Aufsicht im Schulsport

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 Präsentation transkript:

Aufsicht im Schulsport Struktur – Information – Beratung © Alexander Jordan, Leiter der ZFS, 24.08.2017

Gliederung Aufbau der Rechtslage im Schulsport Grundgedanken zur Aufsichtsverordnung Struktur und Inhalte des „Sporterlasses“ Beratungsleitfaden zur Aufsicht im Schulsport Fallbeispiele

Aufbau der Rechtslage im Schulsport Hessisches Schulgesetz Verordnungen (-> Aufsichtsverordnung) Erlasse (-> Sporterlass, Organisationserlass) Rahmenvorgaben – Programme – Projekte Informationen – Beratung

Grundgedanken zur Aufsichtsverordnung Alles, was geregelt ist, muss beachtet werden. Nicht alles, was möglich ist, muss auch in der Schule ermöglicht werden. Nicht alles muss geregelt werden, wenn die Professionalität der Aufsichtspersonen gewährleistet ist.

Ziele der Aufsichtsverordnung Rahmen für Rechtsvorgaben mit dem Ziel: Sicherheit für Schülerinnen und Schüler Klarheit für Schulleitungen und Lehrkräfte Hoher Abstraktionsgrad der Regelungen Regelungen als Schutz für Lehrkräfte

Leitgedanken zur Aufsichtsverordnung Stärkung des Schulsports durch… Professionalität der Sportlehrkräfte Mitgestaltung und Verantwortung der Sportfachkonferenz Qualifikationsanforderungen im außerunterrichtlichen Schulsport Fachliche und pädagogische Verantwortung für die Unterrichts- und Angebotsgestaltung

Aufbau der Aufsichtsverordnung Allgemeiner Teil (§§ 1-5) § 2 Personenkreis § 5 (4), Ersthelferausbildung für Sportlehrkräfte Besonderer Teil (§§ 6-25) 1. Abschnitt, § 10 (2), Transporte im Kfz 3. Abschnitt „Schulsport“ 4. Abschnitt „Schulwanderungen und -fahrten“ Schlussvorschriften (§§ 26-28)

Lesehilfen Unterscheidung nach Zur Aufsicht verpflichtete Person (§ 2 (1) AufsVO) und weitere Aufsichtspersonen Lehrkräfte (§ 86 HSchG) Hilfskräfte (§ 2 (3) AufsVO) externe Kräfte (VO Verlässliche Schulzeit) Begrifflichkeiten: muss, soll, kann („soll“ hat zwingenden Charakter, begründete Ausnahmen) unterrichtlich / außerunterrichtlich

Grundgedanken zum Sporterlass „Regelungen im Schulsport aus einem Guss“ Konkretisierung von Regelungen der AufsVO (z.B. Lerngruppengröße oder Ausrüstungsanforderungen, Fortbildungsregelungen,…) Orientierung für die Beratung

Aufbau des Sporterlasses Regelungen zum Personaleinsatz im Schulsport Allgemeine Regelungen zur Aufsicht (Grundsätze) Aufsicht in Sportarten mit zusätzlichen Anforderungen: Grundsätzliche Qualifikation der Aufsichtspersonen Sportartspezifische Regelungen Qualifikation der Aufsichtspersonen Besondere Aufsichtsanforderungen Regelungen zur Fortbildung Schlussvorschriften

Qualifikation der Aufsichtspersonen in Sportarten mit erhöhtem Gefährdungspotential Entwurf des Sporterlasses, 18.09.2015: Es muss für jede der entsprechenden Sportarten nachgewiesen werden: Erfolgreicher Erwerb der Qualifikation der ZFS Sportdidaktisch-methodischer Leistungsnachweis im Rahmen des Lehramtsstudiums oder des sportwissenschaftlichen Studiums gültige Trainerlizenz (mindestens C-Lizenz) ggf. Gleichstellungsentscheidung durch die ZFS

Beratungsablauf zu Rechtsfragen für ein Vorhaben im Schulsport

…und jetzt geht es in die Praxis, denn „Grau ist alle Theorie“! Gutes Gelingen!