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Änderungen zum Alarmplan Gesundheit Rheinhessen

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Präsentation zum Thema: "Änderungen zum Alarmplan Gesundheit Rheinhessen"—  Präsentation transkript:

1 Änderungen zum Alarmplan Gesundheit Rheinhessen - 11.02.2019
Abschnittsleitung Gesundheit im LBKG sowie im Alarmplan Gesundheit

2 INHALT Allgemeine Grundlagen Änderungen Registrierung Vorsichtung Sichtung

3 Fachbezogene Führungsorganisation in RLP
Führungsgruppe Einsatzleitung -FEZ, RLS -Integrierte LS Rettungsleitstelle/Integr. LS als Führungsinstrument öffent./rech. Rettungsdienst eingesetzte Rettungsmittel SEG S SEG B SEG V Führungstrupp der Schnelleinsatzgruppen (Schnelleinsatzeinheit) Abschnittsleitung Gesundheit (ALG) LNA und OL weitere Einsatzkräfte weitere Fachdienste z.B. Brandschutz z.B. THW gem. § 24 LBKG Einsatzleiter Feuerwehr (i.d.R. KFI, Wehrleiter) NFSS/KIT Fachbezogene Führungsorganisation in RLP GW-U100

4 Definition der Alarmstufen des LBKG (abgekürzt) Grundlage Führungsf.
Ab wann greift § 24 LBKG für den Rettungs-,Sanitäts-, Betreuungsdienst? Alarm-stufen Definition der Alarmstufen des LBKG (abgekürzt) Grundlage Führungsf. 1 Rettungsmittel des eigenen Rettungsdienstbereiches sind ausreichend. Bewältigung im Rahmen des RettDG. RettDG 2 Rettungsmittel aus anderen Rettungsdienstbereichen sind ausreichend. Bewältigung im Rahmen des RettDG. 3 LNA/Orgl müssen als Abschnittsleitung Gesundheit im Rahmen der Einsatzleitung eingesetzt werden, wenn nicht selbst Einsatzleitung. LBKG 4 Kräfte des Sanitäts- und Betreuungsdienst sind erforderlich. 5 Großschadenslage

5 Der tägliche Einsatz im Rettungsdienst mit der Feuerwehr
Ab wann greift § 24 LBKG für den Rettungs-,Sanitäts-, Betreuungsdienst? Der tägliche Einsatz im Rettungsdienst mit der Feuerwehr Beispiel: VU mit eingeklemmter Person Türöffnung Die Feuerwehr wird nach den LBKG tätig, Der Rettungsdienst nach dem RettG. In den Alarmstufen 1 und 2 des Alarmplanes Gesundheit besteht kein Unterstellungs- und Delegationsverhältnis. Einsatzleitung gem. §24 LBKG greift hier nicht für den Rettungs- dienst. Zwei unabhängige Organisationen müssen partner-schaftlich zusammenarbeiten. Vgl. § 25 I Satz 2 LBKG für die Feuerwehren. §7 IV RettDG; Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Organisationen. Erst ab Alarmstufe 3 greift das LBKG auch für RD.

6 Allgemeine Grundlagen/Neuerungen
A.4. Einsatzleitung; Abschnittsleitung  A.4.1. Einsatzleitung: Die Einsatzleitung richtet sich nach den §§ 24 und 25 LBKG. Sie besteht aus: - der Einsatzleiterin / dem Einsatzleiter - den Führungsassistentinnen / Führungsassistenten und ggf. - dem Führungshilfspersonal. Der EL muss die besonderen Belange des Rettungs-, Sanitäts-,Betreuungs- und Verpflegungsdienstes berücksichtigen.  

7 Allgemeine Grundlagen/Neuerungen
A.4.2. Abschnittsleitung: Am Schadensort kann bzw. muss eine ALG gebildet werden. Der ALG sind alle am Schadensort tätigen Ärzte, das Personal des Rettungsdienstes, die RLS / ILS, die Einheiten des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes, Helfer der PSNV (KIT, NFSS; NFNS usw.), der ZELK sowie der gemeinsamen Auskunftsstelle unterstellt. Die Abwicklung einzelner Einsätze nach dem RettDG durch die RLS / ILS bleibt hiervon unberührt.

8 Allgemeine Grundlagen/Neuerungen
Die Abschnittsleitung Gesundheit besteht aus: dem LNA dem OrgL bei Bedarf den Führungsassistenten/Führungshilfspersonal Die ALG ist dem EL unterstellt. Sie ist räumlich und personell als solche zu kennzeichnen (s. auch A 5.5 i.V. mit der FüRi). Der LNA und der OrgL wirken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vertrauensvoll zusammen und unterstützen sich gegenseitig.

