Totalrevision Gemeindeordnung Urnenabstimmung am 24. September 2017 Gemeinde Wiesendangen
Totalrevision Gemeindeordnung Grund für Totalrevision Neues Gemeindegesetz per 1. Januar 2018 Umsetzungsfrist 1. Januar 2022 Antrag Reduktion der RPK von 7 auf 5 Mitgliedern Gemeinde Wiesendangen
Zeitlicher Ablauf 07.11.2016: Auftrag Gemeinderat an Arbeitsgruppe, Änderung GO 09.01.2017: Verabschiedung Entwurf neue GO im Gemeinderat 17.01.2017: Vernehmlassungsentwurf an Ortsparteien und RPK (gleichzeitig Vorprüfung Gemeindeamt) 31.03.2017: Zustellungsfrist Vernehmlassungs-Antworten 12.06.2017: Verabschiedung GO im Gemeinderat 26.06.2017: Orientierung an Gemeindeversammlung 24.09.2017: Urnenabstimmung danach: 30 Tage Rekursfrist beim Bezirksrat danach: Genehmigung durch Regierungsrat 01.01.2018: Inkrafttreten neue Gemeindeordnung Gemeinde Wiesendangen
wichtigste Punkte Revision orientiert sich an bestehender Gemeindeordnung Heutige Organisation wird beibehalten (NPM-Modell) Keine Änderung bei Finanzkompetenzen Verpflichtung zu Informationsveranstaltung vor Urnenabstimmungen Reduktion RPK von 7 auf 5 Mitglieder Gemeinde Wiesendangen
wichtigste Punkte Bezeichnung Gemeinderat bleibt (möglich wäre Gemeindevorstand) Sämtliche Kreditabrechnungen werden der Gemeindeversammlung weiterhin vorgelegt, auch bei Kreditunterschreitung Zwingende Urnenabstimmung bei Ausgliederungen und Bildung / Auflösung von Zweckverbänden Offenlegungspflicht der Interessenbindungen (Behörde + Verwaltung) Beginn Amtsdauer: neu 1. Juli Gemeinde Wiesendangen
weitere Punkte Kenntnisnahme Aufgaben- und Finanzplan an Gemeindeversammlung Veröffentlichung systematische Rechtssammlung bis Ende 2021 Einführung HRM2 per 1.1.2019 Gemeinde Wiesendangen
Harmonisiertes Rechnungsmodell 2 HRM 2 Harmonisiertes Rechnungsmodell 2 Gemeinde Wiesendangen
True an fair view - Prinzip HRM 2 True an fair view - Prinzip Gemeinde Wiesendangen
True an fair view - Prinzip Betriebswirtschaftliche Bewertung der Vermögenswerte Beseitigung der stillen Reserven Keine zusätzlichen Abschreibungen Kostenwahrheit (interne Verrechnung von Zinsen / Abschreibungen / Personalaufwand etc.) Bessere Vergleichbarkeit der Gemeinden Gemeinde Wiesendangen
neues Rechnungsmodell HRM 1 HRM 2 Bestandesrechung Bilanz Laufende Rechnung Mehrstufige Erfolgsrechnung (mit neuem Kontoplan) Investitionsrechnung Anhang Geldflussrechnung Eigenkapitalausweis Gemeinde Wiesendangen
Abschreibungen (Wechsel von degressiv zu linear) Beispiel Investition in Hochbauten CHF 5 Mio. Gemeinde Wiesendangen
Restatement / Neubewertung Vermögenswerte Sämtliche Investitionen seit 1986 werden neubewertet und über die Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Das führt in den meisten Gemeinden zu einem höheren Verwaltungsvermögen und zu einem höheren Eigenkapital. Der Kanton überlasst den Entscheid betreffend Neubewertung den Gemeinden Gemeinde Wiesendangen
Kreditkompetenzen Art Gemeinderat Gemeindeversammlung Urne Einmalkredite Einmalig bis 300‘000.00 im Budget bis 100‘000.00 nicht im Budget bis 2‘000‘000.00 über 2‘000‘000.00 Zusatzkredite bis 100‘000.00 bis 300‘000.00 über 300‘000.00 Wiederkehrende Kosten bis 50‘000.00 im Budget bis 20‘000.00 nicht im Budget bis 20‘000.00 über 100‘000.00 Ausgliederungen bei nicht erheblicher Bedeutung bei grosser Bedeutung Anschluss- und Zusammenarbeitsverträge wenn hoheitliche Befugnisse Erwerb von Grundeigentum bis 1‘000‘000.00 über 1‘000‘000.00 über 2‘000‘000.00* Veräusserung von Grundeigentum bis 600‘000.00 über 600‘000.00 über 1‘200‘000.00* Beteiligung an nicht börsenkotierten Unternehmen und Gewährung von Darlehen Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten Eventualverpflichtungen
Einmalkredite Gemeinderat bis CHF 300’000 (im Budget) bis CHF 100’000 (nicht im Budget) Gemeindeversammlung bis CHF 2’000’000 Urne über CHF 2’000’000
zusatzkredite Gemeinderat bis CHF 100’000 Gemeindeversammlung Urne über CHF 300’000
Erwerb grundeigentum Gemeinderat bis CHF 1’000’000 Gemeindeversammlung über CHF 1’000’000 Urne über CHF 2’000’000 (fakultatives Referendum)
veräusserung grundeigentum Gemeinderat bis CHF 600’000 Gemeindeversammlung über CHF 600’000 Urne über CHF 1’200’000 (fakultatives Referendum)
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