Grundlage: Gesetzentwurf der Landesregierung vom , Drucksache 16/3207

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Grundlagen des Tarif- und Beamtenrechts
Advertisements

Erstellen von Raumgrundrissen mit Vorlagen
Arbeitszeit schulischer Personalräte
Anzahl der ausgefüllten und eingesandten Fragebögen: 211
Arbeitszeit an Tankstellen
Landeskonferenz VdK Oktober 2011 Baden-Baden
Wege in den Ruhestand bei voller Dienstfähigkeit
Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Juli 2010 Änderungen der Ansprüche Ergänzende internationale Recherche Festsetzung der Gebühren in.
Die Bedeutung des geplanten Altersgrenzenaufschubs für die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung – Anmerkungen zum Vorhaben der.
Personalbewegungen in der Schulreform
Mensch mit Behinderung ?
Internet facts 2006-II Graphiken zu dem Berichtsband AGOF e.V. November 2006.
Operation Übernahme! Arbeitslos!
Betriebsrat Bericht Helmut Kreiser Betriebsversammlung.
Tag der Allgemeinmedizin Versorgungssituation Allgemeinmedizin in Berlin und aktueller Stand des IPAM-Programms.
Arbeitszeitverkürzung Antrag Dauer Verteilung der Lage Ablehnung braucht die Zustimmung der Mitarbeitervertretung. Keine Extra-Vertragsänderung! Nächster.
Landesfachgruppe Feuerwehr
Rentenreform 2007 „RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz“ (Stand: 24. 1
Lernarrangement 3 Seite 33/34 Übungen
Steuerrecht aktuell – EVOSZ in Budapest
Verordnungen zum Vorbereitungsdienst
Urlaube , Abwesenheiten, Dispositionen,… … und was ist mit der Pension? Die Auswirkungen einer Unterbrechung der beruflichen Laufbahn auf die Berechnung.
Betriebspraktikum 9 Montag, bis Freitag,
Elterngeld. Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen.
Reform der Pensionen Allgemeine Übersicht
Vorgriffsstundenrückgabe
Mehr als Beschäftigte haben ihr Votum abgegeben!
Folie 1 Stand: SIGNAL IDUNA Gruppe makv Beihilfeänderung des Bundes 2009 Änderung der Beihilfevorschrift des Bundes 2009.
Abfallwirtschaft Mannheim Eigenbetrieb für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Pressekonferenz 1. Dezember 2011, Uhr.
Workshop Erfahrungsaustausch
Aktuelle Trends in der Arbeitnehmerüberlassung Potsdam – 4./5. Juni 2012.
„Auskunft und Beratung bei Versicherungsämtern und Gemeinden als Aufgabe und Chance“ Tagung der Arbeitsgemeinschaft bayerischer Versicherungsämter und.
Ertragsteuern, 5. Auflage Christiana Djanani, Gernot Brähler, Christian Lösel, Andreas Krenzin © UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2012.
Dienstordnung – Knackpunkt des Entwurfs Entwurf März 2011
Top 4 Bericht zur Lage Abgeordnetenversammlung am Dr. Monika Schliffke.
Lebensarbeitszeitkonto (LAK)
Das RV-Leistungs-verbesserungsgesetz
Z F U n i – M u e n s t e r. d e G E W – M U E N S T E T – O n l i n e. d e F A C H S C H A F T G H U n i – M u e n s t e r. d e Gymnasien,
Die ganze Nacht gearbeitet und trotzdem Minusstunden!
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Stärkungspakt hilft den Kommunen.
MINDREADER Ein magisch - interaktives Erlebnis mit ENZO PAOLO
In den Landeskirchen Braunschweig Hannover Oldenburg in der Konföderation evang. Kirchen in Niedersachen Arbeitsrechtsregelung sowie.
Lärmkriterien Leq-Berechnung und Sydney Modell werden gleichwertig als Grundlage für die Festlegung von Maßnahmen herangezogen werden. Jahr 2000 = repräsentatives.
Maturajahrgang 2014/15 Information für die 5. Klassen
Vernehmlassungspaket Primarstufe Information der Kollegien der Primarstufe (Kindergarten und Primarschule)
1 Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze vom
Jahreshauptversammlung Stadtverband Herne Verlängerung: Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte für alle, die bis zum geboren sind Beginn.
Informationsabend Kita St
Grundausbildung – Prüfungsvorbereitung zur AL-Prüfung
Zuschlag bei Witwen- und Witwer-
Anzuwendendes Pensionsrecht: 3 Gruppen
Rüdiger Heitefaut, GEW Niedersachsen
Die Beschlüsse der Beschlusskommission vom und der Regionalkommission Bayern vom /
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten - November 2009.
Informationen aus dem Fachbereich Personal 2014
2. Phase-Info VWL und IVWL.
Verband Bildung und Erziehung
Befristete TV-H Verträge
Neuausrichtung des Bachelor Plus Programms Birgit Siebe-Herbig und Judith Schrumpf Referat 511 – Internationalisierung von Studium und Lehre Bonn,
Neuregelung geringfügige Beschäftigung – von –
Änderungen im Budgetbegleitgesetz 2003
Vorzeitige Einschulung
Verein Selbstorganisierter Kindergruppen Einführung in das Arbeitsrecht Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 3. November 2010.
Datum:17. Dezember 2014 Thema:IFRS Update zum Jahresende – die Neuerungen im Überblick Referent:Eberhard Grötzner, EMA ® Anlass:12. Arbeitskreis Internationale.
Die Minijobber Informationen für den Arbeitgeber.
Ansparstunde Regelungen für die „Verpflichtende Ansparstunde“ nach § 6 LehrArbZVO VERBAND DEUTSCHER REASCHULLEHER (VDR) ©  Häring VDR.
Dienstplanung Grundsätze und Besonderheiten einer Betriebsvereinbarung.
Bezirk Baden-Württemberg Verhandlungsergebnis Entgelt Edelmetallindustrie Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Verhandlungsergebnis Entgelt vom
Öffentliches Dienstrecht
Lebensarbeitszeitkonto (LAK)
 Präsentation transkript:

Änderungen des NBG 2011 – Auswirkungen auf Arbeitszeit der Lehrkräfte Stand: 23. Juni 2011 Grundlage: Gesetzentwurf der Landesregierung vom 5. 1. 2011, Drucksache 16/3207 Ziel: Anpassung der Altersgrenze an die Regelungen im Rentenrecht Inkrafttreten: 1. 1. 2012 Inhalte: Anhebung auf Regelaltersgrenze 67 Wiedereinführung Altersteilzeit nach dem Modell:60/60/70/80

Änderungen II Regelaltersgrenze: Alterskorridor 60. – 70. Lebensjahr Ab 2012 wird die Regelaltersgrenze in Monatschritten (bis 2023) und danach in Zweimonatsschritten bis 2029 auf das 67. Lebensjahr angehoben (analog Rentenrecht) Schwerbehinderte auf 65. Lebensjahr In der Versorgung gilt entsprechend die neue Regelaltersgrenze

Änderungen III abschlagsfreie Pension: 45 Dienstjahre und 65. Lebensjahr Dienstunfähigkeit (kein Dienstunfall), 40 Dienstjahre und 63. Lebensjahr Für ATZ mit Beginn vor 2010 und GdB mit mind. 50% gilt alte Regelung 65 Altersteilzeit: Modell 60/60/70/80 a. Ab 60. Lebensjahr möglich und wenn keine dringenden dienstlichen Gründe entgegenstehen b. Bis zur jeweiligen Regelaltersgrenze c. 60% der vorhergehenden Arbeitszeit

Änderungen IV d. 70% der Besoldung e. 80% der Zeit anrechenbar auf Versorgung f. Beginn 1. 1. 2012 Abweichungen Lehrkräfte: (ArbeitszeitVO-Lehr ist angepasst) § 9 ATZ kann aber nicht in Kraft treten, da die gesetzliche Grundlage NBG noch nicht verabschiedet ist ) Beginn wohl erst zum 1. 8. 2012 Ungleichverteilung der Arbeitszeit nach Modell 90/(60)/ 30, (andere Aufteilung evtl. möglich) d. h. Beginn mit 90% und Ausklang mit 30% im Mittel müssen 60% erreicht werden, Ungleichverteilung bis 2015 vorgeschrieben, dann Regelfall 60% mit Möglichkeit Ungleichverteilung zu beantragen Flexibilisierung für Lehrkräfte, aber auch für Dienstherren (Unterrichtsversorgung)

Änderungen V Alterszugangskorridor 60 – 70 Lebensjahr Ziel: Flexibilisierung Der Beamte kann auf Antrag mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand treten Regelaltersgrenze 67 kann bis zu 3 Jahren hinausgeschoben werden Auf Antrag des Beamten auf 68 (Ablehnung nur wenn dienstliche Belange entgegenstehen) Auf Antrag des Dienstherren/des Beamten mit Zustimmung des Beamten/des Dienstherren um weitere zwei Jahre auf 70 Beamte kann Nr. 2 mit einer Frist von 3 Monaten seine Zustimmung entziehen, dann unverzüglicher Eintritt in den Ruhestand

Änderungen VI Versorgungsabschläge betragen weiterhin 0,3% pro Monat vor Erreichen der jeweils geltenden Regelaltersgrenze Max. 25,2% Versorgungsabschlag möglich (bei Eintritt mit 60 bei Regelaltersgrenze 67) Weitere Änderungen: eigene Arbeitszeitverordnung für Schulleiter mit dem Grundsatz AZVO – Beamte (40 Stundenwoche), keine Festlegung von Verlagerungsstunden, sondern von zu erteilenden Unterrichtstunden Grundsatz der Festlegung der Stunden: Anzahl der Lehrersollstunden der jeweiligen Schule

Änderungen des NBG 2011 Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit. Jetzt besteht die Möglichkeit für Nachfragen und zur Diskussion! Rüdiger Heitefaut, c/o GEW Landesverband Niedersachsen, Berliner Allee 16, 30175 Hannover, Tel.: 0511/33804-24, r.heitefaut@gew-nds.de