Neuerungen, Ergänzungen und Änderungen zum

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Medizinische Leistungsabrechnung
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Neuerungen, Ergänzungen und Änderungen zum 01.10.2013 EBM-Abrechnung, Stand 20.10.2013 Neuerungen, Ergänzungen und Änderungen zum 01.10.2013 Ute Grass, OStRin BBS Papenburg, gewerbliche und kaufmännische Fachrichtungen, Fahnenweg 31-39, 26871 Papenburg

EBM-Änderungen in der Übersicht Neu Alt Legende 03000 03110 bis 03112 Versichertenpauschale (VP) 03010 03120 bis 03122 Versichertenpauschale (VP ½) bei Überweisung durch einen in der Präambel 3.1 Nr. 1 genannten Vertragsarzt oder im Vertretungsfall 03030 03130 Unzeiten-VP 03040 - Zusatzpauschale zur VP und Unzeiten-VP 03220 03212 Chronikerzuschlag zur VP 03221 03230 Problemorientiertes ärztliches Gespräch (mind. 10 Minuten) 03360 03240 Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment 03362 Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex 03370 Palliativmedizinische Ersterhebung des Patientenstatus inkl. Behandlungsplan 03371 Zuschlag zur VP für palliativmedizinische Betreuung 03372 Zuschlag zu den GOP 01410, 01413 für die palliativmedizinische Behandlung 03373 Zuschlag zu den GOP 01411, 01412, 01415 für die palliativmedizinische Behandlung

EBM-Änderungen im Detail Versichertenpauschale (VP) 03000 Obligater Leistungsinhalt: persönlicher APK Fakultative Leistungsinhalte: […] Betreuung, Behandlung und Gespräch bis zu 10 Minuten Dauer einmal im Behandlungsfall bis zum vollendeten 4. Lebensjahr ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ab Beginn des 19. und bis zum vollendeten 54. Lebensjahr ab Beginn des 55. und bis zum vollendeten 75. Lebensjahr ab Beginn des 76. Lebensjahres 236 Pkte. 150 Pkte. 122 Pkte. 157 Pkte. 210 Pkte. 23,60 € 15,00 € 12,20 € 15,70 € 21,00 € Die Altersdifferenzierung und die damit verbundene Honorierung wird von der KV automatisch vorgenommen.

EBM-Änderungen im Detail Versichertenpauschale (VP ½) bei Überweisungen […] und im Vertretungsfall 03010 Obligater Leistungsinhalt: persönlicher APK Fakultative Leistungsinhalte: […] Betreuung, Behandlung und Gespräch bis zu 10 Minuten Dauer einmal im Behandlungsfall bis zum vollendeten 4. Lebensjahr ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr ab Beginn des 76. Lebensjahres 118 Pkte. 75 Pkte. 61 Pkte. 79 Pkte. 105 Pkte. 11,80 € 7,50 € 6,10 € 7,90 € 10,50 € Die Altersdifferenzierung und die damit verbundene Honorierung wird von der KV automatisch vorgenommen.

EBM-Änderungen im Detail Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme (Unzeiten-VP) […] bei persönlichem APK 03030 Obligater Leistungsinhalt: persönlicher APK im Zusammenhang mit der Leistungserbringung nach den GOP 01100, 01101, 01411, 01412 oder 01415 Fakultative Leistungsinhalte: […] zweimal im Behandlungsfall 77 Pkte. 7,70 € Fachgleiche BAG erhalten auf alle VP (03000, 03010 und 03030) einen Zuschlag von 22,5 %.

EBM-Änderungen im Detail Zusatzpauschale zu den GOP 03000 und 03030 für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungs-auftrags gemäß § 73 Abs. 1 SGB V 03040 Obligater Leistungsinhalt: Vorhaltung der zur Erfüllung von Aufgaben der hausärztlichen Grundversorgung notwendigen Strukturen einmal im Behandlungsfall 140 Pkte. 14,00 € Die 03040 wird automatisch von der KV angerechnet. Für Patienten, bei denen hausarztuntypische Leistungen berechnet werden, wird die GOP 03040 nicht angerechnet. {vgl. http://www.kbv.de/36778.html, 20.10.2013, Weiterentwicklung Hausarzt-EBM – Auszüge: nächste Folie}

EBM-Änderungen im Detail Hausarztuntypische Leistungen – Ausschluss hausärztliche Grundvergütung nach GOP 03040 [Auszüge] Phlebologie EBM-Abschnitt 30.5 Schmerztherapie einschl. Akupunktur EBM-Abschnitt 30.7 Schlafstörungsdiagnostik EBM-Abschnitt 30.9 Psychotherapeutische Leistungen GOP 35111 bis 3513, 35120, 35130, 35131, 35140 bis 35142, 35150 Antragspflichtige Psychotherapie EBM-Abschnitt 35.2 Leistungen der Onkologie-Vereinbarung Anlage 7 Bundesmantelverträge Koloskopie, Bronchoskopie, Duplex-Sonographie, Strahlendiagnostik, Speziallabor, Dialyse Leistungen aus dem fachärztlichen Versorgungsbereich, § 6 Anlage 5 BMV-Ä Ebenfalls ausgeschlossen sind Leistungen auf Überweisung eines anderen Hausarztes oder im Vertretungsfall (VP 03010) – Ausnahmefälle beachten.

