Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund

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Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund Beauftragter für Migration bei der Agentur für Arbeit Hagen Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund

Definition „Migrant/Migrationshintergrund“ nach dem Mikrozensus Nach der gängigen Definition des Mikrozensus zählen zu den in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund… Alle nach 1949 in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten Alle in Deutschland geborenen Ausländer Alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem nach 1949 Zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

Hintergrund/Statistiken Rund 24% der Bevölkerung von NRW hat einen Migrationshintergrund, davon: ohne Schulabschluss 584.000 ohne beruflichen Abschluss 1.908.000 ohne Anerkennung von Abschlüssen 500.000 Auch die Bundesagentur für Arbeit hat den Migrationshintergrund ihrer Kunden zu erheben und in ihren Statistiken auszuweisen. Das sieht der Gesetzgeber im neu geschaffenen § 281 Abs. 2 SGB III vor. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat durch eine Rechtsverordnung die zu erhebenden Merkmale, die Durchführung des Verfahrens, insbesondere die Erhebung, die Übermittlung und die Speicherung der erhobenen Daten bestimmt. Im Vorgriff auf die zu erwartende Rechtsverordnung waren seinerzeit bereits entsprechende Funktionalitäten in IT-Verfahren implementiert worden. Sie müssen aber aktuell noch nicht genutzt werden. Da die Rechtsverordnung einige Modifikationen erforderte, werden die neuen Funktionalitäten nun im April 2011 angewandt werden können. Statistische Ergebnisse werden frühestens für 2012 erwartet. Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

Hintergrund/Statistiken - NRW Januar 2011 Gesamt Ausländer Arbeitslose 777.135 161.016 (20,7%) SGB II 557.124 134.514 (24,1%) SGB III 220.011 26.502 (12,0%) ALO-Quote 8,6% 20,0% SGB II 6,2% 16,7% SGB III 2,4% 3,3% Der eigentliche Wert bei den Migranten ist deutlich höher Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

Bevölkerungsstand Ausländer in NRW Bevölkerungsanteil 10,5 % Anteil an Arbeitslosen 20,7 % Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2010 Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

Bevölkerungsstand Ennepe-Ruhr-Kreis Die Einwohnerzahl im Ennepe-Ruhr-Kreis beträgt 332.729 (Stand: 31.12.2009), darunter sind 25.891 Ausländer. Dies entspricht 7,8 Prozent der Gesamtbevölkerung im Ennepe-Ruhr-Kreis. Herkunftsstaat Gesamtanzahl Ausländer Gesamtanzahl Ausländer Stand: 31.12.2009 % Insgesamt 25.891 100% Türkei 7.356 28,41 Italien 3.347 12,93 Griechenland 1.929 7,45 Polen 1.607 6,21 Portugal 1.285 4,96 Kosovo, Republik 1.031 4,03 Serbien, Republik 942 3,98 Bosnien und Herzegowina 755 2,92 Kroatien 616 2,38 Niederlande 446 1,72 Russische Föderation 445 1,72 Sri Lanka 331 1,28 Österreich 309 1,19 Spanien 280 1,08 Kasachstan 266 1,03 China 169 0,65 Frankreich 168 0,65 Rumänien 170 0,66 Irak 189 0,73 restliche Staaten 4.250 16,41 Jochen GrünJochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012 Agentur für Arbeit Hagen Dezember 2011

Potenziale von Migranten (Witten Dezember 2011) Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

Potenziale von Migranten Zweisprachigkeit interkulturelle Kompetenzen Lernbereitschaft Flexibilität größere Bereitschaft zur Existenzgründung nicht anerkannte Abschlüsse Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

Gemeinsame Aufgabe Zielgruppe erreichen/Zugänge schaffen gezielte Veranstaltungen in den JC/ AA externe Veranstaltungen („Kunden abholen“) Zusammenarbeit mit externen Stellen besondere Ansprache Bilinguales Informationsmaterial Beteiligung an Aktionstagen Teilnahme/Organisation von interkulturelle Veranstaltungen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auch für Hausfrauen die noch nie gearbeitet haben Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

Gemeinsame Aufgabe Abbau der Hemmnisse Sprache Integrationssprachkurse ESF/BAMF berufsbezogene Sprachkurse Schulische/berufliche Defizite/Qualifizierung Schulabschluss erwerben/nachholen Berufsabschluss erwerben/nachholen gezielte Förderungen Existenzgründung Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

Sprachkurse Möglichkeiten der Sprachförderung: 1. Integrations(sprach)kurs 2. Berufsbezogener Sprachkurs Beide Kurse werden durch das Bundesamt für Migranten und Flüchtlinge über lokale Sprachkursträger angeboten. Für die Teilnahme von Kunden an den Kursen entstehen den JobCentern und den Agenturen keine Kosten. Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Dezember 2011

1. Integrationskurs Grundsätzlicher Anspruch für alle Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund Zuweisung i.d.R. bereits durch Ausländerbehörde „Bestandsausländer“ können sich direkt an Träger wenden Dauer: i.d.R. 645 Std. (zus. 300 Std. für Wiederholung möglich) Basiskurs Aufbausprachkurs und Orientierungskurs Finanzierung durch BAMF Eigenbeteiligung TN: 1 €/Std Kostenbefreiung für Bedürftige möglich Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

