Fachtag Strafvollzug und Straffälligenhilfe

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 Präsentation transkript:

Fachtag Strafvollzug und Straffälligenhilfe Kooperationsvereinbarung über die Integration von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in BW Fachtag Strafvollzug und Straffälligenhilfe am 25. September 2017 im Seehaus in Leonberg

Einleitung VAW Gefangener Gefangener Sozialdienst Entlassungsloch Haft Entlassphase Nachsorgephase

Justizvollzugsanstalt

Resozialisierungsbemühungen im Justizvollzug Baden-Württemberg Bündelung der Zuständigkeiten für den Justizvollzug sowie der Bewährungs- und Gerichtshilfe in Abteilung IV des Justizministeriums Gesetz über die Sozialarbeit der Justiz (GSJ), Errichtung der Landesanstalt „Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg“ (BGBW) zum 1. Januar 2017 Neukonzeption der Entlassungsvorbereitung zwischen der Bewährungshilfe und dem Sozialdienst im Justizvollzug Gesetzliche Normierung des Übergangsmanagements im JVollzGB

Standards für den Sozialdienst (EDV-gestützt) ESF – Projekte (INSA, Reso Adelsheim, ZAP Ravensburg) Nachsorgeprojekt Chance Schuldnerberatung, Suchtberatung, schulische und berufliche Bildung, Jugendstrafvollzug in freien Formen, Reso-Fonds, Forensische Ambulanzen, Eltern-Kind-Projekt, Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ etc. gute und funktionierende Kooperation zwischen Justizvollzug, Bewährungshilfe und freier Straffälligenhilfe

Was fehlt noch? Verbindliche und landesweite Kooperation und Vernetzung mit weiteren am Wiedereingliederungsprozess beteiligter Institutionen

„Weg“ zur Kooperationsvereinbarung Tagung Bad Boll am 13./14. Juli 2015 Runder Tisch am 27. November 2015 Vier Sitzungen der Arbeitsgruppe in 2016 Unterzeichnung am 12. Dezember 2016 Auftakttagung am 8. März 2017 Tagung Bad Boll 17./18. Juli 2017

http://nwsh-bw.de/

Ausgangsüberlegungen Frühzeitige Einbeziehung außervollzuglicher Institutionen für erfolgreiche Wiedereingliederung notwendig Vernetzung und Koordinierung vorhandener Hilfsangebote Gewährleistung einer „verzahnten Entlassungsvorbereitung“

Rahmen und Ziel Gesetzliche Vorgaben (z.B. SGB, JVollzGB) Zielgruppe: alle zu Entlassenden des baden-württembergischen Justizvollzuges Ziel: Entlassung in gesicherte Rahmenbedingungen

Inhaltliche Schwerpunkte der Kooperationsvereinbarung Kommunikation Lokale Vernetzung Beschäftigung Finanzielle Absicherung Unterkunft Schulden

Inhalt der Kooperationsvereinbarung Kommunikation Lokale Vernetzung Benennung fester Ansprechpartner Lokale Treffen und Kooperationen

Inhalt der Kooperationsvereinbarung Beschäftigung Dienstleistungsangebot der örtlichen Agentur für Arbeit nutzbar Einleitung von Vermittlungsaktivitäten Persönliche Beratungen in der Anstalt Auch Beratung der Anstalt

Inhalt der Kooperationsvereinbarung Finanzielle Absicherung Vorbereitung der Leistungsanträge in Haft Vereinbarung eines Gesprächstermins nach Entlassung Zeitnahe Leistungsbescheidung

Inhalt der Kooperationsvereinbarung Unterkunft Schulden Erhalt bestehenden Wohnraums bei Kurzstrafen Leistungsbescheidung in Haft Zusammenarbeit mit Schuldnerberatung

Erste Bewertung Senkung der Rückfallgefahr, Beitrag zur Sicherheit in BW Sicherung des Fachkräftebedarfs Verbesserung der Vermittlungs- und Verbleibsquoten Entlastung der Arbeitsprozesse Verringerung anfallender Kosten

Exkurs: Projekt Schuldnerberatung im Justizvollzug Besonderer Rückfallfaktor Zuständigkeit: Grundsätzlich Sozialdienst im Justizvollzug In „schwereren Fällen“ Hilfe durch das Projekt Träger des Projekts: Netzwerk Straffälligenhilfe Ab 1. Juli 2017 in einem Teil der JVA´en Ab 1. Januar 2018 flächendeckend

Umsetzung Ab dem 12. Dezember 2016 Auftakttagung 8. März 2017 Benennung fester Ansprechpartner größtenteils erfolgt Einladung der lokalen Kooperationspartner zu ersten Treffen größtenteils erfolgt Erste Sitzung Steuerungsgruppe im zweiten Halbjahr

Vielen Dank für Ihr Interesse