Die Baukontrolle Daniel Lehmann Oberamtmann des Seebezirks Freiburger Gemeindeverband Fortbildungskurs für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte 24. April 2010
Übersicht 1.Grundlagen 2.Die Mittel der Baukontrolle 3.Die Polizeimassnahmen 4.Der Wiederaufbau aus Gründen der Siedlungsgestaltung (Art. 172 RPBG) 5.Strafmassnahmen (Art. 173 RPBG)
Gesetzliche Grundlagen Raumplanungs- und Baugesetz vom 2. Dezember 2008 (RPBG): Art Ausführungsreglement vom 1. Dezember 2009 zum Raumplanungs- und Baugesetz (RPBR): Art
Aufgabe der Gemeindebehörde Art. 165 RPBGKontrolle der Arbeiten 1 Die Gemeindebehörde überwacht die Befolgung des Gesetzes, der Reglemente, der Pläne und der Bewilligungsbedingungen. Bei widerrechtlichen Arbeiten informiert sie die Oberamtsperson. 2 Die Organe, die im Bewilligungsverfahren ein Gutachten abgeben mussten, haben ebenfalls die Möglichkeit, diese Aufsicht auszuüben; gegebenenfalls verlangen sie das Einschreiten der Gemeinde oder der Oberamtsperson. 3 Die Oberamtsperson vergewissert sich, dass die Gemeinden ihre Kontrollpflicht sorgfältig ausüben. Falls nötig, ersucht sie die betreffenden Ämter und staatlichen Organe um Mithilfe.
Der Inhalt der Baukontrolle Das Vorliegen einer Bewilligung Die Einhaltung der Vorschriften, der Pläne, der Bedingungen der Baubewilligung und der Schutzmassnahmen Die Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
Die Mittel der Baukontrolle: Übersicht 1.Die Überwachung der Bautätigkeit 2.Die Mitteilungspflicht des Bauherrn 3.Unterstützung durch Kontrollen während der Bauarbeiten 4.kantonale Dienststellen, lokale Feuerkommission, Dritte 5.Der Übereinstimmungsnachweis 6.Die Bezugsbewilligung 7.Kontrolle nach Erteilung der Bezugsbewilligung
Die Überwachung der Bautätigkeit überprüfen, ob die erforderliche Bewilligung vorliegt Hinweis an die Bauherrschaft Meldung an das Oberamt
Die Mitteilungspflicht des Bauherrn Mitteilung des Baubeginns Meilensteine gemäss Art. 110 Abs. 2 RPBR
Die Kontrollen während der Bauarbeiten Jederzeitiges Zutrittsrecht Möglichkeit, Anwesenheit des Bauherrn oder seines Vertreters zu verlangen
Unterstützung durch kantonale Dienststellen, lokale Feuer- kommission, Dritte Begutachtende Ämter qualifizierte Dritte lokale Feuerkommission
Der Übereinstimmungs- nachweis Erstellung: Bauherrschaft unter Mitwirkung einer qualifizierten Person Inhalt: Übereinstimmung des Bauwerks mit Plänen und Baubewilligung Beilage: Bestätigung des Geometers Zeitpunkt: Abgabe vor Erteilung der Bezugsbewilligung
Die Bezugsbewilligung Zuständigkeit Inhalt Voraussetzungen Wirkung
Kontrolle nach Erteilung der Bezugsbewilligung Voraussetzungen Inhalt Massnahmen
Polizeimassnahmen Gegenstand Zuständigkeit bzw. Verantwortung
Polizeimassnahmen der Gemeinde Aufforderung an die Bauherrschaft und Mitteilung an das Oberamt Polizeimassnahmen im Zusammenhang mit der Bezugsbewilligung Massnahmen gemäss Art. 170 RPBG Die Ersatzvornahme (Art. 171 RPBG)
Polizeimassnahmen des Oberamtes (Art. 193 RPBG) Anordnung der Einstellung der Arbeiten (Baustopp) Aufforderung zur nachträglichen Einreichung eines Baugesuchs Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes
Sonderfall: der Wiederaufbau aus Gründen der Siedlungsgestaltung (Art. 172 RPBG) Zuständigkeit: Gemeinderat Enteignungsrecht
Strafmassnahmen Strafbefehl des Oberamtmannes