Rechtliche Stellung LNA/ORGL Aufbauseminar LNA ORGL 23. und 24

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Feuerwehr Rohrbach Rechtsgrundlagen des Feuerschutzes Gliederung
Advertisements

Grundlagen des öffentlichen Baurechts
Geplant zum : Das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften.
Katastrophenschutz in Bayern
Not & Katastrophenfunk
Rechtsgrundlagen und Organisation Brand- und Katastrophenschutzrecht
Bestandsaufnahme und Perspektiven
Chef eines Arbeitsplatzes
Rechtsgrundlagen für die Feuerwehr
Die Notfall-Führungsinstrumente des Krankenhauses
Die SanEL im neuen BayRDG
Feuerwehr Stadt Schmallenberg
Grundlagen des Zivil- und Katastrophen- Schutzes
Feuerwehr im Straßenverkehr
Massenanfall von Verletzten
Einsatzregeln für den MANV
Fachkunde Rettungsdienst
Mitarbeitervertretung im Pater-Rupert-Mayer-Haus
Mitarbeitervertretungen - § 6 MAVO
Gemeinsame Tagung Bezirksleitung und Kreiswasserwachten
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Landesfeuerwehrkommando Stand: K H D - F o r t b i l d u n g Folie 1 von 18LBDSTV Armin.
Massenanfall von Verletzten: Zusammenarbeit des Einsatzleiters mit der Abschnittsleitung Gesundheit Gerd Gräff, Leitender Ministerialrat im Ministerium.
Rechtliche Grundlagen bei Katastrophen und anderen Schadensfällen
3.) Sonder- und Wegerecht
Betriebspraktikum –
LAK OrgL Finanzierung der Fortbildungen für das Jahr 2009 IMS vom
Katastrophen Eine Präsentation der Arbeitsgemeinschaft Katastrophenmedizin Von Stefan Hiebl und Peter Nardi.
Massenanfall von Verletzten oder/und Patienten
Technische Hilfeleistung
Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld, Anlagenreferat, Mag. Klaus Ebner Wildbachbegehungen Rechtsgrundlagen und Konsequenzen der Nichtdurchführung.
Taktische Abläufe und Leitungsorganisation tschechischer Rettungsbestandteile des integrierten Hilfeleistungssystems am Ort des Sonderereignisses Oberst.
Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL)
1 Stufe 2 Arbeit mit Partnern (FW, RD, Polizei). Grundsätze 2  Nicht immer hat sie der Ersthelfer bestellt, Aufgebot erfolgt häufig anhand von Einsatzstichwörtern.
Einsatzabschnittleiter (EAL) Anweisungen pro Funktion EMRIC.
Fernmeldeeinsatzübung Seefalke 2010, THW Bundesschule Hoya
10 Tipps vom Rechtsanwalt für Ihren nächsten Krankenhausaufenthalt
Rettungsdienst / Sanitätsdienst bei Schadensfällen in der Schule
Rechtliche Stellung LNA/ORGL Aufbauseminar LNA ORGL 23. und 24
Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Rechtsgrundlagen
Schulung der Führungskräfte des Landkreises Osnabrück
Technische Einsatzleitung Odenwaldkreis
Arbeitsschutzgesetz § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Rechtsgrundlagen
Kommunikationsstruktur für das Havariekommando (Stab und Führung)
Technische Hilfeleistung
Aufgaben der Feuerwehr
FBV Stand: 2007 Zweck der Feuerbeschau, verhüten der Gefahren für…
FBV Stand: 2007 Zweck der Feuerbeschau, verhüten der Gefahren für…
Der Einheitsführer: führt seine taktische Einheit,
Kanal/Gruppe 1 Kanal/Gruppe 4 Kanal/Gruppe 2 Kanal/Gruppe 5
Rettungsdienstliche Führungskräfteausbildung 2017
Aufgaben der Feuerwehr
Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
Schulung und Information
Feuerwehrleistungsabzeichen in Gold (FLA Gold)
Inhouseschulung 2009 – Sicherheitsbeauftragte naturwissenschaftl
Rechtsanwalt Lars Junghans Fachanwalt für Medizinrecht
Brandsicherheitswachdienst
Der Einheitsführer: führt seine taktische Einheit,
Arbeitsschutz & Unfallverhütung
Einheit 2: Amtshaftungsanspruch Teil 1
RiBVerwG Helmut Petz Sommersemester 2018
Allgemeine Sicherheitsregeln im Bereich Kaltband/ Veredelung Modul 3 Elektrische Maschinen und Anlagen.
Änderungen zum Alarmplan Gesundheit Rheinhessen
Delegation in der Notfallmedizin
Ihr erster Arbeitstag im AAW!
Elektrische Maschinen und Anlagen
Sprechgruppenorganisation
Truppmannausbildung Teil 2 Rechtsgrundlagen
Lehrgang: Truppführer
 Präsentation transkript:

