Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die neue FOBOSO 1. Grundsätzliche Informationen vorab

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Die neue FOBOSO 1. Grundsätzliche Informationen vorab"—  Präsentation transkript:

1 Die neue FOBOSO 1. Grundsätzliche Informationen vorab
hier: FOS Wirtschaft 1. Grundsätzliche Informationen vorab 2. Das „Einbringen“ von Noten für das Abschlusszeugnis 3. Bestehen der Probezeit in der 11. Klasse 4. Bestehen der 11. Klasse 5. Bestehen der 12. Klasse und Abschlussprüfung (Fachhochschulreife)

2 1. Grundsätzliche Informationen
An der FOS und BOS werden Schulaufgaben, Kurzarbeiten sowie sämtliche mündliche Leistungen (incl. Stegreifaufgaben) nicht mehr mit den traditionellen Noten von 1 bis 6 bewertet, sondern mit Punkten von 15 bis 0. Die Bedeutung der Punkte zeigt die folgende Tabelle: Punkte entspricht Note 15 14 13 1 12 11 10 2 9 8 7 3 6 5 4

3 1. Grundsätzliche Informationen
Nach der neuen Schulordnung werden die Fachnoten am Schuljahresende nicht mehr aus Schulauf-gaben, Stegreifaufgaben, mündlichen Noten etc. errechnet, die aus dem 1. und 2. Halbjahr stammen. Stattdessen werden in allen Fächern Halbjahresleistungen ausgewiesen, d.h. in einem Fach wie z.B. Deutsch hat ein Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 12 vier Halbjahrespunktzahlen: Deutsch 11/1, Deutsch 11/2, Deutsch 12/1 und Deutsch 12/2. In die Gesamtnote des Abschlusszeugnisses gehen Halbjahresleistungen aus der 11. Klasse, aus der 12. Klasse sowie die Ergebnisse der Abschlussprüfung ein. Dabei hat jeder Schüler in gewissem Umfang die Auswahl, welche Noten „eingebracht“ werden und welche „gestrichen“ werden.

4 2. Das „Einbringen“ von Leistungen
An der FOS werden manche Fächer nur in der 11. Klasse unterrichtet (z.B. Geschichte), andere werden nur in der 12. Klasse unterrichtet (z.B. Sozialkunde), zahlreiche Fächer aber auch in beiden Schuljahren (z.B. Deutsch, Mathematik). Die folgende Tabelle zeigt, welche Fächer ein Schüler der FOS Wirtschaft hat und somit auch, welche Halbjahresnoten am Ende der 12. Klasse vorliegen. Die in der Tabelle eingetragenen Noten (genau genommen Punktzahlen von 0 bis 15 Punkte) sind natürlich nur beispielhafte Annahmen zu Demonstrationszwecken.

5 2. Das „Einbringen“ von Leistungen
11/1 11/2 12/1 12/2 FHR-Prüfg. Allgemeinbildende Pflichtfächer Religion/Ethik 12 11 Deutsch 5 6 7 Englisch 4 Mathematik 8 9 10 Geschichte Sozialkunde Sport 13 Pflichtfächer des Profilbereichs BWL mit Rechnungswesen Volkswirtschaftslehre Rechtslehre Naturwissenschaften Informatik 14 Weitere … prakt. Ausbildung Fachreferat WPfl. 1, z.B. Italienisch WPfl. 2, z.B. Theater In Geschichte und Rechtslehre sowie der praktischen Ausbildung (Praktikum im Betrieb incl. Anleitung und Vertiefung) stammen die Noten nur aus der 11. Klasse.

6 2. Das „Einbringen“ von Leistungen
11/1 11/2 12/1 12/2 FHR-Prüfg. Allgemeinbildende Pflichtfächer Religion/Ethik 12 11 Deutsch 5 6 7 Englisch 4 Mathematik 8 9 10 Geschichte Sozialkunde Sport 13 Pflichtfächer des Profilbereichs BWL mit Rechnungswesen Volkswirtschaftslehre Rechtslehre Naturwissenschaften Informatik 14 Weitere … prakt. Ausbildung Fachreferat WPfl. 1, z.B. Italienisch WPfl. 2, z.B. Theater Religion bzw. Ethik, Sozial-kunde, Sport, Naturwissen-schaften, Informatik sowie zwei Wahlpflichtfächer nach eigener Auswahl gibt es nur in der 12. Klasse.

