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Umsetzung Reform 2014 – 2018 Rekurs gegen Auflösung Stadtverband – wie weiter? Mittwoch, 2. November 2016 Wir begrüssen Sie zur Medieninformation über.

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Präsentation zum Thema: "Umsetzung Reform 2014 – 2018 Rekurs gegen Auflösung Stadtverband – wie weiter? Mittwoch, 2. November 2016 Wir begrüssen Sie zur Medieninformation über."—  Präsentation transkript:

1 Umsetzung Reform 2014 – 2018 Rekurs gegen Auflösung Stadtverband – wie weiter?
Mittwoch, 2. November 2016 Wir begrüssen Sie zur Medieninformation über die Auflösung des Stadtverbands und einen Rekurs, der den Zeitplan in Frage stellt. Die Präsentation wird rund eine halbe Stunde dauern.

2 Warum sind wir hier? "Umsetzung Reform 2014 – 2018" gut vorangekommen
Gründung Kirchgemeinde Zürich und Auflösung Stadtverband per geplant Neue Hürde: Rekurs gegen Auflösung des Stadtverbands Verhandlungen bis jetzt ohne einvernehmliche Lösung Zeitpunkt, die reformierten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu informieren Fakten auf den Tisch Klarheit, wo wir stehen Neutral und ohne Schuldzuweisungen Die "Umsetzung Reform 2014 – 2018" ist gut vorangekommen und steht kurz vor der per geplanten Gründung der Kirchgemeinde Zürich und der Auflösung des Stadtverbands. Nun ist eine Hürde aufgetaucht: Ein Rekurs der Kirchgemeinden Witikon und Hirzenbach gegen die Auflösung des Stadtverbands stellt diesen ambitionierten Zeitplan in Frage. In den Verhandlungen über eine einvernehmliche Lösung sind wir bis jetzt nicht ans Ziel gekommen. Es ist deshalb an der Zeit, die reformierten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Situation zu informieren und darüber, wie es weitergehen könnte. Es geht nicht um Schuldzuweisungen. Es geht darum, die Fakten auf den Tisch zu legen, damit alle wissen, wo wir im Prozess stehen. Fertige Lösungen haben wir noch nicht, daran arbeiten wir.

3 Kurzer Blick zurück (I)
Grundlage: Volks-Ja vom 28. September 2014 zum Zusammenschluss ZKP: Festlegung von Stossrichtung & Zielvorgaben Basis für Zusammenschlussvertrag Abstimmung in allen 34 Kirchgemeinden im Frühjahr 2017 31 für Zusammenschlussvertrag 2 dagegen (Hirzenbach und Witikon) 1 gegen Zusammenschlussvertrag, aber für Zusammenschluss (Oerlikon) Grundlage des Projekts «Umsetzung Reform 2014 – 2018» ist die Volksabstimmung vom 28. September Eine klare Mehrheit sprach sich dafür aus, die evangelisch-reformierten Kirchgemeinden der Stadt Zürich und die Kirchgemeinde Oberengstringen zu einer Kirchgemeinde zusammenzuschliessen. Die Zentralkirchenpflege (ZKP) legte in der Folge die Stossrichtung und die Zielvorgaben für den Aufbau, die Organisation und die Zusammenarbeit in einer vereinigten Kirchgemeinde Zürich fest. Auf dieser Basis wurde ein Zusammenschlussvertrag erarbeitet. Er sieht vor, dass alle Kirchgemeinden des Stadtverbands zu einer Kirchgemeinde zusammengeschlossen werden und der Verband aufgelöst wird. Die Stimmberechtigten aller 34 Kirchgemeinden stimmten im Frühjahr 2017 an Kirchgemeindeversammlungen darüber ab. 31 Kirchgemeinden sprachen sich für den Zusammenschlussvertrag aus. Die Kirchgemeinden Hirzenbach und Witikon lehnten ihn ab. Die Kirchgemeinde Oerlikon lehnte zwar den Zusammenschlussvertrag ab, stimmte aber dem Zusammenschluss zu.

