Gender Pay Gap in der W-Besoldung Auswertung der Leistungsbezügeabfrage im Zuge der Reform der Professorenbesoldung
2-malige Abfrage* zum Stichtag 01.07.2013 - vor und nach der Reform - Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung v. 23.07.2014 (rückwirkend ab 01.01.2013) 2-malige Abfrage* zum Stichtag 01.07.2013 - vor und nach der Reform - der Leistungsbezüge gemäß** § 3 NHLeistBVO – Bleibe-und Berufungsverhandlungen § 4 NHLeistBVO – besondere Leistungen * Die Abfrage der Datensätze erfolgte bei der OFD-LBV Niedersachsen bzw. direkt bei der Hochschule ** Funktionsleistungsbezüge (z.B. Dekanin/Dekan) wurden nicht abgefragt
Differenzierungskriterien: Männer / Frauen Universitäten / Fachhochschulen Fächergruppen Alter unter / über 50 Jahre befristete / unbefristete Vergabe von LB ruhegehaltfähige / nicht ruhegehaltfähige Leistungsbezüge
Ergebnisse: N*= 2.859 ProfessorInnen W2/C3 + W3/C4 F = 697 (24,4%), M = 2.162 (75,6%) N = 1.864 Personen in der W-Besoldung F = 502 (26,9%), M = 1.362 (73,1%) *nicht enthalten: W1 / C2 / Beschäftigte / AT-Verträge
Definition Gender Pay Gap (GPG): Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen Bruttoverdienstes der Männer und Frauen, angegeben als prozentualer Anteil des Bruttoverdienstes der Männer.
Leistungsbezüge bei Universitäten W3 vor Reform nach Reform Männer Frauen W3 2.018 € 1.319 € 1.904 € 1.216 € GPG 698 € 688 € 34,6% 36,2%
Universitäten W3 ausgewählte FGr. nach Reform
Leistungsbezüge bei Universitäten W2 vor Reform nach Reform Männer Frauen W2 1.270 € 1.126 € 797 € 672 € GPG 144 € 125 € 11,2% 15,7%
Universitäten W2 ausgewählte FGr. nach Reform 500 € 1.000 € Männer > 50J. Anzahl Frauen über und unter 50 J. zu klein
Leistungsbezüge bei Fachhochschulen W2 vor Reform nach Reform Männer Frauen W2 1.131 € 1.062 € 673 € 638 € GPG 69 € 35 € 6,1% 5,1%
Fachhochschulen W2 ausgewählte FGr. nach Reform
Altersgruppen: W3 Universitäten W2 Universitäten W2 Fachhochschulen über 50 Jahre : GPG 32% unter 50 Jahre : GPG 30% W2 Universitäten über 50 Jahre : GPG (M) 0,2% unter 50 Jahre : GPG 23% W2 Fachhochschulen über 50 Jahre : GPG (M) 1,5% unter 50 Jahre : GPG 5%
Verteilung der LB (€) in % auf die Vergabe nach § 3 und § 4 NLeistBVO (nach Reform): W3 Universitäten 85 % nach § 3 Bleibe-und Berufungsverhandlungen 15 % nach § 4 besondere Leistungen keine wesentlichen geschlechterspezifischen Unterschiede W2 Universitäten 77 % nach § 3 Bleibe-und Berufungsverhandlungen 23 % nach § 4 besondere Leistungen W2 Fachhochschulen 38 % nach § 3 Bleibe-und Berufungsverhandlungen M = 40 %, F = 28 % 62 % nach § 4 besondere Leistungen M = 60 %, F = 72 %
Verteilung der LB in % in Bezug auf die Art (nach Reform) unbefristet und ruhegehaltsfähig * befristet und nicht ruhegehaltsfähig * Männer Frauen W3 (Uni) 83,9 % 79,6 % 15,6 % 19,4 % W2 (Uni) 58,6 % 63,5 % 29,2 % 26,6 % W2 (FH) 47,3 % 53,7 % 44,9 % 36,9 % * In der Addition ungleich 100%, da weitere LB-Arten nicht dargestellt sind.
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