7 2. Das „Einbringen“ von Leistungen
11/1 11/2 12/1 12/2 FHR-Prüfg. Allgemeinbildende Pflichtfächer Religion/Ethik 12 11 Deutsch 5 6 7 Englisch 4 Mathematik 8 9 10 Geschichte Sozialkunde Sport 13 Pflichtfächer des Profilbereichs BWL mit Rechnungswesen Volkswirtschaftslehre Rechtslehre Naturwissenschaften Informatik 14 Weitere … prakt. Ausbildung Fachreferat WPfl. 1, z.B. Italienisch WPfl. 2, z.B. Theater In der 12. Klasse muss jeder Schüler ein Fachreferat in einem Fach seiner Wahl halten. Diese Note (Punktzahl) wird nicht in die Fachnote ein-gerechnet, sondern ist eine eigene Halbjahresleistung der 12. Klasse.

8 2. Das „Einbringen“ von Leistungen
11/1 11/2 12/1 12/2 FHR-Prüfg. Allgemeinbildende Pflichtfächer Religion/Ethik 12 11 Deutsch 5 6 7 Englisch 4 Mathematik 8 9 10 Geschichte Sozialkunde Sport 13 Pflichtfächer des Profilbereichs BWL mit Rechnungswesen Volkswirtschaftslehre Rechtslehre Naturwissenschaften Informatik 14 Weitere … prakt. Ausbildung Fachreferat WPfl. 1, z.B. Italienisch WPfl. 2, z.B. Theater Am Ende der 12. Klasse steht für die Schüler/innen der FOS Wirtschaft die Abschlussprü-fung in Deutsch, Englisch, Mathematik und BWR. Die Noten dieser Abschluss-prüfungen gehen selbst-verständlich auch in die Gesamtnote ein, sogar mit besonders hoher Gewichtung.

9 2. Das „Einbringen“ von Leistungen
Welche Halbjahresnoten und sonstige Leistungen ergeben nun die Gesamtnote des Fachhochschul-reifezeugnisses?

10 2. Das „Einbringen“ von Leistungen
11/1 11/2 12/1 12/2 FHR-Prüfg. Allgemeinbildende Pflichtfächer Religion/Ethik 12 11 Deutsch 5 6 7 Englisch 4 Mathematik 8 9 10 Geschichte Sozialkunde Sport 13 Pflichtfächer des Profilbereichs BWL mit Rechnungswesen Volkswirtschaftslehre Rechtslehre Naturwissenschaften Informatik 14 Weitere … prakt. Ausbildung Fachreferat WPfl. 1, z.B. Italienisch WPfl. 2, z.B. Theater Zurück zu unserer Tabelle: Es gibt bestimmte Halbjahres-noten in sog. „nichtwissen-schaftlichen“ Fächern, die nicht in die Berechnung der Gesamt-note eingebracht werden kön-nen. In der FOS Wirtschaft gilt dies für das Fach Sport sowie auch für einzelne „nichtwissen-schaftliche“ Wahlpflichtfächer wie z.B. Kunst. Im nebenstehenden Beispiel ist das Wahlpflichtfach „szeni-schens Gestalten“ (Theater) nicht einbringungsfähig. Diese Noten (Punktzahlen) sind deshalb in Grau dargestellt.

11 2. Das „Einbringen“ von Leistungen
11/1 11/2 12/1 12/2 FHR-Prüfg. Allgemeinbildende Pflichtfächer Religion/Ethik 12 11 Deutsch 5 6 7 Englisch 4 Mathematik 8 9 10 Geschichte Sozialkunde Sport 13 Pflichtfächer des Profilbereichs BWL mit Rechnungswesen Volkswirtschaftslehre Rechtslehre Naturwissenschaften Informatik 14 Weitere … prakt. Ausbildung Fachreferat WPfl. 1, z.B. Italienisch WPfl. 2, z.B. Theater Auf der anderen Seite müssen bestimmte Halbjahresergeb-nisse eingebracht werden, hier kann also nicht „gestrichen“ werden. Dies sind: beide Halbjahresergebnisse des Praktikums, das Fachreferat sowie die Ergebnisse der Abschlussprüfung. Letztere werden sogar dreifach gewichtet. Diese Punktzahlen sind deshalb fett und in Rot dargestellt.

