Bericht des Gebietsmanagement-Beauftragten

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 Präsentation transkript:

Bericht des Gebietsmanagement-Beauftragten Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens – Projektempfehlung Vereinfachtes Verfahren im Rahmen des Gebietsmanagementplanes für Obstbaubetriebe im Landkreis Stade (Antragsunterlagen gem. § 68 WHG i.V.m. §108 NWG ) Sitzung der AG Sondergebiet der Gebietskooperation 29 am 05.05.2014 01.08.2018

Bericht des Gebietsmanagement-Beauftragten 1. Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens - Projektempfehlung Nachdem im Rahmen der Entwicklung des länderübergreifenden Gebietsmanagementplanes (GMP) immer deutlicher wird, dass risikomindernde Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustandes der Gewässer nach den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinien entwickelt werden, stellt sich immer deutlicher heraus, dass auch Entwicklungen an den Gewässersystemen des Alten Landes (AL) erforderlich werden. Hierzu werden verschiedene Kompensationsmaßnahmen zu entwickeln sein, insbesondere die Durchgängigkeit und Vernetzung, die Anlage größerer Regenerationsflächen erscheint sinnvoll. 01.08.2018

Bericht des Gebietsmanagement-Beauftragten 1. Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens - Projektempfehlung Zur Entwicklung ökologisch hochwertiger Regenerationsflächen soll auf das Werkzeug einfaches Flurbereinigungsverfahren (ohne UVP) zurückgegriffen werden. So können auch kurzfristig angebotene geeignete Grundstücke im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens für diese Maßnahme gesichert werden (vorzeitiger Maßnahmenbeginn). Kostenträger für die zu entwickelnden ökologischen Maßnahmen werden künftig die Verbände sein, soweit keine öffentliche Förderung in Anspruch genommen werden kann. Parallel zur Grundlagenermittlung des GMP wird derzeit eine konkrete „Maßnahmenplanung Steinkirchener Neuwettern“ erarbeitet, die sich auf einen abgegrenzten Teilbereich des Gebietsmanagementplanes Altes Land bezieht. In ähnlicher Form soll in den kommenden Jahren auch der übrige Teil des Alten Landes überplant werden. Insofern hat die „Maßnahmenplanung Steinkirchener Neuwettern“ Modellcharakter. Daher bietet sich das „Sonderprojekt Steinkrichener Neuwettern“ auch im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens als Einstieg an. 01.08.2018

Bericht des Gebietsmanagement-Beauftragten 1. Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens - Projektempfehlung Der Planungsraum liegt an der Unterelbe im Landkreis Stade in Niedersachsen und umfasst das Alte Land, eines der größten zusammenhängenden Obstanbaugebiete Europas. Die Elbmarschen werden seit jeher künstlich entwässert, weshalb sich in dieser Region ein dichtes Gewässernetz etabliert hat. Begrenzt wird der Planungsraum im Nordwesten durch das Stadtgebiet von Stade bzw. die Schwinge und im Südosten durch den Moorgürtel und die Alte Süderelbe, die sich bereits auf Hamburgischem Stadtgebiet befindet. Das Untersuchungsgebiet liegt vollständig im Einzugsbereich der Elbe. Berücksichtigung findet im Falle eines Flurbereinigungsverfahrens ausschließlich der niedersächsische Teil. Zur näheren Abgrenzung von Teilgebieten wird im Alten Land zwischen der 1. Meile (Schwinge bis Lühe) und der 2. Meile (Lühe bis Este) unterschieden. Östlich der Este schließt sich die 3. Meile an, die bis an die Alte Süderelbe heranreicht. 01.08.2018

Bericht des Gebietsmanagement-Beauftragten 1. Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens - Projektempfehlung Der Planungsraum liegt an der Unterelbe im Landkreis Stade in Niedersachsen und umfasst das Alte Land, eines der größten zusammenhängenden Obstanbaugebiete Europas. Die Elbmarschen werden seit jeher künstlich entwässert, weshalb sich in dieser Region ein dichtes Gewässernetz etabliert hat. Zur näheren Abgrenzung von Teilgebieten wird im Alten Land zwischen der 1. Meile (Schwinge bis Lühe) und der 2. Meile (Lühe bis Este) unterschieden. Östlich der Este schließt sich die 3. Meile an, die bis an die Alte Süderelbe heranreicht. Berücksichtigung findet im Falle eines Flurbereinigungsverfahrens ausschließlich der niedersächsische Teil. 01.08.2018

