Plädoyer für eine nachhaltige Rentenpolitik Lars P. Feld Walter Eucken Institut, Universität Freiburg und Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
Agenda Die Lage Reformen erste Säule Reformen zweite Säule Reformen dritte Säule Fazit
Die Lage
Die demografische Entwicklung
Rentensysteme im Vergleich (1) Nettoersatzraten abhängig von Ausgestaltung des jeweiligen Rentensystems Aufgrund des Äquivalenzprinzips sind die Ersatzraten für die Einkommensgruppen in Deutschland identisch
Rentensysteme im Vergleich (2) Umlagefinanzierte Rentensysteme weisen die höchsten Rentenausgaben in Relation zum BIP auf
Rentensysteme im Vergleich (3) Gesetzliches und tatsächliches Renteneintrittsalter weichen häufig voneinander ab Insbesondere in umlagefinanzierten Systemen problematisch
Rentensysteme im Vergleich (4) Besonders ungünstige demografische Entwicklung in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Wichtige rentenpolitische Änderungen seit dem Jahr 2000 Reformen bis 2007 wichtige Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der GRV bis etwa 2030 Rentenpaket „Rolle rückwärts“
Handlungsbedarf in der GRV
Altersvorsorge: kein Zurückschrauben früherer Reformen
II. Reformen erste Säule
Effekte weiterer Reformoptionen (1): z. B Effekte weiterer Reformoptionen (1): z.B. Erhöhung Renteneintrittsalter, Haltelinie Sicherungsniveau
Effekte weiterer Reformoptionen (2): Einbezug verschiedener Selbständigengruppen
Tragfähigkeitslücke, Zerlegung und Sensitivität
Auswirkungen von Reformoptionen bis ins Jahr 2080 Basisszenario: Beitragssatz 24,3 %, Sicherungsniveau 41,3 % Zurückdrehen der Reformen: 33,4% bzw. 54,0 % Höheres Renteneintrittsalter: 23,9 % bzw. 42,1 % Untergrenze Sicherungsniveau auf 45 %: Beitragssatz 26,2 % Ausweitung Versichertenkreis: Beamte und alle Selbständigen: 24,8 % bzw. 41,8 % Nur neue Selbständige, die nicht bereits obligatorisch versichert: 24,5 % bzw. 41,6 %.
Vereinheitlichung Rentenrecht Status quo: Bruttojahresarbeitsentgelt im Osten höher gewertet, sodass bei gleichem Entgelt mehr Entgeltpunkte. Und: Bewertung der Entgeltpunkte durch niedrigeren Aktuellen Rentenwert (Ost), der heute auf 85 (87) % des Westniveaus und höher als Ostlöhne (Schutzklausel Ost) Warum notwendig? Beitragsäquivalenz verletzt Gleiche Sachverhalte unterschiedlich bewertet (Kindererziehungszeiten) Regionale Einkommensunterschiede auch in Westdeutschland ohne unterschiedliches Rentenrecht
Regionale Einkommensunterschiede
Vereinheitlichung Rentenrecht Vorschlag SVR (JG 2008/09) Kosten- und verteilungsneutrale Umbasierung rentenrechtlicher Größen Entgeltpunkte auf Basis eines gesamtdeutschen Durchschnittsentgelts (keine Höherwertung der Arbeitsentgelte im Osten) berechnet und einheitlicher Aktueller Rentenwert (kein niedrigerer Ostwert). Bestandsrentner West: Korrektur Entgeltpunkte nach oben. Rentenzahlbetrag zum Umstellungszeitpunkt unverändert.
Vereinheitlichung Rentenrecht Vorschlag SVR (JG 2008/09) Verteilungseffekte im Zeitablauf je nach Lohnentwicklung. Bei Lohnkonvergenz: Bestandsrentner West gewinnen leicht, Bestandsrentner Ost verlieren leicht. Ohne Lohnkonvergenz: keine Effekte, bei dynamischerer Westentwicklung leichte Verluste westdeutscher Bestandsrentner im Vergleich zum Status quo. Versicherte: eher keine Verteilungseffekte Vorschlag BMAS Anhebung Aktueller Rentenwert Ost, Hochwertung ostdeutscher Entgelte entfällt: kostet 7,6 Mrd. Euro Weitere Besserstellung ostdeutscher Versicherter
Notwendige Maßnahmen in der GRV Kein Zurückdrehen früherer Reformen Weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters Dennoch: weiterer Beitragssatzanstieg und Absenkung des Rentenniveaus lassen sich nicht gänzlich vermeiden Kostenneutrale Vereinheitlichung des Rentenrechts in Ost- und Westdeutschland
III. Reformen zweite Säule
Verbreitung betrieblicher Altersvorsorge
Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung
Betriebliche Altersvorsorge muss attraktiver werden Weniger Aufwand für Unternehmen beim Angebot einer bAV, evtl. durch Standardprodukt Für Geringverdiener evtl. Zulagenförderung, mindestens aber Abschaffung der doppelten Verbeitragung bei Riester-Renten innerhalb der bAV Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung Arbeitnehmerbeiträge in Höhe von 7 % Bemessungsgrenze steuerfrei: weiterer Schritt konsumorientierte Besteuerung Zulagenförderung Geringverdiener von 480 Euro. Konsistenz! Riester-Rente entsprechend und Korrektur Altersvorsorgeanteil in Riester-Rente.
Betriebliche Altersvorsorge: Fallstricke Haftungsrisiko als Hemmnis: Betriebsrenten ohne Leistungsgarantie, sofern betrieblich vereinbart; automatisch versichert, wenn kein Widerspruch. Stärkung der Tarifvertragsparteien. Ohne Leistungsanspruch attraktiv? Angleichung der steuer- und abgabenrechtlichen Vorgaben Vorgelagerte Verbeitragung bAV (wie Riester): höhere GRV-Ansprüche und Vermeidung von Beitragszahlungen im Alter Bisher eingeplante Beiträge in GKV und SPV müssten kompensiert werden. Niedrigzinsen, Pensionsrückstellungen, Rechnungszins
IV. Reformen dritte Säule
Rentenlücke und Riester-Rentenniveau Zinssatz bei Schließung der Rentenlücke von Bedeutung je höher der Zinssatz desto leichter gelingt es allen Jahrgängen Rentenlücke zu schließen
Rentenlücke Rentenlücke mindestens von mehr als der Hälfte der Haushalte geschlossen Vermögensdefinition von Bedeutung
Verbreitung der Riester-Rente
Riester-Renten müssen attraktiver werden Transparenz erhöhen Produktinformationsblätter, Beschränkung der Produktzahl, evtl. Standardprodukt Nicht-Anrechnung der Eigenleistung auf die Grundsicherung im Alter Geringverdiener sehen sich fälschlicherweise als nicht förderberechtigt: Einführung einer allgemeinen Förderberechtigung Höherer Stellenwert der finanziellen Bildung in der Schulausbildung Beschränkung der Aktienquote und Substanzgarantie.
Fazit
Finanzielle Situation der GRV langfristig stabilisieren Fazit Finanzielle Situation der GRV langfristig stabilisieren Weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters bAV stärken und insbesondere für KMU und Geringverdiener attraktiver machen Zulagenförderung in der bAV durch Abschaffung der doppelten Verbeitragung bei Riester-Renten innerhalb der bAV Evtl. Standardprodukt einführen Private Altersvorsorge weiter ausbauen Mehr Transparenz Evtl. Einführung einer allgemeinen Förderberechtigung Nicht-Anrechnung von Eigenleistungen auf die Grundsicherung
Implizite Renditen der GRV