2. Berufsbezogener Sprachkurs Teilnahmevoraussetzungen Migrationshintergrund - Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle nicht ausreichende Sprachkenntnisse gesicherter Aufenthaltsstatus Leistungsbezug nach SGBII oder SGB III oder Nichtleistungsempfänger Empfehlung: Die Teilnahme an einem Integrationssprachkurs sollte erfolgt sein Dauer: max. 730 Std. Finanzierung durch ESF In 2011 standen für NRW 8.079 Plätze zur Verfügung; 2012 ähnliche Platzzahl Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

Berufsbezogener Sprachkurs - Verfahren Feststellung der Notwendigkeit der Sprachförderung (z.B. Deutschtest PD) Erstellung Meldebogen (BK-Text-Browser) Aushändigung an den Kunden und Zusendung an das BAMF Weiterleitung an einen Sprachkursträger (freie Auswahl des Kunden) Träger führt Profiling durch und legt notwendigen Kurs fest Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

Berufsbezogener Sprachkurs - Inhalt 1. Deutschunterricht Vermittlung von Wörtern, Grammatik und Redewendungen, die notwendig sind, um kompetent mit Kollegen, Kunden und Vorgesetzten sprechen zu können. Verstehen von anspruchsvollen Texten und Umgang mit E-Mails und Briefen Allgemeine Sprachkenntnisse für das Berufsleben. 2. Qualifizierung/Ergänzung des Deutschunterrichts mit Fachunterricht und ggf. Praktikum und Betriebsbesichtigungen Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

Berufsbezogener Sprachkurs - Inhalt Die Qualifizierung richten sich nach Kenntnisstand und Bedarf der TN Inhalt Fachunterricht: Allgemeine und spezielle Berufskunde Bewerbungstraining Mathematik und EDV >Anwendung und Ausweitung des Gelernten im praktischen Teil< Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

Ziele der Förderung Vermittlungsbudget Schaffung einer flexiblen, bedarfsgerechten und unbürokratischen Förderleistung Förderung aus dem VB ist eine Ermessensleistung Abbau der Hemmnisse des Kunden stehen im Vordergrund, damit Bestandteil der Ziel- und Eingliederungsvereinbarung damit sollen die in der Ziel- und Eingliederungsvereinbarung festgelegten Ziele unterstützt werden keine gesetzlichen Vorgaben, dadurch hohe Anforderungen an das Verantwortungsbewusstsein der Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte jede Agentur stellt einen angemessenen Teil des Eingliederungstitels für die Förderung aus dem VB bereit Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

Anspruchsvoraussetzungen Förderungsfähiger Personenkreis Arbeitslose (§ 16 SGB III) oder Ausbildungsuchende (§ 15 S.1 SGB III), die bei der AA gemeldet sind und eine berufliche Ausbildung bei einem Arbeitgeber anstreben oder Ausbildungsuchende (§ 15 S.1 SGB III), die die Ausbildungsgänge an Fach- und Berufsfachschulen sowie Berufsakademien anstreben, wenn sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Arbeitgeber abschließen oder Ausbildungsuchende (§ 15 S.1 SGB III), die für eine versicherungspflichtige Ausbildung ein Berufsgrundschuljahr absolvieren müssen oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende (§§ 17 i.V.m. 5 S.2 und 3 SGB III). In sinngemäßer Anwendung des § 17 Nrn.2 und 3 können von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende auch sein: Berufsrückkehrer (§ 20 SGB III), Hochschulabsolventen, Selbständige, in Transfer- und Auffanggesellschaften Beschäftigte Keine Förderung aus dem VB können Ausbildungsuchende erhalten, die eine schulische Ausbildung oder ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis (z.B. Beamtenanwärter) anstreben Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

Anspruchsvoraussetzungen Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Notwendigkeit durch die Leistungen aus dem VB müssen die Eingliederungschancen deutlich verbessert werden (Eingliederung am 1. Arbeitsmarkt) keine Eigenleistungsfähigkeit des Kunden vorliegt Arbeitgeber erbringt keine oder voraussichtlich keine gleichartigen Leistungen

Beschäftigung dienen (z.B. Abbau von Vermittlungshemmnissen) Fördermöglichkeiten …..dient zur Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Zur Anbahnung gehören alle Aktivitäten, die mittelbar der Aufnahme einer Beschäftigung dienen (z.B. Abbau von Vermittlungshemmnissen) Kosten für Bewerbungen (z.B. Bewerbungsunterlagen, Vorstellungsreisen…) Mobilität (z.B. Fahrzeug, Führerschein, Fahrkosten bei Arbeitsaufnahme…) Arbeitsmittel (z.B. Arbeitskleidung, Arbeitsgeräte…) Nachweise (z.B. Gesundheitszeugnis, Führungszeugnis…) Unterstützung der Persönlichkeit (z.B. Friseurbesuch, Typberatung…) Sonstige Kosten (Kaution, Reparaturkosten Fahrzeug…) Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