EBM-Änderungen im Detail Versichertenpauschale (VP) + Zusatzpauschale für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags 03040 = + 14,00 € 03110 bis 03112 03000 bis zum vollendeten 4. Lebensjahr ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr ab Beginn des 76. Lebensjahres 23,60 € 15,00 € 12,20 € 15,70 € 21,00 € = 37,60 € = 29,00 € = 26,20 € = 29,70 € = 35,00 € 41,71 € 30,84 € 35,75 € Das Honorar der GOP 03000 + GOP 03040 entspricht bei Patienten ab dem 76. Lebensjahr ca. der ursprünglichen Vergütung nach der GOP 03112. Für alle anderen Altersgruppen reduziert sich die Vergütung.

EBM-Änderungen im Detail Zusatzpauschale zu den GOP 03000 und 03030 für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungs-auftrags gemäß § 73 Abs. 1 SGB V 03040 Honorarveränderungen in Abhängigkeit zu den Behandlungsfällen je Arzt: Praxis mit weniger als 400 Behandlungsfällen/Arzt Praxis mit mehr als 1200 Behandlungsfällen/Arzt  ein Abschlag in Höhe von 10 % auf die GOP 03040 vorgenommen [12,60 €]  Ein Aufschlag in Höhe von 10 % auf die GOP 03040 vorgenommen [15,40 €] Behandlungsfällen je Arzt  Alle Behandlungsfälle der Praxis dividiert durch Anzahl der Ärzte

Bei Berechnung im Behandlungsfall: EBM-Änderungen im Detail Zusatzpauschale zu den GOP 03000 und 03030 für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungs-auftrags gemäß § 73 Abs. 1 SGB V 03040 Bei Berechnung im Behandlungsfall: 03030 + 03040 03030 x 2 + 03040 Honorarabschlag bei der GOP 03040 um 50 % (70 Pkte. bzw. 7,00 €)  kein Honorarabschlag  7,70 € + 7,00 € = 14,70 €  7,70 € x 2 + 14,00 € = 29,40 € Bei Überweisung von Hausarzt an Hausarzt mit diabetologischer oder HIV-Schwerpunktpraxis ist die GOP 03040 auch neben der GOP 03010 berechnungsfähig (Honorarabschlag bei der GOP 03040 um 50 %). In beiden Fällen muss der überweisende Vertragsarzt die entsprechende ICD-10-Kodierung auf der Überweisung angeben.  VP ½ + 7,00 €

EBM-Änderungen in der Übersicht Neben den Abrechnungsbeschränkungen müssen bei den Neuerungen des EBM insbesondere die Voraussetzungen für die Abrechnung der jeweiligen GOP beachtet werden ( sorgfältige Dokumentation der APK mit ICD-10-Kodierungen).

Abrechnungs-beschränkungen, EBM-Änderungen in der Übersicht Grundvoraus-setzungen, z. B. ICD-10-Code/Diagnose, Mindestkontakte, Alter Legende der GOP, obligate und fakultative Leistungsinhalte Abrechnungs-beschränkungen, z. B. einmal im Behandlungsfall Prüfung der … Prüfung der … Prüfung der … Abrechnung der GOP

dieselbe Praxis und dieselbe, gesicherte chronische Erkrankung EBM-Änderungen im Detail 03220 bzw. 03221 Chronikerpauschalen … sind nur bei Patienten berechnungsfähig, bei denen … ICD-10-Kodierung  mindestens eine lang andauernde, lebensverändernde Erkrankung vorliegt eine kontinuierliche ärztliche Behandlung und Betreuung notwendig ist Eine kontinuierliche ärztliche Behandlung liegt vor, wenn innerhalb der letzten vier Quartale wegen derselben gesicherten chronischen Erkrankung jeweils mindestens ein APK pro Quartal in mindestens drei Quartalen in derselben Praxis stattgefunden hat. Hierbei müssen mindestens in zwei Quartalen persönliche APK stattgefunden haben. Ausnahme: Neugeborene und Säuglinge Kontakte Theo Toll Oktober 2013  4/13 aktuell 4/13 3/13 2/13 1/13 pAPK APK pAPK dieselbe Praxis und dieselbe, gesicherte chronische Erkrankung APK im Notfalldienst werden mitgezählt.

