Beispiel zur Basisversorgung (Schicht 1) Einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen bei Angestellten Beispiel zur Basisversorgung (Schicht 1) Franz B. ist Arbeitnehmer und sein Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Renten-versicherung beträgt 3.000 EUR. Er kann im Jahr 2008 folgende Ausgaben steuerlich absetzen: 940 EUR absetzbare Beträge insgesamt für das Jahr 2005 3.000 EUR abzüglich steuerfreier Arbeitgeberanteil 3.940 EUR davon 66 % (2008 68 %; 2025 100 %) 6.000 EUR Insgesamt (max. 20.000 €) 0 EUR - zusätzliche private Versicherung (Leibrente): - steuerfreier AG-Anteil: - Arbeitnehmeranteil zur gRV: 2008 (66%) 6.000 EUR 0 EUR 3.000 EUR 2009 (68%) 6.000 EUR 0 EUR 3.000 EUR 2025 (100%) 1080 EUR 3.000 EUR 4.080 EUR 3.000 EUR 6.000 EUR Besipiel im Jahre 2010 2005 60% 2006: 62% 2007:64% 2008: 66% 2009: 68% 2010: 70% AN-Anteil zur GRV 3.000 Ag-Anteil zur GRV +3.000 private Vorsorge +0 Summe (max. 20.000) 6.000 davon 70% 4.200 -AG-Anteil -3.000 absetzbar 1.200 Der abziehbare Betrag des Gesamtaufwands sowie des Höchstbetrages steigt von 66 % (2008) bis auf 100 % (2025). Der zu versteuernde Anteil der Rentenzahlung beträgt 2008 56 % und steigt bis 2040 auf 100 %.
Sonderausgabenabzug
Besteuerung in Rentenphase