Die Abschlussprüfung an der Realschule Rheinmünster

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 Präsentation transkript:

Die Abschlussprüfung an der Realschule Rheinmünster Es wird gelernt, was geprüft wird und es wird so gelernt, wie geprüft wird. Überblick über das 10 Schuljahr: Eurokom, schriftliche Prüfung, Fachinterne Überprüfung und Kompetenzprüfung Rolf Schemel

Den Bezug zu den Bildungsstandards Zeitgemäße Prüfungsformen Zielsetzungen der Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung berücksichtigt: Den Bezug zu den Bildungsstandards Zeitgemäße Prüfungsformen Den Kompetenzerwerb über die Fächergrenzen hinaus

Die Realschulabschlussprüfung / Leistungsfeststellung Deutsch 1. Fremd- sprache Mathe- matik NWA T/ MUM/ 2. FS Rel, Eth, G, EWG, Mu, BK, Sp Jahres- leistung Jahres- leistung Jahres- leistung Jahres-leistung 2 Jahres-leistung 2 Jahres- leistung Schriftliche Prüfung EuroKom Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung 1 Fachinterne Überprüfung 1 Fachinterne Überprüfung Auf Wunsch: Mündliche Prüfung Fächerübergreifende Kompetenzprüfung

Die EuroKom Allgemeines: Die EuroKom ist der erste Teil der Abschlussprüfung und findet in der englischen Sprache statt. Zeitpunkt: 03/04.12.2013 Hr. Freudenberger/Fr. Mangler/Hr. Nock Themen wurden in Klasse 9 besprochen Die EuroKomPrüfung wird vom Englischlehrer und einem Englischkollegen abgenommen. Die EuroKomPrüfung zählt die Hälfte der Prüfungsleistung Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten Präsentation des Schwerpunktthemas Hörverstehen kommunikative und situative Aufgabenformen

Schriftliche Prüfung Mittwoch, 30.04.14. 8:00 – 12:00 Uhr Deutsch Dienstag, 06.05.14. 8:00 – 11:00 Uhr Mathematik Freitag, 08.05.14. 8:00 – 10:30 Uhr Englisch

Die Fachinterne Überprüfung Allgemeines: ist verpflichtend in NWA und im Wahlpflichtbereich ist nicht Bestandteil der Abschlussprüfung wird durchgeführt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit, aber … …Teile der Arbeit können auch außerhalb der Unterrichtszeit/Schule erledigt werden Schüler und Schülerinnen bearbeiten selbstständig eine fachspezifische Thematik (→ Orientierung an den Bildungsstandards Kl. 9/10) Einzel- und Gruppenarbeit sind möglich

Die Fachinterne Überprüfung 3 Leistungskomponenten: I. Fachspezifisches Arbeiten II. Protokollieren, Darstellen, Dokumentieren III. Präsentieren, Kommunizieren, Reflektieren

Die Fachinterne Überprüfung I. Fachspezifisches Arbeiten in NWA: Formen naturwissen-schaftlichen Arbeitens Experimen- tieren in unterschie-dlichen Ausprägungen in MUM: Erstellung einer Facharbeit, z.B.: Recherche Praktisches Arbeiten (Erprobung v. Arbeitsver-fahren, Pro-duktvergleiche usw.) in 2. FS: Selbstständige Auseinander-setzung mit einer Thematik des Fremdsprachen-unterrichts (z.B. Landeskunde, kulturelle Besonderheiten…) in TECHNIK: Selbstständige Bearbeitung einer technischen Problemstellung in Form einer fachpraktischen Arbeit

Die Fachinterne Überprüfung III. Präsentieren, Kommunizieren, Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler stellen ihre Arbeit vor und zeigen im Gespräch ihre Fähigkeiten zur kritischen Reflexion. Die Präsentationsformen können vielfältig sein, z.B.: ►Vortrag/ Referat ► Multimediale Präsentation ► Ausstellung ► Wandzeitung ► Marktstand ► Gestaltung einer Unterrichtssequenz ► Bericht für die Abschlusszeitung ► … (2.FS: Schwerpunkt auf mündliche Kommunikation)

Die Fachinterne Überprüfung Gewichtung für die Zeugnisnote : Jahresleistung 2/3 1/3 Fachinterne Überprüfung

Fächerübergreifende Kompetenzprüfung Themen- und Gruppenfindung: Schüler wählen in Klasse 10 bis zu 23.10.2013 als Team (i.d.R. drei bis fünf Schüler, begründete Ausnahmen möglich) aus zwei Fächern oder Fächerverbünden das Thema der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung. Anregungen und Planungshilfen: Leitfaden für Schülerinnen und Schüler : www.schule-bw.de Die Themen müssen von zwei verschiedenen Fachlehrern als mögliches Thema genehmigt werden. Die Lehrer sind nicht automatisch die prüfenden Lehrer! Genehmigung durch den Schulleiter in der Regel nach Beratung in der Stufenkonferenz der Klasse 10.

