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EEG 2012 Was ist beschlossen worden?

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Präsentation zum Thema: "EEG 2012 Was ist beschlossen worden?"—  Präsentation transkript:

1 EEG 2012 Was ist beschlossen worden?
Harald Wedemeyer Rechtsanwalt Folie 1 RA Harald Wedemeyer

2 Aktueller Verfahrensstand
: 2. und 3. Lesung im Bundestag : Bundesrat hat nicht den Vermittlungsausschuss angerufen Folie 2 RA Harald Wedemeyer

3 Ziele Ausbau regenerative Stromerzeugung: Stand 2011: 17 %
Ziel 2020: mindestens 35 % Ziel 2050: mindestens 80 % Folie 3 RA Harald Wedemeyer

4 Vergütungsstruktur EEG 12
bis 150 kW bis 500 kW Bis 750 kW bis 5 MW EEG 09 (2011) EEG 12 (2012) Ab 2014: 0,0 Cent Grundvergütung 11,44 2012: 14,30 9,00 12,30 11,00 8,09 KWK - Bonus 2,94 Siehe Grundvergütung - s. Grundvergütung NawaRo-Bonus (Biogas) 6,86 3,92 NawaRo-Bonus (flüssig) 5,88 Güllebonus 0,98 Landschaftspflegebonus 1,96 s. Vergütungsklasse 2 Emissionsminderungsbonus Technologie-Bonus Vergütungsklasse 1 (u. a. Mais) 6 5 4 Vergütungsklasse 2 (außer Gülle) 8 Vergütungsklasse 2 (nur Gülle) Bioabfallanlagen (Abfallschlüssel , und ) 16 14 Vergärung für Güllevergärungsanlagen bis zu einer maximal installierten Leistung von 75 kW: 25 Cent/kWh bei Gülleeinsatz von mindestens 80 Volumenprozent Biomethan - Bonus 3 3/2/1 Degression 1,0 % 2,0 1,0 5 Bis 75 kW (installierte Leistung): 25 Cent/kWh (80 % flüssige Gülle aus Betrieb am Standort der Anlage oder aus diesem und nahe gelegenen Betrieben). Folie 4 RA Harald Wedemeyer

5 EEG – Bestimmungen zur Biomasse Überblick
Bestandsschutz bleibt gewahrt: keine rückwirkende Kürzung des Güllebonus um 50 % bei vor dem in Betrieb gegangenen Anlagen) Zusätzliche Anreize für die Direktvermarktung über die Marktprämie. Ab obligatorische Marktprämie (Ausnahme: Anlagen mit einer Leistung bis 750 kW) Einführung einer Flexibilitätsprämie für das Vorhalten zusätzlicher BHKW – Kapazitäten bei einer bedarfsgerechten Stromerzeugung. „Klassische“ Einspeisevergütungen neu geordnet. Folie 5 RA Harald Wedemeyer

6 Vergütungsregelungen
Position Landvolk Vergütungsregelungen Grundvergütung (u. a. KWK – Bonus eingepreist): bis Bemessungsleistung von 150 kW: 14,3 Cent, bis 500 kW: 12,3 Cent und bis kW: 11,0 Cent. Vergütungsgruppe 1 (NawaRos): bis 500 kW: 6 Cent, bis 750 kW: 5 Cent und bis kW: 4 Cent. Vergütungsgruppe 2 (u. a. Stroh, Landschaftspflegematerial): 8 Cent bis kW Vergütungsgruppe 2 (Gülle): 8 Cent bis 500 kW und 6 Cent bis kW. Einspeisebonus: bis 700 Nm3 Biomethan/h (entspricht einer Anlagengröße von kWel.): 3 Cent, bis Nm3/h (≙ kWel): 2 Cent und bis Nm3/h (≙ 5.600 kWel): 1 Cent Folie 6 RA Harald Wedemeyer

7 Vergütungsregelungen
Position Landvolk Vergütungsregelungen Einheitsvergütung für Güllevergärungsanlagen bis 75 kW installierter elektrischer Leistung: 25 Cent/kWh bei einem Gülleanteil von mindestens 80 Volumenprozent. Bioabfallanlagen: 16 Cent/kWh (bis 500 kW) und 14 Cent/kWh (bis  kW) bei Vergärung von mindestens 90 Masseprozent Bioabfälle mit den Abfallschlüsselnummern , und (u. a.: Bioabfälle aus privaten Haushalten, Marktabfälle, Garten und Parkabfälle). Weitere Voraussetzungen: Einrichtungen zur anaeroben Vergärung der Bioabfälle müssen unmittelbar mit einer Einrichtung zur Nachrotte der festen Gärrückstände verbunden sein; nachgerottete Gärrückstände müssen stofflich verwertet werden. Folie 7 RA Harald Wedemeyer

