MEKA III Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich

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MEKA III Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich Für Fragen und Beratung steht Ihnen die Untere Landwirtschafts-behörde bzw. das Landwirtschaftsamt Ihres Landkreises zur Verfügung

MEKA - ein Agrarumweltprogramm Ausgleich für erbrachte Umweltleistungen, die die CC- Auflagen übersteigen Zum Vergleich AZL Ausgleich für die natürliche Benachteiligung Zusätzl. Umweltleistungen Ausgleich für Nachteile Rechtl.Mindestverpflichtung natürl. Standortbedingungen

MEKA III Die Honorierung der Umweltleistungen der Landwirte erfolgt nach einem Punktesystem, wobei jeder Punkt 10 € entspricht. Die angegebenen Punkte entsprechen dem Ausgleich je Hektar, je Baum oder je Tier Antragstellung erfolgt im Rahmen vom Gemeinsamen Antrag bei den unteren Landwirtschaftsbehörden (Landratsamt)

N-A1 Umweltfreundliche Gülleausbringung Ausbringtechnik mit geringen Emissionen jährlich mindestens eine Gülleanalyse nur für Gülle von im Unternehmen gehaltenen Tieren (keine Biogasgülle) 3 Punkte je ha Standardgüllefläche Standardgüllefläche = 2 GV/ha

N-A2 Viergliedrige Fruchtfolge jährlich mindestens 4 Kulturen mindestens 15 % Anteil Ölsaaten sind förderfähig max. 40 % Maisanteil an der Ackerfläche Aus der Erzeugung genommenen Flächen zählen als Kultur, sind aber nicht förderfähig. 2 Punkte je ha

N-B1 Extensive Grünlandbewirtschaftung kein Grünlandumbruch (evtl. nach Genehmigung bei 1:1 Wiederanlage in geringem Umfang möglich) kein flächiger Herbizideinsatz umbruchlose Grünlanderneuerung max. 2,5 RGV/ha Hauptfutterfläche Durchführung der erforderlichen Weidepflege 4 Punkte je ha Nicht kombinierbar mit N-B2, N-D1, N-D2.1

N-B2 Viehbesatz 0,3 - 1,4 RGV/ha HFF Einhaltung des Viehbesatzes im Verpflichtungszeitraum Grundanforderungen nach N-B1 sind einzuhalten Neue Futterflächen und RGV-Bewertung zu MEKA II 10 Punkte je ha Grünland ab 2009 nicht kombinierbar mit N-B1, N-D2.1; nur 4 Punkte bei Kombination mit N-D1

N-B3 Bewirtschaftung von steilem Grünland Bewirtschaftung von Grünland ab 25 % Hangneigung Erschwernis durch die Hangneigung wird auf das Grünland des Flurstücks umgelegt Grundanforderungen nach N-B1 sind einzuhalten 12 Punkte je ha steilem Grünland Beispiel: Hangneigungsklasse > und = 25 % Flurstück = 2 ha Hangneigung  25 % = 1 ha Ausgleich gesamtes Flurstück = (1 /2) x 120 €/ha = 60 €/ha Bsp.: Hangneigung 0,50 ha = (0,50/2) x 120 €/ha = 30 €/ha

N-B4 Artenreiches Grünland Vorkommen von mindestens 4 Kennarten Silagenutzung ist möglich Grundanforderungen nach N-B1 sind einzuhalten 6 Punkte je ha ab 2009

N-C1 Erhaltung von Streuobstbeständen Erhaltung von typischen Streuobstbeständen ausgeprägter Stamm und ausgeprägte Krone  i.d.R. 1,4 m Stammhöhe und i.d.R. 100 Bäume je ha (keine starre Definition) Nutzung bzw. Pflege des Grünlands unter den Bäumen abgestorbene aber noch stehende Bäume zählen mit 1/4 Punkt je Baum

N-C3 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen Vorderwälder, Hinterwälder, Limpurger, Braunvieh alter Zuchtrichtung, Schwarzwälder Fuchs, Alt-Württemberger im Zuchtbuch eingetragene Muttertiere Bei Rindern: Abgleich über HIT und das Zuchtbuch Bei Pferden: Kopie des Deckscheins zur Antragstellung 12 Punkte je Muttertier (Vorderwälder 7 Punkte)

N-D1 Völliger Verzicht auf chem.-synth. Produktionsmittel Kein Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- und Düngemittel Keine Kombination mit N-B1 Auflagen zur Grünlandbewirtschaftung entsprechend N-B1 Auflage zu Mindesttierbesatz 0,3 RGV/ha HFF ist entfallen 9 Punkte je ha ab 2009

N-D2.1 Ökologischer Landbau Bewirtschaftung des gesamten Unternehmens entsprechend der EU-Ökorichtlinie keine Kombination mit N-B1 und N-B2 Auflagen zur Grünlandbewirtschaftung entsprechend N-B1 Auflage zu Mindesttierbesatz 0,3 RGV/ha HFF ist entfallen 19 Punkte je ha Acker/ Grünland 55 Punkte je ha Gartenbau 70 Punkte je ha Dauerkulturen ab 2009

N-D2.2 Nachweis der Kontrolle – ökol. Landbau Vertrag mit einer anerkannten Kontrollstelle Jährliche Vorlage der Kontrollbescheinigung Zertifikat (Konformitätsvermerk) Ökozertifizierungsstelle e.V. Biostraße 100 79999 Grüningen Tel.: (07999) 987 Fax: (07999) 6543 Vermerk über die im Kontrollverfahren festgestellte Konformität Kontrolliert duch Ökozertifizierungsstelle e.V. 4 Punkte je ha (max. 40 Punkte je Unternehmen)

