Herzlich willkommen zum Informationsabend für den Jahrgang 12 am Gymnasium Groß Ilsede 02.09.2008.

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 Präsentation transkript:

Herzlich willkommen zum Informationsabend für den Jahrgang 12 am Gymnasium Groß Ilsede

Punkteschema PunkteNoten , 1, , 2, , 3, , 4, , 5, Kurse mit rot markierte Ergebnissen zählen als Unterkurs. Mit Kursen, die nur mit 00 Punkten bewertet werden, können keine Belegungsauflagen erfüllt werden.

Gymnasiale Oberstufe: Einbringungsverpflichtungen für die Gesamtqualifikation Fächer und Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse Deutsch 4 Fremdsprache 1)2) 4 weitere Fremdsprache 1)3) 4 Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel 4) 2 Politik-Wirtschaft 2 Geschichte 2 Religion oder Werte und Normen 5) 2 Mathematik 4 Naturwissenschaft 1) 4 weitere Naturwissenschaft 1)6) 4 Seminarfach 7) 2 weitere Fremdsprache oder weitere Naturwissenschaft 8)2 Achtung: In Prüfungsfächern sind immer 4 Kurse einzubringen (Sport/Erdkunde) Rot markierte Felder sind unabhängig vom Profil einzubringen.

Gymnasiale Oberstufe: Einbringungsverpflichtungen für die Gesamtqualifikation Fußnoten zu der vorherigen Folie 1) Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache oder Naturwissenschaft betreffen. 2) Waren Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c VO-GO neu zu erwerben, so müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse eingebracht werden; dies gilt auch, wenn die Einbringungsverpflichtungen mit einer anderen als der in der Einführungsphase neu begonnenen Fremdsprache erfüllt werden. Schulhalbjahresergebnisse in einer in der Einführungsphase neu begonnenen dritten oder vierten Fremdsprache können eingebracht werden. 3) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im sprachlichen Schwerpunkt. 4) Beide Schulhalbjahresergebnisse müssen dasselbe Fach betreffen. Im musisch- künstlerischen Schwerpunkt müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse in dem nicht als Schwerpunktfach gewählten Fach Musik oder Kunst oder im Fach Darstellendes Spiel eingebracht werden. 5) Wurde Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der die Schülerin oder der Schüler angehört, nicht angeboten und an dessen statt von der Schülerin oder dem Schüler das Fach Werte und Normen oder Philosophie nicht gewählt, so sind zwei aufeinander folgende zusätzliche Schulhalbjahresergebnisse eines anderen Fachs, das nicht Prüfungsfach ist, aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld einzubringen. 6) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt. 7) Es muss sich um die Ergebnisse aus zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren handeln, darunter das Ergebnis des Schulhalbjahres, in dem die Facharbeit geschrieben worden ist. 8) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im gesellschaftswissenschaftlichen und im sportlichen Schwerpunkt.

Klausurreglung für die Qualifikationsphase Jahrgangsstufe 12Jahrgangsstufe Halbjahr 2. Halbjahr 3. Halbjahr 4. Halbjahr Schriftliches Abitur P1-P3 eN 2h3h4h 300 Minuten P42h 3h* 220 Minuten* 220 Minuten P52h gN- 2 / 4std. 2h - eN erhöhtes Anforderungsniveau gN grundlegendes Anforderungsniveau

Gesamtqualifikation Block I P1P2P3P4P5 1. S.-Hjxxxxx genau 16 weitere Ergebnisse unter Beachtung und Einhaltung der Auflagen bezüglich der Fachauswahl 2. S.-Hjxxxxx 3. S.-Hjxxxxx 4. S.-Hjxxxxx Wertungjeweils doppeltjeweils einfach Maximale Anzahl an Unterkursen34 Zusammen mindestens 200 Punkte bei Beachtung der jeweiligen Gewichtung

Gesamtqualifikation Block II P1P2P3P4P5Auflagen bezüglich der Ergebnisse Abitur-ergebnisxxxxx zusammen mindestens 100 Punkte in mindestens drei P-Fächern mindestens 20 Punkte bei vierfacher Wertung unter den drei P-Fächern ist mindestens auch das 1. oder 2. P-Fach Wertungjeweils vierfach

Gesamtqualifikation Anlage 1 a (zu § 4 Abs. 2 Satz 1) Berechnung des Prüfungsergebnisses in einem Prüfungsfach mit mehreren Prüfungsteilen in der gymnasialen Oberstufe 1. Alle Fächer, ausgenommen Sport Berechnungsformel: E = (8 s + 4 m) ÷ 3 E = Prüfungsergebnis; s = Punktzahl der schriftlichen Prüfung; m = Punktzahl der mündlichen Prüfung.

Gesamtqualifikation 3. Sport als fünftes Prüfungsfach Berechnungsformel: E = (8 p + 4 m) ÷ 3 E = Prüfungsergebnis; p = Punktzahl der sportpraktischen Prüfung; m = Punktzahl der mündlichen Prüfung. 4. Besondere Lernleistung Berechnungsformel: E = (2 s + m) ÷ 3 E = Prüfungsergebnis; s = Punktzahl der schriftlichen Dokumentation; m = Punktzahl des Kolloquiums.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Schulleitung des Gymnasiums Groß Ilsede wenden.