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Fachgymnasium Wirtschaft

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Präsentation zum Thema: "Fachgymnasium Wirtschaft"—  Präsentation transkript:

1 Fachgymnasium Wirtschaft
Informationen über die Kursstufe Diegel-Barkela

2 Stundentafel Jahrgangsstufe 12
 Erster Abschnitt IX,2 EB-BbS-VO) Leistungsfach Deutsch oder Mathematik oder Englisch (5 Std.) Leistungsfach BWRC (5 Std) Weitere Fremdsprache (falls erforderlich) (4 Std) Religion (2 Std.) Naturwissenschaft (3 Std.) Volkswirtschaft (3 Std.) Informationsverarbeitung (2 Std.) Sport (2 Std.) Fachpraxis 2 Std.) Zwei Grundkurse (à 3 Std.) in den allgemein bildenden Fächern Deutsch oder Mathematik oder Englisch (abhängig vom jeweiligen 1. Leistungsfach) = 11 (10) Kurse Diegel-Barkela

3 Stundentafel Jahrgangsstufe 13
 Erster Abschnitt IX,2 EB-BbS-VO) Leistungsfach Deutsch oder Mathematik oder Englisch (5 Std.) Leistungsfach BWRC (5 Std.) Weitere Fremdsprache (falls erforderlich) (4 Std.) Geschichte (2 Std.) Naturwissenschaft (3 Std.) Volkswirtschaft (3 Std.) Informationsverarbeitung (2 Std.) Sport (2 Std.) Fachpraxis 2 Std.) Zwei Grundkurse (à 3 Std.) in den allgemein bildenden Fächern Deutsch oder Mathematik oder Englisch (abhängig vom jeweiligen 1. Leistungsfach) = 11 (10) Kurse Diegel-Barkela

4 Dabei ist jedes Fach, ausgenommen Sport,
Belegungsverpflichtung in den Jahrgangsstufen 12 und 13  § 5 der Anlage 9 zu § 36 BbS-VO Der Unterricht erfolgt in der Kursstufe in halbjährigen Grund-und Leistungskursen. Dabei ist jedes Fach, ausgenommen Sport, dem sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld A dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld B dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen C Aufgabenfeld zugeordnet. In der Kursstufe sind nach Maßgabe der folgenden Aufstellung Kurse in den Fächern zu belegen, wobei die Kurse eines Fachs mit vier Kursen auf die vier Kurshalbjahre und die Kurse eines Faches mit zwei Kursen auf die Kurshalbjahre EINES Schuljahres zu verteilen sind. Diegel-Barkela

5 Belegungsverpflichtung in den Jahrgangsstufen 12 und 13
Fach Anzahl der Kurse BWRC 4 Religion/ Werte und Normen 2 VW Mathematik Deutsch eine Naturwissen-schaft3 eine Fremdsprache1 2 Informations- verarbeitung Geschichte Sport 1 Die Kurse sind in derselben Fremdsprache zu belegen. Wer in der Vorstufe verpflichtet war, am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache teilzunehmen, MUSS diese Fremdsprache in der Kursstufe fortführen. Wer in diesem Fall die erste Fremdsprache als Prüfungsfach wählt, muss die erste Fremdsprache zusätzlich mit vier Kursen belegen. Die Kurse sind in derselben Naturwissenschaft zu belegen. Diegel-Barkela

6 Belegungsverpflichtung in den Jahrgangsstufen 12 und 13
! Von themengleichen Kursen kann nur einer auf die Belegungsverpflichtung angerechnet werden. ! Werden die Leistungen in einem Kurs mit der Note ‚ungenügend‘ bewertet, so wird dieser Kurs auf die Belegungsverpflichtung nicht angerechnet. Diegel-Barkela

7 Prüfungsfächer  § 7 der Anlage 9 zu § 36 BbS-VO
Es gibt vier Prüfungsfächer. Das erste und das zweite Prüfungsfach müssen in Leistungskursen, das dritte und das vierte Prüfungsfach in Grundkursen durchgehend unterrichtet worden sein. Das erste Prüfungsfach ist bis zum Ende der Vorstufe aus den angebotenen Leistungskursen Deutsch, Englisch, Mathematik zu wählen. Die weiteren Prüfungsfächer sind bis zum Ende des 12. Schuljahrgangs aus den angebotenen Kursen zu wählen. Die Prüfungsfächer sind so zu wählen, dass die Aufgabenfelder A,B und C abgedeckt sind. Diegel-Barkela

8 Prüfungsfachkombinationen  § 7 der Anlage 9 zu § 36 BbS-VO
1. Leistungsfach DEUTSCH P P P4 BWRC + Volkswirtschaft + Mathematik oder BWRC + Mathematik Volkswirtschaft oder BWRC + Mathematik Info oder BWRC + Englisch Info oder BWRC + weitere Fremdspr.+ Info oder BWRC + Info Mathematik oder BWRC + Info Englisch oder BWRC + Info weitere Fremdspr. Diegel-Barkela

9 Prüfungsfachkombinationen
1. Leistungsfach Englisch P P P4 BWRC + Volkswirtschaft + Mathematik oder BWRC + Volkswirtschaft + Naturwissenschaft oder BWRC + Volkswirtschaft + Info 1 oder BWRC + Info Volkswirtschaft 1 oder BWRC + Info Deutsch oder BWRC + Info Naturwissenschaft oder BWRC Info Mathematik oder 1 Diese Kombination kann nur gewählt werden, wenn bei Eintritt in das FG bereits die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache erfüllt ist. Diegel-Barkela

10 Prüfungsfachkombinationen
1. Leistungsfach Englisch (Fortsetzung) P P P4 BWRC + Deutsch Info oder BWRC + Mathe Info oder BWRC Mathe Volkswirtschaft BWRC + Naturwissenschaft+ Info oder BWRC + Naturwissenschaft+ Volkswirtschaft Diegel-Barkela

