Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz

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Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Herzlich willkommen zur ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung der Ev.-ref. Kirchgemeinde Köniz vom 22. März 2017

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Art. 6 OgR / Stimmrecht   1 In der Kirchgemeinde stimmberechtigt ist, unabhängig der Nationalität, jede Person evangelisch-reformierten Glaubens, welche das 18. Altersjahr vollendet hat, seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnt und von der Einwohnerkontrolle registriert ist. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Art. 6 OgR / Stimmrecht   3 Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, sind vom Stimmrecht ausgeschlossen. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Art. 68 OgR / Verfahren   1 Das Abstimmungsverfahren ist so festzulegen, dass der wahre Wille der Stimmberechtigten zum Ausdruck kommt. 3 Das massgebliche Mehr ist die Mehrheit der Stimmenden.

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Art. 70 OgR / Form   1 Die Versammlung stimmt offen ab. 2 Ein Viertel der anwesenden Stimmberechtigten kann für die Schlussabstimmung eine geheime Abstimmung verlangen.  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Art. 71 / Stichentscheid   1 Die Leiterin oder der Leiter stimmt mit. 2 Sie oder er gibt zudem den Stichentscheid.

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Traktandenliste der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 22. März 2017

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 16. November 2016: Genehmigung Ritterhuus Köniz; Bildung von Stockwerk- eigentum, Überführung der Quote „1./2. Stock und Dachgeschoss“ vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen (Entwidmung) und gleich- zeitiger Verkauf an die Einwohnergemeinde Köniz: Genehmigung 3. Zustandsanalysen Liegenschaften; Kreditabrechnung: Kenntnisnahme 4. Verschiedenes

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Traktandum 1 Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 16. November 2016: Genehmigung

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Art. 92 OgR / Genehmigung des Versammlungsprotokolls   1 Die Kirchgemeindeverwaltung legt das Protokoll der Versammlung spätestens 14 Tage nach der Versammlung öffentlich auf. 2 Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat erhoben werden.

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Art. 92 OgR / Genehmigung des Versammlungsprotokolls   3 Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll. 4 Das Protokoll ist öffentlich.

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Traktandum 2 Ritterhuus Köniz; Bildung von Stockwerkeigentum, Überführung der Quote „1./2. Stock und Dach-geschoss“ vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen (Entwidmung) und gleichzeitiger Verkauf an die Einwohnergemeinde Köniz: Genehmigung Referentin: Brigitte Stebler, Kirchgemeinderatspräsidentin

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz 1996: Kauf der Parzelle Nr. 9568, enthaltend Pfarrhaus (Muhlernstrasse 3) Ritterhuus (Muhlernstrasse 5) Wöschhuus / Brunnenscherm (Muhlernstrasse 7 / 7b)

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz 2000: Kreditbeschluss von CHF 7,165 Mio. für Sanierung Ritterhuus und Wöschhuus Aufgrund der Finanzsituation der Kirchgemeinde wurde in der Folge beim Ritterhuus auf den Ausbau nicht benötigter Räume (1. Stock teilweise; 2. Stock und Dachgeschoss) sowie die Fassadensanierung verzichtet 2008: Kreditabrechnung über CHF 5,150 Mio. (Netto: CHF 4,970 Mio.)

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz In der Folge war die Nutzungsoptimierung der nicht ausgebauten Räumlichkeiten in der Kirchgemeinde ein Dauerthema …

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Der Kirchgemeinderat hat dann im Rahmen eines langen und mehrstufigen Meinungs-bildungsprozesses den Entscheid gefällt, Teile des Ritterhuuses im Stockwerkeigentum zu verkaufen, nämlich: 1. Stock 2. Stock Dachgeschoss

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Die Gründe: Heutiges Raumangebot des Ritterhuuses für die kirchlichen Bedürfnisse VIEL zu gross Vorhandenes Raumangebot in der Kirchgemeinde nach heutiger Lagebeurteilung mehr als genügend Kompletter Ausbau des brachliegenden Raumvolumens ist aufgrund des (Investitions)Bedarfs und der Finanzsituation utopisch

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Die Gründe (Fortsetzung): Künftige Investitionen an Fassade und Dach werden mit Teilverkauf auf mehrere Eigentümer aufgeteilt (kurzfristiges Sparpotential: CHF 50’000.00) Verkauf macht kurz- bis mittelfristig nötige Investitionen hinfällig (Sparpotential: CHF 250’000.00)

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Die Gründe (Fortsetzung): Verkaufserlös und Nichtinvestitionen geben finanzielle Handlungsfreiheit und helfen mit, andere Projekte zu realisieren (bspw. Kirche/ Kirchgemeindehaus Liebefeld; Kirchgemeindehaus Niederscherli) Pfarrhaus im Liebefeld wird ab 1. Januar 2018 voraussichtlich nicht mehr als solches benutzt

