DIE VERGÜTUNG VON BIOMEHTAN-BHKW NACH DEM EEG

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 Präsentation transkript:

DIE VERGÜTUNG VON BIOMEHTAN-BHKW NACH DEM EEG Vortrag im Rahmen der Veranstaltung „Biomethan und Kraft-Wärme-Kopplung“ am 10.12.2012 in Magdeburg Referent: Dr. Helmut Loibl Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

REFERENT: DR. HELMUT LOIBL Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Sprecher des Juristischen Beirates beim Fachverband Biogas. Leiter Abteilung Erneuerbare Energien bei Paluka Sobola Loibl & Partner. Tätigkeitsschwerpunkt: Rundumbetreuung von Biogasanlagen: Genehmigungsfragen (Privilegierung, Bebauungspläne, Abwehr Nachbarklagen). EEG-Fragen: Vergütungsoptimierung, Anlagengestaltung, Netzanbindung. Gaseinspeisung: Vertragsgestaltung, Anlagenberatung. Vertragsgestaltung: Wärme-, Substrat-, Gaslieferverträge. Gesellschaftsgründung, Haftungsbegrenzung. Direktvermarktung von Strom und Wärme. Zahlreiche Veröffentlichungen zum Thema Biogas: „Der Vergütungsanspruch von Strom aus Biogasanlagen“ (EEG 2004). „Biogasanlagen im EEG 2009“, Herausgeber: Loibl/Maslaton/von Bredow/Walter. Handbuch Energierecht. Weitere Informationen: www.paluka.de

EEG 2009 – EEG 2012 Für Biogasanlagen mit Inbetriebnahmejahr 2012 oder später  EEG 2012 gilt. Für Biogasanlage mit Inbetriebnahmejahr 2011 oder früher  EEG 2009 gilt weiter. Ausnahme: Übergangsregelungen § 66 EEG 2012 legen fest, welche Regelungen aus dem EEG 2012 für Bestandsanlagen gelten.

Vergütungsüberblick EEG 2009

Vergütung EEG 2009 (Inbetriebnahmejahr 2009, Degression nicht berücksichtigt) Grundvergütung bis 150 kW  11,67 ct/kWh bis 500 kW  9,18 ct/kWh bis 5 MW  8,25 ct/kWh NawaRo-Bonus bis 500 kW  7 ct/kWh bis 5 MW  4 ct/kWh Güllebonus (NICHT für Biomethan-BHKW) bis 150 kW  4 ct/kWh bis 500 kW  1 ct/kWh

Vergütung EEG 2009 (Inbetriebnahmejahr 2009, Degression nicht berücksichtigt) Landschaftspflegebonus  2 ct/kWh (bis 500 kW) KWK-Bonus  3 ct/kWh (bis 5 MW) Technologiebonus Innov. Technik  2 ct/kWh (bis 5 MW) Gasaufbereitung Aufbereitungskapazität bis 350 Nm3  2 ct/kWh Aufbereitungskapazität bis 700 Nm3  1 ct/kWh Luftreinhaltebonus  1 ct/kWh bis 500 kW (nicht bei Biomethan!)

Vergütungsüberblick EEG 2012

Vergütung von Biogasanlagen nach § 27 EEG 2012 Vergütungshöhe in ct/kWh: Bis 150 kW Bis 500 kW Bis 750 kW Bis 5 MW Bis 20 MW Grund-vergütung 14,3 12,3 11 6 Einsatzstoff-vergütungs-klasse I 5 4 --- Einsatzstoff-vergütungs-klasse II 8 8 (Gülle: 6) (Gülle: 6)

3 GRUNDVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE VERGÜTUNG NACH § 27 EEG

1. Grundvoraussetzung für die Vergütung Mindestwärmenutzung: 25 % im Inbetriebnahmejahr sowie 1. Folgejahr und danach 60 % des Stroms muss in Kraft-Wärme-Kopplung nach Anlage 2 erfolgen (Fermenterbeheizung zählt 25 Prozentpunkte) oder Nachweis: Durchschnittlicher Gülleeinsatz von 60 Masseprozent im Kalenderjahr Ansonsten: Vergütungsverringerung auf Monats- mittelwert am Spotmarkt der Strombörse EPEX Spot SE Leipzig.