8 Vergütungsregelungen
Position Landvolk Vergütungsregelungen Alle in den Vergütungsklassen aufgeführten Stoffe, sowie die zuvor dargestellten Bioabfälle und die in der „Vergütungsklasse 0“ aufgeführten Stoffe sind untereinander kombinierbar. Die Vergütung wird anteilig der eingesetzten Stoffe anhand des vorgegebenen Methanertrages je m3 Frischmasse ermittelt. Folie 8 RA Harald Wedemeyer

9 Position Landvolk Voraussetzungen
Wärmenutzungsquote: 60 %. 25 % für die Fermenterbeheizung anerkannte Wärmenutzungen (Positiv- und Negativliste) auch ORC – Anlagen, Hygienisierung und Pasteurisierung von Gärresten Ausnahme: bei Vergärung von 60 Masseprozent Gülle (Klimaschutz, Vermeidung des Methanaustrags bei der Güllelagerung) Folie 9 RA Harald Wedemeyer

10 Position Landvolk Voraussetzungen
„Maisdeckel“: Anspruch auf die Einsatzstoffvergütungen besteht nur: Maximaler Einsatz von 60  Masseprozent Mais, Getreidekorn, Corn Cob Mix, Körnermais und Lieschkolbenschrot. Anmerkung: Regelung ist untauglicher Versuch, den Maisanteil in der Veredlungsregion zu begrenzen. Veredlungsregion: Maisanteil schon jetzt bei max. 70 Masseprozent (bei Güllebonus). Ackerbauregion: Schaffung unnötiger Erschwernisse. Folie 10 RA Harald Wedemeyer

11 Position Landvolk Übergangsregelungen
Bei Einsatz von fester Biomasse (u. a. Holz) – Pyrolyseanlagen: Geltung der Regelungen des EEG 09, wenn die Anlage in genehmigt wird und in 2012 in Betrieb geht. Marktprämie kann auch für Bestandsanlagen in Anspruch genommen werden. Folie 11 RA Harald Wedemeyer

12 Position Landvolk Anlagenbegriff
Anlagenbegriff – Zusammenfassung aller BHKW, über eine Vergärungseinheit gespeist werden. Damit dürfte die Umgehung der Größendegression mittels „Satelliten“ für Anlagen, die ab dem in Betrieb gehen, nicht mehr möglich sein. Leider keine Klärung, ob nun der enge oder weite Anlagenbegriff gilt. Folie 12 RA Harald Wedemeyer

13 Position Landvolk Beispiel Marktprämie
2 MW Gaseinspeisungsanlage: künftig Vergütungsanspruch in Höhe von etwa 19 Cent (bei Stromeinspeisung ins Stomnetz). Bei Gaseinspeisung und Direktvermarktung: Verstromung am Verbrauchsort Erlössituation : Stromverkauf: 10 Cent/kWh; Marktprämie: 13 Cent/kWh (19 Cent EEG - Vergütung abzüglich eines angenommenen Strombörsenpreis von 6 Cent/kWh); Grünstromprivileg: die entfallende EEG – Umlage in Höhe von 3,5 Cent könnte noch hälftig geteilt werden. Zusätzlich ergeben sich noch Einnahmen aus der Wärmevermarktung. Folie 13 RA Harald Wedemeyer

14 Position Landvolk Beispiel Marktprämie
Zusätzliche Erlöse bei der Direktvermarktung des Stroms in Höhe von mindestens 4 Cent/kWh. Bei 2 MW – Anlage zusätzliche Einnahme von € gegenüber der „klassischen“ Stromeinspeisungsvergütung. Anmerkung: Wärmevermarktung und Erlöse aus dem Grünstromprivileg noch nicht berücksichtigt Durchleitungskosten in Höhe von etwa 0,7 Cent/kWh berücksichtigt. Folie 14 RA Harald Wedemeyer

15 Position Landvolk Chancen und Risiken
Güllevergärung Gaseinspeisungsanlagen Direktvermaktung Risiken: Höhere Marktpreise für landwirtschaftliche Produkten Folie 15 RA Harald Wedemeyer

16 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Folie 16 RA Harald Wedemeyer


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