MIGRATION NACH DEUTSCHLAND Liina Puksa Migration = Zuwanderung
ARBEITEN IN DEUTSCHLAND STUDIEREN IN DEUTSCHLAND FAMILIEN-, EHEGATTEN- UND KINDERNACHZUG NACH DEUTSCHLAND FLÜCHTLINGE UND ASYLBEWERBER
ARBEITEN IN DEUTSCHLAND Mittlere Wochenarbeitszeit von 38-40 Stunden Mittlerer monatlicher Bruttoverdienst von 3450EUR (Vollzeit) Mittlere Urlaubszeit von ca. 6 Wochen Steuern: Einkommen von >8004EUR/Jahr müssen versteuert werden; Steuersatz zwischen 15% und 45% Sozialversicherungen: Kranken- und Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Unfallversicherung
STUDIEREN IN DEUTSCHLAND Kenntnis der Ausbildungssprache erforderlich (im Allgemeinen Deutsch) Aufenthaltserlaubnis notwendig – wird für 1-2 Jahre erteilt, kann verlängert werden Nach Studienabschluss kann Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr verlängert werden (für Arbeitssuche)
EHEGATTENNACHZUG Ehegatten müssen beide mind. 18 Jahre alt sein Ehegatte muss Deutschkenntnisse auf (mind.) A1-Niveau nachweisen (per Zertifikat) – Einwanderer sollen somit die Möglichkeit besitzen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen Ehegatte muss Aufenthaltserlaubnis besitzen
KINDERNACHZUG Nachziehendes Kind muss Aufenthaltserlaubnis besitzen Beide Eltern müssen Aufenthaltserlaubnis besitzen Das Kind wird mit den Eltern zusammenwohnen Wenn das Kind 16 Jahre oder älter ist, muss es gute Deutschkenntnisse haben
FAMILIENNACHZUG Möchte die Familie eines Einwanderers nachziehen, muss der Einwanderer eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und genug Wohnraum haben Möchte die (ausländische) Familie eines Deutschen nachziehen, bekommt der Ehegatte und das Kind in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis
FLÜCHTLINGE UND ASYLBEWERBER Ein Ausländer wird als Flüchtling betrachtet, wenn sich sein Leben oder seine Freiheit in Gefahr befindet aufgrund von: Rasse Religion Staatsangehörigkeit Politischer Überzeugung oder Sozialer Gruppe
ASYLANTRÄGE Auszug aus: http://www.eds-destatis.de/de/press/download/2012/03/046-2012-03-23.pdf
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!