Übersicht der Vorgehensweise bei der Einrichtung von Kleiderspendencontainern

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 Präsentation transkript:

Übersicht der Vorgehensweise bei der Einrichtung von Kleiderspendencontainern Diese Übersicht wurden erstellt in Zusammenarbeit mit dem Malteser Hilfsdienst e.V.

Übersicht Bei der Zusage einer Bruderschaft durch den Brudermeister? Wer informiert folgende Stellen? Wer hält den Kontakt von der Aufstellung bis zur Beendigung der Vereinbarung mit der Bruderschaft? Wer ist der Vertragspartner der Bruderschaft? Wer informiert über den zeitlichen Rahmen und die weitere Vorgehensweise die Bruderschaft? Wer klärt die rechtlichen Fragen mit den Kommunen? Welche baulichen Voraussetzungen sind notwendig zur Aufstellung eines oder mehrerer Spendensammelbehälter? Wir eine Versicherung benötigt?

Bei der Zusage einer Bruderschaft durch den Brudermeister? Wer koordiniert den Datenaustausch zwischen Bund und den Maltesern? Verantwortlich ist jeweils bei … Bruderschaft: Schützenmeister der jeweiligen Bruderschaft Malteser: Anne Reibold und Andreas Brumhard - Tel:0221 / 98 22353 oder 0221 / 9822236 E-Mail: Altkleider@malteser.org sowie parallel an Anne.Reibold@Malteser.org oder an Andreas.Brumhard@Malteser.org

Wer informiert folgende Stellen? Die Malteser übernehmen den Kontakt zum Kooperationspartner FWS. Die Malteser zeigen eine gemeinnützige Sammlung nach dem KrWG an. Der Kooperationspartner FWS setzt sich nach Bestätigung der Sammlung mit der Schützenbruderschaft in Verbindung - zur Absprache des Container-Stellplatzes, Ter-min des Stellens und des Entleerungsmodus.

Malteser Bundesgeschäftsstelle Karitativer Ausschuss Wer hält den Kontakt von der Aufstellung bis zur Beendigung der Vereinbarung mit der Bruderschaft? Malteser Bundesgeschäftsstelle Karitativer Ausschuss

Wer ist der Vertragspartner der Bruderschaft? Die Malteser sind „Kooperationspartner“ auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen Malteser und der Bundesebene der Schützenbruderschaft.

Wer informiert über den zeitlichen Rahmen und die weitere Vorgehensweise die Bruderschaft? Malteser FWS: Beauftragte Firma für die Leerung und Aufstellung der Spendensammelbehälter.

Wer klärt die rechtlichen Fragen mit den Kommunen? Das Genehmigungsverfahren für den Stellplatz am Schützenvereinsheim regulieren mit der örtlichen Behörde (Stadt oder Landkreis) die Malteser.

Welche baulichen Voraussetzungen sind notwendig zur Aufstellung eines oder mehrerer Spendensammelbehälter Alle Fragen rund um die Aufstellung wird mit dem Kooperationspartner FWS abgestimmt. Da der Container auf „Füßen“ steht, ist es wichtig, eine befestigte Stelle mit den Maßen 1 x 1 Meter zu finden – z. B. Pflaster oder Asphalt.

Wird eine Versicherung benötigt? Die Versicherung wird durch den Kooperationspartner FWS übernommen. Wenn “Ja“ wer zahlt? Die Versicherung wird durch den Kooperationspartner FWS übernommen.

Wer ist für die Reinigung des Umfelds zuständig? Die beauftragte Firma für die Leerung und Aufsteller der Spendensammelbehälter (FWS) reinigt ebenso bei Abholung das Umfeld.

Ansprechpartner für Leerungsschwierigkeiten? 1. Beauftragte Firma für Leerung und Aufstellen der Spendensammelbehälter (FWS; Tel.-Nr. s. auf Container) 2. Falls FWS nicht erreichbar oder keine Einigung: Malteser, Bundesgeschäfts-Stelle

Fragen und Antworten! Was wird unterstützt mit den erwirtschaften Geldern? Antwort: Die Arbeit der Malteser im Bereich der Hospizarbeit wie von Ihnen gewünscht. Auch andere Dienste können auf Wunsch unterstützt werden. Haben die Bruderschaften oder die Schützen ein Mitspracherecht bei der Spendenvergabe. Antwort: Selbstverständlich vollständig. Wird der Bruderschaft bekannt gegeben welches Hospiz die Spenden erhalten wird? Antwort: Ja - die Schützenbruderschaft kann vorgeben, welches Hospiz direkt unterstützt werden soll. Werden die Hospize im näheren Umfeld der Bruderschaft bevorzugt? Antwort: Ja - Insofern in der Nähe ein Malteser Hospizdienst besteht, kann er auf Wunsch bevorzugt unterstützt werden.

Fragen und Antworten Wie werden die Kleiderspenden abgerechnet? ( Preis pro KG.?) Antwort: Im Sammelverfahren wiegt der Kooperationspartner FWS die Ware in kg. Die Abrechnung erfolgt per Jahres-Gutschrift an die Malteser Bundesgeschäftsstelle. Welche Kosten entstehen für die Bruderschaften? Antwort: keine. Was ist bei juristischen Schwierigkeiten. (Kommunalrecht; Privatrechtlich; Haftpflicht……) Antwort: Erfahrungsgemäß gibt es keine juristischen Probleme. Grundsätzlich besteht Versicherungs- und Rechtsschutz über FWS. Für den Notfall tritt die Malteser Haftpflicht-Versicherung ein. Erhält die Bruderschaft ein Ergebnis über die gesammelten Kleiderspenden pro Jahr? Antwort: Eine Übersicht über die gesammelten Kleiderspenden erhalten die Bruderschaften durch die Jahresabrechnung vom Kooperationspartner FWS. Auch die Gutschrift-Summe wird auf Anfrage der Bruderschaft mitgeteilt. Ist die Bruderschaft nach der Aufstellung des Spendensammelcontainers an eine Aufstellzeit gebunden? Antwort: Nein

Fragen und Antworten Muss die Bruderschaft kündigen oder genügt ein Anruf bei : Malteser; Leerungsfirma wenn die Bruderschaft die Zusammenarbeit beenden möchte. Antwort: Ein Anruf bei den Maltesern genügt Wer ist der Ansprechpartner für die Kommunen? Antwort: Die Ansprechpartner der Malteser sind für alle Fragen stets erreichbar. Wer steht für Präsentationen bei einer Versammlung zur Verfügung? Antwort: Malteser, FWS. Wie groß ist die Vorlaufzeit für eine Anfrage? Antwort: Durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz sind wir an die rechtlichen Bestimmungen der Behörden gebunden. Die Vorlaufzeit beträgt mindestens 3 Monate vom Eingang der Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung bis zur Bestätigung der Sammlung, zuzüglich ca. 2 Wochen bis zum Aufstellen der Container.