Bericht des Gebietsmanagement-Beauftragten 1. Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens - Projektempfehlung Parallel zur Grundlagenermittlung des GMP wird derzeit eine konkrete „Maßnahmenplanung Steinkirchener Neuwettern“ erarbeitet, die sich auf einen abgegrenzten Teilbereich des Gebietsmanagementplanes Altes Land bezieht. In ähnlicher Form soll in den kommenden Jahren auch der übrige Teil des Alten Landes überplant werden. Insofern hat die „Maßnahmenplanung Steinkirchener Neuwettern“ Modellcharakter. Die geltende „Altes Land Pflanzenschutzverordnung“ (AltesLandPflSchV) erlaubt unter definierten Randbedingungen und Auflagen geringere Abstände zu den Gewässern bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln. Diese Regelung birgt das Risiko einer zusätzlichen Belastung der Gewässer und ihrer ökologischen Funktionen. Die Risikobewertung geschieht - losgelöst von einer bestimmten örtlichen Situation - in allgemeiner gutachterlicher Betrachtung. Die mit der Sondergebietsausweisung verbundenen, potenziellen Risiken der Gewässerbelastung werden identifiziert, beschrieben und bewertet. Konkret erfolgt die Risikobewertung eines Gewässers im Rahmen einer systematisierten Matrix, die mit den Projektbeteiligten abgestimmt wurde. 01.08.2018

Bericht des Gebietsmanagement-Beauftragten 1. Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens - Projektempfehlung Ausschnitt Bewertungsmatrix 01.08.2018

Bericht des Gebietsmanagement-Beauftragten 1. Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens - Projektempfehlung Bei der Planung und Umsetzung von Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen soll eine ökologisch wertvolle Gewässerentwicklung, die Erhöhung der Strukturvielfalt sowie die Verbesserung von Durchgängigkeit und Vernetzung als übergeordnetes Ziel verfolgt werden. Durch geeignete Gestaltungsmaßnahmen wie Uferaufweitungen, Uferabflachungen und Gliederungen der Uferzone können Marschgewässer hinsichtlich ihrer Strukturvielfalt deutlich aufgewertet werden, was der Gewässerentwicklung im Sinne der EU-WRRL dient. Zur Verbesserung der Vernetzung sollten die permanent wasserführenden Gräben und möglichst auch die Beregnungsteiche durchgängig an das Hauptgewässer angebunden werden. Aktuell sind Planungen und Maßnahmen in der Diskussion, die es ermöglichen eine ökologische Durchgängigkeit direkt von Elbe oder den Nebenflüssen Este und Lühe mit sog. Fischschleusen zu erreichen. Diese Planungen sollen im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens fortgeführt und umgesetzt werden. 01.08.2018

Bericht des Gebietsmanagement-Beauftragten 1. Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens - Projektempfehlung Bei der Maßnahmenentwicklung wird das übergeordnete Ziel verfolgt, unbelastete Regenerationsgewässer im Gebiet zu sichern und eine naturverträgliche Gewässerunterhaltung kann fördern. Um unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Gewässerorganismen auszugleichen, sollen Maßnahmen zur Erhöhung der Strukturvielfalt des Gewässersystems umgesetzt und Regenerationsgewässer hergestellt werden. 01.08.2018

