Beiratssitzung ear, 10. November 2011 - Aktueller Stand WEEE-Recast - Jana Dörschel Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Referat IVB3 „Ressourcenschutz, Kreislauf- und Wasserwirtschaft, Energiebesteuerung“
WEEE Verfahrensstand Kernpunkte Ausblick Gliederung Anwendungsbereich Sammelquote Herstellerdefinition / Registrierung Rücknahmeverpflichtung für den Handel Ausblick
WEEE - Verhandlungsstand Vorschlag EU-KOM: 03.12.2008 1. Lesung EP: 03.02.2011 Gemeinsamer Standpunkt Rat: 14.03.2011 (einstimmig, da EU-KOM Zustimmung wegen Sammelquote und Herstellerregistrierung verweigert hat) Abstimmung im Umweltausschuss EP in Vorbereitung auf 2. Lesung: 04.10.2011 informelle Triloge: 18.10.2011; 10.11.2011; 29.11.2011 Polnische Präs. strebt Einigung in 2. Lesung bis Ende 2011 an
WEEE – Kernpunkte (Anwendungsbereich 1/2) EU-KOM Beibehaltung des Status Quo EP sofortige Einführung des „open scope“ mit u.a. folgenden Ausschlüssen vom Anwendungsbereich: ortsfeste industrielle Großwerkzeuge ortsfeste Großanlagen Verkehrsmittel mit Ausnahme von nicht typgenehmigten elektr. Zweirädern nicht für den Straßenverkehr bestimmte bewegliche Maschinen implantierbare oder infektiöse medizinische Geräte
WEEE – Kernpunkte (Anwendungsbereich 2/2) Umweltministerrat Stufenweise Einführung des „open scope“ durch: Übergangszeit von 6 Jahren bei Beibehaltung des Status Quo mit sofortiger Aufnahme von Photovoltaikmodulen in den Anwendungsbereich Einführung des „open scope“ 6 Jahren nach in Inkrafttreten der Richtlinie auf Basis von 5 Kategorien (Kühlgeräte, Monitore, Lampen, „große“ Geräte, „kleine“ Geräte) und Festlegung von Ausschlüssen Überprüfung der Notwendigkeit des offenen Anwendungsbereichs 4 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie
WEEE – Kernpunkte (Sammelquote 1/2) EU-KOM ab 2016 eine Sammelquote von 65% EP ab 2016 eine Sammelquote von 85 % Umweltministerrat 4 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie Sammelquote von 45 % 8 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie Sammelquote von 65 % Überprüfung jeweils 3 und 7 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie Berechnungsmethode ?
WEEE – Kernpunkte (Sammelquote 2/2) Kompromissvorschlag Ratspräsidentschaft: 4 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie Sammelquote von 45 % 7 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie Sammelquote von 65 % Überprüfung der Sammelquote jeweils 3 und 7 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie, wobei zweite Überprüfungsklausel auf eine Erhöhung der Sammelquote abzielen soll Überprüfung der Berechnungsmethode 6 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie mit Blick auf „WEEE-generated“
WEEE – Kernpunkte (Herstellerbegriff/Registrierung 1/1) EU-KOM und EP eine einmalige EU-weite Registrierung in interoperablen Registern („europäischer Herstellerbegriff“) Umweltministerrat jeder Hersteller muss sich in jedem Mitgliedstaat registrieren lassen, in dem EEE in Verkehr gebracht werden („nationaler Herstellerbegriff“) Kompromissvorschlag Ratspräsidentschaft Etablierung des sog. Rechtsvertreters
WEEE –Kernpunkte (Rücknahmeverpflichtung 1/1) EU-KOM Rücknahmeverpflichtung wurde nicht vorgeschlagen EP 0:1 Rücknahmeverpflichtung von Elektrokleinstgeräten für den Handel Umweltministerrat bisher ablehnend
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