht) http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) Arbeitsschutzkonzept, Birkhorst, Februar 2016

Anhang (Broschüre ab Seite 42) Formblätter für die Übertragung von Unternehmerpflichten (siehe DGUV Regel 100-001) Dokumentation der Unterweisung (siehe DGUV Regel 100-001) Einweisung von Fremdfirmen (DWA-A 199-1) Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (siehe DGUV Information 211-032) Arbeitsschutzkonzept, Birkhorst, Februar 2016

Anhang (Broschüre ab Seite 46) Beispielhafte Gliederung einer Dienst-, Betriebsanweisung für eine Kläranlage (siehe DWA – Arbeitsblätter A 199 Teil 1-4) Beispielhafte Gliederung einer Dienst-, Betriebsanweisung für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen Geräteprüfliste, Prüfristen Formblatt und Beispiel Betriebsanweisung (siehe DGUV Regel 103-003) Mustererlaubnisschein für das Arbeiten in umschlossenen Räumen (siehe DGUV Regel 103-003) Flucht- und Rettungsplan (siehe ASR A1.3) Arbeitsschutzkonzept, Birkhorst, Februar 2016

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit ! Arbeitsschutzkonzept, Birkhorst, Februar 2016