Die neue FOBOSO 1. Grundsätzliche Informationen vorab

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 Präsentation transkript:

Die neue FOBOSO 1. Grundsätzliche Informationen vorab hier: BOS 12 Technik 1. Grundsätzliche Informationen vorab 2. Das „Einbringen“ von Noten für das Abschlusszeugnis 3. Bestehen der Probezeit zum 15. Dezember 4. Vorrücken in die 13. Klasse ohne Fachabiturprüfung 5. Bestehen der 12. Klasse mit Fachhochschulreife

1. Grundsätzliche Informationen An der FOS und BOS werden Schulaufgaben, Kurzarbeiten sowie sämtliche mündliche Leistungen (incl. Stegreifaufgaben) nicht mehr mit den traditionellen Noten von 1 bis 6 bewertet, sondern mit Punkten von 15 bis 0. Die Bedeutung der Punkte zeigt die folgende Tabelle: Punkte entspricht Note 15 14 13 1 12 11 10 2 9 8 7 3 6 5 4

1. Grundsätzliche Informationen Nach der neuen Schulordnung werden die Fachnoten am Schuljahresende nicht mehr aus Schulauf-gaben, Stegreifaufgaben, mündlichen Noten etc. errechnet, die aus dem 1. und 2. Halbjahr stammen. Stattdessen werden in allen Fächern Halbjahresleistungen ausgewiesen, d.h. in einem Fach wie z.B. Deutsch hat ein Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 12 zwei Halbjahrespunktzahlen: Deutsch 12/1 und Deutsch 12/2. In die Gesamtnote des Fachhochschulreifezeugnisses der 12. Klasse gehen Halbjahresleistungen aus 12/1, aus 12/2 sowie die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen ein. Dabei hat jeder Schüler in gewissem Umfang die Auswahl, welche Noten „eingebracht“ werden und welche „gestrichen“ werden.

2. Das „Einbringen“ von Leistungen Die folgende Tabelle zeigt, welche Fächer ein Schüler der BOS 12 Technik hat und somit auch, welche Halbjahresnoten am Ende der 12. Klasse vorliegen. Die in der Tabelle eingetragenen Noten (genau genommen Punktzahlen von 0 bis 15 Punkte) sind natürlich nur beispielhafte Annahmen zu Demonstrationszwecken.

2. Das „Einbringen“ von Leistungen 12/1 12/2 FHR-Prüfg. Allgemeinbildende Pflichtfächer Religion/Ethik 12 11 Deutsch 5 7 Englisch 6 Mathematik 10 Geschichte/Sozialkunde 4 Pflichtfächer des Profilbereichs Physik 8 9 Technologie Chemie Mathematik (Additum) 14 13 Weitere … Fachreferat Wahlpflichtfach, z.B. Französisch freiwilliges 2. WPflFach, z.B. Sport 15 Anmerkung: In der 12. Klasse muss jeder Schüler ein Fachreferat in einem Fach seiner Wahl halten. Diese Note (Punktzahl) wird nicht in die Fachnote ein-gerechnet, sondern ist eine eigene Halbjahresleistung der 12. Klasse.

2. Das „Einbringen“ von Leistungen 12/1 12/2 FHR-Prüfg. Allgemeinbildende Pflichtfächer Religion/Ethik 12 11 Deutsch 5 7 Englisch 6 Mathematik 10 Geschichte/Sozialkunde 4 Pflichtfächer des Profilbereichs Physik 8 9 Technologie Chemie Mathematik (Additum) 14 13 Weitere … Fachreferat Wahlpflichtfach, z.B. Französisch freiwilliges 2. WPflFach, z.B. Sport 15 Am Ende der 12. Klasse steht für die Schüler/innen der BOS Technik die Abschlussprüfung in Deutsch, Englisch, Mathe-matik und Physik. Die Noten dieser Abschluss-prüfungen gehen selbst-verständlich auch in die Gesamtnote ein, sogar mit besonders hoher Gewichtung.

2. Das „Einbringen“ von Leistungen Welche Halbjahresnoten und sonstige Leistungen ergeben nun die Gesamtnote des Fachhochschul-reifezeugnisses?

