Verschiedene Arten der Tierhaltung
Inhalt Tierschutzgesetz Artgerechte Tierhaltung Massentierhaltung Nutztierhaltung
Tierschutzgesetz Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss es artgerecht ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen muss darauf achten, dass dem Tier Schmerzen oder vermeidbare Leiden zugefügt werden muss erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten über die Ernährung, die Pflege und die Unterbringung des Tieres verfügen
Artgerechte Tierhaltung Tiere müssen Zugang zu ausreichend Futter und Wasser haben, ebenso Schutz vor Regen, Schnee, aber auch vor zu viel Sonne. Zudem muss der Landwirt mindestens einmal pro Tag nach seinen Tieren sehen.
Massentierhaltung hoher Aufwand an technischen Hilfsmitteln wenig Personal- und Zeitaufwand hohe Gewinne erwirtschaften Aufgrund der Haltung sind die Tiere krankheitsanfälliger höheren Arzneimitteleinsatz Das Tierschutzgesetz definiert Massentierhaltung, wenn mehr als 1.250 Mastschweine, mehr als 20.000 Legehennen oder mehr als 30.000 Masthühner gehalten werden
Nutztierhaltung Um Leiden zu verhindern, müssen zumindest die „5 Freiheiten“ erfüllt sein. Ein Tier sollte sich ohne Schwierigkeiten umdrehen, aufstehen, niederlegen, Köperpflege betreiben und seine Extremitäten ausstrecken können.
-ENDE- © Benjamin H. und Stephanie N., 2005