Bei Biomethan-BHKW 100 % Wärmenutzung nötig bzw. sinnvoll!!!

Wärmenutzung nach Anlage 2 POSITIVLISTE (wie im EEG 2009) Gebäudebeheizung bis 200 kWh/ Quadratmeter Nutzfläche. Geflügelaufzuchtgebäude, wenn fossile Energie ersetzt wird. Unterglasanlagen bei Ersatz fossiler Energie. Aufbereitung von Gärresten zur Düngemittelherstellung.

Wärmenutzung nach Anlage 2 POSITIVLISTE (inhaltliche Änderung gegenüber EEG 2009) Wärmeeinspeisung in ein Netz mit 400 m Länge bis maximal 25 % Verluste bezogen auf den Wärmebedarf der Wärmekunden.  Mehr als 25 % Verluste zwar möglich, werden aber nicht berücksichtigt. Tierstallbeheizung mit Obergrenzen pro Jahr: Geflügelmast: 5 kWh pro Tierplatz Sauen: 350 kWh pro Tierplatz Ferkelaufzucht: 75 kWh pro Tierplatz Schweinemast: 45 kWh pro Tierplatz

Wärmenutzung nach Anlage 2 POSITIVLISTE (neu im EEG 2012) Holztrocknung bis 0,9 kWh je kg Holz. Hygienisierung oder Pasteurisierung von Gärresten, die nach geltendem Recht der Hygienisierung/Pasteurisierung bedürfen. Nutzung der Abwärme zur Stromerzeugung (insbesondere ORC- und Kalina-Cycle-Prozesse).

Wärmenutzung nach Anlage 2 NEGATIVLISTE § 1 Abs. 2 EnEV (vorrangig bleibt: Positivliste). Wenn Biogasanlage fossile Brennstoffe für Wärmeeigenbedarf einsetzt.

Wärmenutzung nach Anlage 2 AUFFANGTATBESTAND Weder Positiv- noch Negativliste. Wärmenutzung in Ordnung, wenn nachweislich fossile Energie ersetzt wird.

Wärmenutzung nach Anlage 2 GRUNDVORAUSSETZUNG  Umweltgutachten!

2. Grundvoraussetzung für die Vergütung Anteil von Mais (Ganzpflanze), Getreidekorn einschließlich CCM und Körnermais sowie Lieschkolbenschrot beträgt in jedem Kalenderjahr höchstens  60 Masseprozent. Nachweis: Einsatzstofftagebuch (Art, Menge, Herkunft und Einheit der Stoffe!)  Hierfür kein Umweltgutachter nötig.  Ansonsten: Vergütungsverringerung auf Monats- mittelwert am Spotmarkt der Strombörse EPEX Spot SE Leipzig.

3. Grundvoraussetzung für die Vergütung Bei Inbetriebnahme und jährlich zum 28.2. sind nachzuweisen: Einsatzstoffvergütungsklassen  Umweltgutachten. Mindestwärmenutzung  Umweltgutachten. bzw. 60 Masseprozent Gülle  Umweltgutachten. maximal 60 Masseprozent Getreide/Korn und flüssiger Biomasseanteil  Einsatzstofftagebuch (geschwärzt bzgl. personenbezogener Daten)  Sonst: Vergütungsverringerung auf Monatsmittelwert am Spotmarkt der Strombörse EPEX Spot SE Leipzig.

§ 27 Abs. 3: Zeitliche Grenze: 31.12.2013 Biogasanlagen, die nach dem 31.12.2013 in Betrieb gehen, erhalten die Vergütung nach § 27 nur, wenn die  installierte Leistung 750 kW nicht übersteigt.

SONDERREGELUNG: BIOABFALLANLAGEN, § 27 A

Sonderregelung für Bioabfallanlagen, § 27 A Vergütungshöhe in ct./kWh: Bis 150 kW Bis 500 kW Bis 5 MW Bis 20 MW Vergütung 16,0 14,0 KEINE Mindest-Wärmenutzung! Nachrotte nötig, stoffliche Verwertung der Gärreste, die UNMITTELBAR nachgeschaltet sein muss. Kombination mit § 27 nicht möglich.

