Die Baukontrolle Daniel Lehmann Oberamtmann des Seebezirks Freiburger Gemeindeverband Fortbildungskurs für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte 24. April.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Juristische Aspekte der IT-Sicherheit
Advertisements

Der Naumburger Dom und die hochmittelalterliche Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut Antragstellung zur Aufnahme in die Welterbeliste der UNESCO.
Controlling, Analyse und Verbesserung (Teil 1)
Auswirkungen des PfWG auf den Reha-Bereich Änderungen in den Gesetzen
Aufsicht über die Gemeinden Grundlage Gemeindegesetz: Art. 143 – 151 f Grundlage Gemeindegesetz: Art. 143 – 151 f Aufsichtsbehörden: Aufsichtsbehörden:
Exkurs: Rechtsöffnungsbegehren
Einführungskurs 2006 für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte Organisation der Gemeinden und die interkommunale Zusammenarbeit Mittwoch, 6. September 2006.
Kommunale Schulorganisation
Autorité cantonale de la transparence et de la protection des données Kantonale Behörde für ö ffentlichkeit und Datenschutz Das Zugangsrecht Einführungskurs.
Grundsätze des Verwaltungsrechts im Zusammenhang mit der Verfügung
Zuger Treuhänder-Vereinigung
Die Wahl des Verfahrens : Kompetenz des Oberamtes
Interkommunale Zusammenarbeit —
Inhaltsverzeichnis SiGe-Plan Warum? Prozesse Leistung durch SiGe-Plan
Lageranmeldung J&S und PBS Coaching
Gesetz über die Ausübung politischer Rechte. Stimm- und Wahlrecht in Kantonalen Angelegenheiten wenn sie das 18. Altersjahr zurückgelegt haben Schweizerinnen.
Dorfkern Meilen / Orientierungsveranstaltung vom 12. März Dorfkern Meilen Orientierungsveranstaltung 12. März 2007.
Grundlagen des Zivil- und Katastrophen- Schutzes
UNIV.-KLINIK FÜR BLUTGRUPPENSEROLOGIE UND TRANSFUSIONSMEDIZIN, GRAZ UNIV.-KLINIK FÜR BLUTGRUPPENSEROLOGIE UND TRANSFUSIONSMEDIZIN, GRAZ RICHTLINIE 2002/98/EG.
SeCA / 14. September Freiburger Gemeindeverband Einführungskurse 2011 für die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte Die Rolle der Gemeinde in der Raumplanung.
Service des communes SCom Amt für Gemeinden GemA Direction des institutions, de l'agriculture et des forêts DIAF Direktion der Institutionen und der Land-
STEUERLICHE SPENDENABZUGS- FÄHIGKEIT BEI FEUERWEHREN Info zur Abschnittsfeuerwehrtagung
Arbeitsfreigabe-Protokolls Gefährdungsbeurteilung
Service des communes SCom Amt für Gemeinden GemA Direction des institutions, de l'agriculture et des forêts DIAF Direktion der Institutionen und der Land-
Kältemittel im Autogewerbe
BRPA / 15 April Freiburger Gemeindeverband Vertiefungskurs im Zusammenhang mit dem neuen Raumplanungs- und Baugesetz Ortsplanung.
Ackerbaustellenleiter-Tagung
Grundlagen für den Bildungsraum Schweiz. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Artikel 61a 1Bund und Kantone sorgen gemeinsam im Rahmen.
Konferenz der Aufsichtsräte am 30. März 2007
Privatschulen im Kanton Schwyz
Vortragsstruktur Bauten ausserhalb der Bauzone
Rechtliche Aspekte der Brandschutzerziehung
Fachabteilung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau
Freiburger Gemeindeverband
