Welche Aufgaben hat der Jugendrat? Verfasser: Cornelia Roller

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 Präsentation transkript:

Welche Aufgaben hat der Jugendrat? Verfasser: Cornelia Roller

1. Frage: Was ist der Jugendrat? Repräsentiert der Jugendrat nur das Jugendforum und hat selbst keine Entschei-dungskraft? So ähnlich wie unser Bundespräsident Horst Köhler die Bundesrepublik Deutschland?

Ein „Macher“? Oder ist der Jugendrat vergleichbar mit unserer Kanzlerin Angela Merkel? Also eine „Macherin“ mit eigenen Aufgaben und Rechten?

Eure Meinung: Der Jugendrat Sollte repräsentieren und Aufgaben übernehmen Ansprechpartner für Stadtverwaltung und AGs Verantwortlich für Homepage Kontakte zur Bevölkerung Entscheidungsbefugnisse Überwachungsfunktion Schutzfunktion für das Forum Verwaltung der Finanzen

2. Frage: Hat die Stadt Übach-Palenberg die Aufgaben des Jugendrats festgelegt? Einzige Vorgabe der Stadt Übach- Palenberg ist die Satzung über die Errichtung einer Kinder- und Jugendvertretung in der Stadt Übach-Palenberg

§ 2 der Satzung der Stadt Übach-Palenberg Dort heißt es in § 2 Nr. 3: „Mitglieder des Jugendforums wählen den Jugendrat, welcher aus mindestens 3 Personen besteht, für die Dauer von 2 Jahren. Der Jugendrat dient der Vertretung des Jugendforums nach Außen und damit auch als Ansprechpartner für die städtischen Gremien.

Eure Meinung: Was bedeutet „Vertretung des Jugendforums nach Außen“? Protokolle veröffentlichen Homepage betreuen und pflegen Plakate, Flyer entwerfen Informationsstände Rat als „Gesicht des Forums“ Presse Briefe der Stadt, des Bürgermeisters entgegen nehmen Zuverlässig sein Termine für Treffen Forum (Big Treff), Organisation, Koordination, Einladungen Haftung

§ 3 der Satzung der Stadt Übach-Palenberg Nr. 1: „Die Mitglieder des Jugendforums geben sich und dem Jugendrat eine Geschäftsordnung.“ Nr. 2: „In der Geschäftsordnung werden die wesentlichen Arbeits- und Verfahrensstrukturen für das Jugendforum und den Jugendrat festgelegt.“

§ 4 der Satzung der Stadt Übach-Palenberg Nr. 1: „Der Jugendrat übermittelt die Vorschläge der Kinder- und Jugendvertretung, möglichst in schriftlicher Form, an den Bürgermeister.“ Weitere Vorgaben gibt es nicht!

3.Frage: Für welche weiteren Aufgaben ist der Jugendrat zuständig? Die weiteren Aufgaben des Jugendrats sind in der zu erstellenden Geschäftsordnung des Jugendforums festzulegen. Anhand der nachfolgenden Beispiele sind die Rechte und Pflichten des Jugendrats vorgestellt:

Jugendforum Chemnitz Das Jugendforum Chemnitz hat ein sog. Komitee, welches mit dem Jugendrat vergleichbar ist. Das Komitee ist Ansprechpartner für städtische Gremien, genehmigt die Protokolle, prüft, ob Anträge im Forum ordnungsgemäß gestellt wurden, reicht Beschlüsse an die Stadt weiter; besteht aus 4 Organen:

Das Komitee in Chemmitz Pressesprecher: Außendarstellung, Öffentlichkeitsarbeit,Pressemitteilungen und -konferenzen, Werbung (Internet,Flyer) Kassenwart: Geld verwalten, Kassenbuch führen, Sponsoren anwerben Verwalter: Protokolle ordnen/verwalten, Info´s verwalten/verteilen, Einladungen zu BigTreffs, Mitgliederliste führen Koordinator: kontrolliert Einhaltung der Termine, Moderation bei BigTreffs, Ansprechpartner bei Problemen in den AG´s, Einweisung von neuen Mitgliedern in das Forum,