Voraussetzungen Vergütung Bioabfall Einsatz von durchschnittlich 90 Masseprozent getrennt erfasster Bioabfälle. Aus den Abfallschlüsselnummern: 20 02 01: Biologisch abbaubare Abfälle: Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Gehölzrodungsrückstände, pflanzliche Bestandteile des Treibsel. 20 03 01: Gemischte Siedlungsabfälle: Von Hausmüll getrennt erfasste Bioabfälle (Biotonne). 20 03 02: Marktabfälle.

§ 27 a Abs. 2: Zeitliche Grenze: 31.12.2013 Biogasanlagen, die nach dem 31.12.2013 in Betrieb gehen, erhalten die Vergütung nach § 27 nur, wenn die  installierte Leistung 750 kW nicht übersteigt.

Übergangsregelungen Biogas/Biomasseanlagen Auswirkungen der Regelung des EEG 2012 auf BESTANDSANLAGEN Stichtag: Inbetriebnahme vor dem 01.01.2012. Regelungen in § 66 EEG 2012.

Generelle Regelungen für Bestandsanlagen § 66 Abs. 1: Für Strom aus Anlagen, die vor dem 01.01.2012 in Betrieb genommen wurden, gilt grundsätzlich das EEG 2009 weiter! Einschränkungen: Soweit nicht § 66 etwas anderes regelt.

Kein Wahlrecht: EEG 2009 oder 2012 Inbetriebnahme bis 31.12.2011  EEG 2009 Inbetriebnahme nach 01.01.2012  EEG 2012 Anlagenbetreiber haben KEIN Wahlrecht, sie können mit Bestandsanlagen NICHT in § 27 EEG 2012 wechseln. Ausnahme: Bioabfallanlagen nach § 27 a EEG 2012  Diese Regelung kann ab 01.01.2012 auch von Bestandsanlagen genutzt werden!

„Andere Regelungen“ in § 66 bzgl. Biogasanlagen § 6 Abs. 4 Nr. 2 muss von allen Biogasanlagen bis 01.01.2014 eingehalten werden: Zusätzliche Gasverbrauchseinrichtung zur Vermeidung einer Freisetzung von Biogas.  Ansonsten: § 17 Abs. 1: Keine Vergütung!  FOLGE: Bis 31.12.2013 muss jede Anlage über eine Gasfackel (Gasbrenner) für 100 % des Gases verfügen!!

„Andere Regelungen“ in § 66 bzgl. Biogasanlagen „Maisdeckel“: Begrenzung auf 60 Masseprozent Mais/Getreideanteil finden KEINE Anwendung, wenn das Biogas aus Biogaserzeugungsanlagen stammt, die bereits vor dem 01.01.2012 Biogas erzeugt haben.

Der Anlagenbegriff beim Biomethan-BHKW

Vergütung und Anlagenbegriff bei Biomethananlagen Entscheidend ist hier jeweils das BHKW, nicht die Gaserzeugungs- oder –aufbereitungsanlage Folge: BHKW 2011: EEG-Vergütung nach EEG 2009 (geringerer Technologiebonus, kein Güllebonus, dafür höhere Vergütungssätze) BHKW 2012: EEG-Vergütung nach EEG 2012 (geringere Vergütungssätze, höherer Gasaufbereitungsbonus, Gülleanteil mit Einsatzstoffvergütungsklasse II)

Anlagenbegriff bei Biomethananlagen: Jedes BHKW, das nur mit dem Gasnetz verbunden ist  eigenständige EEG-Anlage iSd § 3 EEG (Grundsatz!) BHKW 2011 Endlager BHKW 2011 Silo/Lager Fermenter Aufbereitungsanlage Fermenter Gassack Einbringtechnik Allgemeines Gasnetz 32

Aber: 19 EEG beachten bei räumlicher Nähe und Inbetriebnahme innerhalb 12 Kalendermonaten: Zusammenzufassen, da räumlich nah und innerhalb 12 Kalendermonaten in Betrieb gegangen BHKW 2011 Endlager BHKW 2011 Silo/Lager Fermenter Aufbereitungsanlage Fermenter Gassack Einbringtechnik Allgemeines Gasnetz 33

