Stand:16.05.2014 Folie 1 EU-SOLID-Programm (2007/2008 - 2013) Förderübersicht: - Projektausgaben - Projekteinnahmen - Gemeinschaftsbeitrag EU-Fonds - Zuständige.

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 Präsentation transkript:

Stand: Folie 1 EU-SOLID-Programm (2007/ ) Förderübersicht: - Projektausgaben - Projekteinnahmen - Gemeinschaftsbeitrag EU-Fonds - Zuständige Behörde

Förderübersicht Allgemein Stand: Folie 2 Rechtsgrundlagen: - Ratsentscheidungen (EIF, EFF, RF) - EU-Durchführungsbestimmungen - Nationale Förderrichtlinie - Finanzhilfevereinbarung (Zuwendungsbescheid, Auflagen, Finanzplan) EU-Fonds - Zuständige Behörde

Stand: Folie 3 Förderübersicht Zielgruppen Art. 1 EIF Drittstaatsangehörige, die ein auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht haben: § 9 Abs. 2-4 AufenthG (Niederlassungserlaubnis) §§ 18, 21 AufenthG (Erwerbszwecke) §§ 28, 29, 30, 32, 36 AufenthG (Familiennachzug) § 23 Abs. 1 AufenthG (Ländererlass) § 23 Abs. 2 AufenthG (Aufnahme BMI-Anordnung, z.B. jüdische Zuwanderer neues Verfahren) § 23a Abs. 1 AufenthG (Härtefallregelung) Ausgeschlossen sind: Flüchtlinge und Vertriebene EU-Bürger Spätaussiedler Art. 7 RF Freiwillige Rückkehr: Anerkannte Flüchtlinge Personen mit subsidiärem Schutzstatus Asylbewerber, die sich noch im behördlichen bzw. gerichtlichen Asylverfahren befinden abgelehnte, aber nicht ausreisepflichtige Asylbewerber Zwangsrückkehr: abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber sonstige Personen ohne Aufenthaltsrecht Nicht förderfähig: EU-Bürger, Spätaussiedler Art. 6 EFF III Asylberechtigte bzw. politische Flüchtlinge (auch mit Nieder- lassungserlaubnis) Drittstaatsangehörige und Staatenlose mit subsidiärem Schutz § 60 Abs. 2,3,5 od. 7 S. 1 AufenthG Asylbewerber, auch abgelehnte Asylbewerber mit Duldung gem. § 60a AufenthG oder einer Aufent- haltserlaubnis n. § 25 Abs. 5 AufenthG Personen mit einer Aufenthalts- erlaubnis gem. § 104a Abs. 1 Satz 2 AufenthG in Verbindung mit § 23 Abs. 1 AufenthG (Altfallregelung, bis Ende der Projektmaßnahme, dann EIF) Drittstaatsangehörige und Staatenlose mit vorübergehendem Schutz Neuangesiedelte Nicht förderfähig: Aufnahmegesellschaft ( außer Ehrenamtliche) EU-Fonds - Zuständige Behörde

Förderübersicht Berichte Stand: Folie 4 Zwischen-/Abschlussbericht: - Sachbericht - Zahlenmäßiger Nachweis (Belegliste + Originalbelege) Zahlung der Projektrate EU-Fonds - Zuständige Behörde

Stand: Folie 5 Förderübersicht Berechnungsgrundlagen Feststellung der förderfähigen Ausgaben: - Tatsächliche Ausgaben des Endbegünstigten (Zahlenmäßiger Nachweis + Belegliste + Nachweise) - Genehmigter Finanzplan - Förderbestimmungen zu jeder Ausgabenart EU-Fonds - Zuständige Behörde

Förderübersicht Einnahmen und Gemeinschaftsbeitrag Stand: Folie 6 Definition Projekteinnahmen - Gemeinschaftsbeitrag - Beitrag des Endbegünstigten und Projektpartner - Zuwendungen von Dritten (privat und öffentlich) - vom Projekt erwirtschaftete Einnahmen Definition Gemeinschaftsbeitrag - festgesetzter Höchstbetrag - festgelegter Prozentsatz (max. 50 % / 75 % ) - Anwendung des Gewinnverbotes EU-Fonds - Zuständige Behörde

Förderübersicht Direkte Personalkosten Stand: Folie 7 Bruttolohn zzgl. SV-Beiträge (Arbeitgeberausgaben) Projektmitarbeiter mit wesentlichen Projektaufgaben (ab Fj auch unterstützendes Personal) Zuweisungs-/Abordnungsverfügung zum Projekt Nachweisführung (Gehaltsabrechnung) Arbeitszeitnachweis (Bestätigung für Projektarbeit) EU-Fonds - Zuständige Behörde

Förderübersicht Reise- und Aufenthaltskosten Stand: Folie 8 Personenkreis: - Direkt förderfähiges Personal - Ehrenamtliche Obergrenze: - Vergütung nach dem BRKG Nachweise: - Dienstreisegenehmigung - Hotelrechnung, Fahrkarten, Bordkarten, Auszug aus dem Fahrtenbuch (bei Dienstfahrzeugen). - Begründung der Notwendigkeit der Ausgabe EU-Fonds - Zuständige Behörde