Bericht des Gebietsmanagement-Beauftragten 1. Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens - Projektempfehlung Ausbaukosten Der konkrete Maßnahmenumfang für das Sondergebiet ist derzeit noch nicht bekannt. Daher kann nur eine grobe Abschätzung wie folgt vorgenommen werden: Maßnahmen der Gewässeraufwertung Je lfd. km permanent wasserführender Graben werden 150m Gewässeraufwertungen erforderlich (entspricht 15% der Gewässerlänge). Kostenannahme je lfd. m Gewässeraufwertung: 125€/m. Für das gesamte Pilotgebiet wird somit für diese Maßnahme mit Kosten in Höhe von 516.250 € gerechnet. Schaffung von Regenerationsgewässern Je lfd. km permanent wasserführender Graben werden 50m Regenerationsgewässer erforderlich (entspricht 5% der Gewässerlänge). Kostenannahme je lfd. m Regenerationsgewässer: 200€/m. Für das gesamte Pilotgebiet wird somit für diese Maßnahme mit Kosten in Höhe von 274.000 € gerechnet. 01.08.2018

Bericht des Gebietsmanagement-Beauftragten 1. Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens - Projektempfehlung Zeitplan 01.08.2018

Bericht des Gebietsmanagement-Beauftragten 1. Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens -Projektempfehlung Zusammenfassung Aus den dargelegten Gründen sollte ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren die richtigen Werkzeuge liefern um die vielschichtigen Interessen und Ansprüche aller Beteiligten positiv zum Abschluss zu bringen. Die Finanzierung weiterer Maßnahmen im Gebiet sollte mit öffentlichen Fördermitteln ausgestattet werden. Es werden 4 verschiedene Flurbereinigungsverfahren vorgeschlagen; somit wird ein absehbarer Zeithorizont gestaltet. Jork, den 25.04.2014 Rolf Lühmann 01.08.2018

Bericht des Gebietsmanagement-Beauftragten 2. Vereinfachtes Verfahren im Rahmen des Gebietsmanagementplanes Für die in diesem Jahr zu erwartenden Anträge gem. § 68 WHG in Verb. Mit § 108 NWG Ist in Abstimmung mit dem Landkreis Stade ein sog. Vereinfachtes Verfahren entwickelt worden, mit dem einerseits sichergestellt ist, das die künftigen Anforderungen an die ökologische Gestaltung der Beregnungsteiche und Gräben erfüllt werden – andererseits entsprechend ermittelte zusätzliche Ausgleichmaßnahmen im Rahmen des Gebietsmanagementplanes berücksichtigt werden. Durch die erforderliche Stellungnahme der Wasser- und Bodenverbände und die Beratung und Stellungnahme des Obstbauversuchsrings – ergänzt durch eine beizubringende Bürgschaft – sorgen für die nötige Sicherung dieses „nicht formellen“ Verfahrens. Formell werden diese Anträge im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens bewertet und abschließend bearbeitet. Neben fachlichen Hinweisen im Antrag gibt es ausführliche Hinweise in einem dazu entwickeltem Merkblatt, das Bestandteil des Antrages ist. 01.08.2018

Bericht des Gebietsmanagement-Beauftragten 2. Vereinfachtes Verfahren im Rahmen des Gebietsmanagementplanes Auszug 01.08.2018

Bericht des Gebietsmanagement-Beauftragten 2. Vereinfachtes Verfahren im Rahmen des Gebietsmanagementplanes Auszug 01.08.2018

Bericht des Gebietsmanagement-Beauftragten 2. Vereinfachtes Verfahren im Rahmen des Gebietsmanagementplanes Das vereinfachte Verfahren wird von den Mitgliedern der AG Sondergebiet Altes Land zur Kenntnis genommen und zur Verwendung empfohlen. Die Information des Obstbaus erfolgt durch den Obstbau Versuchs- und Beratungsring, die eine Stellungnahme zu allen vorliegenden Anträgen abgeben. Dabei sind die besonderen Problemstellungen der einzelnen Betriebe zu berücksichtigen. Die zuständigen Wasser- und Bodenverbände geben ebenfalls entsprechende Stellungnahmen und ggf. Ergänzungen ab, die dem Antrag beizufügen sind. Das vereinfachte Verfahren wird unmittelbar nach Beschluss durch die AG Sondergebiet und der weiteren Abstimmung mit dem LK Stade angewandt. Über die eingereichten Anträge wird in den Sitzungen der AG Sondergebiet zu gegebener Zeit berichtet. 01.08.2018