Kerngeschäft der ARGE/AAgAW
Louis Galik – 8. April 2014 – Bad Wörishofen
..\GRK\Einführung neue GR ppt, \1 Gemeinde Kerzers Freiburger Gemeindeverband Gedruckt: 19. Mai 2014 Einführungskurs 2011 für die Gemeinderätinnen.
Bau- und Raumplanung Aktueller Gesetzesrahmen (1)
Baugesuch und Baubewilligung
1 Einführungskurs 2006 für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte Gesetz über die Gemeinden und diesbezügliches Ausführungsreglement Grundprinzipien und Neuerungen.
Pflichtübung aus Europarecht 16. April 2014
2. FALL Mag. Marie-Therese Richter. 2 Sachverhalt EU 200 Mio Euro.
Herzlich Willkommen zum Behördentag vom 7. September 2012.
Kindes- und Erwachsenen- schutzbehörde (KESB) des Familiengerichts Aarau Aufgaben / Abläufe / Kompetenzen.
Kanton Bern Aufgaben der Institutionen Informationsveranstaltung der GEF und des HVBE Von Hygienemassnahmen zur Pandemievorsorge Markus Loosli Vorsteher.
Das Gesetz über die Gemeinden I. Allgemeines II. Organe I. Stimmvolk II. Gemeindevers. III. Generalrat IV. Gemeinderat III. Gemeindepersonal IV. Verwaltungsregeln.
法學德文名著選讀(一) Lektion 4 范文清 / 蕭雯娟.
Nichtraucherschutzgesetz
11. Februar 2010Medienkonferenz1 Abänderung des Art. 21 des Ausführungsgesetzes über die Familienzulagen (AGFamZG) vom
2. Teil: Europäisches Kartellrecht C Kartellverfahrensrecht § 11 Wesentliche Regelungen des Kartellverfahrensrechts der VO 1/2003 im Überblick I. Die Zuständigkeit.
Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Verfahrensablauf Ersatzvornahme
«Interne Aufsicht» Aufgabe des leitenden Organs der Trägerschaft
Illegales Bauen – und dann?
Individual-Feedback Lehmann / Wahr GLK Januar 2010 Schüler-Lehrer-Feedback 2008/2009 Auswertung nach Lehrkräften: Abteilungen Bau / Holz / Farbe / BVJ.
Seite 1 Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten Textmasterformate durch Klicken bearbeiten Zweite Ebene Dritte Ebene Vierte Ebene Fünfte Ebene Mülligen,
Verwaltungsstrukturreform
Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein
Rechtlicher Rahmen INSPIRE – BbgGDIG – EFRE
Vorbemerkungen -Ersatzvornahmen sind anspruchsvolle Geschäfte -sie gehören nicht zum Tagesgeschäft -jeder Fall ist ein Einzelfall -seriöse und zielgerichtete.
Betriebswirtschaftliche
Pflichtübung aus Europarecht 13. Mai 2015
1 Bauleitplanung und Einzelbauvorhaben in Überschwemmungsgebieten Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten Amt für Wasser- und Bodenschutz © Landratsamt.
1 Garantenpflicht und Gewahrsamsaufsicht Feldjägerkräfte Kommandant Mit der Wahrnehmung der Gewahrsamsaufsicht (Schutz der Gewahrsamsperson vor menschenunwürdiger.
Weber1 Behörden- struktur Wettbewerbs- kommission Sekretariat Organisation Zuständigkeit Organisation Zuständigkeit Kommission Kammern.
Zuständigkeiten Gewässer Planeranlass 2. November 2015
Verwaltungsrecht – Fall 6
Genehmigungsfreistellung
Übertragung öffentlicher Planungs- und Bauaufgaben auf Private lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M.
DGUV Vorschrift 2 Unterstützung bei der betrieblichen Umsetzung durch die staatliche Aufsichtsbehörde Elbcampus D. Deitenbeck,
 Präsentation transkript:

