Schema Lohn- u. Gehaltsabrechnung

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 Präsentation transkript:

Schema Lohn- u. Gehaltsabrechnung Grundbezug (Lohn, Gehalt) + Überstundenentgelt + Zuschläge + Zulagen = Gesamtbruttobezug gesetzliche Abzüge SV-DNA (inkl. KU und WF) LSt E-Card-Service-Entgelt freiwillige Abzüge Gewerkschaftsbeitrag Betriebsratsumlage Küche,… sonstige Abzüge Akontozahlungen Rückzahlungen von Lohn- und Gehaltsvorschüssen usw. + Familienbeihilfe (FB), Kinderabsetzbetrag (KAB) = Auszahlungs- bzw. Überweisungsbetrag (Netto)

Sozialversicherung SV im engeren Sinn SV im weiteren Sinn

Sozialversicherung im engeren Sinn Arbeitslosenversicherung (AV) Krankenversicherung (KV) Unfallversicherung (UV) Pensionsversicherung (PV)

Sozialversicherung im weiteren Sinn Kammerumlage (KU) Wohnbauförderungsbeitrag (WF) Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IE) Nachtschwerarbeitsbeitrag (NB) Schlechtwetterentschädigung (SW) Mitarbeitervorsorge-Beitrag (BV) „Abfertigung Neu“ E-Card-Service-Entgelt (E-Card-Gebühr)

Beginn/Ende der Pflichtversicherung Pflichtversicherung beginnt unabhängig von der Anmeldung mit Tag des tatsächlichen Beginnes Die Pflichtversicherung endet mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses bzw. Ende des Entgeltanspruches

Mindestangaben- (Aviso-)Anmeldung Anmeldung in zwei Schritten vor Arbeitsantritt Dienstgeberkontonummer Name, Versicherungsnummer bzw. Geburtsdatum des DN Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme Innerhalb von 7 Tagen fehlende Angaben

Abmeldung Innerhalb von 7 Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung bei der GKK

Beitragsgrundlage für SV-Beiträge Grundlage ist das im Beitragszeitraum gebührende, auf Cent gerundete ENTGELT (mit Ausnahme allfälliger Sonderzahlungen) Entgelt sind alle Geld- und Sachbezüge auf die der Dienstnehmer Anspruch hat oder die er darüber hinaus erhält (z.B. Trinkgelder) Beitragszeitraum ist der Kalendermonat, der einheitlich mit 30 Tagen anzunehmen ist

Ermittlung des beitragspflichtigen Entgelts Summe der laufenden Geld- und Sachbezüge bzw. Leistungen vom DG oder Dritten (z.B. Trinkgelder) beitragsfreie Bezüge beitragspflichtiges Entgelt

SV-beitragsfreie Bezüge: Auslagenersätze *) Schmutzzulagen *) Fehlgeldentschädigungen bis € 14,53/M Abfertigungen Familienbeihilfe Jubiläumsgeschenke des DG freiwillige soziale Zuwendungen freie oder verbilligte Mahlzeiten Beiträge zur MV-Kassa oder Pensionskasse*) *) soweit sie nicht der Lohnsteuerpflicht unterliegen !

SV-Beitragssätze Angestellte Beitrags-gruppe DNA % DGA Summe D1 bis € 140,00 /Tag € 4.200,00/M. AV KV UV PV 3* 3,82 --- 10,25 3,83 1,4 12,55 6 7,65 22,8 KU WF IE MV 17,07 0,5 20,78 0,55 (1,53) 37,85 1 18,07 21,83 (23,36) 39,9 (41,43)

Arbeitslosenversicherung Angestellte: Monatsbezug AV – Satz SV - Satz bis 1.219,-- 0 % 15,07 % über 1.219,-- bis 1.330,-- 1 % 16,07 % über 1.330,-- bis 1.497,-- 2 % 17,07 % über 1.497,-- 3 % 18,07 %

SV-Beitrag Angestellte max. SV-Beitrag € 802,31 17,07 % SV i.e.S 0,5 % KU 0,5 % WF 18,07 % SV i.w.S. beitragsfrei ASVG – Höchstbeitrags grundlage € 4.440,--

Technik der Beitragsermittlung SV-Beitragsgrundlage * 18,07 % = SV-Beitrag Berechnung auf 2 Dezimalstellen!

SV-Abzüge Angestellte SV-Abzug 18,07 % frei € 4.440,-- € 70,-- Gehalt € 4.510,--

Berechnung der SV-DNA a) Bruttogehalt € 2.427,40 b) Bruttogehalt € 4.560,- Lösung € 2.427,40 x 18.07 % = € 438,63 Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage!!! => € 4.440,- x 18,07 % = € 802,31

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