Modul 7.3. Aufsichtspflicht 13.02.2017 Modul 7.3. Aufsichtspflicht Herr Marius Hummitzsch
„Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern sieht sich um, wer schadensersatzpflichtig ist.“ (Kurt Tucholsky) Modul 7.3. Aufsichtspflicht 2
Gliederung Allgemeines zur VL Aufsichtspflicht Aufsichtsbedürftige Personen Übertragung Inhalt und Umfang Verletzung der Aufsichtspflicht Verkehrssicherungspflicht Vorstellung GA Modul 7.3. Aufsichtspflicht 3
2. Aufsichtspflicht 2.1 Aufsichtsbedürftige Personen Pflicht zur Beaufsichtigung von Personen, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Aufsicht bedürfen Minderjährige sind generell aufsichtsbedürftig (jedoch je nach individuellen Voraussetzungen) Bei Volljährigen keine generelle Aufsichtsbedürftigkeit, muss je nach geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung geklärt werden Modul 7.3. Aufsichtspflicht 4
2. Aufsichtspflicht 2.1 Aufsichtsbedürftige Personen Minderjährige nach § 828 BGB unter 7 Jahren nicht verantwortlich für Schäden, die anderen zugefügt werden 7-9 Jahre im Verkehr (v. a. Fahrrad) nicht verantwortlich, außer bei Vorsatz Bis unter 18 Jahren nicht verantwortlich, wenn erforderliche Einsicht der schädigenden Handlung nicht voraussetzbar ist Modul 7.3. Aufsichtspflicht 5
2. Aufsichtspflicht 2.1 Aufsichtsbedürftige Personen Betreuungspflicht: Im Interesse des Beaufsichtigten selbst, ihn vor Schäden zu bewahren, die ihm durch sein eigenes Verhalten, das Verhalten anderer oder durch gefährliche Umstände drohen. Modul 7.3. Aufsichtspflicht 6
2. Aufsichtspflicht 2.1 Aufsichtsbedürftige Personen Modul 7.3.
2. Aufsichtspflicht 2.2 Übertragung Aufsichtspflicht kraft Gesetz: nur gegenüber Minderjährigen für Personenberechtigte und Lehrer an öffentlichen Unterrichtsanstalten Aufsichtspflicht aus Vertrag: Vertragsverhältnis muss sich auf die Übernahme der Aufsichtspflicht beziehen Gefälligkeitsaufsicht: durch Verwandte, Bekannte, Nachbarn gelegentlich und für kurze Zeit aus reiner Gefälligkeit – keine Übernahme der Aufsichtspflicht Modul 7.3. Aufsichtspflicht 8
2. Aufsichtspflicht 2.2 Übertragung Besonderheiten Kita: Mit Anmeldung in der Kita übernimmt der Träger die Aufsichtspflicht für das benannte Kind ausdrücklich durch den Aufnahmevertrag Besondere Rolle der Kita-Leitung in der Mitarbeiter-Weisung (Konzept u. Ä.) Der Aufnahmevertrag sollte auch insbesondere den Beginn und das Ende der Aufsichtspflicht regeln Besonderheit Aufsichtspflicht der Hilfspersonen Modul 7.3. Aufsichtspflicht 9
2. Aufsichtspflicht 2.3 Inhalt und Umfang Informationspflicht über örtliche Besonderheiten und Gefahren Pflicht zu Vermeidung und Beseitigung von Gefahrenquellen Pflicht zu Hinweisen und Warnungen im Umgang mit Gefahren Pflicht zur praktischen Aufsichtsführung Pflicht zum Eingreifen in gefährlichen Situationen Modul 7.3. Aufsichtspflicht 10
2. Aufsichtspflicht 2.3 Inhalt und Umfang Was muss beim Maß an Aufsicht berücksichtigt werden? Modul 7.3. Aufsichtspflicht 11
2. Aufsichtspflicht 2.3 Inhalt und Umfang strengere Anforderungen an die Aufsichtspflicht Die Gefahr einer Schädigung von Dritten ist vorhersehbar bzw. wahrscheinlich Es ist die Gefahr eines besonders schweren Schadens gegeben Aufsichtsbedürftige nicht willens oder in der Lage sind sachgemäßes Handeln zu zeigen Modul 7.3. Aufsichtspflicht 12
2. Aufsichtspflicht 2.3 Inhalt und Umfang geringere Anforderungen Grenzen hinsichtlich ihrer Zumutbarkeit Pädagogische Motive sind in allen Fällen zu berücksichtigen Anforderungen an die Aufsichtspflicht sind umso geringer, je einsichtsfähiger das betroffene Kind bzw. der betroffene Jugendliche ist Modul 7.3. Aufsichtspflicht 13
2. Aufsichtspflicht 2.3 Inhalt und Umfang Ableitungen: Vorausschauend, planvoll, ruhig und gewissenhaft Gemeinschaftlich absichern So viel Erziehung wie möglich, so wenig Aufsicht wie nötig Modul 7.3. Aufsichtspflicht 14
2. Aufsichtspflicht 2.4 Verletzung der Aufsichtspflicht Mögliche Konsequenzen sind Strafrechtliche Konsequenzen Zivilrechtliche Konsequenzen Arbeitsrechtliche Konsequenzen Modul 7.3. Aufsichtspflicht 15
3. Verkehrssicherungspflicht Spielt bei Aufsichtspflichtverletzungen sehr häufig eine Rolle Pflicht der Überwachung und Kontrolle durch die Einrichtung Bsp.: Spielplatzgestaltung (DIN-Normen), Spielzeugspende, Inneneinrichtung Modul 7.3. Aufsichtspflicht 16
Quellen und Literatur Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen der Landeshauptstadt Kiel (2005): Die Aufsichtspflicht der Eltern und anderer Erziehungspersonen. URL: http://altescafe.de/aufsichtspflichtinfo.pdf. Abgerufen am 07.09.16. Barth, Judith (2016): Recht und Sicherheit in der Kita. Verschiedene Beiträge. URL: https://www.rechtssichere-kita.de/. Abgerufen am 07.09.16. Beck-Texte im dtv (2015): Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002. München: dtv. 76. Aufl. Doll, Erhard (2014): Rechtskunde für sozialpädagogische Berufe. Ausbildung und Studium. Köln: Bildungsverlag EINS. 7. Aufl. Thesing, Theodor (2011): Heilerziehungspflege. Freiburg im Breisgau: Lambertus. 8. Aufl. Modul 7.3. Aufsichtspflicht 17