EBM-Änderungen im Detail 03220 bzw. 03221 Chronikerpauschalen … sind nur bei Patienten berechnungsfähig, bei denen … ICD-10-Kodierung  mindestens eine lang andauernde, lebensverändernde Erkrankung vorliegt eine kontinuierliche ärztliche Behandlung und Betreuung notwendig ist Kontakte Theo Toll - Arztwechsel Oktober 2013  4/13 aktuell 4/13 3/13 2/13 1/13 pAPK APK pAPK Eine kontinuierliche ärztliche Behandlung liegt auch bei einem Hausarztwechsel vor. Dann muss der neue Hausarzt die bei dem ehemaligen Hausarzt stattgefundenen APK dokumentieren und diese Dokumentation mit der Abrechnung mit kodierter Zusatznummer nachweisen. Ausnahme: Neugeborene und Säuglinge Dr. Virus, der die APK bei Dr. Heilsam dokumentiert = Kennzeichnung 03220 H bis Grundvoraussetzung selber erreicht Dr. Heilsam

EBM-Änderungen im Detail Überprüfung der Grundvoraussetzung nach GOP 03220 (bzw. 03221) 3/14 2/14 1/14 4/13 3/13 2/13 1/13 4/12 Theo Toll pAPK - APK Grundvoraussetzung erreicht  GOP berechnungsfähig in 4/13 Grundvoraussetzung erreicht  GOP berechnungsfähig in 1/14 Grundvoraussetzung erreicht  GOP berechnungsfähig in 2/14 Grundvoraussetzung erreicht  GOP berechnungsfähig in 3/14

EBM-Änderungen im Detail Dokumentation in der Arztpraxis Leistungsabrechnung 4/13 02.10.13 pAPK wegen DD/ICD-10-Kodierung  03000 + 03220 22.05.13 Telefonat wegen DD/ICD-10-Kodierung 20.02.13 Dokumentation in der Arztpraxis Leistungsabrechnung 4/13 02.10.13 pAPK wegen ICD-10-Kodierung/DD  03000 + 03220 H 22.05.13 APK Dr. Heilsam wegen DD/ICD-10-Kodierung 20.02.13 pAPK Dr. Heilsam wegen DD/ICD-10-Kodierung Dokumentation wird über „H“ gekennzeichnet 05.01.2014 pAPK (DD/ICD-10): 03000 + 03220 H

Grundvoraus-setzungen Abrechnungs-beschränkungen, Legende der GOP, obligate und fakultative Leistungsinhalte Abrechnungs-beschränkungen, EBM-Änderungen in der Übersicht Chronikerpauschalen – GOP 03220 bzw. 03221 Prüfung der … Prüfung der … Prüfung der … Abrechnung der GOP gesicherte Diagnose [nicht Zustand nach Apoplex], Mindestkontakte in Vorquartalen einmal im Behandlungsfall, GOP 03220 im BF nicht neben GOP 03221 nicht neben 03370 bis 03373 im BF nicht berechnungsfähig bei Leistungen der k.-o.-Liste {s. Folie 8/9} GOP 03220: pAPK GOP 03221: 2 pAPK und Therapiemaßnahmen Beachte: Abrechnungsbeschränkung

EBM-Änderungen im Detail 03220 bzw. 03221 Chronikerpauschalen … sind neben der GOP 03010 berechnungsfähig, wenn ein Hausarzt den Patienten zur spezialisierten … diabetologischen Behandlung an eine diabetologische Schwerpunktpraxis, Behandlung eines HIV-/AIDS-erkrankten Patienten an HIV-Schwerpunktpraxis überweist. Die entsprechende Kodierung nach ICD-10-GM ist bei der Überweisung anzugeben. sind nicht neben den GOP 03370 bis 03373 und im BF nicht neben hausarztuntypischen Leistungen berechnungsfähig. Die GOP 03220 ist im Behandlungsfall nicht neben der GOP 03221 berechnungsfähig. bei zwei pAPK = 03221 – dann 03220 streichen Grundsätzlich: nur eine Chronikerpauschale pro Patient im Behandlungsfall

EBM-Änderungen im Detail Zuschlag zu der Versichertenpauschale nach der GOP 03000 zur Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung 03220 Obligater Leistungsinhalt: Persönlicher APK Fakultative Leistungsinhalte: fortlaufende Beratung hinsichtlich Verlauf und Behandlung der chronischen Erkrankung(en), Leitliniengestützte Behandlung der chronischen Erkrankung(en), Anleitung zum Umgang mit der/den chronischen Erkrankung(en), Koordination ärztlicher und/oder pflegerischer Maßnahmen im Zusammenhang mit der Behandlung der chronischen Erkrankung(en), Erstellung und ggf. Aktualisierung eines Medikationsplans und ggf. Anpassung der Selbstmedikation und der Arzneimittelbehandlung, Überprüfung und fortlaufende Kontrolle der Arzneimitteltherapie mit dem Ziel des wirtschaftlichen und versorgungsgerechten Umgangs mit Arzneimitteln, einmal im Behandlungsfall 13,00 €