Jugendforum Leverkusen Jugendforum mit fester Struktur: Mitgliederzahl festgelegt, Entscheidung über Mitglieder fällen Schulen und Jugendverbände; ständiger Berater: Oberbürgermeister Hat keinen Jugendrat, sondern nur ein Sprecherteam

Sprecherteam Leverkusen Vertritt das Jugendforum nach außen Bereitet Sitzungen thematisch und organisatorisch vor Legt die Tagesordnung der Sitzung fest Entscheidet, welche Mitarbeiterin der Stadt die Geschäftsführung des Jugendforums übernimmt

Jugendforen Münster In Münster: jeder Stadtbezirk bildet ein Jugendforum Feste Struktur der Jugendforen und Jugendrat: höchstens 11 Mitglieder Jugendrat besteht aus höchstens 15 Mitgliedern Zusammensetzung des Jugendrats festgelegt: § 3 der Satzung der Stadt Münster: „Alle Jugendforen entsenden 2 oder 3 Vertreter“

Zusammensetzung Jugendrat Münster Der Jugendrat besteht aus 2 Organen: das Plenum und der Vorstand Aufgaben des Plenum: höchste beschluss-fassende Organ, kann AG´s bilden Aufgaben des Vorstands: bereitet Sitzungen vor, lädt zu Treffen ein, setzt Beschlüsse des Jugendrats um, koordiniert die AG´s Jugendrat tagt in der Regel 1x im Monat

Jugendrat Münster Aufgabenbereich festgelegt durch Geschäftsordnung der Stadt Münster Genaue Beschreibung der Aufgaben des Plenums und des Vorstands Sitzungsablauf, Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Teilnahme an Sitzungen, Redeordnung, Tagesordnung, Einladungen zur Sitzung, Anträge zur Geschäftsordnung, Abstimmung, Wahlen, Protokoll, Arbeitsgruppen

Jugendforum Darmstadt Hier werden viele Aufgaben des Jugendrats vom Jugendbildungswerk (also Melly) übernommen. Das sind im einzelnen: Ansprechpartner für die Stadt Absprachen mit der Stadt Einladungen zu den BigTreffs (Email, Briefe) Termine festlegen Tagesordnung für die BigTreffs festlegen

Weitere Aufgaben JuFo Darmstadt AG´s bilden / Mithilfe in den AG´s Zuständig für Anträge und Beschwerden Anträge auf Vollständigkeit überprüfen (Konzepte, Sponsoren) Beschlussfähigkeit & Stimmberechtigung prüfen Protokolle fertigen & ins Internet einstellen Beschlüsse an die Stadt weiterleiten

Jugendforum Darmstadt Pressearbeit (Presseberichte/Telefonate) Werbung wie Flyer und Plakate Koordinator der Arbeit des JuFo Verwaltung der Finanzen Öffentlichkeitsarbeit (an Veranstaltungen teilnehmen) Prüfung der Haftungsvorschriften Voraussetzung der Anträge überprüfen

Jugendrat Übach-Palenberg Welche Aufgaben soll der Jugendrat bei Euch übernehmen? Pressearbeit Vertretung nach Außen Ansprechpartner der Stadtverwaltung

Jugendrat in Ü-P Aufteilung der Aufgabenbereiche Arbeitsintensiv Zuverlässigkeit Sponsoren suchen Kontakte zu Schulen Ehrlich, selbstbewusst, nett, positive Ausstrahlung, gepflegt, selbständig, Erfahrung im Jugendforum Auf alle Fälle für 2 Jahre gewählt, Austritt o.Ä., Vertrauensfrage im Forum (Abwählen) in Geschäftsordnung festlegen Vertretung nach außen Zusammenarbeit wichtig

Verfasser der Präsentation Diese PowerPointPräsentation wurde von der Patin Cornelia Roller erstellt. Sie beinhaltet keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Angaben zu den Geschäftsordnungen oder Satzungen anderen Jugendforen wurde den Informationen im Internet entnommen. Sie diente als Vorlage des Workshops „Jugendrat – Rechte und Pflichten“ im BigTreff des JuFo am 11.01.2010 Cornelia Roller, 09.01.2010