Lärmaktionsplanung für die Stadt Göttingen Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 27. November 2012
Lärmaktionsplanung 2013 - was ist vorgesehen? Bewertung der Lärm- und Konfliktsituation Vorhandene Planungen und Maßnahmen Strategische Ansätze und Maßnahmenkonzepte Ruhige Gebiete Wirkungsanalysen und Maßnahmenbewertung
Themen heute - Stand der Bearbeitung Bewertung der Lärm- und Konfliktsituation Lärmschwerpunkte und Lärmbetroffenheit Definition von Maßnahmenbereichen Ansätze zur Maßnahmenentwicklung Ruhige Gebiete - Analysen und Ansätze Öffentlichkeitsbeteiligung
Bewertung der Lärm- und Konfliktsituation Herausarbeitung von Lärmschwerpunkten und Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung Auslöse- und Schwellenwerte: Auslösekriterium zur Lärmaktionsplanung: LDEN = 70 dB(A) und LNight = 60 dB(A) (Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz et. al.: Musteraktionsplan, 2008) Gesundheitliche Schwellenwerte: LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A) (Umweltbundesamt, Auslösekriterien für die Lärmaktionsplanung, 2006)
Schallpegel an Gebäuden mit Wohnnutzung Gebäudepegel = maximaler Fassadenpegel am Gebäude 3 % der 17.600 Wohngebäude in Göttingen weisen einen Pegel LNight > 60 dB(A) auf 6 % weisen einen Pegel LNight > 55 dB(A) ≤ 60 dB(A) auf Hannoversche Straße - Weender Landstraße Kreuzbergring – Friedländer Weg Kasseler Landstraße / Posthof: Gebäude mit LNight = 68 dB(A) Jüdenstraße Bürgerstraße Reinhäuser Landstraße Geismar Landstraße - Hauptstraße
Lärmbetroffenheit In welchen Bereichen sind die meisten Menschen hohen Lärmbelastungen ausgesetzt? LärmKennZiffer: Lärmbetroffenheit nach Einwohnern und Höhe der Lärmbelastung Lärmbetroffenheit sensibler Einrichtungen: Schulen und Krankenhäuser Schwellen: LDEN > 65 dB(A), LNight > 55 dB(A) Schulen an der Bürgerstraße
Definition und Priorisierung der Maßnahmenbereiche Maßnahmenbereiche: Zusammenfassung von zusammenhängenden vergleichbaren Lärmschwerpunkten zur Maßnahmenentwicklung 1. Priorität: LKZDEN/Night > 200 oder LKZDEN/Night > 100 und Anteil an Wohngebäuden mit Gebäudepegeln LDEN/Night > 70 bzw. 60 dB(A) von ≥ 50% 2. Priorität: LKZDEN/Night > 100 oder LKZDEN/Night > 50 und Anteil an Wohngebäuden mit Gebäudepegeln LDEN/Night > 70 bzw. 60 dB(A) von ≥ 35% 3. Priorität: LKZDEN/Night > 50 oder LKZDEN/Night > 25 und Anteil an Wohngebäuden mit Gebäudepegeln LDEN/Night > 70 bzw. 60 dB(A) von ≥ 20% Veränderung der Einstufung von Maßnahmenbereichen bei Zusatzbelastung durch Schienenverkehrslärm und / oder lärmsensibler Einrichtungen am Abschnitt
Zusatzbelastung Schienenverkehrslärm
Maßnahmenbereiche zur Lärmminderung Höhere Einstufung der Bürgerstraße auf Grund von Zusatzbelastung durch den Schienenverkehr und zwei lärmsensiblen Einrichtungen (Schulen)
Maßnahmenbereiche Maßnahmenbereiche der 1. Priorität: An der Lutter Maßnahmenbereiche der 1. Priorität: 16 Bereiche mit einer Gesamtlänge von 8 km überwiegend in der Innenstadt und an den Haupteinfallstraßen Hannoversche Straße Weender Landstraße Kreuzbergring Groner Landstraße Kasseler Landstraße Innenstadtbereich Bürgerstraße Reinhäuser Landstraße