12 2. Das „Einbringen“ von Leistungen
11/1 11/2 12/1 12/2 FHR-Prüfg. Allgemeinbildende Pflichtfächer Religion/Ethik 12 11 Deutsch 5 6 7 Englisch 4 Mathematik 8 9 10 Geschichte Sozialkunde Sport 13 Pflichtfächer des Profilbereichs BWL mit Rechnungswesen Volkswirtschaftslehre Rechtslehre Naturwissenschaften Informatik 14 Weitere … prakt. Ausbildung Fachreferat WPfl. 1, z.B. Italienisch WPfl. 2, z.B. Theater Neben den Halbjahresleistungen, die eingebracht werden müssen (fett rot), sind nun 25 weitere Halbjahres-leistungen einzubringen. Dabei gelten zwei wichtige Zusatz-bedingungen: a) Leistungen aus 11/1 können nur in den Fächern eingebracht werden, die nach der 11. Klasse enden, hier also nur in den Fächern Geschichte und Rechtslehre. b) Es darf in jedem Pflichtfach maxi-mal eine Halbjahresleistung gestri-chen werden. In der Tabelle sind nun alle Felder grün hinterlegt, aus denen die Punktzahlen eingebracht werden können.

13 2. Das „Einbringen“ von Leistungen
11/1 11/2 12/1 12/2 FHR-Prüfg. Allgemeinbildende Pflichtfächer Religion/Ethik 12 11 Deutsch 5 6 7 Englisch 4 Mathematik 8 9 10 Geschichte Sozialkunde Sport 13 Pflichtfächer des Profilbereichs BWL mit Rechnungswesen Volkswirtschaftslehre Rechtslehre Naturwissenschaften Informatik 14 Weitere … prakt. Ausbildung Fachreferat WPfl. 1, z.B. Italienisch WPfl. 2, z.B. Theater Die „Qual der Wahl“ hat unser Beispiel-schüler nun nicht gerade: Aus den 29 grünen Feldern müssen 25 Ergebnisse eingebracht werden. (Nebenbei: 25 aus 31 Möglichkeiten hätte er natürlich, wenn er statt „Theater“ sich für ein zweites ein-bringungsfähiges Wahlpflichtfach entschieden hätte.) So kann er also gerade einmal vier Halbjahresleistungen streichen, und dabei maximal eine pro Fach. Was streicht er? Natürlich die im Rahmen der o.g. Bestimmungen schlechtesten Halb-jahresleistungen …

14 2. Das „Einbringen“ von Leistungen
11/1 11/2 12/1 12/2 FHR-Prüfg. Allgemeinbildende Pflichtfächer Religion/Ethik 12 11 Deutsch 6 7 5 (15) Englisch 7 (21) Mathematik 8 9 10 (30) Geschichte Sozialkunde 10 Sport Pflichtfächer des Profilbereichs BWL mit Rechnungswesen 9 (27) Volkswirtschaftslehre Rechtslehre Naturwissenschaften Informatik 14 13 Weitere … prakt. Ausbildung Fachreferat WPfl. 1, z.B. Italienisch WPfl. 2, z.B. Theater Jetzt geht es um die Berechnung der Gesamtnote, die z.B. für Numerus-clausus-Studienfächer von Bedeutung ist, aber auch für die Möglichkeit, die 13. Klasse zu besuchen (Notenhürde 3,0). Aus diesem Grund ist die bisherige Notentabelle nun reduziert auf die Leistungen, die tatsächlich „einge-bracht“ werden. Die Leistungen der Abschlussprüfungen (rot) werden dreifach gewichtet, alle übrigen Leistungen einfach. Wie die Summenspalte zeigt, ergeben sich für den Beispielschüler insgesamt 359 Punkte. Das Maximalergebnis (wenn überall 15 P.) wäre im Übrigen 600 Punkte. Summen 26 52 90 98 93 Gesamt: 359

15 2. Das „Einbringen“ von Leistungen
11/1 11/2 12/1 12/2 FHR-Prüfg. Allgemeinbildende Pflichtfächer Religion/Ethik 12 11 Deutsch 6 7 5 (15) Englisch 7 (21) Mathematik 8 9 10 (30) Geschichte Sozialkunde 10 Sport Pflichtfächer des Profilbereichs BWL mit Rechnungsw. 9 (27) Volkswirtschaftslehre Rechtslehre Naturwissenschaften Informatik 14 13 Weitere … prakt. Ausbildung Fachreferat WPfl. 1, z.B. Italienisch WPfl. 2, z.B. Theater Die Gesamtnote errechnet sich nach der Formel: GesNote = (17 / 3) – (5 * erreichte Punkte / Maximalpunkte) Die Berechnung erfolgt auf eine Dezimalstelle ohne Rundung, d.h. das Rechenergebnis wird nach der ersten Nachkommastelle abgeschnitten. Für unseren Beispielschüler heißt das also: 17 /3 – (5 * 359 / 600) = 2,6 Ergebnisse unter 1 werden zur Gesamtnote 1,0 aufgerundet. Summen 26 52 90 98 93 Gesamt: 359

16 3. Bestehen der Probezeit in der 11. Klasse
Annähernd jeder FOS-Schüler der 11. Klasse hat eine Probezeit bis zum Schulhalbjahr (Ausnahme: Besuch der Vorklasse mit besonders guten Leistungen). Welche Noten (Punkte) benötigt man zum Bestehen dieser Probezeit?

