Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4

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 Präsentation transkript:

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4 Pflegegeld in Höhe von 728 Euro pro Monat, sofern Pflegebedürftige zuhause durch Angehörige, Freunde oder Bekannte versorgt werden. Pflegesachleistungen in Höhe von 1.612 Euro pro Monat, sofern Pflegebedürftige in der Häuslichkeit durch einen professionellen Pflegedienst versorgt werden. Leistungen für die stationäre Versorgung im Pflegeheim: 1.775 Euro pro Monat. Leistungen für die Tages- und Nachtpflege in Höhe von 1.612 Euro pro Monat. Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat, der für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann. Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro pro Jahr plus 50 Prozent des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege. Kurzzeitpflege in Höhe von  1.612 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege. Bis zu 4.000 Euro für Maßnahmen der Wohnraumanpassung. Zuschüsse zum Hausnotruf in Höhe von 18,36 Euro monatlich für den Betrieb sowie einmalig 10,49 Euro für die Anschlusskosten. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro pro Monat. Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen sowie Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige.