Der Entwurf des EEG 2016 in der Übersicht

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 Präsentation transkript:

Der Entwurf des EEG 2016 in der Übersicht Auf Basis des Referentenentwurfs mit Stand 24.04 EE-Ziele & Technologien Onshore-Wind / Vergütung Speicher & Verbraucher Ausbau auf ca. 45 % EE-Anteil im Jahr 2025 („oberer Korridor“) pay-as-bid Ausschreibungen regeln den Zubau Neues einstufiges Referenz-ertragsmodell für Wind Onshore Korrektur der Referenzertrags-klasse ex-post nach 5/10/15 a Neue Definition des Referenz-standortes, klarer Vorteil für große Nabenhöhen 20-jährige Vergütung, kein Inbetriebnahme-Rumpfjahr Anlagen die sich in Ausschreibungen durchsetzen müssen Strom vollständig ins Netz einspeisen. „Weltformel“ steuert den Onshore-Wind-Ausbau zwischen [xx MW (brutto)] und 2.500 MW (netto) Bis 125 MW „Prototypen“ p.a. ausgenommen Stromsteuerbefreiung entfällt für EEG-Anlagen Bis zu 2,5 GW PV Ausbau p.a. / 52 GW Deckel wird aufgehoben 500 MW Ausschreibungen p.a. für Dach- und Freiflächenanlagen ab 1 MW Atmender Deckel für Anlagen < 1 MW / Verbesserung Degressionsregelungen Doppelbelastung mit EEG- Umlage für Stromspeicher entfällt. Stromspeicher im Eigenverbrauch werden Anlagen mit Netzbezug gleichgestellt. Wind-Bürgerenergieprojekte (mit spezifischen Anforderungen) nehmen ohne Genehmigung an Auktion teil und profieren von reduzierter Sicherheit Offshore Ausbau weiterhin auf 15 GW in 2030 Ab 2021 werden 730 MW p.a. ausgeschrieben. Anlagen >500 kW (Wind >3 MW): Entfall der Vergütung bei negativen Preisen >= 6 h (bezieht sich auf Mittelwert aus DA- und ID-Transaktionen) Keine grundsätzlichen Änderung an Eigenstromprivileg und EEG-Umlagemechanismus Wind-Anlagen (< 1 MW); Geothermie, Gase Wasserkraft ohne Ausschreibungen 100 MW brutto Biomasse-Ausbau, Verordnungsermächtigung für Einführung von Auktionen (ggf. inkl. Bestandsanlagen) Zahlung der Ausfallvergütung wird auf 6 Monate p.a. limitiert ÜNB werden für BESAR Mengen verantwortlich 11.05.2016

Rechtlicher Hinweis Die Nutzung der Abbildungen ist explizit erlaubt, wir bitten um die Nennung der Quelle (enervis energy advisors GmbH 2015) und würden uns über einen Hinweis zur Nutzung oder Kommentare freuen. enervis hat die Unterlagen sorgfältig zusammengestellt. enervis übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in den Unterlagen dargestellten Informationen. Die aufbereiteten Informationen stellen keine Empfehlung für den Abschluss von konkreten Verträgen oder Investitionen dar. Zu gesetzlichen Regelungen und rechtlichen Rahmenbedingungen sollte im konkreten Fall eine anwaltliche Beratung eingeholt werden. Alle Rechte vorbehalten (Rechte Dritter ausgenommen). An dieser Stelle haben wir noch einen rechtlichen Disclaimer platziert. Der Hintergrund ist der, dass wir auch in zahlreichen Preisrevisionsverfahren bei Schiedsgerichten im Gasmarkt tätig sind. Das ist ein recht empfindliches Thema, daher müssen wir uns rechtlich absichern, so dass falls vor einem Schiedsgerichtverfahren Unterlagen dieses Workshops Auftauchen sollten, wir immer noch sagen können, dass wir uns verrechnet haben. 11.05.2016