17 3. Bestehen der Probezeit in der 11. Klasse
Leistungen: Schüler A Schüler B Schüler C Schüler D Schüler E Deutsch 5 8 4 Englisch 6 2 Mathematik 9 10 7 Geschichte BWL mit Rechnungswesen 3 Volkswirtschaftslehre Rechtslehre fachpraktische Ausbildung Die nebenstehende Tabelle zeigt als Beispiele die Halb-jahresnoten des Ausbildungsabschnitts 11/1 von verschiedenen Schülern. Zum Bestehen der Probezeit müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein: Die Punktzahl für das Praktikum muss mindestens 4 P. sein. Schüler A hätte somit die Probezeit nicht bestanden, trotz durchschnittlicher und guter Noten in den anderen Unterrichtsfächern. Bestanden hat, wer neben dem Praktikum in allen Unterrichtsfächern mindestens 4 P. hat, so wie es hier bei Schüler B der Fall ist. Wer in genau einem Fach 1-3 P. hat (also „Note 5“) und alle anderen Punktzahlen besser als 3 P., hat nur dann die Probezeit bestanden, wenn sich als Punktesumme mindestens 35 ergibt. Schüler C kann aufgrund dieser Regelung seine 2 P. in Rechtslehre relativ klar „aus-gleichen“ (Punktesumme 51!), bei Schüler D reichen die restlichen Leistungen nicht zu diesem Ausgleich. Wer in einem Fach 0 P. hat („Note 6“) oder in maximal zwei Fächern 1-3 P. („Note 5“), benötigt zum Ausgleich mindestens 42 P. Schüler E scheitert an dieser Hürde. nicht be-standen Summe 51 bestanden Summe 30 nicht be- standen Summe 36 nicht be- standen bestanden Anmerkung: Die zunächst etwas „willkürlich“ erscheinenden 35 bzw. 42 Punkte für den Notenausgleich ergeben sich aus den Schulordnungsformulierungen „Zahl der Fächer * 5“ bzw. „Zahl der Fächer * 6“. Hier in der FOS 11 Wirtschaft liegen – ohne Praktikum – eben 7 Fächer vor.

18 4. Bestehen der 11. Klasse am Schuljahresende
Neben der Probezeit zum Halbjahr müssen natürlich auch am Ende der 11. Klasse bestimmte Leistungen vorliegen, so dass diese „bestanden“ ist und man in die 12. Klasse vorrücken darf. Welche Noten (Punkte) benötigt man?

19 4. Bestehen der 11. Klasse am Schuljahresende
Leistungen: 1. Halbjahr 2. Halbjahr Jahrespunktzahl Deutsch 5 Englisch 4 6 Mathematik 9 12 11 Geschichte BWL mit Rechnungswesen 8 Volkswirtschaftslehre 10 Rechtslehre 7 fachpraktische Ausbildung Für das Bestehen der 11. Klasse wird nun doch wieder mit einer Art Jahresnote gerechnet. Diese ergibt sich als Mittelwert der Halbjahrespunktzahlen aus 11/1 und 11/2. Dabei wird im n,50-Fall zur besseren Punktzahl aufgerundet. Für das Bestehen der 11. Klasse gelten nun ähnliche Regelungen wie bei der Probezeit. Beim Praktikum darf keine Halbjahresnote schlechter als 4 Punkte sein, die Summe beider Halbjahre muss mindestens 10 Punkte betragen. Wenn keine Jahrespunktzahl unter 4 P. vorliegt, ist die 11. Klasse bestanden. Wenn in genau einem Fach eine Jahrespunktzahl von 1-3 P. vorliegt („ein Fünfer“), muss zum „Notenausgleich“ die Summe der Jahres-punktzahlen wieder mindestens 35 betragen ( = Zahl der Fächer mal 5). Wenn einmal 0 Punkte vorliegen oder höchstens zweimal 1-3 Punkte („ein Sechser oder zwei Fünfer“), muss zum „Notenausgleich“ die Summe der Jahrespunktzahlen wieder mindestens 42 betragen ( = Zahl der Fächer mal 6). In den Fällen „mehr als einmal 0 Punkte“, „mehr als zweimal 1-3 Punkte“, „einmal 0 und einmal 1-3 Punkte“ und sämtlichen noch schlechteren Leistungen ist die 11. Klasse nicht bestanden.