4 Kurzer Blick zurück (II)
Antrag an Kirchenrat Zusammenschlussvertrag genehmigen der Synode die Vereinigung aller 34 Kirchgemeinden beantragen Beschluss des Kirchenrats vom 1. November 2017 Genehmigung Zusammenschlussvertrag Antrag an Synode Vereinigung von 32 Kirchgemeinden Kirchgemeinden Hirzenbach & Witikon autonom & eigenständig belassen Zustimmung Kirchensynode am 16. Januar 2018 Auflösung des Stadtverbands ist Bestandteil des Kirchenratsbeschlusses Gestützt auf den Vertrag, beantragte der Verbandsvorstand beim Kirchenrat, den Zusammenschlussvertrag zu genehmigen und der Kirchensynode die Vereinigung aller 34 Kirchgemeinden zur Kirchgemeinde Zürich zu beantragen. Mit Beschluss vom 1. November 2017 genehmigte der Kirchenrat den Zusammenschlussvertrag und verabschiedete zuhanden der Kirchensynode den Antrag, der Vereinigung von 32 Kirchgemeinden des heutigen Stadtverbands zur Kirchgemeinde Zürich zuzustimmen und die Kirchgemeinden Hirzenbach und Witikon als autonome, eigenständige Kirchgemeinden weiterbestehen zu lassen. Diesem Antrag stimmte die Kirchensynode am 16. Januar 2018 zu. Dieser Beschluss ist inzwischen rechtskräftig. Der Beschluss des Kirchenrats enthält nicht nur die Genehmigung des Zusammenschlussvertrags, er schliesst die Auflösung des Stadtverbands (Zweckverband) mit ein.

5 Verhandlungen zu Organisation, Vermögens- & Steuerausscheidung
Suche nach einvernehmlicher Lösung zu Ansprüchen am städtischen Steuerertrag und Vermögen Voraussetzung für Auflösung des Stadtverbands Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung der erforderlichen Vereinbarungen Bis heute keine Einigung Laufende Bemühungen um Neustart der Verhandlungen Die Kirchgemeinden Hirzenbach und Witikon sowie der Stadtverband haben nach dem Entscheid der Kirchensynode vom 16. Januar 2018 versucht, eine einvernehmliche Lösung über die jeweiligen Ansprüche am städtischen Steuerertrag und dem Vermögen zu erzielen, damit der Stadtverband aufgelöst und liquidiert werden kann. Eine von der Zentralkirchenpflege am 28. März 2018 eingesetzte Arbeitsgruppe sollte die erforderlichen Vereinbarungen ausarbeiten. Bis heute konnte jedoch keine Einigung erzielt werden. Zur Zeit laufen Bemühungen um einen Neustart der Verhandlungen.

6 Rekurs gegen Aufhebung des Stadtverbands
Rekurs der Kirchgemeinden Hirzenbach und Witikon gegen die Aufhebung des Stadtverbands vom 19. Juni 2018 vom Kirchenrat beschlossene Auflösung sei nichtig der Verband könne nicht wie vorgesehen aufgelöst werden Stellungnahme des Stadtverbands Nichteintreten auf Rekurs Entzug der aufschiebenden Wirkung Bei aufschiebender Wirkung keine Auflösung des Stadtverbands per Ende 2018 Zusammenschluss der 32 Kirchgemeinden nicht grundsätzlich in Frage gestellt, Zeitpunkt ist fraglich Aber: Weiterbestand des Stadtverbands führt zu erheblichen Schwierigkeiten, massivem Mehraufwand und einer unübersichtlichen Rechtslage Am 19. Juni 2018 haben die Kirchgemeinden Hirzenbach und Witikon bei der Rekurskommission der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich Rekurs eingelegt. Sie machen geltend, dass die vom Kirchenrat beschlossene Auflösung des Stadtverbands nichtig sei; der Verband könne nicht wie vorgesehen aufgelöst werden. Der Stadtverband hat der Rekurskommission der Landeskirche die verlangte Stellungnahme fristgerecht eingereicht. Der Verbandsvorstand fordert, dass auf den Rekurs nicht eingetreten werde bzw. dieser abzuweisen sei. Im Sinne einer vorsorglichen Massnahme beantragt er den Entzug der aufschiebenden Wirkung, damit der Stadtverband auf den geplanten Zeitpunkt der Vereinigung zur Kirchgemeinde Zürich am 1. Januar 2019 aufgelöst werden kann. Sollte die Rekurskommission dem Antrag auf Entzug der aufschiebenden Wirkung nicht stattgeben, kann der Stadtverband nicht per Ende 2018 aufgelöst werden. Obwohl der Zusammenschluss der 32 Kirchgemeinden zur Kirchgemeinde Zürich durch den Rekurs an sich nicht in Frage gestellt ist, würde der Weiterbestand des Stadtverbands über das Jahr 2018 hinaus zu erheblichen Schwierigkeiten und zu einer unübersichtlichen Rechtslage führen.