Möglichkeiten: Allgemeines Gasnetz Keine Zusammenzufassung, da keine räumliche Nähe; § 19 bzgl. Gas aus gleicher Gaserzeugung gilt nicht für Biomethan! BHKW 2011 Endlager Silo/Lager Fermenter Aufbereitungsanlage Fermenter Gassack Einbringtechnik Allgemeines Gasnetz BHKW 2011 34

Möglichkeiten: Allgemeines Gasnetz Keine Zusammenzufassung nach § 19 EEG, da nicht innerhalb von 12 Kalendermonaten in Betrieb gegangen BHKW 2010 Silo/Lager Endlager Fermenter BHKW 2012 Aufbereitungsanlage Fermenter Gassack Einbringtechnik Allgemeines Gasnetz 35

Gasaufbereitungs-Bonus EEG 2012, Anlage 1: 3 ct/kWh bei Kapazität Aufbereitungsanlage bis 700 Nm3 pro Stunde „Biomethan“ 2 ct/kWh bei Kapazität Aufbereitungsanlage bis 1.000 Nm3 pro Stunde „Biomethan“ 1 ct/kWh bei Kapazität Aufbereitungsanlage bis 1.400 Nm3 pro Stunde „Biomethan“

Aufbereitungsanlage 700 Nm3 Kapazität BHKW 2011 Vergütung EEG 2009: Grundvergütung, NawaRo-Bonus, Technikbonus, ggf. KWK-Bonus, KEIN Güllebonus Endlager 2009 Silo/Lager Fermenter 2009 Aufbereitungsanlage 700 Nm3 Kapazität Fermenter 2009 Gassack Vergütung EEG 2012: Grundvergütung, EVK I und II (auch Gülleanteil), hoher Gasaufbereitungs-bonus BHKW 2012 Einbringtechnik 37

Berechnungsbeispiel: je 500 kW, Einsatzstoffe (bezogen auf Energiegehalt: 80 % NawaRo, 20 % Gülle) 771.099 Euro zzgl. 3 ct KWK-Bonus  Durchschnitt: 17,60 ct/kWh zzgl. max. 3 ct-KWK-Bonus BHKW 2011 Endlager 2009 Silo/Lager Fermenter 2009 Aufbereitungsanlage 700 Nm3 Kapazität Fermenter 2009 Gassack 976.740 Euro  Durchschnitt 22,3 ct/kWh BHKW 2012 Einbringtechnik 38

Idealfall: EEG 2012-Vergütung OHNE MAISDECKEL! BHKW 2012 Endlager 2009 Silo/Lager Fermenter 2009 Aufbereitungsanlage Fermenter 2009 Gassack BHKW 2013 Einbringtechnik Gaserzeugung vor 2012  kein Maisdeckel (§ 66 EEG 2012) BHKWs nach EEG 2012  Vergütungssätze EEG 2012, (höherer Gasaufbereitungsbonus, für Gülleanteil Einsatzstoffvergütungsklasse II!) 39

§ 66 EEG 2012: „Maisdeckel“: Begrenzung auf 60 Masseprozent Mais/Getreideanteil finden KEINE Anwendung, wenn das Biogas aus Biogaserzeugungsanlagen stammt, die bereits vor dem 01.01.2012 Biogas erzeugt haben

Problemfall Maisdeckel bei neuen Behältern im Biomethanbereich? Fermenter 2012 BHKW 2012 Endlager 2012 Fermenter 2012 Fermenter 2012 Aufbereitungsanlage Silo/Lager Fermenter 2011 Gassack BHKW 2013 Einbringtechnik Gaserzeugung vor 2012  kein Maisdeckel (§ 66 EEG 2012) ??? 41

Keine Mindestwärmenutzung, aber § 27 Abs. 5 Nr. 2: Bei Biomethananlagen besteht der Vergütungsanspruch nur, soweit der Strom in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wird Folge eigentlich:  50 % Wärmenutzung  nur 50 % EEG-Vergütungsanspruch 80 % Wärmenutzung  nur 80 % EEG-Vergütungsanspruch Problem: Wortlautänderung im EEG  im EEG 2012 kann es sein, dass nur eine 100-%-ige Wärmeführung noch den Biomethan-Anspruch erhält, 1 % weniger kann zum Entfall führen! Lösung: ORC-Anlage?  Folgeproblem: Anlagenbegriff ORC

Einsatz älterer BHKW Allgemeines Gasnetz BHKW 2006 Endlager Fermenter Silo/Lager Fermenter Aufbereitungsanlage Fermenter Gassack Einbringtechnik Allgemeines Gasnetz BHKW 2000 43

BHKW 2004 bis 2008 Vergütungssätze des EEG 2004 Vorteil: evtl. Trockenfermentationsbonus  nur interessant bei größerer Aufbereitungsanlage, da Technologiebonus nur einmal geltend gemacht werden kann Vorteil: keine Mindestwärmenutzung!