EBM-Änderungen im Detail Zuschlag zu der Versichertenpauschale nach der GOP 03000 für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung 03221 Obligate Leistungsinhalte: mindestens zwei persönliche APK Überprüfung und/oder Anpassung und/oder Einleitung von Maßnahmen der leitliniengestützten Behandlung von der (den) chronischen Erkrankung(en) Fakultative Leistungsinhalte: fortlaufende Beratung hinsichtlich Verlauf und Behandlung der chronischen Erkrankung(en), Anleitung zum Umgang mit der/den chronischen Erkrankung(en), Koordination ärztlicher und/oder pflegerischer Maßnahmen im Zusammenhang mit der Behandlung der chronischen Erkrankung(en), Erstellung und ggf. Aktualisierung eines Medikationsplans und ggf. Anpassung der Selbstmedikation und der Arzneimittelbehandlung, Überprüfung und fortlaufende Kontrolle der Arzneimitteltherapie mit dem Ziel des wirtschaftlichen und versorgungsgerechten Umgangs mit Arzneimitteln, einmal im Behandlungsfall 15,00 €

EBM-Änderungen im Detail Aufgaben Leistungsabrechnung der Praxis Der Stammpatient Hubert Süß war im letzten Jahr regelmäßig aufgrund seines insulinpflichtigen Diabetes mellitus bei Dr. Virus in der hausärztlichen Praxis. Am 02.10. erfolgte eine Beratung und Untersuchung aufgrund seiner chronischen Erkrankung. Am 09.10. berät Dr. Virus Herrn Süß telefonisch zur Insulingabe. 02.10.: 09.10.: Am 23.10. kommt Herr Süß um 10:00 Uhr zu Dr. Virus. Er wird zur medikamentösen Diabetes-Behandlung beraten und verlässt um 10:07 Uhr das Sprechzimmer. 23.10.:

EBM-Änderungen im Detail Fallbeispiele Leistungsabrechnung der Praxis Der Stammpatient Hubert Süß war im letzten Jahr regelmäßig aufgrund seines insulinpflichtigen Diabetes mellitus bei Dr. Virus in der hausärztlichen Praxis. Am 02.10. erfolgte eine Beratung und Untersuchung aufgrund seiner chronischen Erkrankung. Am 09.10. berät Dr. Virus Herrn Süß telefonisch zur Insulingabe. 02.10.: 03000 + 03220 (+ 32022) 09.10.: keine Abrechnung Am 23.10. kommt Herr Süß um 10:00 Uhr zu Dr. Virus. Er wird zur medikamentösen Diabetes-Behandlung beraten und verlässt um 10:07 Uhr das Sprechzimmer. 02.10.: 03000 (+ 32022) 23.10.: 03221

EBM-Änderungen im Detail Dokumentation in der Karteikarte der Stammpatientin S. Druck Leistungsabrechnung in der Praxis 07.10.d.J. Untersuchung, Beratung aufgrund Hypertonie, RR 170/90 21.10.d.J Untersuchung, Beratung aufgrund Otitis media 31.10.d.J. telefonische Beratung aufgrund Medikation Hypertonie 04.11.d.J. Hausbesuch aufgrund Fieber, Schwindel, und Schmerzen, Überprüfung der medikamentösen Hypertonie-Therapie

EBM-Änderungen im Detail Dokumentation in der Karteikarte der Stammpatientin S. Druck Leistungsabrechnung in der Praxis 07.10.d.J. Untersuchung, Beratung aufgrund Hypertonie, RR 170/90 03000 + 03220 21.10.d.J Untersuchung, Beratung aufgrund Otitis media 31.10.d.J. telefonische Beratung aufgrund Medikation Hypertonie 04.11.d.J. Hausbesuch aufgrund Fieber, Schwindel, und Schmerzen, Überprüfung der medikamentösen Hypertonie-Therapie WG + 01410 + 03221

EBM-Änderungen im Detail Problemorientiertes ärztliches Gespräch im Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung 03230 Obligater Leistungsinhalt: Gespräch von mindestens 10 Minuten Dauer mit einem Patienten und/oder einer Bezugsperson Fakultative Leistungsinhalte: Beratung und Erörterung zu den therapeutischen, familiären, sozialen oder beruflichen Auswirkungen und deren Bewältigung im Zusammenhang mit einer lebensverändernder(n) Erkrankung(en) je vollendete 10 Minuten 9,00 € Die GOP 03230 … ist im ärztlichen Notfalldienst nicht berechnungsfähig, ist u. a. nicht neben den GOP 03370, 03372, 03373, […]