Stand: Folie 9 Förderübersicht Ausrüstungsgegenstände Notwendigkeit Wirtschaftlichkeit - Kostengünstigste Option - Vorherige Angebotseinholung bei mehr als EUR Abschreibung (Afa-Tabelle) Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Förderfähigkeit, sofern keine Berechtigung zum Vorsteuer- abzug besteht EU-Fonds - Zuständige Behörde

Stand: Folie 10 Stand: Folie 10 Förderübersicht Immobilien Anmietung von Immobilien: Marktübliche Kosten (anteilige) Nutzung für das Projekt Nebenkosten, Betriebskosten (ab Fj. 2011) Mietvertrag (Kopie) Nicht förderfähig: Erwerb und Errichtung von Immobilien Renovierung EU-Fonds - Zuständige Behörde

Stand: Folie 11 Stand: Folie 11 Förderübersicht Verbrauchs- und Versorgungsgüter Ausgaben stehen im direkten Zusammenhang mit der Projektdurchführung Verbrauchsgüter: Güter, die aufgebraucht werden (z.B. Nahrung, Non-Food-Produkte, Kleidung) Versorgungsgüter: Versorgungsgüter für allgemeine Zwecke mit kürzerer Lebensdauer (z.B. Software, kleinere EDV-Geräte) Betriebsunterhaltung: Dienstleistungen für das ganze Unternehmen und für die Projektdurchführung unbedingt notwendig. EU-Fonds - Zuständige Behörde

Stand: Folie 12 Stand: Folie 12 Förderübersicht Unteraufträge Projekttätigkeiten werden fremdvergeben Vereinbarung zwischen Endbegünstigten und Unterauftragsnehmer Vertragspartner ist eine dritte Person Vorherige Angebotseinholung bei über 5.000,00 EUR Auftragswert Nicht förderfähige Unteraufträge: - Projektleitung - Mitarbeiter/in ist beim Träger oder Kooperationspartner beschäftigt. EU-Fonds - Zuständige Behörde

Stand: Folie 13 Stand: Folie 13 Förderübersicht Sachverständigenhonorare Sachverständigenhonorare: Entgelte für nicht regelmäßig zu erbringende, spezialisierte (einmalige) Leistungen im Bereich - Rechtsberatung (z.B. Vertragsangelegenheiten) - Gutachterhonorare - Notariatsgebühren Nachweise: Vorlage des Vertrages oder einer Vereinbarung und des Zahlungsflusses Andere Arten von Honoraren sind über die Ausgabenart Untervertrage förderfähig! EU-Fonds - Zuständige Behörde

Förderübersicht Kosten im Zusammenhang mit der EU- Kofinanzierung Stand: Folie 14 Beispiele für Ausgaben: - Bekanntmachungen - Publikationen - Bewertung des Projektes - externe Rechnungsprüfung - Bankbürgschaften - Übersetzungskosten EU-Fonds - Zuständige Behörde

Stand: Folie 15 Stand: Folie 15 Förderübersicht Ausgaben für die Zielgruppen Käufe und Erstattungen (kleinere Ausgaben) für die Zielgruppen EIF, EFF: - Eintrittsgelder, Fahrtkosten, Kursausgaben für Zielgruppen RF: - nicht rückzahlbare Pauschalen (Starthilfen) - Unterstützung bei Ausbildung/Arbeitssuche - Ausgaben für Wiedereingliederung - Reise-, Aufenthalts-, Unterbringungskosten für Begleitpersonen Nachweise: - Rechnungen, Quittungen, Tickets - Kurslisten (Personen, Zeiten, Zahlungsdaten) EU-Fonds - Zuständige Behörde

Stand: Folie 16 Stand: Folie 16 Förderübersicht Indirekte Kosten Ausgaben, die nicht als spezifische, unmittelbar mit der Projektdurchführung zusammenhängende Kosten eingestuft sind. Derzeit max. 20% der als förderfähig anerkannten Projektausgaben Bezug eines Betriebskostenzuschusses keine indirekte Kosten förderfähig Ab Förderjahr 2011: Pauschale bis 7% der direkten förderfähigen Projektausgaben. Keine Nachweispflicht. EU-Fonds - Zuständige Behörde

Stand: Folie 17 Förderübersicht Prüfung der EU-Zuständigen Behörde Prüfung des gesamten Verfahrens durch - EU-Prüfbehörde (PrüfB) und - EU-Bescheinigungsbehörde (BeschB) Stellungnahme zum Prüfprotokoll der PrüfB (kontradiktorisches Verfahren) Feststellung der Prüfergebnisse Entscheidung durch EU-BeschB bei unterschiedlicher Sichtweise Abschlussbericht an EU-Kommission (Prüfungsfeststellungen der drei EU-Behörden) EU-Fonds - Zuständige Behörde

Stand: Folie 18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit EU-Fonds - Zuständige Behörde