20 5. Bestehen der 12. Klasse (Fachhochschulreife)
Zum Erwerb der Fachhochschulreife müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, die sich einerseits auf die eingebrachten Halbjahres-leistungen, andererseits auf die Ergebnisse in der schriftlichen und ggf. mündlichen Ab-schlussprüfung beziehen.

21 5. Bestehen der 12. Klasse (Fachhochschulreife)
Aspekt „Prüfungsergebnisse“: Wie bisher auch setzt sich das jeweilige „Prüfungsergebnis“ in Deutsch, Englisch, Mathematik und BWR aus schriftlicher und ggf. mündlicher Ab-schlussprüfung zusammen, gewichtet mit schriftlich : mündlich = 2:1 und anschließender Rundung auf einen ganzzahligen Punktwert. Werte unter 1,0 werden dabei auf 0 P. abgerundet. In Englisch findet eine obligatorische mündliche Prüfung als Gruppenprüfung statt, in zwei(!) weiteren Fächern mit schriftlicher Abschlussprüfung kann sich ein Schüler zusätzlich freiwillig auch noch mündlich prüfen lassen.

22 5. Bestehen der 12. Klasse (Fachhochschulreife)
Aspekt „Gesamtergebnis eines Fachs“: Für jedes Fach wird eine „Gesamtergebnis“ ausgewiesen. Dies gilt auch für die nicht einbringungsfähigen Fächer (Sport, bestimmte Wahl-pflichtfächer) sowie für Praktikum und Fachreferat. In den Fächern mit schriftlicher Abschlussprüfung errechnet sich das Gesamt-ergebnis des Faches als Mittelwert der eingebrachten Halbjahresleistungen und dem dreifach gewichteten Prüfungsergebnis. In den anderen Fächern ist das Gesamtergebnis des Fachs der Mittelwert der eingebrachten Halbjahresleistungen. Es wird jeweils auf einen ganzzahligen Punktwert gerundet, Werte unter 1,00 werden auf 0 P. abgerundet.

23 5. Bestehen der 12. Klasse (Fachhochschulreife)
Hierzu das Beispiel von vorhin: Leistungen: 11/1 11/2 12/1 12/2 schr. Prüfg. mdl. Prüfg. Prüfungs-ergebnis Gesamt-ergebnis (Erläuterung) Religion/Ethik 12 11 =(11+12)/2 Deutsch 5 6 7 4 =(6+7+3*5)/5 Englisch 8 =(6+7+3*7)/5 Mathematik 9 10 --- =( *10)/6 Geschichte =7 Sozialkunde =(10+7)/2 Sport 13 =(12+13)/2 BWL mit Rechnungswesen =( *9)/6 Volkswirtschaftslehre =( )/3 Rechtslehre =(8+7)/2 Naturwissenschaften =8 Informatik 14 =(14+13)/2 prakt. Ausbildung =(11+11)/2 Fachreferat =13 WPfl. 1, z.B. Italienisch =(14+14)/2 WPfl. 2, z.B. Theater =(12+14)/2

24 5. Bestehen der 12. Klasse (Fachhochschulreife)
Die Fachhochschulreife ist nicht erreicht, wenn: a) mehr als ein Prüfungsergebnis mit 0 P. vorliegt b) ein Prüfungsergebnis mit 0 P. und dazu ein oder mehrere Prüfungsergebnisse mit 1-3 Punkten vorliegen c) mehr als zwei Prüfungsergebnisse unter 4 P. vorliegen d) mehr als ein Gesamtergebnis eines einbringungsfähigen Faches mit 0 P. vorliegt e) ein Gesamtergebnis eines einbringungsfähigen Faches mit 0 P. vorliegt und dazu 1-3 Punkte in einem weiteren solchen Fach f) mehr als zwei Gesamtergebnisse unter 4 P. in einbringungsfähigen Fächern vorliegen g) ein Gesamtergebnis eines einbringungsfähigen Faches von 1-3 P. vorliegt und die Gesamt-punktzahl der eingebrachten Leistungen (siehe Kapitel 2) unter 200 Punkten liegt h) ein Gesamtergebnis solcher Fächer mit 0 P. oder zwei Gesamtergebnisse von 1-3 P. vorliegen und die Gesamtpunktzahl der eingebrachten Leistungen unter 240 liegt

25 ENDE Autor: StD Richard Strehle, Hans-Leipelt-Schule August 2017


Herunterladen ppt "Die neue FOBOSO 1. Grundsätzliche Informationen vorab"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen