Privatschulen im Kanton Schwyz Obersee Bilingual School (KG/PS: 225) Privatschulen im Kanton Schwyz Küssnacht Arth Gersau Lauerz Ingenbohl Schwyz Sattel Einsiedeln Rothenthurm Steinerberg Wollerau Feusisberg Freienbach Tuggen Altendorf Schübelbach Vorderthal Reichenburg Unteriberg Oberiberg Muotathal Illgau Morschach Wangen Galgenen Lachen Innerthal Alpthal Steinen Kinderhaus Mariposa (KG: 14) ABC Learning Tree (KG: 17) Theresianum Ingenbohl (Sek I: 46) tags (PS/Sek I: 21) Villa Monte (KG/PS/Sek I: 68) Montessori March (KG/PS/Sek I: 52) Total VS 16‘595 Privat VS 443
Gesetzliche Grundlagen 611.210 Verordnung über die Volksschule § 69 – 72 Kantonsrat (2005) 618.111 Weisungen zur Führung von privaten Volksschulen Erziehungsrat (2006/2010) www.sz.ch/volksschulen > SRSZ Band 6
Bewilligungsverfahren Bewilligung durch Erziehungsrat Gesuch ½ Jahr vor Eröffnung Trägerschaft / Rechtform Ideologische Ausrichtung Pädagogisches Konzept Schulleitung Diplome Lehrpersonen Businessplan mit Finanzierungsnachweis Infrastruktur Zustimmung Gemeinde Bewilligung für maximal 4 Jahre Verlängerung durch Amt für Volksschulen und Sport
Rahmenbedingungen Schulische Bedingungen Lehrplan Schülerbeurteilung Leistungsmessungen Ferienplan / Schulhalbtage Personelle Bedingungen Schulleitung Stufendiplome Lehrpersonen Räumliche Bedingungen Weisungen Schulanlagen wegweisend Fachräume / Mietverträge Pausenareal
Aufsicht im Dauerbetrieb Beaufsichtigung, jährlich durch Schulinspektor Nach ständiger Traktandenliste (z.B. Stundenplan, Schulhalbtage, Beurteilung, Q-Arbeit) Generell: Überprüfung der schulischen Bedingungen personellen Bedingungen räumlichen Bedingungen (gemäss Rahmenvorgaben) Jahresbericht an Schulaufsicht Überwachung der Bewilligungsdauer, ggf. besondere Auflagen des Erziehungsrates Meldepflicht der Ein- / Austritte
Q-Management Externe Evaluation alle 4 Jahre Durchführung: Kant. Schulevaluation Bericht an Schule und kant. Schulaufsicht Schule vereinbart Massnahmenplan mit Schulaufsicht Umsetzung der Massnahmen in 3 Jahren Evaluation kostenlos Interne Evaluationen werden empfohlen Kant. Leistungsmessungen (4. und 8./9. SJ) und Kant. Sporttest (8. SJ) sind obligatorisch
Leistungen des Kantons SuS aus dem Kt. SZ haben Anspruch auf kantonale Spezialdienste (Logo, Schulpsychologie, Schulgesundheit) LP berechtigt, an LWB für öffent. Schulen teilzunehmen Infos aus dem Amt für Volksschulen und Sport Keine finanzielle Beiträge des Kantons Gemeinden können Beiträge ausrichten, max, ½ der durchschnittl. Kosten pro Kind nach Finanzstatistik