Weiterentwicklung der psychotherapeutischen Versorgung

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 Präsentation transkript:

Weiterentwicklung der psychotherapeutischen Versorgung Dr. Christina Tophoven ASG-Treffen| 13. März 2017

12-Monats-Prävalenz psychischer Störungen nach Geschlecht Jacobi et al. in IJMPR 2013

Behandlungsraten psychischer Störungen nach Alter und Geschlecht bei DEGS 12-Monats-Fällen

Diagnosespektrum der Behandlergruppe in der ambulanten Psychotherapie

Empfehlungen aus internationalen S3-Leitlinien (NICE) zur Therapie psychischer Erkrankungen ++ Empfehlung erster Wahl + Empfehlung x Option, wenn explizit vom Pat. gewünscht 0 kann erwogen werden/nicht als alleinige Therapie - keine Empfehlung

Verteilung der leitlinienorientierten Behandlungsarten bei den untersuchten Subgruppen der Depressionsdiagnosen, 2011 Behandlungsart Subgruppen der Depressionsdiagnosen in Prozent mittelgradig, schwer & dysthym schwer chronisch Stationäre Behandlung 6 14 3 Kombinationsbehandlung (ausreichend lange) 11 12 9 Ausschließlich Psychotherapie (ausreichend lange) 7 Ausschließlich Antidepressiva (ausreichend lange) 26 31 28 Ausschließlich Antidepressiva (nicht ausreichend lange) 18 16 17 Psychotherapie/Kombination (nicht ausreichend lange) Keine Behandlung 23 Quelle: BKK-Routinedaten (UKE & EHA, 2014)/Bertelsmann Faktencheck Depression

Krankengeld & psychische Erkrankungen Anteil der wichtigsten Krankheiten an den Krankengeld-Fällen 2012

Psychische Erkrankungen = Hauptursache für Frühverrentung Anteil verschiedener Erkrankungen an den Frühverrentungen 2012 Quelle: DRV-Statistik Rentenzugang, eigene Berechnungen

Psychisch bedingte Frühverrentung besonders früh Durchschnittliches Alter bei Frühverrentung 2013 Quelle: DRV-Statistik Rentenzugang, eigene Berechnungen

Wartezeit auf ein psychotherapeutisches Erstgespräch in Wochen

Zentrale Verbesserungen, angestoßen durch GKV-VStG Auftrag an den G-BA: Niedrigschwelliger Zugang durch verbesserte Telefonische Erreichbarkeit (§ 1 Absatz 8 PT-RL) Psychotherapeutische Sprechstunde (§ 11 PT-RL) Zusätzliches Behandlungsangebot Akutbehandlung Inkrafttreten 1. April 2017 (ab da verbindlich für Psychotherapeuten; ab 1. April 2018 auch für Patienten)

Zentrale Verbesserungen, angestoßen durch GKV-VStG Auftrag an den G-BA: Reform der Bedarfsplanung insbesondere für die Arztgruppe der Psychotherapeuten bis Januar 2017 Aber der G-BA hat im Januar 2017 ein Gutachten vergeben!!!

Terminservicestellen Terminservicestellen der KVen (Kooperation mit KK möglich) für Psychotherapie ab 1. April 2017: max. vier Wochen zwischen Anfrage des Patienten und Termin beim Psychotherapeuten („ein Erstgespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde und der sich aus der Abklärung ergebenden, zeitnah erforderlichen Behandlungstermine“) Ist eine Terminvermittlung nicht möglich, Vermittlung an ambulante Angebote von Krankenhäusern (Abrechnung nach EBM) Anlage 28 BMV-Ä – in Verhandlung

Wartezeiten auf ein psychotherapeutisches Erstgespräch nach Versorgungszonen, (Studie der BPtK aus 2011)

Effizienzreserven 40 Prozent der psychotherapeutischen Erstgespräche (Probatorik) münden nicht in eine ambulante Psychotherapie 70 Prozent der psychotherapeutischen Behandlungen sind Kurzzeittherapien Über die Hälfte der Kurzzeittherapien dauern bis zu 15 Stunden Bewilligte Therapiestunden werden in der Regel nicht voll ausgeschöpft  Anpassung der Therapiedauer an den Behandlungsbedarf Anteile Behandlungsverfahren: 50 Prozent der Behandlungen mit VT 45 Prozent TfP und 4 Prozent analytische Psychotherapie Anteil der Gruppentherapie: 1 bis 2 Prozent Fallzahlen in der ambulanten Psychotherapie: über 1,2 Millionen Behandlungsfälle pro Quartal

Elemente einer Reform der Bedarfsplanung für die Arztgruppe der Psychotherapeuten