11 Prüfungsfachkombinationen
1. Leistungsfach Mathematik P P P4 BWRC + Volkswirtschaft Englisch oder BWRC + Volkswirtschaft weitere Fremdspr. oder BWRC + Volkswirtschaft Deutsch oder BWRC + Deutsch Info oder BWRC Deutsch Volkswirtschaft oder BWRC + Englisch Volkswirtschaft oder BWRC + Englisch Info oder BWRC + weitere Fremdspr. + Info oder BWRC + weitere Fremdspr. + Volkswirtschaft oder BWRC + Info Englisch oder BWRC + Info Deutsch oder BWRC + Info weitere Fremdspr. Diegel-Barkela

12 Einbringungsverpflichtung Block I Anlage 4a zu § 15 Abs. 2 AVO-GOFAK
1. Leistungsfach Deutsch (A) 2. Leistungsfach BWRC (B) Bedingung: Es besteht KEINE Teilnahmeverpflichtung an der weiteren Fremdsprache P3/P4 VW (B) Info (C) Mathe Fremdspr. (A) P4/P3 Fremdspr. (A) 4 3 Geschichte(B) 2 Religion (B) VW (B) Mathe (C) Naturw. (C) Info (C) SUMME Block I 22 Diegel-Barkela begonnen).

13 Einbringungsverpflichtung Block I
1. Leistungsfach Deutsch (A) 2. Leistungsfach BWRC (B) Bedingung: Teilnahmeverpflichtung an der weiteren Fremdsprache P3/P4 VW (B) Info (C) Mathe Fremdspr.(A) P4/P3 Fremdspr. (A) Erste Fremdspr. (A) -- 3/-- Weitere Fremdspr. (A) 4 1/3 Geschichte(B) 2 Religion (B) VW (B) 3 3/4 Mathe (C) Naturw. (C) Info (C) SUMME Block I 22 Diegel-Barkela

14 Einbringungsverpflichtung Block I
1. Leistungsfach Englisch (A) 2. Leistungsfach BWRC (B) Bedingung: Es besteht KEINE Teilnahmeverpflichtung an der weiteren Fremdsprache P3/P4 VW (B) Info (C) Deu (A) Mathe Naturw. P4/P3 IV (C) Ma (C) Nat (C) VW (B) Ma Info (C) Deutsch(A) 4 3 Gesch. (B) 2 Religion(B) Mathe (C) Naturw. (C) Summe Block I 22 Diegel-Barkela

15 Einbringungsverpflichtung Block I
1. Leistungsfach Englisch (A) 2. Leistungsfach BWRC (B) Bedingung:Teilnahmeverpflichtung an der weiteren Fremdsprache P3/P4 VW (B) Info (C) Deu (A) Mathe NatW P4/P3 Ma C) VW (B) Info (C) Deutsch (A) 4 3 weitere Frspr(A) 1 Gesch. (B) 2 Religion (B) Mathe (C) Naturw. Info (C) Summe Block I 22 Diegel-Barkela

16 Einbringungsverpflichtung Block I
1. Leistungsfach Mathematik (C) 2. Leistungsfach BWRC (B) Bedingung: Es besteht KEINE Teilnahmeverpflichtung an der weiteren Fremdsprache P3/P4 VW (B) Info (C) Deutsch (A) Fremdspr. P4/P3 Deu VW (B) 3 4 Gesch. (B) 2 Religion (B) Naturw. Info (C) Summe Block I 22 Diegel-Barkela

17 Einbringungsverpflichtung Block I
1. Leistungsfach Mathematik (C) 2. Leistungsfach BWRC (B) Bedingung:Teilnahmeverpflichtung an der weiteren Fremdsprache P3/P4 VW (B) Info (C) Deutsch (A) Fremdspr. P4/P3 Deu VW (B) 3 4 Erste Fremdspr. (A) -- 3/-- Weitere Fremdspr (A) 1/3 Gesch. (B) 2 Religion (B) 3/4 Naturw. Info (C) Summe Block I 22 Diegel-Barkela

18 Ergänzung Einbringungsverpflichtung
Fußnote 2 zur Anlage 4a zu § 15 Abs. 2 AVO-GOFAK Wer die erste Fremdsprache (hier Englisch) als Prüfungsfach wählt und in der Vor- und der Kursstufe verpflichtet war, am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache teilzunehmen, muss vier Kurse der ersten Fremdsprache und aus dem letzten Kursjahr einen Kurs der weiteren Fremdsprache einbringen. In diesem Fall verringert sich die Einbringungsverpflichtung für eines der Fächer Betriebs- und Volkswirtschaft oder Informationsverarbeitung oder Volkswirtschaft, welches nicht Prüfungsfach ist, auf drei Kurse. Diegel-Barkela

19 Ergänzung Einbringungsverpflichtung
Hintergrund dieser Regelung ist die nach der AVO-GOFAK einzubringende Zahl von 22 Grundkursen in den Block I der Gesamtqualifikation und die sich aus den KMK Rahmenvereinbarungen für die gymnasiale Oberstufe Punkt ergebende Pflicht, mindestens einen Kurs aus der Jahrgangsstufe 13 der neu zu erlernenden Fremdsprache in den Block I der Gesamtqualifikation einzubringen. Schüler, die Englisch (1. Fremdsprache) als Prüfungsfach wählen, hätten somit 23 Kurse. Deshalb kann ein Kurs VW oder Informationsverarbeitung (wenn nicht Prüfungsfach) gestrichen werden. Dabei ist es unerheblich, welcher der vier einzubringenden Kurse gestrichen wird. Die Schule wählt aus. Diegel-Barkela


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