2. Das „Einbringen“ von Leistungen 12/1 12/2 FHR-Prüfg. Allgemeinbildende Pflichtfächer Religion/Ethik 12 11 Deutsch 5 7 Englisch 6 Mathematik 10 Geschichte/Sozialkunde 4 Pflichtfächer des Profilbereichs Physik 8 9 Technologie Chemie Mathematik (Additum) 14 13 Weitere … Fachreferat Wahlpflichtfach, z.B. Französisch freiwilliges 2. WPflFach, z.B. Sport 15 Zurück zu unserer Tabelle: Es gibt bestimmte Halbjahresnoten in sog. „nichtwissenschaftlichen“ Fächern, die nicht in die Berechnung der Gesamtnote eingebracht werden können. In der BOS 12 Technik gilt dies lediglich für einzelne „nichtwissenschaftliche“ Wahlpflichtfächer, wie hier z.B. das Fach Sport. Im nebenstehenden Beispiel ist dieses nicht einbringungsfähige Wahlpflicht-fach belegt worden, dessen Noten (Punktzahlen) sind deshalb in Grau dargestellt.

2. Das „Einbringen“ von Leistungen 12/1 12/2 FHR-Prüfg. Allgemeinbildende Pflichtfächer Religion/Ethik 12 11 Deutsch 5 7 Englisch 6 Mathematik 10 Geschichte/Sozialkunde 4 Pflichtfächer des Profilbereichs Physik 8 9 Technologie Chemie Mathematik (Additum) 14 13 Weitere … Fachreferat Wahlpflichtfach, z.B. Französisch freiwilliges 2. WPflFach, z.B. Sport 15 Auf der anderen Seite müssen bestimmte Halbjahresergebnisse eingebracht werden, hier kann also nicht „gestrichen“ werden. Dies sind das Fachreferat sowie die Ergebnisse der Abschlussprüfung. Letztere werden sogar doppelt gewichtet. Diese Punktzahlen sind deshalb fett und in Rot dargestellt.

2. Das „Einbringen“ von Leistungen 12/1 12/2 FHR-Prüfg. Allgemeinbildende Pflichtfächer Religion/Ethik 12 11 Deutsch 5 7 Englisch 6 Mathematik 10 Geschichte/Sozialkunde 4 Pflichtfächer des Profilbereichs Physik 8 9 Technologie Chemie Mathematik (Additum) 14 13 Weitere … Fachreferat Wahlpflichtfach, z.B. Französisch freiwilliges 2. WPflFach, z.B. Sport 15 Neben den Leistungen, die eingebracht werden müssen, also den fett roten, gibt es im nebenstehenden Beispiel noch 20 weitere Halbjahresergebnisse, die eingebracht werden können (grün hinterlegt). (Es wären 22, wenn der Schüler ein freiwilliges zweites Wahlfach belegt hätte, das „wissenschaftlich“ und somit einbringungsfähig ist, z.B. Psychologie.) Davon sind nun 17 Halbjahresergebnisse einzubringen, wobei pro Fach immer nur eine Halbjahresleistung gestrichen werden kann.

2. Das „Einbringen“ von Leistungen 12/1 12/2 FHR-Prüfg. Allgemeinbildende Pflichtfächer Religion/Ethik 12 11 Deutsch 5 7 Englisch 6 Mathematik 10 Geschichte/Sozialkunde 4 Pflichtfächer des Profilbereichs Physik 8 9 Technologie Chemie Mathematik (Additum) 14 13 Weitere … Fachreferat Wahlpflichtfach, z.B. Französisch freiwilliges 2. WPflFach, z.B. Sport 15 Die „Qual der Wahl“ hat unser Beispiel-schüler nun nicht gerade: Aus den 20 grünen Feldern müssen 17 Ergebnisse eingebracht werden. So kann er also gerade einmal drei Halbjahresleistungen streichen, und dabei maximal eine pro Fach. Was streicht er? Natürlich die im Rahmen der o.g. Bestimmungen schlechtesten Halb-jahresleistungen …

2. Das „Einbringen“ von Leistungen 12/1 12/2 FHR-Prüfg. Allgemeinbildende Pflichtfächer Religion/Ethik 12 11 Deutsch 7 5 (10) Englisch 7 (14) Mathematik 6 10 (20) Geschichte/Sozialkunde Pflichtfächer des Profilbereichs Physik 8 10 9 (18) Technologie 9 Chemie Mathematik (Additum) 14 13 Weitere … Fachreferat Wahlpflichtfach, z.B. Französisch freiwilliges 2. WPflFach, z.B. Sport Jetzt geht es um die Berechnung der Gesamtnote, die z.B. für Numerus-clausus-Studienfächer von Bedeutung ist. Aus diesem Grund ist die bisherige Notentabelle nun reduziert auf die Leistungen, die tatsächlich „einge-bracht“ werden. Die Leistungen der Abschlussprüfungen (rot) werden doppelt gewichtet, alle übrigen Leistungen einfach. Wie die Summenspalte zeigt, ergeben sich für den Beispielschüler insgesamt 242 Punkte. Das Maximalergebnis (wenn überall 15 P.) wäre im Übrigen 390 Punkte. Summen 77 103 62 Gesamt: 242