Elemente einer Reform der Bedarfsplanung für die Arztgruppe der Psychotherapeuten Eine bundesweit einheitliche Verhältniszahl, die auf einer korrigierten Gesamtzahl der Psychotherapeutensitze aufbaut neuer Stichtag und Regionsbezug: 31. August 2004/Westdeutschland Regionale Anpassungen der bundeseinheitlichen Verhältniszahl anhand von Informationen zu Morbiditäts- und Sozialstruktur (über einen Bedarfsindex)

Regionale Berücksichtigung von Morbiditätsunterschieden Bedarfsindex: Psychotherapeutischer Mehr- oder Minderbedarf von bis zu +/- 15 Prozent Alter (ein Drittel geringer) Geschlecht (1,5-faches Risiko) Bildung (43,6 vs. 25 Prozent) Arbeitslosigkeit (49,6 vs. 27,2 Prozent)

Schätzungen von Mitversorgungseffekten – Vorgehen der BPtK Beispiel: Planungsbereich „Berlin“ Verhältniszahl (Einwohner pro Psychotherapeut) Aktuell gültige kreistypenspezifische allgemeine Verhältniszahl (AVZ) (hier: Kreistyp 1) 3.079 Bundeseinheitliche Verhältniszahl (EVZ) Basis: neuer Stichtags- und Regionsbezug: 2004/Westdeutschland ohne Korrektur für Morbiditätsunterschiede und Mitversorgungseffekte 3.988 EVZ mit Korrektur für Mitversorgungseffekte Einpendler-Quote: 22,1 % Auspendler-Quote: 13,9 % Differenz: + 8,2 % Beschäftigungsquote: 47,8 % (bezogen auf 15- bis 65-Jährige) 3.832 EVZ mit Korrektur für Mitversorgungseffekte und Morbiditätsunterschiede Bedarfsindex: + 6,5 % 3.598

Regionale Versorgungssituation berücksichtigen Anhaltspunkt: Wartezeiten Ab 2017: Terminservicestellen auch für Psychotherapeuten Absehbar, dass Vermittlung an niedergelassene Psychotherapeuten vielerorts aufgrund der zu niedrigen Anzahl von Psychotherapeuten nicht möglich ist Unklar ist, ob Krankenhäuser Kapazitäten aufbauen, um diese Patienten versorgen zu können Ziel: Versorgungsengpässe erkennen und korrigieren Deshalb: Verbindliche Erhebung, Auswertung und Veröffentlichung der Daten der Terminservicestellen und Abrechnungsdaten der KVen

Transparenz über ambulante Leistungen im Krankenhaus – Einstieg in eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung Zunehmender Ausbau der ambulanten Versorgung psychisch kranker Menschen durch Krankenhäuser (z. B. PIA, PsIA) Transparenz über Leistungsgeschehen = Grundlage für Einstieg in angemessene sektorenübergreifende Planung der ambulanten Versorgung psychisch kranker Menschen Gesetzlicher Regelungsbedarf: Verbindliche und differenzierte Dokumentation, Auswertung und Veröffentlichung der Leistungen (Welche Berufsgruppe auf welchem Qualifikationsniveau erbringt welche Leistungen für welche Patienten?), v. a. PIA-Behandlung wegen Versorgungsengpass oder wegen Schwere/Chronizität der Erkrankung

Auswirkungen einer Reform der Bedarfsplanung – KV-Ebene

Gesetzlicher Regelungsbedarf Notwendige gesetzliche Festlegungen des neuen Stichtags und Regionsbezugs für die Arztgruppe der Psychotherapeuten zur bundeseinheitlichen Verhältniszahl und zur Anpassung durch Bedarfsindex, Mitversorgungsindex und Indikatoren zur regionalen Versorgungssituation der Pflicht zur angemessenen Erhebung, Aufbereitung und Veröffentlichung der Daten der Terminservicestellen und der Abrechnungsdaten der KVen zu Leistungen im Krankenhaus nach Vermittlung durch Terminservicestellen Dokumentation, Aufbereitung und Veröffentlichung der ambulanten Leistungen der PIA und PsIA Bereits geregelt: Aufkauf von Praxen, wenn diese keinen ausreichenden Beitrag zur Versorgung leisten

Fachärztliche Versorgung Lebenswelt-orientierte Hilfen Soziotherapie Psychiatrische Krankenpflege PIA Psychotherapie Haus- und Fachärztliche Versorgung Eingliederungshilfe personenzentriert Klinik Netzwerke, vertraglich vereinbart, verbindlich Qualitäts-standards, Leitlinien- gestützt multiprofessionell sektorenübergreifend Lebenswelt-orientierte Hilfen Krisenintervention, auch psycho- therapeutisch