9 Allgemeine Grundlagen/Neuerungen
A 5.2 Leitender Notarzt / Organisatorische Leiter (OrgL) Der LNA ist zuständig und verantwortlich für alle Leitungsaufgaben im medizinischen Bereich. Er hat alle medizinischen Maßnahmen am Schadensort zu leiten, zu koordinieren und zu überwachen. Der LNA ist im Rahmen seines medizinischen, der OrgL im Rahmen seines organisatorischen Auftrages gegenüber allen der ALG unterstellten Einsatzkräften weisungsbefugt. Der OrgL ist zuständig und verantwortlich für die gesamte organisatorische Abwicklung der Bewältigung von Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter, Erkrankter und/oder sonstiger Betroffener, unter Beachtung medizinischer Vorgaben des LNA.

10 Allgemeine Grundlagen/Neuerungen
A 5.2 Leitender Notarzt / Organisatorische Leiter (OrgL) II. Bis zum Eintreffen der ALG übernimmt der ersteintreffende Notfallsanitäter oder Rettungsassistent kommissarisch die Funktion des OrgL, der ersteintreffende Notarzt übernimmt kommissarisch die Funktion des LNA (gekennzeichnet mit einer blau/weiß karierten Weste mit der Aufschrift „1. Notfallsanitäter oder 1. Rettungsassistent“, „1. Notarzt“ gem. A.6.2.). Bis zur Beschaffung neuer Westen kann die bisher gültige Kennzeichnung „Vorsichtung“ weiter genutzt werden.

11 Allgemeine Grundlagen/Neuerungen
Leitende Notarzt (LNA) Aufgaben: Feststellung des Schadensumfanges aus medizinischer Sicht Sichtung der betroffenen Personen mit Einteilung nach Behandlungspriorität und Transportfähigkeit Festlegung der Verteilung der Kranken und Verletzten auf die Krankenhäuser unter Beachtung der freien Kapazitäten nach zeitlichen und Behandlungsprioritäten in Abstimmung mit der RLS / ILS Beurteilung von Zusatzgefährdungen in Abstimmung mit dem EL Maßnahmen zur Panikbekämpfung Festlegung der zu alarmierenden Ärzte

12 Organisatorische Leiter (Orgl) Aufgaben:
Beurteilung der Lage aus organisatorischer Sicht Festlegung von Patientenablagen, Behandlungsplätze, Rettungsmittelhalteplätze, Hubschrauberlandeplätze, einschließlich der Kennzeichnung und Einweisung in Abstimmung mit EL Organisation des Lotsendienstes Koordination des Patiententransportes in Abstimmung mit der RLS / ILS Sicherstellung der Kommunikation an der Einsatzstelle. Nach außen erfolgt die Kommunikation in Abstimmung mit dem EL und ggf. in Abstimmung mit anderen eingesetzten Hilfskräften

13 Organisatorische Leiter (Orgl) Aufgaben: II.
Festlegung der zu alarmierenden Einheiten / Einrichtungen des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes sowie sonstiger Stellen Ggf. Einrichtung einer Betreuungsstelle und Anordnung weiterer betreuungsdienstlicher Maßnahmen für unverletzte Personen Sicherstellung der Registrierung aller Betroffener

14 Einsatznachbesprechung, abschnittsbezogener Einsatzkurzbericht an EL
A 5.2 Leitender Notarzt / Organisatorischer Leiter Gemeinsame Aufgaben: Einsatznachbesprechung, abschnittsbezogener Einsatzkurzbericht an EL Einsatzdokumentation. Die Aufgaben werden miteinander abgestimmt und zuständigkeitsbezogen wahrgenommen, abgearbeitet bzw. delegiert. Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sind mit der Einsatzleitung abzustimmen.

15 A 5.3 Fachberater Gesundheit (FbGes)
LNA und OrgL stehen sofern sie nicht für die ALG gebunden sind der EL für die Stabsarbeit zur Verfügung. Idealerweise wird ein zusätzlicher LNA und OrgL aus dem Kreis der LNA/OrgL-Gruppe hinzugezogen.

16 A 5.4 Rettungsleitstelle / Integrierte Leitstelle
ergänzt: Patientenzuweisung in die Zielkliniken in Absprache und nach Vorgaben der ALG

17 Bei Alarmierung der Abschnittsleitung Gesundheit ist
A 5.5 Abschnittsleitung Gesundheit Fortsetzung Bei Alarmierung der Abschnittsleitung Gesundheit ist in Alarmstufe 3 auf Anforderung der Abschnittsleitung Gesundheit, ab Alarmstufe 4 zwingend ein Führungsmittel (i.d.R. ELW 1 gemäß HiK-Konzept) mit zu alarmieren. Der ELW sucht die räumliche Nähe zur Einsatzleitung.