Weiteres Vorgehen zur Maßnahmenentwicklung Emissionsanalysen - Hauptursachen der Lärmbelastung Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung Maßnahmenkonzepte zur Lärmminderung und langfristige Strategien Wirkungsanalyse und Kosten-Nutzen-Analyse Überprüfung / Abstimmung Maßnahmenkatalog / Entwurf des Lärmaktionsplans
Kfz-Verkehrsmengen A 7 hohe Lärmbelastung bei geringen Verkehrsbelastungen auf den Innenstadtstraßen Belastung auf Stadtstraßen 10.000 - 20.000 Kfz/24 h Bundestraßenführungen bis 34.000 Kfz/24 h Hannoversche Straße Hannoversche Straße Königsallee Weender Landstraße Kreuzbergring Kasseler Landstraße Innenstadtstraßen Bürgerstraße Von-Ossietzky-Straße Reinhäuser Landstraße Zusammenhang zwischen Verkehrsbelastung und Lärmbelastung Eine Verdoppelung der Verkehrsmenge bewirkt eine Pegelerhöhung um 3 dB(A). ● Eine Verzehnfachung der Verkehrsmenge bewirkt eine Pegelerhöhung um 10 dB(A), d.h. einer Verdopplung der Lautstärke. ● Eine deutlich (wahrnehmbare) Differenz in der Lärmbelastung von 1 dB(A) besteht bei Änderungen der Verkehrsmenge um mindestens 20%.
Schwerverkehrsanteile (Lkw und Bus) Hohe SV-Anteile insbesondere auf der A7 und in der Innenstadt hohe SV-Anteile in der Innenstadt sind auf den Busverkehr zurückzuführen Zusammenhang zwischen Schwerverkehrsanteil (SV-Anteil) und Lärmbelastung: Geräuschbelastung eines Lkw / Busses entspricht der von 23 Pkw (nach VBUS bei 50 km/h) Busring max. 17% Tags (6 - 18 Uhr) & max. 45% Nacht (22 – 6 Uhr) = jeweils A 1 / Höhe Roxel
Fahrbahnoberfläche überwiegend Asphalt Teile des Innenstadtbereiches „Pflaster mit ebener Oberfläche“ (DStrO 2dB(A)) Stadtteil Geismar „sonstiger Pflasterbelag“ (kein Maßnahmenbereich) Stumpfebiel / Gotmarstraße Jüdenstraße u. Kurze-Geismar-Straße Paulinerstraße Zindelstraße Groner Straße Nikolaistraße Von-Ossietzky -Straße Alva-Myrdal-Weg Bertha-v.Suttner-Straße E.-Schramm-Straße G.-Henry-Straße
Geschwindigkeiten in den Maßnahmenbereichen der Innenstadt 30 km/h bzw. darunter in den Maßnahmenbereichen des Hauptstraßennetzes i.d.R. 50 km/h oder 60 km/h Hannoversche Straße Weender Landstraße Groner Landstraße Vorbeifahrtpegel verschiedener Fahrzeuge in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit Quelle: Steven, UBA Forschungsvorhaben 10505140, © LfU Abt.2 / V18/ 08.2007 Kasseler Landstraße Innenstadtstraßen
Lärmaktionsplanung - mögliche Maßnahmen Strategie Maßnahmen Vermeidung von Lärmemissionen Stadtentwicklung: - verkehrssparsame Nutzungsdichte und -mischung - Lärmvermeidung bei Nutzungsansiedlungen Verkehrsentwicklung: - Förderung des Umweltverbundes (ÖV, Rad, Fuß) - Integriertes Parkraummanagement (P&R, Parkraumbewirtschaftung) - (Betriebliches) Mobilitätsmanagement, Nutzungsmodelle (Carsharing, öffentl. Fahrräder) - Fahrzeugmanagement - Einsatz lärmarmer Fahrzeuge (E-Mobilität, leise Busse ...) Verlagerung von Lärmemissionen - räumliche Verlagerung auf neue Netzteile - räumliche Verlagerung / Bündelung im Bestandsnetz - Lkw-Routenkonzept Verminderung von Lärmemissionen - Fahrbahnsanierung / lärmarme Fahrbahnbeläge - Verstetigung des Verkehrsflusses - Geschwindigkeitskonzept - Straßenraumgestaltung (Unterstützung Verkehrsverstetigung und Geschwindigkeitskonzept) Verminderung von Immissionen - Straßenraumgestaltung (Erhöhung Abstand Gebäude - Emissionsquelle) - Bauleitplanung (Festsetzung von Nutzungszuordnungen, Bebauungsflächen, Gebäudestellungen ...) - Schallschutzwände, -wälle, Schallschutzfenster