7 Was bedeutet dies für den Reformprozess?
Weitreichende Folgen, wenn Stadtverband nicht aufgelöst werden kann: Stadtverband bestehend aus Kirchgemeinden Hirzenbach, Witikon und Zürich (sofern Fusion in Kraft gesetzt wird) Mehrheit für Hirzenbach & Witikon in der ZKP und im Verbandsvorstand Finanzrechtliche Handlungsunfähigkeit der Kirchgemeinde Zürich (Kompetenzen nicht kompatibel mit Verbandsstatut) Kirchgemeindeparlament im Statut heute nicht vorgesehen Bisheriges Statut weiterhin unverändert gültig, da Anpassungen bis Ende 2018 kaum möglich Nachteile für Kirchgemeinde Zürich bei Vollzug der Vereinigung Erhebliche Doppelspurigkeiten Wenn der Stadtverband nicht aufgelöst werden kann, hat dies weitreichende Folgen. Dem Stadtverband würden die Kirchgemeinden Hirzenbach, Witikon und die Kirchgemeinde Zürich angehören. Gemäss geltendem Statut hätten Hirzenbach und Witikon die Mehrheit in der Zentralkirchenpflege und auch im Verbandsvorstand. Die Finanzkompetenzen gemäss Verbandsstatut sind mit den Kompetenzbestimmungen der künftigen Kirchgemeinde Zürich nicht kompatibel. Die Kirchgemeinde Zürich wäre finanzrechtlich nicht handlungsfähig, weil die entsprechenden Kompetenzen der Zentralkirchenpflege zustehen würden. Zudem ist ein Kirchgemeindeparlament als Organ einer Verbandsgemeinde im Statut heute nicht vorgesehen. Anpassungen des Verbandsstatuts sind zwar möglich, aber nicht bis Ende 2018, da sie Abstimmungen in allen 34 Kirchgemeinden voraussetzen. Rechtsmittel könnten dies weiter verzögern. Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass am 1. Januar 2019 das bisherige Statut weiterhin unverändert gelten wird. Die künftige Kirchgemeinde Zürich müsste die erwähnten Nachteile in Kauf nehmen, wenn die Vereinigung der 32 Kirchgemeinden wie geplant vollzogen wird.

8 Welche möglichen Auswege gibt es?
Ungeachtet des hängigen Rekurses Verbandsvorstand strebt einvernehmliche Lösung an bleibt gesprächs- und verhandlungsbereit Risiko, dass keine Einigung zustande kommt Verbandsvorstand setzt sich mit Alternativszenarien auseinander vier Varianten denkbar Ungeachtet des hängigen Rekurses strebt der Verbandsvorstand mit den Kirchgemeinden Hirzenbach und Witikon nach wie vor eine einvernehmliche Lösung an. Er bleibt gesprächs- und verhandlungsbereit. Da jedoch das Risiko besteht, dass es zu keiner Einigung kommt, ist der Verbandsvorstand verpflichtet, sich mit möglichen Alternativszenarien auseinanderzusetzen. Aufgrund der momentanen Situation sind vier Varianten denkbar.

9 Variante 1 Zusammenschluss aller 34 Kirchgemeinden gemäss ursprünglichem Antrag Per nicht umsetzbar Bleibt als längerfristige Zielsetzung bestehen KG ZH (34 KG) Diese Variante kann nicht per umgesetzt werden. Sie bleibt aber als längerfristige Zielsetzung bestehen.