EBM-Änderungen im Detail 03230 neben 03000 oder 03010 03230 neben diagnostischen und/oder therapeutische Leistungen Dauer des APK muss mindestens 20 Minuten betragen Dauer des APK muss mind. 10 Minuten plus Zeit für Diagnostik/Therapie betragen  GOP 03230 Gespräch mind. 10 Minuten {obligat} und GOP 03000/03010 Gespräch mind. 10 Minuten {fakultativ} Zeit für diagnostische/therapeutische Leistung = mind. 20 Minuten APK-Zeit mind. 10 Minuten + Zeit für diagnostische/therapeutische Leistung Punktzahlvolumen: 45 Punkte x Behandlungsfälle 45 Pkte. x 1000 BF = 45.000 Pkte. 45.000 Pkte : 90 Pkte = 500 Leistungen x 9,00 € 500 Leistungen x 9,00 € = 4.500 € {vgl. Präambel 3.1 Nr. 10} Neben der Zeit/dem Tageszeitprofil muss das Punktzahlvolumen beachtet werden.

Mögliche Kombinationen EBM-Änderungen im Detail Mögliche Kombinationen 03040 03220 bzw. 03221 03230 mit 03000 03030 (ggf. mit Abschlag) 03010 (Ausnahme) Vorhaltepauschale und Chronikerpauschalen im Vertretungsfall nicht berechnungsfähig.

EBM-Änderungen im Detail Stammpatient, Beratung {12 Minuten} und Untersuchung am 01.10.d.J. aufgrund chronischen Erkrankung, Dauer des gesamten APK 24 Minuten 01.10.: Neuer Patient, Beratung {12 Minuten} und Untersuchung am 01.10.d.J. aufgrund Hypertonie {Diagnosestellung durch ehemaligen Hausarzt im 3. Quartal d.J.}, Dauer des gesamten APK 24 Minuten Stammpatient, Beratung/Untersuchung am 01.10.d.J. unangemeldet nach der Sprechstunde um 20:15 Uhr aufgrund chronischer Erkrankung, Dauer des gesamten APK 10 Minuten Beratung/Untersuchung am 09.10.d.J. aufgrund chronischer Erkrankung, Dauer des gesamten APK 10 Minuten 09.10.: Letzter Fall, allerdings dauern die APK jeweils 20 Minuten Fremder Patient, Beratung/Untersuchung im Rahmen einer Vertretung am 01.10.d.J. aufgrund chronischer Erkrankung {Diagnosestellung: 1999}, Dauer des gesamten APK 10 Minuten Obiger Fall, allerdings dauert der APK 20 Minuten

Stammpatient, Beratung {12 Minuten} und Untersuchung am 01. 10. d. J Stammpatient, Beratung {12 Minuten} und Untersuchung am 01.10.d.J. aufgrund chronischen Erkrankung, Dauer des gesamten APK 24 Minuten 01.10.: 03000 + 03220 + 03230 Neuer Patient, Beratung {12 Minuten} und Untersuchung am 01.10.d.J. aufgrund Hypertonie {Diagnosestellung durch ehemaligen Hausarzt im 3. Quartal d.J.}, Dauer des gesamten APK 24 Minuten 03000 + 03230 Stammpatient, Beratung/Untersuchung am 01.10.d.J. unangemeldet nach der Sprechstunde um 20:15 Uhr aufgrund chronischer Erkrankung, Dauer des gesamten APK 10 Minuten Beratung/Untersuchung am 09.10.d.J. aufgrund chronischer Erkrankung, Dauer des gesamten APK 10 Minuten 09.10.: 03030 + 01100 03000 + 03220 Letzter Fall, allerdings dauern die APK jeweils 20 Minuten 01100 + 03230 03230 Fremder Patient, Beratung/Untersuchung im Rahmen einer Vertretung am 01.10.d.J. aufgrund chronischer Erkrankung {Diagnosestellung: 1999}, Dauer des APK 10 Minuten 03010 Obiger Fall, allerdings dauert der APK 20 Minuten 03010 + 03230

Abrechnungs-beschränkungen, EBM-Änderungen in der Übersicht Grundvoraus-setzungen, ICD-10-Code/Diagnose, Alter Legende der GOP, obligate und fakultative Leistungsinhalte Abrechnungs-beschränkungen, z. B. einmal im Behandlungsfall Hausärztliche geriatrische Versorgung (GOP 03360 und 03362) Prüfung der … Prüfung der … Prüfung der … Abrechnung der GOP