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20 Überblick der Aufgaben von LNA und Orgl in der Führungsorganisation
Einsatzleitung gem. § 24 LBKG Wehrleiter, KFI Abschnittsleitung Gesundheit LNA/OrgL Abschnitt Techn. Hilfeleistung Brandbekämpfung Weitere Abschnitte LNA OrgL Sichtung/ Festlegung der Transportpriorität usw. Versorgung/ Panikbekämpfung -Nachfordern von Ärzten Festlegen: -Krankenwagen- Halteplatz -Verbandplatz -Betreuungsstelle Sicherstellen der Registrierung Bereitstellung/ Nachfordern von Material, Personal u. Einheiten (SEGen) enge Zusammenarbeit/Kommunikation Kommunika-tion (sicherstellen selbiger)

21 PSNV-Kräfte sind gem. A.6.2 zu kennzeichnen.
A 5.8 Psychosoziale Betreuung PSNV-Kräfte sind gem. A.6.2 zu kennzeichnen.

22 A 6 Kennzeichnung von Führungskräften
Die Kennzeichnung der Führungskräfte erfolgt entsprechend den Festlegungen in der Richtlinie Führungsdienst im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz (aktuelle Führungsdienst-Richtlinie-FüRi Anlage A 10.4; sowie aktuelles HiK-Konzept Anlage A 10.5). Danach werden die Führungskräfte gem. Ziffer 6.1 durch das Anbringen von Streifen oder Ringen an den Schutzhelmen sowie durch verschieden farbige Überwurfwesten bzw. Koller gem. Ziffer 6.2 gekennzeichnet.

23 A.6.1. Helmkennzeichnung (Qualifikationskennzeichnung)

24 Auszüge des Alarmplanes Gesundheit des Landkreis MZ-Bingen u
Auszüge des Alarmplanes Gesundheit des Landkreis MZ-Bingen u. der Stadt MZ A.6.2.Kennzeichnung durch farbige Weste oder Koller mit entsprechender Beschriftung (Funktionskennzeichnung) nach aktuellem HiK-Konzept

25 Registrierung

26 Registrierung A.7 Registrierung von Betroffenen Bis zur Sicherstellung der Sichtung der Betroffenen durch eine ausreichende Anzahl hierfür qualifizierter Ärzte (in der Regel mit LNA-Qualifikation) übernehmen die ersteintreffenden Rettungsmittel (RTH/NEF/RTW) die Vorsichtung der Patienten gemäß der gültigen Standardarbeitsanweisung SOP „Extern bedingte Notfälle “ des ÄLRD. Zur Kennzeichnung werden Vorsichtungsbänder (rot/gelb/grün mit Abreißticket und individueller Nummerierung) verwendet. Diese befinden sich in der so genannten „MANV-Mappe“, die in jedem Primärrettungsmittel des Rettungsdienstbereiches vorgehalten werden. Die Vorsichtungsbänder ersetzen nicht die Dokumentation und Registrierung mit den Verletztenanhängekarten.

27 Vorsichtung Vorsichtung nach PRIOR= Primäres Ranking zur Initialen Orientierung im Rettungsdienst, MANV-Mappe Mappe mit Klemmbrett Einlaminierter Vorsichtungsalgorithmus mit Strichliste und Basisinformationen zur Vorsichtung (Rückseite) Wasserfester Fettstift Sichtungsweste blau-weiss mit Aufschrift „1.Notfallsanitäter oder 1. Rettungsassistent, 1. Notarzt, Vorsichtung Notarzt“ oder „Vorsichtung RTW“ Wendl-Tubus ( ) Verbandpäckchen (4x) Sichtungsbänder rot/gelb/grün mit Abreissticket und individueller Numerierung (je 10x) Tourniquet 2x

28 Vorsichtung

29 PRIOR

30 Möglicher Ablauf beim Eintreffen als erstes Fahrzeug

31 SICHTUNG

32 SICHTUNG

33 A.7 Registrierung von Betroffenen

34 Sichtung

35 A.7 Registrierung von Betroffenen
Kennzeichnung nur bei „roten“ und „gelben“ Einleger

36 Transportmittel/Fahrzeugkennung
Match mit Nummer Partybändchen MZ1651 MZ 16/83-1 Transportmittel/Fahrzeugkennung

37 Neuerungen im Alarm- und Einsatzplan Gesundheit Rheinhessen
FRAGEN ?

38 Neuerungen im Alarm- und Einsatzplan Gesundheit Rheinhessen
ZUSAMMENFASSUNG Bildung einer Kommissarische ALG – Kennzeichnung !! Fachberater Gesundheit (FbGes) – aus LNG/OrgLG ILST/RLST als „Führungsinstrument“ der ALG Der ELW sucht die räumliche Nähe zur Einsatzleitung Aktuelles HiK-Konzept ! PRIOR zur Vorsichtung Eine Sichtungsliste Kennzeichnung mit T, K und B Patientenzuweisung durch RTL/ILS in die Zielkliniken in Absprache mit und nach Vorgaben der ALG

39 Neuerungen im Alarm- und Einsatzplan Gesundheit Rheinhessen
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