Kurze Vollzeit für alle als Chance für mehr Geschlechtergerechtigkeit Positionen & Handlungsansätze der ver.di-Frauen Neue Herausforderungen – neue Wege.

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Kurze Vollzeit für alle als Chance für mehr Geschlechtergerechtigkeit Positionen & Handlungsansätze der ver.di-Frauen Neue Herausforderungen – neue Wege Bremer Arbeitszeitkonferenz a 19. Mai 2017 Panel 1.2 Geschlechtergerechtigkeit, Vereinbarkeit von Beruf und Familie Petra Ziegler Landesbezirksfrauensekretärin ver.di Niedersachsen-Bremen

Was wir vereinbaren wollen/müssen: Zeit für mich! Beschäftigungs-Sicherung Erholung Faire Umverteilung unter den Geschlechtern Balance von Leben und Arbeit Partnerschaftliche Aufteilung Übernahme Azubis Zeit für Familie Reduzierung v. Gesundheitsbelastungen Zeit für Pflege Zeit für Ehrenamt/ Mitgestaltung d. Gesellschaft Zeit für Weiterbildung/ lebenslanges Lernen Zeit für Freunde & Hobbies Sanfter Ausstieg

Anforderungen an Arbeitszeitpolitik Moderne Zeitinteressen begleiten (Qualifizierung, Work-Life-Balance, Wunsch nach Zeitsouveränität) Stärkung individueller und planbarer Zeitoptionen – auch zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit, Familie und anderen Interessen! Balance zwischen gesundheits- und arbeitszeitpolitischen Zielen schaffen – „Gesund in Rente!“ Verhinderung einer schleichenden Arbeitszeitverlängerung - keine Entgrenzung der Arbeit! Altersarmut durch „Teilzeitfalle“ verhindern Gesamtgesellschaftliche Aufgaben weg vom individuellem „Problem“ hin zur Abfederung auch durch Tarifarbeit Politische (gesetzliche) Instrumente tariflich optimieren! Beteiligung der Arbeitgeber am Aufbau von „Zeitguthaben“ über Tarifpolitik

ver.di-Frauen fordern: Kurze Vollzeit für Alle! spürbare Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnverzicht & mit Personalausgleich verbindliche erste Schritte in allen Tarifbereichen in den nächsten 3 Jahren Förderung von vollzeitnaher Teilzeit & Zeitsouveränität für die Beschäftigten durch Tarifarbeit Verkürzung von Vollzeit = analoge Angebote der Aufstockung für Teilzeit als Vorrang! Keine Automatik der Verkürzung bei Teilzeit zulassen bzw. diese zurücknehmen! Unterstützung/Verbesserung/Verlängerung der gesetzlichen Möglichkeiten mit Tarifen + Betriebsvereinbarungen (z.B. bei ElterngeldPlus, Pflegezeit, Übergang in den Ruhestand …)

Was heißt „Kurze Vollzeit“? Der in der Arbeitszeitforschung gebräuchliche Begriff „Kurze Vollzeit“ beschreibt zwei Perspektiven: Arbeitszeitverkürzung für Vollzeitbeschäftigte Arbeitszeitverlängerung für Teilzeitbeschäftigte, die aufstocken möchten ver.di ist als politischem Akteur darüber hinaus wichtig, sich auch für jene Menschen einzusetzen, die bislang keine Chance auf einen Arbeitsplatz hatten bzw. prekär beschäftigt sind. Ziel ist eine solidarische Arbeitszeitpolitik – als Grundlage von Geschlechter- und Generation-Gerechtigkeit bzw. sozialer Gerechtigkeit! Alle Menschen sollen die Chance auf einen existenzsichernden Arbeitsplatz haben, alle Menschen sollen ihre Erwerbsarbeit besser mit unbezahlter Sorgearbeit , ehrenamtlichem Engagement und sonstigen Interessen vereinbaren können!

Das ver.di-Modell der Verfügungszeit als erster Schritt knüpft an aktuelle Debatten an, die die Arbeitswelt verändern (Digitalisierung, Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt) knüpft an sehr unterschiedliche Wünsche zur Arbeitszeitgestaltung innerhalb der ver.di-Branchen an Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte werden gleich behandelt: beide haben Anspruch auf 14 Tage Verfügungszeit im Jahr bei Lohnausgleich - beide gewinnen ein Stück Selbstbestimmung in der AZ-Gestaltung. TZ-Beschäftigte können zusätzlich ihre Arbeitszeit aufstocken, es entstehen außerdem Spielräume für die Übernahme von Auszubildenden und für Entfristungen

Wie kann das aussehen? Selbstbestimmte Nutzungsmöglichkeiten der Verfügungszeiten Das Verkürzungsvolumen wird in Form von ganzen freien Tagen (Verteilt auf das Kalenderjahr) realisiert. Die freien Tage können vor oder nach Wochenfeiertagen genommen werden. Die freien Tage können an Urlaubstage angedockt werden Die freien Tage können nach persönlichem Bedarf geplant & genommen werden. Das Verkürzungsvolumen kann auch als Wochenarbeitszeitverkürzung realisiert werden. Das Verkürzungsvolumen eines Kalenderjahres kann auf einem Zeitkonto oder einem Zeitwertkonto mit einer Laufzeit von mehreren Kalenderjahren angespart werden.

Wie kann das geregelt werden? Optionale Form: Die Verfügungstage als Gesamtvolumen und das Verfahren werden tarifvertraglich vereinbart. Die jährliche Nutzung und Verteilung wird individuell zwischen Arbeitgeber und der/dem Beschäftigten vereinbart. Spielregeln dazu werden im Rahmen einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Kollektive Form: Per Tarifvertrag werden eine oder mehrere Formen der Umsetzung festgelegt .Dabei sollte auch das zu ersetzende Arbeitsvolumen und die damit verbundene Personalbesetzung verhandelt werden! Per Betriebsvereinbarung werden eine oder mehrere Formen, auf die sich die Belegschaft verständigt hat, festgelegt. Die unterschiedlichen Gestaltungs- und Umsetzungsoptionen bieten den jeweiligen Branchen und Bereichen die Möglichkeit, die Arbeitszeitverkürzung angepasst an ihre jeweiligen Voraussetzungen und Bedingungen zu gestalten.

für Ihre und eure Aufmerksamkeit ! DANKE für Ihre und eure Aufmerksamkeit ! www.frauen.verdi.de www.facebook.com/frauen.verdi.de Petra Ziegler Landesbezirksfrauensekretärin ver.di Niedersachsen-Bremen petra.ziegler@verdi.de :: 0511/12400-115