10 Variante 2 Möglich, falls KG Wi
Drei autonome Kirchgemeinden ohne Stadtverband Möglich, falls Einigung bis im Herbst oder Entzug aufschiebende Wirkung Rechtskräftige Erledigung des Rekursverfahrens bis Ende unwahrscheinlich, aber immer noch möglich KG Wi KG ZH (32 KG) KG Hi Diese Variante ist möglich, falls mit Hirzenbach und Witikon bis im Herbst 2018 eine Einigung erzielt wird oder die Rekurskommission dem Rekurs die aufschiebende Wirkung entziehen wird. Mit einer rechtskräftigen Erledigung des Rekursverfahrens bis Ende 2018 kann aus heutiger Sicht und gemäss einhelliger Ansicht der juristischen Fachexperten dagegen nicht gerechnet werden.

11 Variante 3 KG Wi KG ZH KG Hi Stadtverband
Drei Kirchgemeinden unter Fortbestand Stadtverband Heutiges Statut ab unverändert anwendbar Vorgängige Anpassung kaum möglich Mehrheit der Kirchgemeinden Hirzenbach & Witikon gegenüber Kirchgemeinde Zürich Handlungsfähigkeit der neuen KG Zürich massiv eingeschränkt KG Wi KG ZH (32 KG) KG Hi Bei dieser Variante findet das heutige Statut ab unverändert auf die drei dann noch bestehenden Kirchgemeinden Anwendung. Eine vorgängige Anpassung des Statuts noch in diesem Jahr dürfte kaum möglich sein. Die Kirchgemeinden Hirzenbach und Witikon würden in eine Mehrheit gegenüber der Kirchgemeinde Zürich versetzt. Finanzrechtliche Doppelspurigkeiten würden die Handlungsfähigkeit der neuen KG Zürich massiv einschränken. Stadtverband

12 Variante 4 Verlängerung der bisherigen Organisationsform um ein oder zwei Jahre – Stadtverband bleibt bestehen Geplanter Zusammenschluss um ein, zwei Jahre hinausgeschoben Ordentliche Organwahlen in Kirchgemeinden (Kirchenpflege, RPK) Erstellen Budgets 2019 Rechtliche Grundlage für Arbeit der Kirchenkreis- kommissionen nötig 34 KG Der geplante Zusammenschluss wird hinausgeschoben und verzögert sich um ein, zwei Jahre. Die Organe in den Kirchgemeinden müssen wieder ordentlich gewählt werden (Kirchenpflege, RPK), weil eine Verlängerung der Amtsdauer nicht mehr möglich ist. Jede Kirchgemeinde muss ein Budget 2019 erstellen. Die in der Kirchgemeinde Zürich vorgesehenen Kirchenkreiskommissionen haben bereits mit Vorarbeiten begonnen. Für die Zusammenarbeit bräuchte es eine andere rechtliche Grundlage, beispielsweise mit dem Abschluss von Zusammenarbeitsverträgen. Stadtverband

13 Würdigung der Varianten
Variante 1 derzeit nicht realistisch – längerfristiges Ziel Variante 2 abhängig von rechtzeitiger Einigung bzw. Entzug aufschiebender Wirkung Variante 3 mit enormen Nachteilen für die Kirchgemeinde Zürich verbunden – unwahrscheinlich Variante 4 am wahrscheinlichsten – unpopulär, aber politisch zweckmässig und mit erheblichem Zusatzaufwand verbunden Die Variante 1 als Ergebnis der Volksabstimmung ist derzeit nicht realistisch, bleibt aber als längerfristige Zielsetzung bestehen. Die Variante 2 hängt davon ab, ob rechtzeitig eine Einigung mit Hirzenbach und Witikon erzielt wird bzw. ob die Rekurskommission die aufschiebende Wirkung entzieht. Wie und wann die Rekurskommission entscheiden wird, ist offen. Die Variante 3 kann nur mit enormen Nachteilen für die Kirchgemeinde Zürich umgesetzt werden. Das Statut des Verbands kann bis Ende 2018 nicht mehr (rechtskräftig) revidiert werden. Diese Variante ist aufgrund der erheblichen Nachteile unwahrscheinlich. Am wahrscheinlichsten ist die äusserst unpopuläre, aber politisch zweckmässigste Variante 4 mit einem erheblichen Zusatzaufwand für die Kirchgemeinden: Wahl neuer Organe Erstellen eines Budgets 2019 nach neuem Rechnungslegungsmodell HRM2 Anpassung der bereits definierten Prozesse (Finanzen, Personal usw.) zwischen der künftigen Kirchgemeinde Zürich und den Kirchenkreisen. Definition der Kompetenzen zwischen den Organen der Kirchgemeinden und den künftigen Kirchenkreiskommissionen bzw. Schaffen der dafür notwendigen Rechtsgrundlagen für die Zuordnung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung.

