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Arbeitsschutzorganisation Organisationseinheit Standort

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Präsentation zum Thema: "Arbeitsschutzorganisation Organisationseinheit Standort"—  Präsentation transkript:

1 Arbeitsschutzorganisation Organisationseinheit Standort
Bitte hier die Bezeichnung der eigenen „Organisationseinheit“ eintragen – ggf. nur eines einzelnen Sachgebiets/einer einzelnen Arbeitsgruppe; bei verschiedenen Standorten, diesen ggf. ebenfalls mit angeben. Arbeitsschutzorganisation Organisationseinheit Standort Für die Verwaltung: Kanzler Für Forschung und Lehre: Rektor Fachkräfte für Arbeitssicherheit Personalräte Kanzler Bitte hier den Namen der zuständigen Führungskraft eintragen Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Vorgesetzte/-r Herr ABC  DU-0000 Betriebsarzt/-ärztin Bitte hier die Namen der Beauftragten des Bereichs einsetzen. Nicht besetzte Funktionen entsprechend vermerken und um Unterstützung (Meldung Freiwilliger) bitten. Bei den weiteren Beauftragten die genaue Beauftragten- „Funktion“ nennen Arbeitsschutzausschuss Beschäftigte Sicherheits-beauftragte/-r Herr XY  E-0000 Ersthelfer/-innen Herr YZ  DU-0000 Frau XZLang  DU-0000 Brandschutz- und Evakuierungshelfer* – derzeit unbesetzt – Weitere Beauftragte Funktion Frau XY  E-0000 Funktion Herr XY  E-0000 In PowerPoint sind Textpassagen nur schwer zu markieren, daher sind erforderliche Anpassungen durch Sprechblasen außerhalb der Folie kenntlich gemacht. Diese können nach Durchfühurng der Änderungen einfach gelöscht werden. * aus Platzgründen: dies schließt Brandschutz- und Evakuierungshelferinnen ein Die Hochschulleitung – für die Verwaltung der Kanzler – trägt die Gesamtverantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz an der Universität Duisburg-Essen. Zur Unterstützung stehen sowohl dem Kanzler als auch den Vorgesetzten (Führungskräften), letztendlich aber auch den Mitarbeitern die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure), der Betriebsarzt, die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz (für operative Aufgaben) sowie als beratendes Gremium der Arbeitsschutzausschuss zur Verfügung. Auch der Personalrat wirkt bei der sicherheitsgerechten Gestaltung der Arbeit mit und vertritt die Belange der Beschäftigten gegenüber der Hochschulleitung. Unmittelbar verantwortlich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Abteilungen sind die Vorgesetzten (Führungskräfte). Sie sind daher auch die ersten Ansprechpartner der Beschäftigten, wenn es um die Einrichtung oder Änderung der Arbeitsplätze sowie um deren Wartung und Instandhaltung geht. Eine weitere Aufgabe ist die Erstellung bzw. Organisation der Gefährdungsbeurteilung und die Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen. Können sie diese Aufgaben nicht mit den Ihnen dafür zur Verfügung stehenden Mitteln erledigen, reichen sie die entsprechenden Anfragen in der Hierarchie weiter nach oben. Den Beschäftigen stehen Sicherheitsbeauftragte als kollegiale Ansprechpartner innerhalb der Abteilung auf kurzem Weg für Fragen Rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Seite. Gleichzeitig geben die Sicherheitsbeauftragten von sich aus Tipps zum sicherheitsgerechten und sicherheitsbewussten Verhalten. Weiterhin informieren sie die Vorgesetzten über Sicherheitsmängel, die die Mitarbeiter und sie selbst nicht mit eigenen Möglichkeiten beheben können (z. B. defekte Elektrogeräte oder -installationen). Für den Fall der Fälle werden Beschäftigte aus allen Bereichen als Ersthelfer/-innen ausgebildet. Sie übernehmen sowohl die Versorgung von Bagatellverletzungen als auch die Erste Hilfe bei größeren Verletzungen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Unabhängig davon sind allerdings alle Beschäftigten zur Hilfeleistung verpflichtet. Die einfachste Form der Hilfeleistung ist es professionelle Hilfe zu alarmieren, wenn einem selbst die direkte Hilfeleistung nicht möglich ist. Brandschutz- und