EBM-Änderungen im Detail 03360 und 03362 Hausärztliche geriatrische Versorgung – nur berechnungsfähig bei Patienten, … ODER das 70. Lebensjahr vollendet haben und geriatrietypische Morbidität aufweisen und/oder in eine Pflegestufe eingestuft sind, ggf. das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aber an einer der folgenden Erkrankungen erkrankt sind: Dementielle Erkrankungen (F00-F02), Alzheimer-Erkrankung (G30), Primäres Parkinson-Syndrom mit mäßiger bis schwerer Beeinträchtigung (G20.1), Primäres Parkinson-Syndrom mit schwerster Beeinträchtigung (G20.2). ICD-10-Code   multifaktoriell bedingt Mobilitätsstörung einschl. Fallneigung und Altersschwindel, komplexe Beeinträchtigung kognitiver, emotionaler oder verhaltensbezogener Art, Frailty-Syndrom, Dysphagie, Inkontinenz(en), therapiefraktäres chronisches Schmerzsyndrom

EBM-Änderungen im Detail Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment 03360 Obligate Leistungsinhalte: Erhebung und/oder Monitoring organbezogener und übergreifender motorischer, emotioneller und kognitiver Funktionseinschränkungen, Beurteilung der Selbstversorgungsfähigkeiten mittels standardisierter, wissenschaftlich validierter Testverfahren (z.B. Barthel-Index, PGBA, IADL nach Lawton/Brody, geriatrisches Screening nach Lachs), Beurteilung der Mobilität und Sturzgefahr durch standardisierte Testverfahren (z.B. Timed „up & go“, Tandem-Stand, Esslinger Sturzrisikoassessments) Fakultative Leistungsinhalte: Beurteilung von Hirnleistungsstörungen mittels standardisierter Testverfahren (z.B. MMST, SKT oder TFDD), Anleitung zu Anpassung des familiären und häuslichen Umfeldes an die ggf. vorhandene Fähigkeits- und Funktionsstörung, Anleitung zur Anpassung des Wohnraumes, ggf. Arbeitsplatzes, Abstimmung mit dem mitbehandelnden Arzt. einmal im Behandlungsfall, höchstens zweimal im Krankheitsfall 12,20 €

EBM-Änderungen im Detail Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment 03360 einmal im Behandlungsfall, zweimal im Krankheitsfall Beispiel: GOP 03360 30.10.2013   4/13  1/14 04.05.1014  2/14  3/14 17.10.2014  4/14 1. Berechnung aktueller BF 2. Berechnung drei nachfolgende BF 3. Berechnung möglich nicht neben den GOP 03370 bis 03373 im Behandlungsfall nicht neben der GOP 03242

EBM-Änderungen im Detail Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex 03362 Obligate Leistungsinhalte: persönlicher APK, Einleitung und/oder Koordination der Behandlung, ggf. Durchführung therapeutischer Maßnahmen zur Behandlung von geriatrischen Syndromen, z.B. Stuhl- und/oder Harninkontinenz, Sturz, lokomotorische Probleme, z.B. Schwindel, Gangunsicherheit, Frailty-Syndrom, Immobilität und verzögerte Remobilität, Hemiplegiesyndrom, Kognitive und neurophysiologische Störungen einschließlich Depression und Demenz, metabolische Instabilität Überprüfung, ggf. Priorisierung und Anpassung aller verordneten Arzneimittel und Selbstmedikation sowie ggf. Überprüfung der Arzneimittelhandhabung, Erstellung und/oder Aktualisierung eines Medikamentenplans Fakultative Leistungsinhalte: Verordnung und/oder Einleitung von physio- und/oder ergotherapeutischer und/oder logopädischer Maßnahmen, Koordination der pflegerischen Versorgung einmal im Behandlungsfall 15,90 €

EBM-Änderungen im Detail Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex 03362 Berechnung setzt das Vorliegen Ergebnisse nach GOP 03360 voraus  GOP 03362 ist Folgeziffer der GOP 03360 aber: Durchführung der Leistungen nach GOP 03360 darf nicht länger als vier Quartale zurückliegen neben 03000 oder 03010 oder 03030 im selben BF mindestens zwei persönliche APK im BF erforderlich Beispiel: 4/13 30.10.2013 GOP 03360 1/14 03.01.2013 pAPK GOP 03000 20.02.2013 APK/Telefonat 12.03.2013 GOP 03362 beide Bedingungen erfüllt 1/13 zweiten pAPK nicht erfüllt GOP 03362 nicht neben den GOP 03370 bis 03373 berechnungsfähig.