2. Das „Einbringen“ von Leistungen 12/1 12/2 FHR-Prüfg. Allgemeinbildende Pflichtfächer Religion/Ethik 12 11 Deutsch 7 5 (10) Englisch 7 (14) Mathematik 6 10 (20) Geschichte/Sozialkunde Pflichtfächer des Profilbereichs Physik 8 10 9 (18) Technologie 9 Chemie Mathematik (Additum) 14 13 Weitere … Fachreferat Wahlpflichtfach, z.B. Französisch freiwilliges 2. WPflFach, z.B. Sport Die Gesamtnote errechnet sich nach der Formel: GesNote = (17 / 3) – (5 * erreichte Punkte / Maximalpunkte) Die Berechnung erfolgt auf eine Dezimalstelle ohne Rundung, d.h. das Rechenergebnis wird nach der ersten Nachkommastelle abgeschnitten. Für unseren Beispielschüler heißt das also: 17 /3 – (5 * 242 / 390) = 2,5 Ergebnisse unter 1 werden zur Gesamtnote 1,0 aufgerundet. Summen 77 103 62 Gesamt: 242

3. Bestehen der Probezeit Viele BOS-Schüler der 12. Klasse haben eine Probezeit bis zum 15. Dezember (Ausnahme: Besuch der Vorklasse oder des Vor-kurses, dabei in keinem Fach eine schlechtere Note als 7 Punkte). Welche Noten (Punkte) benötigt man zum Bestehen dieser Probezeit?

3. Bestehen der Probezeit (15. Dezember) Leistungen: Schüler A Schüler B Schüler C Schüler D Religion/Ethik 10 8 Deutsch 5 4 Englisch 6 2 Mathematik 9 7 Geschichte/Sozialkunde Physik 3 Technologie Chemie Mathematik (Additum) Wahlpflichtfach, z.B. Französisch Die nebenstehende Tabelle zeigt als Beispiele den Notenstand zum 15.12. von verschiedenen Schülern. Zum Bestehen der Probezeit müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein: Bestanden hat, wer in allen Unterrichtsfächern mindestens 4 P. hat, so wie es hier bei Schüler A der Fall ist. Wer in genau einem Fach 1-3 P. hat (also „Note 5“) und alle anderen Punktzahlen besser als 3 P., hat nur dann die Probezeit bestanden, wenn sich als Punktesumme mindestens 50 ergibt. Schüler B kann aufgrund dieser Regelung seine 2 P. in Chemie relativ klar „ausgleichen“ (Punktesumme 78!), bei Schüler C reichen die restlichen Leistungen nicht zu diesem Ausgleich. Wer in einem Fach 0 P. hat („Note 6“) oder in maximal zwei Fächern 1-3 P. („Note 5“), benötigt zum Ausgleich mindestens 60 P. Schüler D scheitert an dieser Hürde. Summe 47 nicht be- standen Summe 55 nicht be- standen bestanden Summe 78 bestanden Anmerkung: Die zunächst etwas „willkürlich“ erscheinenden 50 bzw. 60 Punkte für den Notenausgleich ergeben sich aus den Schulordnungsformulierungen „Zahl der Fächer * 5“ bzw. „Zahl der Fächer * 6“. Hier in der BOS 12 Technik liegen im Regelfall eben 10 Fächer vor.

4. Vorrücken in die 13. Klasse ohne Fachabiturprüfung Im Gegensatz zur FOS sind die Schülerinnen und Schüler der BOS nicht verpflichtet, an der Fachabiturprüfung am Ende der 12. Klasse teilzunehmen. Die Teilnahme ist freiwillig und muss bis spätestens 1. März schriftlich erklärt werden. In der Realität freilich nehmen fast ausnahmslos alle Schüler und Schülerinnen der BOS 12 an der Fachhochschulreifeprüfung teil.