N-E1 Verzicht auf Wachstumsregulatoren Verzicht auf Wachstumsregulatoren in Weizen, Dinkel und Roggen Einhaltung des Verpflichtungsumfangs für die genannten Kulturen 5 Punkte je ha

N-E2 Herbstbegrünung N-E2.1 Herbstbegrünung im Acker- und Gartenbau N-E2.2 Begrünungsmaßnahmen in Dauerkulturen Aussaat bis Mitte September Einarbeiten/ Mulchen nicht vor Ende November (gilt auch für Stilllegungsflächen) keine Nutzung des Aufwuchses zwischen zwei Begrünungen muss eine Hauptkultur stehen keine Begrünung nach Ackerfutter 9 Punkte je ha

N-E3 Brachebegrünung mit Blühmischungen einjährige Begrünung von aus der Erzeugung genommenen Flächen Aussaat vorgegebener Blühmischungen bis 15. Mai Einarbeitung des Aufwuchses nicht vor Ende November bzw. ab September zur Aussaat einer Winterkultur – Mulchen ab September ist möglich Nachweis der Blühmischung über Sackanhänger und Kaufbelege Max. 5 ha je Unternehmen Jährliche Einsaat erforderlich, es muss keine Hauptfrucht zwischen den Brachebegrünungen angebaut werden 50 Punkte je ha

N-E3 Mischungen für die Ansaat Anteil (%) Büschelschön (Phacelia) 12 Buchweizen 20 25 Gelbsenf 1 Ringelblumen 2 5 3 Ölrettich Kornblume 4 Malven 7 Borretsch Waldstaudenroggen 10 Öllein 15 Perserklee Sonnenblumen 6 Klatschmohn Inkarnatklee 100 Deutscher Artenname früh blühende Arten spät blühende Arten

N-E4 Mulchsaat / Direktsaat Einsaat von Hauptfrüchten ohne wendende Bodenbearbeitung in entsprechende organische Substanz von Ernterückständen bzw. Zwischenfrüchte Silomais und Getreidestoppeln ohne Stroh, Zuckerrüben sowie vergleichbare Kulturen sind als Vorkultur bei der Mulchsaat ausgeschlossen. Direktsaat ist möglich. 6 Punkte je ha

N-E5 Herbizidverzicht N-E2.1 Herbizidverzicht im Ackerbau nicht in Kulturen wie Klee, Kleegras und dergleichen 7 Punkte je ha Ackerfläche

N-F1-4 Anwendung biologischer und biotechnischer Verfahren zur Schädlingsbekämpfung N-F1 zweimaliger Einsatz von Trichogramma 6 Punkte je ha N-F2 Verzicht auf Insektizide im Gartenbau unter Glas 250 Punkte je ha N-F3 Pheromoneinsatz im Obstbau 10 Punkte je ha N-F4 Pheromoneinsatz im Weinbau (Einzelantrag und Pheromongemeinschaften)

N-G1.1 Extensive Nutzung von § 32-Biotopen zielorientierter Ansatz: Erhaltung der Biotope in derzeitigem Zustand Naturschutzverwaltung bestätigt nur noch die Fläche des Biotops (auf Luftbild grün umrandete Flächen) 15 Punkte je ha ab 2009 N-G1.2 Mahd mit Messerbalken Mahd der Flächen ausschließlich mit dem Messerbalken 5 Punkte je ha

N-G2.1 Extensive Nutzung von FFH-Flächen gemeinte Flächen (Flachland- und Bergmähwiesen) zielorientierter Ansatz: Erhaltung der Flächen in derzeitigem Zustand – keine konkreten Auflagen, aber Empfehlungen „Auffüllen“ der Fläche innerhalb des Flurstücks bei der Antragstellung in Grenzen möglich (bis zu 50 %, aber maximal 2 ha) 15 Punkte je ha ab 2009 N-G2.2 Mahd mit Messerbalken Mahd der Flächen ausschließlich mit dem Messerbalken 5 Punkte je ha

N-G2.1 Extensive Nutzung von FFH-Grünland Beispiel: Flurstück = 1,0 ha, davon sind 0,8 ha als Flachlandmähwiese kartiert Rest = 0,2 ha  20% förderfähig = 1,0 ha Flachlandmähwiese 7,60 ha

Antragstellung - allgemein antragsberechtigt sind Betriebe im Sinne der Direktzahlungsverordnung (VO (EG) Nr. 1782/2003) Viehbesatz maximal 2,5 GV/ha LF ab 2,0 GV/ha LF Nachweis einer ausgeglichenen Wirtschaftsdüngerbilanz Mindestauszahlungsbetrag 250 € je Unternehmen maximal 40.000 € je Unternehmen (außer bei Kooperationen)

Änderungen ab 2009 bzw. 2010 Ab 2009 Erhöhung des Ausgleichs um 10 €/ha bei folgenden Maßnahmen N-B2 Ext. Grünlandbewirtschaftung 0,3 – 1,4 RGV N-B4 Artenreiches Grünland N-C4 Gebietstypische Weiden (Schwarzwald) N-D1 völliger Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel N-G1.1 Erhalt von Biotopen N-G2.1 Erhalt von FFH-Wiesen MEKA III – Änderungen ab 2009 bzw. ab 2010 Aktuell liegt noch keine Genehmigung vor- erste Rückfragen von der EU sind eingetroffen. Bis 31.12.2009 muss eine Entscheidung getroffen sein !!!

Änderungen ab 2010 Ab 2010 Neue Maßnahme Körnerleguminosenanbau 150 € / ha Ackerbohnen, Erbsen, Lupinen, Sojabohnen, Linsen Ernte als Drusch zur Körnergewinnung Reinsaat ohne Stützfrucht, Mischungen aus den Leguminosen sind möglich