Abrechnungs-beschränkungen, EBM-Änderungen in der Übersicht Grundvoraus-setzungen, ICD-10-Code/Diagnose, Alter Legende der GOP, obligate und fakultative Leistungsinhalte Abrechnungs-beschränkungen, Hausärztliche geriatrische Versorgung (GOP 03360 und 03362) Prüfung der … Prüfung der … Prüfung der … Abrechnung der GOP GOP 03360 + 03362: nicht neben 03370-03373 GOP 03360: einmal im BF, maximal zweimal im KF, im BF nicht neben GOP 03242 GOP 03362: einmal im BF, nur als Folgeziffer der GOP 03360

EBM-Änderungen im Detail Routinebesuch bei Stammpatientin {72 Jahre, chronisch krank und in Pflegestufe 2} am 21.10.d.J. (1 APK) im Pflegeheim, Erhebung Funktionseinschränkungen, Beurteilung der Selbstversorgung und Mobilität/Sturzgefahr mittels standardisierter Test, 12 minütige Beratung der Tochter (Bezugsperson), Dauer des gesamten APK 25 Minuten Am 04.11.d.J. Routinebesuch mit Koordination der Behandlung ihrer geriatrischen Symptome, Anpassung der verordneten Arzneimittel mit Erstellung eines Medikamentenplans 21.10.: 04.11.: WG + Ambulante Behandlung/Untersuchung bei Stammpatienten {65 Jahre, primäres Parkinson-Syndrom mit schwerer Beeinträchtigung} am 01.11.d.J. {1. APK}, Erhebung Funktionseinschränkungen, Beurteilung der Selbstversorgung und Mobilität/ Sturzgefahr mittels standardisierter Test, Dauer des APK 15 Minuten Am 19.11.d.J. Beratung/Untersuchung mit Anpassung der Therapie aufgrund primärem Parkinson-Syndrom mit schwerer Beeinträchtigung {Dauer des gesamten APK 10 Minuten} 01.11.: 19.11.: Ambulante Behandlung/Untersuchung bei fremdem Patienten {83 Jahre, Vertretung} mit dementieller Erkrankung am 29.10.d.J. (1. APK), Beratung der Bezugsperson {10 Minuten}, Dauer des gesamten APK 15 Minuten 29.10.:

EBM-Änderungen im Detail Routinebesuch bei Stammpatientin {72 Jahre, chronisch krank und in Pflegestufe 2} am 21.10.d.J. (1 APK) im Pflegeheim, Erhebung Funktionseinschränkungen, Beurteilung der Selbstversorgung und Mobilität/Sturzgefahr mittels standardisierter Test, 12 minütige Beratung der Tochter (Bezugsperson), Dauer des gesamten APK 25 Minuten Am 04.11.d.J. Routinebesuch mit Koordination der Behandlung ihrer geriatrischen Symptome, Anpassung der verordneten Arzneimittel mit Erstellung eines Medikamentenplans (leitliniengestützte Behandlung) 21.10.: 04.11.: WG + 01410 + 03000 + 03220 + 03230 + 03360 WG + 01410 + 03362 + 03221 Ambulante Behandlung/Untersuchung bei Stammpatienten {65 Jahre, primäres Parkinson-Syndrom mit schwerer Beeinträchtigung} am 01.11.d.J. {1. APK}, Erhebung Funktionseinschränkungen, Beurteilung der Selbstversorgung und Mobilität/ Sturzgefahr mittels standardisierter Test, Dauer des APK 15 Minuten Am 19.11.d.J. Beratung/Untersuchung mit Anpassung der Therapie aufgrund primärem Parkinson-Syndrom mit schwerer Beeinträchtigung {Dauer des gesamten APK 10 Minuten} 01.11.: 19.11.: 03000 + 03220 + 03360 03221 Ambulante Behandlung/Untersuchung bei fremdem Patienten {83 Jahre, Vertretung} mit dementieller Erkrankung am 29.10.d.J. (1. APK), Beratung der Bezugsperson {10 Minuten}, Dauer des gesamten APK 15 Minuten 29.10.: 03010

Grundvoraus-setzungen Abrechnungs-beschränkungen EBM-Änderungen in der Übersicht Grundvoraus-setzungen Legende der GOP, obligate und fakultative Leistungsinhalte Abrechnungs-beschränkungen  Allgemeine palliativmedizinische Versorgung (GOP 03370 bis 03373) Prüfung der … Prüfung der … Prüfung der … Abrechnung der GOP altersunabhängig schwerstkranker, sterbender Patient mit begrenzter Lebenserwartung GOP 03370: Ersterhebung GOP 03371-03373: Zuschläge GOP 03371, 03372: Mindestkontaktzeit von 15 Minuten

EBM-Änderungen im Detail Palliativmedizinische Versorgung 03370 Palliativmedizinische Ersterhebung des Patientenstatus inkl. Behandlungsplan 03371 Zuschlag zu der VP 03000 für die palliativmedizinische Behandlung des Patienten in der Arztpraxis 03372 Zuschlag zu den GOP 01410 oder GOP 01413 für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit 03373 Zuschlag zu den GOP 01411, 01412 oder 01415 für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit Die Gebührenordnungspositionen 03371, 03372 und 03373 sind nicht bei Patienten berechnungsfähig, die eine Vollversorgung nach § 5 Abs. 2 der Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) des Gemeinsamen Bundesausschusses erhalten – s. VO SAPV Muster 63 nach GOP 01425 bzw. 01426.