Die Baukontrolle Daniel Lehmann Oberamtmann des Seebezirks Freiburger Gemeindeverband Fortbildungskurs für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte 24. April 2010

Übersicht 1.Grundlagen 2.Die Mittel der Baukontrolle 3.Die Polizeimassnahmen 4.Der Wiederaufbau aus Gründen der Siedlungsgestaltung (Art. 172 RPBG) 5.Strafmassnahmen (Art. 173 RPBG)

Gesetzliche Grundlagen Raumplanungs- und Baugesetz vom 2. Dezember 2008 (RPBG): Art Ausführungsreglement vom 1. Dezember 2009 zum Raumplanungs- und Baugesetz (RPBR): Art

Aufgabe der Gemeindebehörde Art. 165 RPBGKontrolle der Arbeiten 1 Die Gemeindebehörde überwacht die Befolgung des Gesetzes, der Reglemente, der Pläne und der Bewilligungsbedingungen. Bei widerrechtlichen Arbeiten informiert sie die Oberamtsperson. 2 Die Organe, die im Bewilligungsverfahren ein Gutachten abgeben mussten, haben ebenfalls die Möglichkeit, diese Aufsicht auszuüben; gegebenenfalls verlangen sie das Einschreiten der Gemeinde oder der Oberamtsperson. 3 Die Oberamtsperson vergewissert sich, dass die Gemeinden ihre Kontrollpflicht sorgfältig ausüben. Falls nötig, ersucht sie die betreffenden Ämter und staatlichen Organe um Mithilfe.

Der Inhalt der Baukontrolle Das Vorliegen einer Bewilligung Die Einhaltung der Vorschriften, der Pläne, der Bedingungen der Baubewilligung und der Schutzmassnahmen Die Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Die Mittel der Baukontrolle: Übersicht 1.Die Überwachung der Bautätigkeit 2.Die Mitteilungspflicht des Bauherrn 3.Unterstützung durch Kontrollen während der Bauarbeiten 4.kantonale Dienststellen, lokale Feuerkommission, Dritte 5.Der Übereinstimmungsnachweis 6.Die Bezugsbewilligung 7.Kontrolle nach Erteilung der Bezugsbewilligung

Die Überwachung der Bautätigkeit überprüfen, ob die erforderliche Bewilligung vorliegt Hinweis an die Bauherrschaft Meldung an das Oberamt

Die Mitteilungspflicht des Bauherrn Mitteilung des Baubeginns Meilensteine gemäss Art. 110 Abs. 2 RPBR

Die Kontrollen während der Bauarbeiten Jederzeitiges Zutrittsrecht Möglichkeit, Anwesenheit des Bauherrn oder seines Vertreters zu verlangen

Unterstützung durch kantonale Dienststellen, lokale Feuer- kommission, Dritte Begutachtende Ämter qualifizierte Dritte lokale Feuerkommission

Der Übereinstimmungs- nachweis Erstellung: Bauherrschaft unter Mitwirkung einer qualifizierten Person Inhalt: Übereinstimmung des Bauwerks mit Plänen und Baubewilligung Beilage: Bestätigung des Geometers Zeitpunkt: Abgabe vor Erteilung der Bezugsbewilligung

Die Bezugsbewilligung Zuständigkeit Inhalt Voraussetzungen Wirkung

Kontrolle nach Erteilung der Bezugsbewilligung Voraussetzungen Inhalt Massnahmen

Polizeimassnahmen Gegenstand Zuständigkeit bzw. Verantwortung

Polizeimassnahmen der Gemeinde Aufforderung an die Bauherrschaft und Mitteilung an das Oberamt Polizeimassnahmen im Zusammenhang mit der Bezugsbewilligung Massnahmen gemäss Art. 170 RPBG Die Ersatzvornahme (Art. 171 RPBG)

Polizeimassnahmen des Oberamtes (Art. 193 RPBG) Anordnung der Einstellung der Arbeiten (Baustopp) Aufforderung zur nachträglichen Einreichung eines Baugesuchs Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes

Sonderfall: der Wiederaufbau aus Gründen der Siedlungsgestaltung (Art. 172 RPBG) Zuständigkeit: Gemeinderat Enteignungsrecht

Strafmassnahmen Strafbefehl des Oberamtmannes