14 Wie gehen wir weiter vor?
Arbeiten mit Hochdruck an tragbaren Lösungswegen Chance für Umsetzung Variante 2 – allenfalls auf Anstreben einer Einigung geht weiter – braucht Parforce- Leistung aller Parallele Vorbereitungen Verschiebung der Fusion, bis die Situation geklärt ist Anpassung Verbandsstatut, falls Stadtverband noch länger bestehen sollte Wir arbeiten mit Hochdruck daran, für die einzelnen Varianten gute und für alle tragbare Lösungswege zu finden. Der Verbandsvorstand ist jedoch nach wie vor der Meinung, dass es eine Chance für die Umsetzung der Variante 2 gibt, allenfalls auch auf den Wir streben deshalb weiterhin eine Einigung an. Dazu braucht aber eine Parforce-Leistung aller Beteiligten. Parallel bereiten wir uns auf eine Verschiebung der Fusion vor, bis die Situation geklärt ist. Ebenfalls werden wir an einer Anpassung des Verbandsstatuts arbeiten, für den Fall, dass der Stadtverband noch länger bestehen sollte.

15 Schlussbemerkungen Nicht sicher, dass rechtzeitig eine Lösung gefunden werden kann Langwieriger, teurer Rechtsstreit – das Schlechteste, was passieren kann Situation vermeiden, in der es nur Verlierer gibt Zwei Sichtweisen der Dinge – beide haben ihre Berechtigung Aufgabe des Stadtverbands, eine für alle tragbare Lösung zu finden Weitere Information, wenn mehr Klarheit herrscht Wir setzen den Reformprozess mit aller Kraft fort und arbeiten am Aufbau der neuen Kirchgemeinde Zürich Wir befinden uns in einer Situation, in der es nicht sicher ist, dass rechtzeitig eine Lösung gefunden werden kann. Deshalb haben wir uns zu einer offenen Kommunikation entschieden, damit die Situation allen klar ist und wir zielgerichtet und in offener Diskussion eine Lösung finden können. Ein langwieriger, teurer Rechtsstreit, der die künftige Kirchgemeinde Zürich im Reformprozess und die Kirchgemeinden Witikon und Hirzenbach im Gemeindeaufbau behindert, wäre das Schlechteste, was passieren kann. Wir müssen eine Situation vermeiden, in der es nur Verlierer gibt. Das sind wir den reformierten Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, den Behördenmitgliedern und Mitarbeitenden aller Kirchgemeinden schuldig. Es geht nicht um Schuldzuweisungen. Wir haben zwei Sichtweisen der Dinge – diejenige der Kirchgemeinden Witikon und Hirzenbach und diejenige der künftigen Kirchgemeinde Zürich. Beide haben ihre Berechtigung. Es ist Aufgabe des Stadtverbands, mit allen Beteiligten eine tragbare Lösung zu finden. Ein japanisches Sprichwort sagt: «Löse das Problem und nicht die Schuldfrage.» Daran wollen wir uns halten. Wenn wir mehr Klarheit haben und weitergekommen sind, werden wir wieder informieren.

16 Haben Sie noch Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wenn Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per zur Verfügung. Fabian Kramer · Kommunikation · Reformierter Stadtverband Tel · Mobil ·


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