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Die Gründe (Fortsetzung): Vermietung an Dritte bedingt bauliche Massnahmen Lokalitäten eignen sich bestens für Kirchgemeindeverwaltung; eine solche Nutzung wäre zonenkonform «Umnutzung» entspricht wirtschaftlichem und zukunftsorientiertem Immobilienmanagement und führt aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu Einsparungen

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Unabhängig vom Verkauf der 3 Stockwerke im Ritterhuus ist es dem Kirchgemeinderat ein grosses Anliegen und Auftrag zugleich, die vorhandenen und bezüglich Raumfläche als genügend erachtete Infrastruktur in Zukunft noch besser zu bewirtschaften (Auslastung, Vermietung etc.) Die mit diesen Massnahmen generierten Mittel entlasten den Finanzhaushalt und können stattdessen für das kirchliche Leben und/oder nötige Sanierungen eingesetzt werden

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Mit Einwohnergemeinde Köniz ist ideale Käuferin für die 3 Geschosse im Ritterhuus gefunden worden, weil Schlossaral mit seiner (historischen) Bedeutung weiterhin uneingeschränkt der Öffentlichkeit offen steht sich partnerschaftliches und vertrauensvolles Miteinander schon andernorts bewährt hat Musikschule das Schlossareal mit Leben füllt und dem Kulturzentrum gerecht wird ausgehandelter Preis von CHF 940’000.00 – in Berücksichtigung der Rohbausituation – unseren Vorstellungen entspricht Ritterhuus so nicht zum Spekulationsobjekt wird

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Wichtig! Trotz Verkauf verbleiben im Eigentum der Kirchgemeinde: Pfarrhuus Wöschhuus / Brunnenscherm und Ritterhuus, nämlich Untergeschoss (inkl. Ritterchäller) Erdgeschoss (inkl. Rittersaal / Grossküche) Diese Räumlichkeiten stehen wie bis anhin dem kirchlichen Leben uneingeschränkt zur Verfügung!

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Und ebenso wichtig! Der Verkauf wird ohne Vorbehalte unterstützt von ehemaliger Kirchenkreiskommission Köniz heutiger Kirchenkreiskommission Mitte Bau- und Liegenschaftskommission (heute: Infrastrukturkommission) Ressortleitung Finanzen Die Bedürfnisse an das Kirchgemeindehaus Köniz sind mit den beiden – im Eigentum der Kirchgemeinde verbleibenden – Geschossen im Ritterhuus abgedeckt!

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Beschlussesentwurf Das Ritterhuus (Gebäude Muhlernstrasse 5; Köniz-Grundstücknummer 9568) auf dem Schlossareal Köniz in Stockwerkeigentum aufzuteilen, und zwar in eine Quote "Unter-/Erdgeschoss" sowie in eine solche "1./2. Stock und Dachgeschoss".

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz 2. Nach Bildung von Stockwerkseigentums-anteilen die Quote "1 ./2. Stock und Dachgeschoss" vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen zu überführen (Entwidmung) und der Einwohnergemeinde Köniz zum Preis von CHF 940'000.00 zu verkaufen; vorbehalten bleibt die Zustimmung des Parlaments von Köniz.

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Das Unter-/Erdgeschoss bleibt im Besitz der Kirchgemeinde Köniz und dient als Kirchgemeindehaus weiterhin dem kirchlichen Leben. 4. Die Ausführung des Beschlusses ist Sache des Kirchgemeinderates, insbesondere die Unterzeichnung des Verkaufsvertrages und des Nutzungs- und Verwaltungsreglementes.

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Traktandum 3 Zustandsanalysen Liegenschaften; Kreditabrechnung: Kenntnisnahme Referent: Rudolf Krähenbühl, Ressortvorsteher Finanzen

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Die Kirchgemeindeversammlung hat am 18. November 2015 einen Verpflichtungskredit von CHF 137‘000.00 für die Erstellung von Liegenschafts-Zustandsanalysen an das Büro Althaus Architekten Bern bewilligt.

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Beschlussesentwurf   Die Kirchgemeindeversammlung nimmt wie folgt von der Kreditabrechnung für die Zustandsanalysen Liegenschaften Kenntnis: Bewilligter Kredit CHF 137‘000.00 Beanspruchte Mittel CHF 123‘356.60 Kreditunterschreitung CHF 13‘643.40 2. Die Eröffnung dieses Beschlusses ist Sache des Kirchgemeinderates.

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Traktandum 4 Verschiedenes

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz Nächste ordentliche Kirchgemeindeversammlung: Mittwoch, 14. Juni 2017 in der Kirche Köniz

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