Landesstelle Steiermark Abteilung berufliche Rehabilitation ST 4

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Reha/SB Fördermöglichkeiten für sbM durch die BA
Advertisements

Software Assurance Erweiterte Software Assurance Services
LANDESSTELLE KÄRNTEN Beratung und Förderung im Rahmen
Leistungsbezüge-Ordnung der Universität Bremen
Leistungsbezüge-Ordnung der Universität Bremen
GPC 2003 Die Förderung von Benachteiligten Impulstagung des SIBP und SGB 24. Januar 2003, Zollikofen Im Auftrag des.
Arbeitsmarktintegration und Gesundheitsförderung
Die Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit 1980
Förderleistungen – Kurzarbeit und Qualifizierung
Förderleistungen – Kurzarbeit und Qualifizierung
Susann Kasperski Juliane Schmidt
Behinderung – was ist das ?
3 % von % von 700 9% von % von 2000.
Wir stellen uns vor…. im Rahmen des Vernetzungstreffen der JobAllianz Graz und GU 14. Februar 2011.
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH WeGebAU Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter.
Babenbergerstraße Wien
Die Individualförderungen 2013: Referentin: Irene Sacherer.
Projektdatenbank Wegweiser Suchfunktionen Erweiterte Suche
1 Ein Pilotprojekt der SVA LST OÖ in Kooperation mit der WK OÖ Projektstart Herbst 2003 SELBSTÄNDIG MIT BEHINDERUNG.
Informationsveranstaltung
Arbeitsmarktservice Wien
Förderungen für Lehrbetriebe
Die Individualförderungen 2012:
Behinderung und Arbeit
Fördermöglichkeiten des AMS
zur Berufsorientierung
Agentur für Arbeit Rheine –
Förderangebot des Arbeitsmarktservices Murau Betriebliche Förderungen EB, Aktion 4000, Aktion 6000, EBGA, LST, QFB Individualbeihilfen DLU, KNK, KK, VOR,
Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente - Aktueller Sachstand
Allgemeine Informationen
SITZUNG DER AMS- ARBEITGEBERKURIE STEIERMARK 17. Jänner 2013 Mag. Anna Katharina Huber.
Wien.arbeiterkammer.at Qualität in der betrieblichen Ausbildung Edith Kugi-Mazza Arbeiterkammer Wien.
Förderungen 2011 Bundessozialamt Landesstelle Steiermark
Gottfried Walter, Herbert Paierl AMS – Gleisdorf/Hartberg
FAB Working.
WILLKOMMEN Förderangebote des AMS Feldbach,
Betriebliche Förderungen des Arbeitsmarktservice
Menschen mit Behinderungen - Beispiele aus der Praxis
Aufgaben in der beruflichen Eingliederung § 8 STMK BHG
§ 8 Behinderteneinstellungsgesetz
VSW-Seminar der betrieblichen Praxis
Dienstordnung – Knackpunkt des Entwurfs Entwurf März 2011
Seit 59 Jahren für benachteiligte Menschen Wir bilden benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene aus Wir begleiten individuell Menschen mit Behinderungen.
Berufliche Rehabilitation
1 Unsere Leistungen Ihr Unternehmenserfolg AMS – Förderangebote für Lehrlinge Arbeitsmarktservice Vorarlberg – Dornbirner Lehrlingsoffensive.
BUNDESAMT FÜR SOZIALES UND BEHINDERTENWESEN
LR Akademie Der Top-Tiefenbonus.
In- und Ausländer.
Förderangebote für Unternehmen Service für Unternehmen Vorarlberg Förderungen für Unternehmen Arbeitsmarktservice Vorarlberg – Aktualisiert am:
Ihr Unternehmenserfolg AMS - Service für Unternehmen Vorarlberg
Vom Maler zum erfolgreichen Verkäufer Ein Beispiel, wie man als ehemaliger Handwerker trotz Behinderung erfolgreich im Verkauf sein kann.
Auswirkungen von Berufsanerkennungen auf den steirischen Arbeitsmarkt
Mindestsicherung und Arbeitsmarktintegration Eva Fischlmayr
Stadtjugendring Neustadt e. V. ohne Moos nix los erst Recht in der Jugendarbeit.
Geschäftsbereich Pflege, Alten- und Behindertenarbeit
Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Jugendliche im Überblick
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
Unsere Förderungen für Unternehmen
…im täglichen Leben … für Menschen mit Behinderungen
Dachverband Selbstorganisierter Kinderbereuung Einführung in das Arbeitsrecht Mag. Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 26. Jänner 2012.
Verein Selbstorganisierter Kindergruppen Einführung in das Arbeitsrecht Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 3. November 2010.
Gestern Heute Morgen Die (rechtliche) Situation der Gebärdensprache sowie GebärdensprachdolmetscherInnen in Österreich Dieter Chmiel Leiterstellvertreter.
Instrumente und Förderungen
Modul 3 Förderinstrumente zur Finanzierung der beruflichen Bildung
Integrationsfachdienst
Folie 1 DGB Bundesvorstand; Abteilung Jugend und Jugendpolitik; Jessica Rinke Kinder- und Jugendplan Grundlagenpräsentation Internationale Maßnahmen Richtlinien,
Lehrlingsförderung Neu Arbeitsmarkt Zukunft 2010 Jugendbeschäftigungspaket 2008.
W.J. Kainz 1 Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen – eine Leistung der Eingliederungshilfe? Willi Johannes Kainz Richter am Bayerischen Landessozialgericht.
Arbeitsmarktinstrumentenreform
Landesstelle Steiermark Abteilung berufliche Rehabilitation ST 4
 Präsentation transkript:

Landesstelle Steiermark Abteilung berufliche Rehabilitation ST 4 Bundessozialamt Landesstelle Steiermark Abteilung berufliche Rehabilitation ST 4 Babenbergerstr. 35, 8020 Graz  05 99 88 ....