Fächerübergreifende Kompetenzprüfung Zeitplan: Vor den Herbstferien Gruppen und Themenfindung (15.10) Genehmigung und Zuteilung der betreuenden Lehrer durch Schulleiter nach den Herbstferien 1. Beratungstermin 07.11.2013 November-April: Die Gruppen treffen sich in regelmäßigen Abständen mit den betreuenden Lehrern, protokollieren dies und lassen dies unterschreiben Bis 23.10.13: Abgabe des Prüfungsthemas Bis 20.12.13: Abgabe der Projektskizze 26.05 – 27.06.14: Intensivphase 30.06. – 02.07.14: Kompetenzprüfung/Mündliche Prüfung

Fächerübergreifende Kompetenzprüfung Organisation und Durchführung: Die FüK wird als Gruppenprüfung durchgeführt, wobei jeder Schüler eine individuelle Note erhält. Vor der Prüfung erstellen die Schüler eine Dokumentation. Die FüK umfasst eine Präsentation zu einem bestimmten Thema und ein daran anknüpfendes Prüfungsgespräch. Die Präsentation kann schriftliche, mündliche und praktische Leistungen enthalten.

Fächerübergreifende Kompetenzprüfung Organisation und Durchführung: Das Prüfungsgespräch bezieht sich auf das Thema des Schülers, die Themenfelder der Gruppenmitglieder und weitere, vorwiegend aus den Klassen 9 und 10 stammende Inhalte der betroffenen Fächer oder Fächerverbünde. Die Prüfungszeit beträgt für jeden Prüfling etwa 15 Minuten, zeitliche Anteile von Präsentation und Prüfungsgespräch sind annähernd gleich.

Methodische Kompetenz Kriterien für die Präsentation Soziale Kompetenz Personale Kompetenz Methodische Kompetenz Fachliche Kompetenz Informationsgehalt sachliche Richtigkeit angemessene Nutzung der Fachsprache Verwendung von fachspezifischen Arbeitsmitteln fächerübergrei-fende Darstellung Strukturierung Sprache (Tempo, Verständlich-keit) Medieneinsatz Auftreten Kreativität Reflexion des Arbeits- und Lernprozes-ses Interaktion in der Gruppe Teamfähig-keit

Kriterien für das Prüfungsgespräch Fachliche Kompetenz Personale Kompetenz Vertiefung des Themas fächerübergreifende Darstellung Einbindung des Themas in die beteiligten Fächer fachliche Korrektheit / Fachbegriffe Transfer Entwicklung von Perspektiven / Alternativen Sicherheit bei der Beantwortung von Fragen Sachliche und überzeugende Darstellung der eigenen Meinung Flexibilität Reflexionsfähigkeit

Fächerübergreifende Kompetenzprüfung Ausgleichsregelung – Grundlagen: Realschulversetzungsordnung §1 Abs. 2: Durchschnitt aller maßgeblichen Fächer mind. 4,0 Durchschnitt der Kernfächer mind. 4,0 Kein „ungenügend“ in einem Kernfach Qualifizierter Ausgleich bei mehr als einer (und max. 3) Noten unter 4,0 oder bei einer „ungenügend“ in einem Nichtkernfach Abschlussprüfungsverordnung § 6 Abs. 3.: „In die Berechnung des Durchschnitts aus den Noten der maßgebenden Fächer nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 und der Kernfächer nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 wird die Prüfungsleistung der Kompetenzprüfung einbezogen. In den übrigen Bestehens- und Ausgleichsregelungen nach § 1 Abs. 2 wird die Kompetenzprüfung nicht einbezogen.“

Die Fächerübergreifende Kompetenzprüfung wird mit Angabe des Themas und der Note im Abschlusszeugnis vermerkt. Eine Bestehens- bzw. Ausgleichsregelung gilt jedoch nur, indem der Durchschnitt der Kernfächer einschließlich der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung 4,0 betragen muss.

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