Evakuierungshelfer/-innen unterstützen die Räumung von einzelnen Etagen oder ganzen Gebäuden im Alarmfall. Sie leiten die Beschäftigten auf dem kürzesten Weg in sichere Bereiche und weiter zur Sammelstelle. Dort teilen sie der Feuerwehr mit ob alle Beschäftigten die Gefahrenbereiche verlassen haben oder ob einzelne Personen noch akute Hilfe benötigen. Bei Entstehungsbränden können sie erste Löschversuche unternehmen, wenn sie sich dabei nicht selbst gefährden. Bei kleinsten Bränden kann aber bereits das Ausleeren einer greifbaren Gieß- oder Kaffeekanne, bzw. Wasserflasche ausreichen und schneller gehen als erst einen Feuerlöscher zu holen oder Brandschutzhelfer/-innen zu informieren. Diese können im Anschluss aber helfen sicherzustellen, dass der Löschversuch erfolgreich war und die Aufräum- und Reinigungsarbeiten in die Wege leiten. Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer/-innen sowie Brandschutz- und Evakuierungshelfer machen diese Aufgaben ehrenamtlich. Sie erhalten somit keine zusätzliche Vergütung für ihr Engagement zum Schutz aller. Selbstverständlich erhalten sie aber Schulungen für die Aufgaben und die notwendige Zeit um diesen Nachzukommen. Auf mehrere Schultern verteilt ist der Aufwand aber überschaubar. Scheuen Sie Sich daher nicht eine dieser Aufgaben anzunehmen wenn Freiwillige gesucht werden – oder melden Sie Sich von Sich aus bei Ihrer/Ihrem Vorgesetzten. Die Errichtung, Erweiterung oder Änderung von technischen Anlagen sowie die Beseitigung von Störungen dürfen nur von den dafür qualifizierten Beschäftigten der entsprechenden Fachabteilungen durchgeführt werden. In dringenden Fällen hilft die Leitwarte weiter. Zu guter Letzt sind alle Beschäftigten verantwortlich Arbeits-, Betriebs- und Dienstanweisungen sowie Arbeits- und Gesundheitsschutzregelungen einzuhalten und sich sicherheitsgerecht und sicherheitsbewusst zu verhalten. Tipp: Bei langen Namen kann der Zeichenabstand unter „Schriftart“ -> Zeichenabstand verringert werden, so dass diese trotzdem in eine Zeile passen. Formular Stand:

2 Arbeitsschutzorganisation Organisationseinheit Standort
Bitte hier die Bezeichnung der eigenen „Organisationseinheit“ eintragen – ggf. nur eines einzelnen Sachgebiets/einer einzelnen Arbeitsgruppe; bei verschiedenen Standorten, diesen ggf. ebenfalls mit angeben. Arbeitsschutzorganisation Organisationseinheit Standort Für die Verwaltung: Kanzler Für Forschung und Lehre: Rektor Fachkräfte für Arbeitssicherheit Personalräte Kanzler Bitte hier den Namen der zuständigen Führungskraft eintragen Vorgesetzte/-r Frau ABC  DU-0000 Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Bitte hier den Namen der zuständigen Bereichsleitung eintragen Betriebsarzt/-ärztin Bereichsleitung Herr ABC  DU-0000 Bitte hier die Namen der Beauftragten des Bereichs einsetzen. Nicht besetzte Funktionen entsprechend vermerken und um Unterstützung (Meldung Freiwilliger) bitten. Bei den weiteren Beauftragten die genaue Beauftragten- „Funktion“ nennen Arbeitsschutzausschuss Beschäftigte Sicherheits-beauftragte/-r Herr XY  E-0000 Ersthelfer/-innen Herr YZ  DU-0000 Frau XZLang  DU-0000 Brandschutz- und Evakuierungshelfer* – derzeit unbesetzt – Weitere Beauftragte Funktion Frau XY  E-0000 Funktion Herr XY  E-0000 In PowerPoint sind Textpassagen nur schwer zu markieren, daher sind erforderliche Anpassungen durch Sprechblasen außerhalb der Folie kenntlich gemacht. Diese können nach Durchfühurng der Änderungen einfach gelöscht werden. * aus Platzgründen: dies schließt Brandschutz- und Evakuierungshelferinnen ein Die Hochschulleitung – für die Verwaltung der Kanzler – trägt die Gesamtverantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz an der Universität Duisburg-Essen. Zur Unterstützung stehen sowohl dem Kanzler als auch den Vorgesetzten (Führungskräften), letztendlich aber auch den Mitarbeitern die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure), der Betriebsarzt, die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz (für operative Aufgaben) sowie als beratendes Gremium der Arbeitsschutzausschuss zur Verfügung. Auch der Personalrat wirkt bei der sicherheitsgerechten Gestaltung der Arbeit mit und vertritt die Belange der Beschäftigten gegenüber der Hochschulleitung. Unmittelbar verantwortlich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Abteilungen sind die Vorgesetzten (Führungskräfte). Sie sind daher auch die ersten Ansprechpartner der Beschäftigten, wenn es um die Einrichtung oder Änderung der Arbeitsplätze sowie um deren Wartung und Instandhaltung geht. Eine weitere Aufgabe ist die Erstellung bzw. Organisation der Gefährdungsbeurteilung und die Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen. Können sie diese Aufgaben nicht mit den Ihnen dafür zur Verfügung stehenden Mitteln erledigen, reichen sie die entsprechenden Anfragen in der Hierarchie weiter nach oben. Den Beschäftigen stehen Sicherheitsbeauftragte als kollegiale Ansprechpartner innerhalb der Abteilung auf kurzem Weg für Fragen Rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Seite. Gleichzeitig geben die Sicherheitsbeauftragten von sich aus Tipps zum sicherheitsgerechten und sicherheitsbewussten Verhalten. Weiterhin informieren sie die Vorgesetzten über Sicherheitsmängel, die die Mitarbeiter und sie selbst nicht mit eigenen Möglichkeiten beheben können (z. B. defekte Elektrogeräte oder -installationen). Für den Fall der Fälle werden Beschäftigte aus allen Bereichen als Ersthelfer/-innen ausgebildet. Sie übernehmen sowohl die Versorgung von Bagatellverletzungen als auch die Erste Hilfe bei größeren Verletzungen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Unabhängig davon sind allerdings alle Beschäftigten zur Hilfeleistung verpflichtet. Die einfachste Form der Hilfeleistung ist es professionelle Hilfe zu alarmieren, wenn einem selbst die direkte Hilfeleistung nicht möglich ist. Brandschutz- und Evakuierungshelfer/-innen unterstützen die Räumung von einzelnen Etagen oder ganzen Gebäuden im Alarmfall. Sie leiten die Beschäftigten auf dem kürzesten Weg in sichere Bereiche und weiter zur Sammelstelle. Dort teilen sie der Feuerwehr mit ob alle Beschäftigten die Gefahrenbereiche verlassen haben oder ob einzelne Personen noch akute Hilfe benötigen. Bei Entstehungsbränden können sie erste Löschversuche unternehmen, wenn sie sich dabei nicht selbst gefährden. Bei kleinsten Bränden kann aber bereits das Ausleeren einer greifbaren Gieß- oder Kaffeekanne, bzw. Wasserflasche ausreichen und schneller gehen als erst einen Feuerlöscher zu holen oder Brandschutzhelfer/-innen zu informieren. Diese können im Anschluss aber helfen sicherzustellen, dass der Löschversuch erfolgreich war und die Aufräum- und Reinigungsarbeiten in die Wege leiten. Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer/-innen sowie Brandschutz- und Evakuierungshelfer machen diese Aufgaben ehrenamtlich. Sie erhalten somit keine zusätzliche Vergütung für ihr Engagement zum Schutz aller. Selbstverständlich erhalten sie aber Schulungen für die Aufgaben und die notwendige Zeit um diesen Nachzukommen. Auf mehrere Schultern verteilt ist der Aufwand aber überschaubar. Scheuen Sie Sich daher nicht eine dieser Aufgaben anzunehmen wenn Freiwillige gesucht werden – oder melden Sie Sich von Sich aus bei Ihrer/Ihrem Vorgesetzten. Die Errichtung, Erweiterung oder Änderung von technischen Anlagen sowie die Beseitigung von Störungen dürfen nur von den dafür qualifizierten Beschäftigten der entsprechenden Fachabteilungen durchgeführt werden. In dringenden Fällen hilft die Leitwarte weiter. Zu guter Letzt sind alle Beschäftigten verantwortlich Arbeits-, Betriebs- und Dienstanweisungen sowie Arbeits- und Gesundheitsschutzregelungen einzuhalten und sich sicherheitsgerecht und sicherheitsbewusst zu verhalten. Tipp: Bei langen Namen kann der Zeichenabstand unter „Schriftart“ -> Zeichenabstand verringert werden, so dass diese trotzdem in eine Zeile passen. Formular Stand:


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