Versicherungspflicht Förderfähig aus dem VB ist die Anbahnung und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung* versicherungspflichtigen Beschäftigung* im EU-/EWR-Ausland und der Schweiz mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden beruflichen Ausbildung *Maßgeblich ist die Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

Versicherungspflicht Nicht förderfähig aus dem VB sind: Midi-Jobs für Arbeitslosengeld- empfänger Beschäftigungen in einer ABM Beschäftigungen nach dem Jugendfreiwilligen- dienstegesetz (JFDG) Versicherungsfreie Beschäftigungen / Mini-Jobs (§ 27 (5) SGB III) Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

Förderung aus dem Vermittlungsbudget Nach Abs. 1 kann auch die Anbahnung oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Std. wöchentlich im EWR-Raum und in der Schweiz gefördert werden Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

Förderung aus dem Vermittlungsbudget Über den Umfang der zu erbringenden Leistungen entscheidet die Agentur für Arbeit; sie kann Pauschalen* festlegen. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sind ausgeschlossen Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget darf die anderen Leistungen nach dem SGB III nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen Die Förderung ist generell als Zuschuss zu gewähren * Orientierungsrahmen Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

Leistungen an Arbeitnehmer werden auf Antrag gewährt. Antragstellung Leistungen an Arbeitnehmer werden auf Antrag gewährt.  Der Antrag kann formlos gestellt werden, also...  schriftlich  mündlich  telefonisch per e-Mail  durch einen Bevollmächtigten Der Antrag ist vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses zu stellen. Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

Zuständigkeit Wohnortsprinzip  Die Gewährung von Leistungen an Arbeitnehmer erfolgt grundsätzlich bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Agentur für Arbeit.  Hält sich der Arbeitnehmer nicht an seinem Wohnort auf, ist die Agentur für Arbeit zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer bei Eintritt der leistungsbegründenden Tatbestände seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

Förderung der beruflichen Weiterbildung AN können bei Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn die Voraussetzungen des § 77 (1) S. 1 Nr. 1-3 SGB III erfüllt sind Nr. 1 Notwendigkeit der Weiterbildung + Nr. 2 Beratung durch Vermittlungsfach- kraft vor Beginn der Teilnahme + Nr. 3 Zulassung der Maßnahme und des Trägers Alle individuellen Leistungsvoraussetzungen müssen vor dem ersten Teilnahmetag erfüllt sein (GA). Anwendung Västeras Methode (Gesetzestext Anlage 100511_77 SGB III Västeras)

Beratungspflicht durch die AA vor Beginn der Teilnahme Was passiert bei der Beratung? Wirkung Passgenauigkeit Eignungsfeststellung Maßnahmeeignung Tätigkeitseignung Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Beratungspflichten ergeben sich aus dem §§ 29 i.V.m. 30 Nr. 1 -3 u. 5 SGB III. Aufgabe Rollenspiel Arbeitsauftrag 4: Führen Sie ein Beratungsgespräch zum Thema FbW durch. Bereiten Sie innerhalb von 5 Minuten ein Kundengespräch zum Thema vor. Dauer des Beratungsgespräches mind. 10 Minuten . Auswertung des Gespräches im Lehrgespräch, wichtige Punkte während Beratung an Flipchat visualisieren. Im Verlauf der Schulung, Bezug zum Gespräch (Flipchart) herstellen. Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes (individuelle arbeitsmarktpolitische Zweck-mäßigkeit) Erfolgssicherheit

Zulassung der Maßnahme und des Trägers Eine Förderung ist – auch wenn alle übrigen Voraussetzungen vorliegen – nur dann möglich, wenn die Maßnahme und der Träger der Maßnahme zur Förderung gem. §§ 84 u.85 SGB III zugelassen sind. Arbeitsauftrag 5 + 6

Leistungen bei beruflicher Weiterbildung Entgeltersatzleistungen Arbeitslosengeld bei berufl. Weiterbildung Weiterbildungskosten §§ 79 - 83 SGB III Lehrgangskosten Fahrkosten Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung Kinderbetreuungs- Kosten Azubis Gruppe in zwei Teile aufteilen. Aufgabenstellung: Welche Leistungen erhalten Kunden bei Aufnahme einer beruflichen Weiterbildung? Arbeitsgrundlage Merkblatt 6 Arbeitsauftrag wird jeweils in zwei Gruppen bearbeitet, dabei erfahren sie nicht, welche Aufgabe die gegnerische Gruppe bearbeitet. Bearbeitungszeit: 20 Minuten Vorstellung: max. 5 Minuten Abweichungen der jeweiligen Ergebnisse werden mit den Gruppen thematisiert. § 80 § 81 § 82 § 83

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Kontaktdaten Jochen Grün Tel: 02331/202-669 Fax: 02331/202-164 Mobil: 0160/93954428 E-Mail: Jochen.Gruen@arbeitsagentur.de Internet: www.arbeitsagentur.de Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012