Stolpersteine in der Betriebsübergabe Steuerliche Gestaltungsüberlegungen für den Übergeber & Übernehmer – rechtzeitiges Planen bringt bare Steuergelder 6.November 2009 Erich Wolf Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Universitätslektor
Grundsätze Asset-Deal oder Share-Deal (Kauf eines Betriebes oder Kauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft) Einkommensteuer (Asset-Deal: § 24 iVm § 37 EStG oder Share Deal: § 31 EStG) oder Körperschaftsteuer (Mutter-Tochter-Verhältnis) Besteuerung nach ESt-Tarif oder 25‘% KöSt-Tarif
Grundsätze Besteuerung der stillen Reserven und Firmenwerte (Goodwill) Steuerliche Bemessungsgrundlagen: Buchwerte (Bilanz des Betriebes) oder (steuerliche) Anschaffungskosten (bei Unternehmensanteilen)
Beispiel: Asset-Deal aus der Sicht des Veräußerers Käufer Verkäufer Unternehmen (Objekt) Bilanz Aktiva 10.000 Fremdkapital 3.000 Eigenkapital 7.000 Vereinbarter Verkaufspreis: 15.000 (steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn): 8.000
Asset-Deal beim Veräußerer als natürliche Person Asset-Deal beim Veräußerer als natürlicher Person: Steuerlicher Halbsatz bei Veräußerungen im EStG (§ 37 iVm § 24 EStG) wenn Steuerpflichtiger gestorben, oder erwerbsunfähig, oder Vollendung 60. Lebensjahr und Einstellung der aktiven Erwerbstätigkeit zur Gänze (Ausnahme: aktive Bagatelleinkünfte) und letzter entgeltlicher Erwerb vor 7 Jahre und Antrag ansonsten 3- Jahres-Verteilung oder Freibetrag € 7.300
Gruppen-Firmenwertabschreibung Berechnung Steuerliche Anschaffungskosten (Kaufpreis der Anteile) abzüglich unternehmensrechtliches Eigenkapital (z.B. bei 50% Beteiligungserwerb 50%-iges Eigenkapital) abzüglich stille Reserven im nicht abnutzbaren Anlagevermögen (Grund und Boden, Beteiligungen) maximal: 50% des Kaufpreises
Gestaltungsmodell Spaltung statt Verkauf Schritt: (Nenn)Kapitalerhöhung eines Investors an einer GmbH Schritt: Spaltung des Betriebes in eine neue GmbH („Betriebs-GmbH“), gleichzeitig: Anteilstausch (beides steuerneutral) Schritt. Firmenwertabschreibung des Erwerbers in der Gruppe Schritt: Investitionen bei der „Cash-box-GmbH“
Gestaltungsmodell für KMU Praxistipps: gemischte entgeltliche und unentgeltliche Übertragungen ohne Erbschaft/Schenkungssteuer seit 1.8.2008 (z.B. Versorgungsrente des Seniors) daher Familiensplitting der Einkünfte und Steuersparen bei der Gewinnsteuer möglich (Fruchtgenuss statt Steuerverdruss) Steuerbegünstigung für Abfertigung alt bei unentgeltlicher Übertragung an den Dienstnehmer nicht zulässig (Ausnahme: rechtzeitige Planung)
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit Wo können Sie alles und noch mehr nachlesen? Wolf/Feuchtinger, „Betriebsübertragungen kompakt“ LINDE Verlag, 2. Auflage, Wien 2007