4. Vorrücken in die 13. Klasse ohne Fachabiturprüfung Im Falle der Nichtteilnahme an der Fachabiturprüfung besteht die Möglichkeit, in die 13. Klasse vorzurücken, nur dann, wenn in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern einschließlich des Fachreferats mindestens 4 P. als „Jahrespunktzahl“ erreicht sind. Zur Berechnung dieser Jahrespunktzahl wird jeweils der Mittel-wert der Punkte aus 12/1 und 12/2 errechnet. Falls dieser n,50 ist, wird zur besseren Punktzahl aufgerundet.

5. Bestehen der 12. Klasse mit Fachhochschulreife Zum Erwerb der Fachhochschulreife müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, die sich einerseits auf die eingebrachten Halbjahres-leistungen, andererseits auf die Ergebnisse in der schriftlichen und ggf. mündlichen Ab-schlussprüfung beziehen.

5. Bestehen der 12. Klasse mit Fachhochschulreife Aspekt „Prüfungsergebnisse“: Wie bisher auch setzt sich das jeweilige „Prüfungsergebnis“ in Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik aus schriftlicher und ggf. mündlicher Abschlussprüfung zusammen, gewichtet mit schriftlich : mündlich = 2:1 und anschließender Rundung auf einen ganzzahligen Punktwert. Werte unter 1,0 werden dabei auf 0 P. abgerundet. In Englisch findet eine obligatorische mündliche Prüfung als Gruppenprüfung statt, in zwei(!) weiteren Fächern mit schriftlicher Abschlussprüfung kann sich ein Schüler zusätzlich freiwillig auch noch mündlich prüfen lassen.

5. Bestehen der 12. Klasse mit Fachhochschulreife Aspekt „Gesamtergebnis eines Fachs“: Für jedes Fach wird eine „Gesamtergebnis“ ausgewiesen. Dies gilt auch für die nicht einbringungsfähigen Wahlpflichtfächer sowie für das Fachreferat. In den Fächern mit schriftlicher Abschlussprüfung errechnet sich das Gesamt-ergebnis des Faches als Mittelwert der eingebrachten Halbjahresleistungen und dem doppelt gewichteten Prüfungsergebnis. In den anderen Fächern ist das Gesamtergebnis des Fachs der Mittelwert der eingebrachten Halbjahresleistungen. Es wird jeweils auf einen ganzzahligen Punktwert gerundet, Werte unter 1,00 werden auf 0 P. abgerundet.

5. Bestehen der 12. Klasse mit Fachhochschulreife Hierzu das Beispiel von vorhin: Leistungen: 12/1 12/2 schr. Prüfg. mdl. Prüfg. Prüfungs-ergebnis Gesamt-ergebnis (Erläuterung) Religion/Ethik 12 11 =(12+11)/2 Deutsch 5 7 4 6 =(7+2*5)/3 Englisch 8 =(7+2*7)/3 Mathematik 10 --- =(12+6+2*10)/4 Geschichte/Sozialkunde =6 Physik 9 =(8+10+2*9)/4 Technologie =(9+10)/2 Chemie =(8+9)/2 Mathematik (Additum) 14 13 =(14+13)/2 Fachreferat =10 Wahlpflichtfach, z.B. Französisch =(14+14)/2 ggf. Wahlpflichtfach 2, z.B. Sport 15 =(15+13)/2

5. Bestehen der 12. Klasse mit Fachhochschulreife Die Fachhochschulreife ist nicht erreicht, wenn: a) mehr als ein Prüfungsergebnis mit 0 P. vorliegt b) ein Prüfungsergebnis mit 0 P. und dazu ein oder mehrere Prüfungsergebnisse mit 1-3 Punkten vorliegen c) mehr als zwei Prüfungsergebnisse unter 4 P. vorliegen d) mehr als ein Gesamtergebnis eines einbringungsfähigen Faches mit 0 P. vorliegt e) ein Gesamtergebnis eines einbringungsfähigen Faches mit 0 P. vorliegt und dazu 1-3 Punkte in einem weiteren solchen Fach f) mehr als zwei Gesamtergebnisse unter 4 P. in einbringungsfähigen Fächern vorliegen g) ein Gesamtergebnis eines einbringungsfähigen Faches von 1-3 P. vorliegt und die Gesamt-punktzahl der eingebrachten Leistungen (siehe Kapitel 2) unter 130 Punkten liegt h) ein Gesamtergebnis solcher Fächer mit 0 P. oder zwei Gesamtergebnisse von 1-3 P. vorliegen und die Gesamtpunktzahl der eingebrachten Leistungen unter 156 Punkten liegt

ENDE Autor: StD Richard Strehle, Hans-Leipelt-Schule Oktober 2017