Förderbarer Personenkreis „Begünstigte Behinderte“ (§ 2 Abs. 1 Behinderteneinstellungsgesetz) Anerkennung mit Bescheid Kündigungsschutz Uneingeschränkte Förderbarkeit Nachweis: Bescheid vom Bundessozialamt

Förderbarer Personenkreis „Begünstigbare“ behinderte Menschen Kein Bescheid Kein Kündigungsschutz Eingeschränkte Förderbarkeit (keine Entgeltbeihilfe) GdB mind. 30% Nachweis: Behindertenpass, ärztliche Einschätzung im BSB, SVG zur erhöhten Familienbeihilfe etc.

Zuschüsse Lohn-/ Ausbildungskosten Fördermöglichkeiten für DienstgeberInnen bei Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen: Entgeltbeihilfe (nur für begünstigte Behinderte) Integrationsbeihilfe Integrationsbeihilfe für Lehrlinge Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe Arbeitsplatzadaptierung / Zuschüsse zu Schulungs- und Ausbildungskosten / Übernahme Dolmetschkosten etc.

Zuschüsse Lohn-/ Ausbildungskosten NEU: Höchstzuschuss 700 € (ausgen. IBH Lehrlinge >19Lj.) Förderhöhe IBH gestaffelt nach Dauer Arbeitslosigkeit und Grad der Behinderung Förderdauer IBH 1 Jahr (ausgen. Jugendliche) Nur 1 Tag Arbeitslosigkeit ausreichend (IBH) Keine Anrechnung von Lohnnebenkosten

Entgeltbeihilfe Entgeltbeihilfe Nur für begünstigte Behinderte Behinderungsbedingte Minderleistung muss vorliegen Primär Förderungsmaßnahme, wenn Behinderung während eines DV auftritt (Erkrankung/Unfall) Keine Förderung für Gebietskörperschaften (ausgen. Gemeinden und Sozialhilfeverbände)

Entgeltbeihilfe Zuschussdauer: Zuschusshöhe: Grundsätzlich max. 3 Jahre, bei hoher Leistungsminderung aber auch bedeutend länger Zuschusshöhe: Bis zu 50% der monatlichen Bruttolohnkosten max. € 700 (neu!)

Integrationsbeihilfe (neu!) Integrationsbeihilfe allgemein Bis 100% der Bruttolohnkosten, max. € 700 (neu!) Förderdauer: 1 Jahr (neu!) Ausnahme: Jugendliche z.B. für die Zeit der Nachreifung 2.Jahr möglich (max. € 500) 1 Tag Beschäftigungslosigkeit ausreichend Teilnahme an AMS oder BSB-Projekten gilt als AL-Zeitraum

Integrationsbeihilfe (neu!) Integrationsbeihilfe Jugendliche (ohne Lehrausbildung!) (Förderrahmen bis € 700) Bis 100% der Bruttolohnkosten, max. € 700 Förderdauer: 1 Jahr Ausnahme: z.B. für die Zeit der Nachreifung 2.Jahr möglich (max. € 500) 1 Tag Beschäftigungslosigkeit ausreichend (keine Relevanz beim Erstzugang zum Arbeitsmarkt) Teilnahme an AMS oder BSB-Projekten gilt als AL-Zeitraum

Integrationsbeihilfe (neu!) Integrationsbeihilfe bei Lehrausbildung (Förderrahmen bis € 755) Für die Gesamtdauer der Lehrzeit Max. Förderhöhe € 400 bzw. in Höhe der Lehrlingsentschädigung Bei Lehrbeginn nach dem 19. Lj: bis € 755 möglich Keine Beschäftigungslosigkeit notwendig Für alle Arten von Lehrverhältnissen (primär aber AMS-Zuständigkeit )

Integrationsbeihilfe (neu!) bei Grad der Behinderung 30 oder 40%: (Förderrahmen: €300 - €400) Arbeitslosigkeit bis 3 Monate: max. € 300 Arbeitslosigkeit über 3 Monate: max. € 400 Befristung (mindestens 6 Monate): max. € 300

Integrationsbeihilfe (neu!) bei Grad der Behinderung 50% und mehr: (Förderrahmen € 500 – € 700 ) Arbeitslosigkeit bis 3 Monate: max. € 500 Arbeitslosigkeit über 3 Monate: max. € 600 Arbeitslosigkeit > 6 Monate und/oder schwere Behinderung: max. € 700 Befristung (mindestens 6 Monate): max. € 500

Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe (Förderrahmen – € 700 ) Bei vom Dienstgeber glaubhaft gemachten Gefährdung des Arbeitsplatzes Nur bei unbefristeten Dienstverhältnissen Zuschussdauer: max. 3 Jahre Zuschusshöhe: bis 50% der Lohnbruttokosten, max. € 700

Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe Auch bei APSB nach integrativer Berufsausbildung ist die Arbeitsplatzgefährdung vom Dienstgeber zu begründen! Dauer nach IBA 1 Jahr im Regelfall Förderhöhe nach Integrationsbeihilfe darf diese nicht übersteigen

Sonstige Förderungen Arbeitsplatzadaptierung / Zuschüsse zu Schulungs- und Ausbildungskosten / Dolmetschkosten etc. Keine Veränderung der Förderrichtlinien Investive Maßnahmen Höchstförderung voraussichtlich € 25 000 Ev. Einschränkung des anspruchberechtigten Personenkreises

Kein Rechtsanspruch auf Fördermaßnahmen ! Infos Infos unter: www.bundessozialamt.gv.at www.joballianz.at Kein Rechtsanspruch auf Fördermaßnahmen !