EBM-Änderungen im Detail Palliativmedizinische Ersterhebung des Patientenstatus inkl. Behandlungsplan 03370 Obligate Leistungsinhalte: Untersuchung des körperlichen und psychischen Zustandes des Patienten, Beratung und Aufklärung des Patienten und/oder der betreuenden Person zur Ermittlung des Patientenwillens und ggf. Erfassung des Patientenwillens Erstellung und Dokumentation eines palliativmedizinischen Behandlungsplans unter Berücksichtigung des Patientenwillens einmal im Krankheitsfall 34,10 € Die GOP 03370 ist nicht neben den GOP … 03220, 03221, 03230, 03360 und 03362 berechnungsfähig.

EBM-Änderungen im Detail Zuschlag zu der Versichertenpauschale 03000 für die palliativmedizinische Betreuung des Patienten in der Arztpraxis 03371 Obligate Leistungsinhalte: persönlicher APK, Dauer mindestens 15 Minuten, Palliativmedizinische Betreuung des Patienten, z. B. Schmerztherapie, Symptomkontrolle Fakultative Leistungsinhalte: Koordinierung der palliativmedizinischen und pflegerischen Versorgung in Zusammenarbeit mit anderen spezialisierten Leistungserbringern wie z.B. Vertragsärzten, Psychotherapeuten, Pflegediensten, psychosozialen Betreuungsdiensten, Hospizen, Anleitung und Beratung der Betreuungs- und Bezugspersonen einmal im Behandlungsfall 15,90 € Die GOP 03371 ist nicht neben den GOP … 03220, 03221, 03360, 03362, 03372 und 03373 berechnungsfähig.

EBM-Änderungen im Detail Zuschlag zu den GOP 01410 oder 01413 für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit 03372 Obligate Leistungsinhalte: persönlicher APK, Dauer mindestens 15 Minuten, Palliativmedizinische Betreuung des Patienten, z. B. Schmerztherapie, Symptomkontrolle Fakultative Leistungsinhalte: Koordinierung der palliativmedizinischen und pflegerischen Versorgung in Zusammenarbeit mit anderen spezialisierten Leistungserbringern wie z.B. Vertragsärzten, Psychotherapeuten, Pflegediensten, psychosozialen Betreuungsdiensten, Hospizen, Anleitung und Beratung der Betreuungs- und Bezugspersonen je vollendete 15 Minuten – maximal 5 x am Behandlungstag (75 Minuten) 12,40 € Die GOP 03372 ist nicht neben den GOP… 03220, 03221, 03230, 03360, 03362, 03371 und 03373 berechnungsfähig. Höchstwert/Behandlungstag: 620 Punkte 620 Pkte : 124 Pkte = 5 5 x 15 Minuten = 75 Minuten

EBM-Änderungen im Detail Zuschlag zu den GOP 01411, 01412 oder 01415 für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit 03373 Obligate Leistungsinhalte: persönlicher APK, Palliativmedizinische Betreuung des Patienten, z. B. Schmerztherapie, Symptomkontrolle Fakultative Leistungsinhalte: Koordinierung der palliativmedizinischen und pflegerischen Versorgung in Zusammenarbeit mit anderen spezialisierten Leistungserbringern wie z.B. Vertragsärzten, Psychotherapeuten, Pflegediensten, psychosozialen Betreuungsdiensten, Hospizen, Anleitung und Beratung der Betreuungs- und Bezugspersonen je Besuch 12,40 € Die GOP 03373 ist nicht neben den GOP … 01100 bis 01102, 01210, 01211, 01214 bis 01219, 03220, 03221, 03230, 03360, 03362, 03371 und 03372 berechnungsfähig.

Abrechnungs-beschränkungen EBM-Änderungen in der Übersicht Grundvoraus-setzungen, Legende der GOP, obligate und fakultative Leistungsinhalte Abrechnungs-beschränkungen Allgemeine palliativmedizinische Versorgung (GOP 03370 bis 03373) Prüfung der … Prüfung der … Prüfung der … Abrechnung der GOP Alle GOP: nicht neben Chroniker-Pauschalen + Geriatrie-GOP GOP 03370,03372, 03373: nicht neben ärztlichem Gespräch (GOP 03230) GOP 03371-03373: nicht nebeneinander GOP 03373: nicht neben 01100-01102, 01210,01211, 01214-01219 Beachte auch Abrechnungsausschlüsse, die sich aus den Leistungslegenden ergeben!

Ziel erreicht!