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Definition Altersvorsorge

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Präsentation zum Thema: "Definition Altersvorsorge"—  Präsentation transkript:

1 Definition Altersvorsorge
Entwurf Stand: Im engerer Sinn Zur Altersvorsorge gehören Vorsorgeprodukte und –formen, die biometrische Risiken wie Langlebigkeit, Invalidität oder Tod durch eine Geldleistung in Form einer lebenslangen Leibrente absichern. Im weiteren Sinne Zur Altersvorsorge gehören darüber hinaus Vorsorgeprodukte und -formen, bei denen verbindlich in einem rentennahen Alter eine Kapitalauszahlung vorgesehen ist, aus der eine lebenslange Leibrente finanziert werden kann. Die folgenden Altersvorsorge Produkte fallen darunter: 1. Alter durch Langlebigkeit ersetzt. OK 2. Bei der abstrakten Definition erschließt sich der Sinn der 2-Teilung noch nicht und müsste noch begründet werden. 3. „In einem rentennahen Alter …“ streichen, da diese das Renteneintrittsalter unklar definieren und die Definition damit angreifbar machen. 4. Im engeren und im weiteren Sinne

2 Gesetzliche Alterssicherung und gleichgestellte Systeme
GRV Berufsständische Versorgungseinrichtungen Beamtenversorgung Landwirtschaftliche Versorgungswerke

3 Betriebliche Altersversorgung
II. Betriebliche Altersversorgung Zielrente Rentenzusage Kapitalzusage Pensionskasse Pensionsfonds Direktversicherung Direktzusage Unterstützungskasse (mit/ohne Rückdeckung) Pensionskasse Pensionsfonds Zusatzversorgungseinrichtungen Direktversicherung Mittlerer

4 Private Altersvorsorge
III. Private Altersvorsorge Rente (Rentenfaktor, Mindestrente) Kapitalauszahlung Ohne Kapital- garantie Mit Kapital- garantie Mit Kapital- garantie Ohne Kapital- garantie Fondsgebundene Basisrente (ohne Garantie) Fondsgebundene RV (mit Kapitaloption) „klassische“ Basisrente Fondsgebundene Basisrente (mit Garantie) Riester-RV Riester-Fonds Riester-Banksparplan „klassische“ RV (ggf. mit Kapitalwahlrecht) „Neue Klassik“ Zielspar-Fonds KapitalLV (ggf. mit Rentenwahloption) Änderungen: PEPP wurde gestrichen AV Fonds ersetzt durch Zielsparfonds

5 Nicht in Renteninfo enthalten:
Vermögensaufbau Kein vertraglich vereinbartes Alter für Leistung oder Auszahlung vor 60./62. Lebensjahr Keine Geldleistung Sicht- und Einlagenkonten Tagesgeld Vermögenswirksame Leistungen Aktien- / Fondssparpläne Bausparvertrag Vermietete Immobilie Ehepartner / Erbschaften „Wohn-Riester“ Selbstgenutzte Immobilie


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