BHKW vor 2004 Unterfallen dem EEG 2000 (auch Anlagen vor 2000) Folge: keine Mindestwärmenutzung ABER: auch kein Technologiebonus! Folge: uninteressant

ORC als 100%-Wärmenutzung?

Problem: Anlagenbegriff  Einspeisevergütung für Strom aus ORC? Aufbereitungsanlage Allgemeines Gasnetz BHKW 2012 ORC 47

Lösung? Allgemeines Gasnetz Aufbereitungsanlage BHKW 2012 ORC ORC light? 48

Problem: BHKW-Austausch

BHKW aus 2012 muss 2014 getauscht werden Aufbereitungsanlage BHKW kaputt  Austausch nötig Allgemeines Gasnetz BHKW 2012 50

§ 21 Abs. 3 EEG 2009, § 3 Nr. 5 S. 2 EEG 2012 Der Austausch eines Generators oder sonstiger baulicher Teile führt nicht zu einem Neubeginn des Vergütungsanspruchs (EEG 2009), zu einer neuen Inbetriebnahme (EEG 2012).  Folge: (Juristisch nicht abschließend geklärt, aber wohl überwiegend so vertreten): Wird an Stelle eines alten BHKW ein neues eingebaut, bleibt es beim bisherigen Inbetriebnahmejahr und beim bisherigen Vergütungsanspruch.

Problem: werden hier Teile oder die gesamte Anlage getauscht? Empfehlung: niemals gesamtes BHKW tauschen Nur Motor oder Generator abwechselnd!

FAZIT: Biomethan-Verstromung nach EEG 2012 ist aus Sicht der Vergütung interessant. Es sind aber einige rechtliche Punkte zu beachten, um eine ideale Vergütung zu sichern.

Fragen und Kontakt Fragen? Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Aktuelle rechtliche Informationen zum Thema Biogas / Erneuerbare Energien erhalten Sie im Internet unter www.paluka.de. Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte Neupfarrplatz 10 . 93047 Regensburg Tel. 0941-58 57 10 . Fax 0941-58 57 114 info@paluka.de . www.paluka.de

Abteilung Erneuerbare Energien bei Paluka Sobola Loibl & Partner Wir bieten eine komplette Rundumbetreuung bei allen rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit Biogasanlagen Biomasseanlagen Windenergieanlagen PV-Anlagen Geothermieanlagen Wasserkraftanlagen

Leitung Abteilung Erneuerbare Energien  DR. HELMUT LOIBL Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Schwerpunkte:  EEG-Fragen  Genehmigungen  Vertragsgestaltung

Abteilung Erneuerbare Energien  MICHA KLEWAR Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Schwerpunkte:  EEG-Beratung  Genehmigungsfragen  Gaseinspeisung  SUSANNE LINDENBERGER Rechtsanwältin Schwerpunkte:  EEG-Beratung  Vertragsgestaltung  Gesellschaftsrecht

Abteilung Erneuerbare Energien  SUSANNE BAUSCH Rechtsanwältin Schwerpunkte:  EEG-Beratung  Genehmigungsfragen  Energiesteuer  FLORIAN WINTERMEIER Rechtsanwalt Schwerpunkte:  Privates Baurecht für EEG-Anlagen  Mängel und Gewährleistung

Abteilung Erneuerbare Energien  MARC BRUCK Rechtsanwalt Schwerpunkte:  EEG-Fragen  Vertragsgestaltung

Kontakt Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte Neupfarrplatz 10 . 93047 Regensburg Tel. 0941-58 57 10 . Fax 0941-58 57 114 info@paluka.de . www.paluka.de