Digitale Kompetenz in der Rechtsdidaktik

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 Präsentation transkript:

Digitale Kompetenz in der Rechtsdidaktik

Einführung Digitale Kompetenzen der Studierenden Digitale Kompetenzen der Lehrenden Diskussion

A. Digitale Kompetenzen in der Rechtsdidaktik I. Hintergrund Nutzung und Einsatz digitaler Elemente selbstverständlich, erfolgt wenig reflektiert Ob und welche Kompetenz bei Studierenden oder Lehrenden vorhanden bisher nicht Thema der Diskussion II. Kompetenzbegriff In Anlehnung an Weinert: die Fähigkeit, sich die Möglichkeiten digitaler Medien als Lehr- und Lernmittel nutzbar zu machen und sinnvoll in ein Lehr-/Lernkonzept zu integrieren. Kompetenzbegriff in ReWi unüblich, da vom Bologna-Prozess ausgenommen

B. Digitale Kompetenzen der Studierenden Was bringen die Studierenden mit? Was kennen sie aus dem Alltag? Was haben sie in der Schule gelernt? II. Was nehmen die Studierenden mit? studentische Fertigkeiten vs. berufliche Fertigkeiten Werden nötige Fertigkeiten bei der Planung von Lehrveranstalten berücksichtigt? III. Welche Konsequenzen sollen daraus gezogen werden? Soll Lernen und Lehre auf den Plattformen stattfinden, die Studierende schon nutzen? Müssen die für den Beruf erforderlichen Kompetenzen stärker mit einbezogen werden?

C. Digitale Kompetenzen der Lehrenden I. Umweltbedingungen der Lehre Welche Einrichtungen existieren an der Hochschule im Bereich der Infrastruktur, der technischen und didaktischen Schulung von Lehrenden, im Bereich des Supports und wie sieht die Personalstruktur- und -fluktuation aus? Welche digitalen Kompetenzen bringen Lehrende mit? Welcher Zweck soll mit digitaler Lehre im Studiengang erreicht werden? Anreicherungsmodell? Integrationskonzept? Vollständige Digitalisierung? Existieren strukturierte oder lediglich emergente Digitalisierungsstrategien?

C. Digitale Kompetenzen der Lehrenden II. Standardisierung und Kompetenzen Je höher der angestrebte Integrationsgrad ist und je geringer der technologische und didaktische Standardisierungsgrad ist, desto größer werden Anforderung an die Lehrenden im Hinblick auf: Didaktische Orientierungskompetenzen (welche Technologien können und sollen genutzt werden?) Kompetenzen für die Anwendung bestimmter Technologien Kompetenzen für die Gestaltung eines didaktischen Gesamtdesigns Problem: Gefahr der Überfrachtung von Lehrenden bei geringer Standardisierung

C. Digitale Kompetenzen der Lehrenden Hohe Standardisierung birgt Gefahr der Vernachlässigung fachspezifischer Erwägungen: Standardisierung sagt nichts über Qualität aus Wer legt Standards in welchem Rahmen fest? Lehrende, Didaktiker, Gremien? Funktionieren standardisierte Szenarien gleichermaßen für Lehrangebote in allen Rechtsgebieten und den nicht-dogmatischen Grundlagenfächern? Wie und von wem werden fachspezifische Inhalte aufbereitet, aktualisiert und didaktisch weiterentwickelt?

C. Digitale Kompetenzen der Lehrenden III. Konsequenzen für die Aus- und Fortbildung Klassische Portfolio-Modelle der Aus- und Fortbildung müssen fachspezifisch auf Geschäftsprozesse und Grad der Digitalisierung abgestimmt werden: Orientieren sich Aus- und Weiterbildungsformate an der Fachkultur? Muss jeder Lehrende didaktische Gesamtdesigns entwickeln können? Welches Maß an Orientierungskompetenzen ist erforderlich? ABER: Auch hohe Standardisierung erfordert Kompetenzen im Umgang mit bestimmten Technologien. Je nach Integrationsgrad digitaler Lehrelemente sogar bei allen Lehrenden.

D. Diskussion Wir freuen uns auf Ihre Beiträge!