Lärmaktionsplanung - Maßnahmenkonzepte Lärmminderung auf den Innenstadtstraßen Prüfung Lärmminderungspotentiale von schadstoffarmen Bussen Prüfung Fahrbahnsanierung Prüfung weitere Reduzierung der Kfz-Verkehre auf den Innenstadtstraßen (Fußgängerzone)
Lärmaktionsplanung - Maßnahmenkonzepte Geschwindigkeitskonzept / Prüfung der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für Geschwindigkeitsreduzierungen Fahrbahnsanierungskonzept - Überprüfung der Eignung lärmarmer Fahrbahnbeläge Straßenräumliches Konzept - Potentiale für eine lärmarme Straßenraumgestaltung aktive Schallschutzmaßnahmen (übergeordnete Straßen / Autobahnen) passiver Schallschutz
Ruhige Gebiete Zielsetzungen: Schutz derzeit ruhiger Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms = Vorsorge zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen rechtlicher Rahmen (EU, Bund, Land): weitestgehend offen gehalten Schwellenwerte für ruhige Gebiete: i.d.R. LDEN von 50 dB(A) bis 55 dB(A) Geeignete Nutzungen für ruhige Gebiete: in der Praxis vorwiegend unbebaute Bereiche (keine Wohngebiete) Bindungswirkung: Festsetzung durch zuständige Behörde; Berücksichtigung und Abwägung der Belange ruhiger Gebiete durch andere Planungsträger erforderlich Kiessee, Quelle: Schneider 2004 auf www.goettingerland.de Schillerwiesen, Quelle: www.goettingen.de Stadtwald, Quelle: www.nlwkn.niedersachsen.de
Lärmindizes und Gesamtlärmbetrachtung Lärmindizes: LDEN für Straße und Gewerbe, Schiene Gesamtlärmbetrachtung: Überlagerung, keine Aufsummierung Schallpegelgrenzen: LDEN ≤ 50 dB(A) und LDEN zwischen 50 und 55 dB(A)
Potentiell ruhige Gebiete potentiell ruhige Gebiete mit LDEN ≤ 55 dB(A) Abstufung in Flächen: LDEN ≤ 50 dB(A) und LDEN > 50 und ≤ 55 dB(A) dargestellt sind auch Siedlungsflächen mit LDEN ≤ 55 dB(A)
Weitere Auswahlkriterien für ruhige Gebiete Überschneidung von Schallpegelgrenzen und geeigneten Flächennutzungen: unbebaute Gebiete heutiger Erholungsnutzen der Gebiete allgemeine Zugänglichkeit Zielsetzungen weiterer Planungsebenen, z.B. Leitbild 2020 (Entwicklungs- und Erhaltungsgebiete für ruhige Erholung) Flächennutzungsplanung (Standorte Windenergieanlagen, ...) Festlegung einer Mindestgröße, auch in Abhängigkeit von der Lage des Gebietes (Innenbereich / Außenbereich)
Öffentlichkeitsbeteiligung Entsprechend EG-Umgebungslärmrichtlinie soll die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Aktionspläne gehört werden und die Möglichkeit erhalten, an ihrer Ausarbeitung mitzuwirken (Art. 8, Abs. 7) Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans im Rahmen der öffentlichen Auslegung Internet: Information und Beteiligungsmöglichkeiten Öffentliches Lärmforum
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Antje Janßen LK Argus Kassel GmbH Tel. 0561 - 31 09 72 81 Email: janssen@lk-argus.de