Rechtliche Stellung LNA/ORGL Aufbauseminar LNA ORGL 23. und 24 Rechtliche Stellung LNA/ORGL Aufbauseminar LNA ORGL 23. und 24. September SRH Zentralklinikum Suhl Jan Gregor Steenberg, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Lehrrettungsassistent Dipl. Rettungssanitäter HF (Schweiz)

Agenda Normen Rechte im Rahmen der Einsatzleitung Haftung im Rahmen der Einsatzleitung

Agenda Normen Rechte im Rahmen der Einsatzleitung Haftung im Rahmen der Einsatzleitung

§ 17 RettG (1) Zur Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung bei größeren Notfallereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle mit mehreren Verletzten oder Erkrankten, bei denen die Tätigkeiten des eingesetzten Personals koordiniert werden müssen, hat der Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes eine rettungsdienstliche Einsatzleitung vor Ort einzurichten. Dieser gehören insbesondere ein Leitender Notarzt und ein Organisatorischer Leiter an. Soweit nach anderen Rechtsvorschriften eine Einsatzleitung eingerichtet wurde, untersteht ihr der Leitende Notarzt; dies gilt nicht in medizinischen Fragen. Die Leitenden Notärzte und die Organisatorischen Leiter werden vom jeweiligen Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes bestellt. Bei der Bestellung der Leitenden Notärzte ist die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen zu beteiligen.

§ 17 RettG (2) Der Leitende Notarzt leitet den rettungsdienstlichen Einsatz, stimmt alle medizinischen Maßnahmen aufeinander ab und überwacht deren Durchführung. Er hat am Notfallort unverzüglich eine den notfallmedizinischen Grundsätzen entsprechende Versorgung herzustellen. Er ist gegenüber dem Personal des Rettungsdienstes, den eingesetzten Ärzten und den sonstigen zur rettungsdienstlichen Versorgung eingesetzten Kräften weisungsbefugt. Der Leitende Notarzt muss über die notfallmedizinische Eignung und Erfahrung verfügen.

§ 17 RettG (3) Der Organisatorische Leiter unterstützt den Leitenden Notarzt, indem er organisatorische Führungs- und Koordinationsaufgaben übernimmt. Er ist gegenüber dem Personal des Rettungsdienstes und den sonstigen zur rettungsdienstlichen Versorgung eingesetzten Kräften weisungsbefugt. Er muss über organisatorische und einsatztaktische Kenntnisse verfügen.

Rettungsdienstplan Konkretisierung der Aufgaben LNA/ORGL Definition MANV Aufgabenverteilung Einsatzleitung / Abschnitt Gesundheit

ThürBKG § 23 Gesamteinsatzleitung § 24 Einsatzleitung § 25 ff Katastrophe und Maßnahmen

§ 25 Eine Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes ist ein Ereignis, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, die natürlichen Lebensgrundlagen, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt werden kann, wenn die Behörden, Dienststellen, Organisationen, Einheiten, Einrichtungen und eingesetzten Kräfte unter einheitlicher Leitung zusammenwirken.

Agenda Normen Rechte im Rahmen der Einsatzleitung Haftung im Rahmen der Einsatzleitung

Einsatzleitung Abschnitt Gesundheit Hierachie Gesamt- einsatzleitung § 24 Abs. 5 BKG

Sonstiges Med-Personal (KatS) Abschnitt Gesundheit LNA NAe NotSan RAs Sonstiges Med-Personal (KatS) ORGL

Maßnahmen der Einsatzleitung Einsatz von Hilfskräften regeln Einsatzmittel anfordern Betreten des Gefahren-/Schadensort verbieten Personen verweisen Schadensort sperren Zur Verfügungstellung von: Fahrzeugen Geräten Maschinen Betriebsstoffen Elektrischer Energie Baulichen Anlagen oder Einrichtungen Sonstige Sach-, Dienst- und Werksleistungen

Zusammenarbeit Polizei! § 53 a BKG Feuerwehren sowie Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes dürfen polizeilichen oder militärischen Dienststellen nicht unterstellt werden.

Agenda Normen Rechte im Rahmen der Einsatzleitung Haftung im Rahmen der Einsatzleitung

Amtshaftung Grundsätzlich Haftungsprivileg der Amtshaftung Passivlegitimation teilweise schwierig Bei Notärzten haftet die KV (BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 – III ZR 312/16) Bei LNA/ORGL eher Kommune

BEACHTE Regressmöglichkeit bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Strafrechtliche Haftung bleibt persönlich bestehen

© by Beademung

Kontakt und Foliendownload Die Folien können unter folgendem link angesehen und heruntergeladen werden: Kontakt: https://www.kanzlei-steenberg.de/vorträge/lna-orgl-srh-suhl-2017/ Jan Gregor Steenberg Hachelallee 88 75179 Pforzheim