Konzept zur Verbesserung des Winterdienstes in Düsseldorf
Routinemäßiger Winterdienst im Stadtbezirk 10 Streustufen 1 und 2, AWISTA Radwege, AWISTA Amt 66
Haltestellen – routinemäßiger Winterdienst Optimierung des Winterdienstes - Haltestellen der Rheinbahn Haltestellen – routinemäßiger Winterdienst Haltestellen auf Haltestelleninseln räumt die Rheinbahn bei Haltestellen auf öffentlichen Gehwegen ist der Anlieger zuständig, der auch für das Räumen des Gehwegs verantwortlich ist („Stichweg zum Bordstein“) Beispiele: wie bisher
Haltestellen der Rheinbahn Optimierung des Winterdienstes bei Bedarf zusätzlich Haltestellen der Rheinbahn Mögliche Verbesserungen „im Krisenfall“ flächendeckende Räumung der Haltestellen bei länger anhaltendem Schnee- und Winterwetter Durchführung durch externe Firmen im Verlauf von 1 bis 2 Tagen Vorhaltekosten für Aufbau des Bereitschaftsdienstes ca. 50.000 € Auslösung der Räumung durch den Krisenstab / SAE
Fußgängerzonen Optimierung des Winterdienstes bei Bedarf zusätzlich Fußgängerzonen in der Satzung wird der Passus, dass Anlieger in der Altstadt auch einen Mittelstreifen in der Fußgängerzone zu räumen haben, gestrichen bei Bedarf veranlasst die Stadt die Räumung von Mittelstreifen in den Fußgängerzonen, ggf. auch den Abtransport von Schnee durch die AWISTA
Räumstufe III Optimierung des Winterdienstes Bei vergleichbaren Witterungsereignissen wie im vergangenen Winter wäre ein Räumen nur sinnvoll, wenn es zeitnah bzw. zeitgleich mit den Räumstufen I + II durchgeführt würde. Hierfür wäre die Bereithaltung zusätzlicher Fahrzeuge und zusätzlichen Personals erforderlich (hohe Kosten). Eine Schnee- und Eisfreiheit wäre hierdurch nicht garantiert, der Schnee würde nur an den Fahrbahnrand geschoben (Schneewälle vor parkenden Autos?) ggf. können im kommenden Winter Praxistest durchgeführt werden, um Vor- und Nachteile abschätzen zu können bleibt unverändert
Kommunikation Optimierung des Winterdienstes Krisenstab / SAE • wird bei heftigen Wintereinbrüchen mit außergewöhnlichen und kritischen Verkehrs- und Versorgungssituationen einberufen Öffentlichkeitsarbeit • Aktualisierung des Informationsblattes Winterdienst, Versand an Grundstückseigentümer mit dem nächsten Gebühren- bescheid • Erläuterungen zu den Anliegerpflichten beim Winterdienst im Abfallkalender • ergänzende Presseveranstaltungen Zentrale Internetplattform • Einrichtung einer zentralen Seite für den Winterdienst im Internet- Auftritt der Stadt • Von dort Verlinkung zu Informationen der Rheinbahn und der AWISTA neu
duesseldorf. de Pressedienst Internetpräsentation duesseldorf. de Pressedienst Umweltamt / Verkehrs- Amt für soziale Winterdienst management Sicherung und Integration Infoblatt Winterdienst (pdf) Aktuelle Lage vorhandene Routineseiten Ergänzende Information entspr. Konzept vorhandene Routineseite 8
Vorhandene Seiten des Umweltamtes Weitere Details auf verlinkten Seiten Vorhandene Seiten des Umweltamtes (Ablauf, Anliegerpfichten, Satzung etc.) AWISTA Rheinbahn Straßen NRW 9
Reserve
Anregungen aus den Bezirkvertretungen Optimierung des Winterdienstes Anregungen aus den Bezirkvertretungen BV Anregung/Hinweis Sachstand 10 Haltestellen der Rheinbahn sollen schnee- und eisfrei gehalten werden Bei länger anhaltendem heftigen Schnee- und Winterwetter sollen die Haltestellenbereiche durch externe Firmen von Schnee und Eis geräumt werden. Winterdienst in den Wohngebieten (Räumstufe III) sowie auf den Zufahrten in die Wohngebiete abgehend von den Hauptverkehrsstraßen sollte verbessert werden Um eine Eisbildung in den Nebenstraßen zu verhindern, müssten diese zeitgleich mit den Räumstufen I + II geräumt werden. Hierfür wären zusätzliches Personal- und zusätzliche Fahrzeuge erforderlich. Dies beinhaltet jedoch keine Schneeabfuhr. Der Schnee würde vor seitlich parkende Autos geschoben und ggf. den Verkehr zusätzlich behindern. Daher sind im kommenden Winter zunächst Praxistests in den Nebenstraßen vorgesehen.
Mögliche Kosten im Bedarfsfall Optimierung des Winterdienstes Finanzierung Leistung Mögliche Kosten im Bedarfsfall Vorhaltekosten Zusätzlicher Winterdienst „im Krisenfall“ an Haltestellen incl. Entfernung von „Schnee-Wällen“ (vgl. Abschnitt 3.1.2) 300.000 EUR *1) 50.000 EUR *2) Winterdienst auf Mittelstreifen in Fußgängerzonen, (vgl. Abschnitt 3.2) 20.000 EUR *2) Entfernen größerer Schneemengen, Ergänzung (aus der Altstadt etc., vgl. Abschnitt 3.2) 10.000 EUR *2) Überwege im Bereich von Behindertenwerkstätten (vgl. Abschnitt 3.3) 5.000 EUR *2) *1) Die Frage der Finanzierungsverantwortung wird derzeit zwischen Stadt und der Rheinbahn geklärt *2) Finanzierung über das Produkt „Bewirtschaftung Grundstücke, Entwässerung und Reinigung Straßen“ des Amtes 66
Blattrandnekrosen Optimierung des Winterdienstes typisches Symptom für Salzschäden