Menschenrecht auf Wasser

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 Präsentation transkript:

Menschenrecht auf Wasser Die Generalversammlung der Vereinten Nationen erkennt das Recht auf einwandfreies und sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung als ein Menschenrecht an, das unverzichtbar für den vollen Genuss des Lebens und aller Menschenrechte ist; fordert die Staaten und internationalen Organisationen auf,...Finanz- mittel bereitzustellen, Kapazitäten aufzubauen und Technologien weiterzugeben,...um die Anstrengungen zur Bereitstellung von einwandfreiem, sauberem, zugänglichem und erschwinglichem Trinkwasser und zur Sanitärversorgung für alle zu verstärken; begrüßt den Beschluss des Menschenrechtsrats, die Unabhängige Expertin für Menschenrechtsverpflichtungen in Bezug auf den Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser und sanitärer Grundver- sorgung zu ersuchen, der Generalversammlung einen jährlichen Bericht vorzulegen. Resolution 64/929, 28. Juli 2010

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. (Artikel 3) Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Ent- wicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind. (Artikel 22) Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließ- lich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung. Artikel 25) Generalversammlung der Vereinten Nationen, 10. Dezember 1948

Internationaler Pakt über wirtschaft-liche, soziale und kulturelle Rechte Artikel 11 (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen. Die Vertragsstaaten unternehmen geeignete Schritte, um die Verwirklichung dieses Rechts zu gewährleisten, und erkennen zu diesem Zweck die entscheidende Bedeutung einer internationalen, auf freier Zustimmung beruhenden Zusammenarbeit an. (2) In Anerkennung des grundlegenden Rechts eines jeden, vor Hunger geschützt zu sein, werden die Vertragsstaaten einzeln und im Wege internationaler Zusammenarbeit die erforderlichen Maßnahmen, einschließlich besonderer Programme, durchführen. Generalversammlung der Vereinten Nationen, 16. Dezember 1966

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. (Artikel 2,2) „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen.“ (Artikel 20 a)

EU Wasserrechtsrahmenrichtlinie Art. 4, Abs. 1: Die Mitgliedstaaten führen die notwendigen Maßnahmen durch, um eine Verschlechterung [bei Oberflächen- (Abs. i) und Grundwasser (Abs. II)] zu verhindern eine guten Zustand und bei Grundwasser ein Gleichgewicht zwischen Entnahme und Neubildung zu erreichen die Verschmutzung zu reduzieren, weitere Schadstoffeinleitungen zu reduzieren oder zu beenden

Die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung – Ziel 6

Die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung – Ziel 6 6.1 Bis 2030 den allgemeinen und gerechten Zugang zu einwandfreiem und bezahlbarem Trinkwasser für alle erreichen 6.2 Bis 2030 den Zugang zu einer angemessenen und gerechten Sanitär- versorgung und Hygiene für alle erreichen und der Notdurftverrichtung im Freien ein Ende setze, unter besonderer Beachtung der Bedürfnisse von Frauen und Mädchen und von Menschen in prekären Situationen 6.3 Bis 2030 die Wasserqualität durch Verringerung der Verschmutzung, Beendigung des Einbringens und Minimierung der Freisetzung gefährlicher Chemikalien und Stoffe, Halbierung des Anteils unbehandelten Abwassers und eine beträchtliche Steigerung der Wiederaufbereitung und gefahrlosen Wiederverwendung weltweit verbessern 6.4 Bis 2030 die Effizienz der Wassernutzung in allen Sektoren wesentlich steigern und eine nachhaltige Entnahme und Bereitstellung von Süßwasser gewährleisten, um der Wasserknappheit zu begegnen und die Zahl der unter Wasserknappheit leidenden Menschen erheblich zu verringern 6.5 Bis 2030 auf allen Ebenen eine integrierte Bewirtschaftung der Wasser- ressourcen umsetzen, gegebenenfalls auch mittels grenzüberschreitender Zusammenarbeit

Die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung – Ziel 6 6.1 Bis 2030 den allgemeinen und gerechten Zugang zu einwandfreiem und bezahlbarem Trinkwasser für alle erreichen 6.2 Bis 2030 den Zugang zu einer angemessenen und gerechten Sanitär- versorgung und Hygiene für alle erreichen und der Notdurftverrichtung im Freien ein Ende setze, unter besonderer Beachtung der Bedürfnisse von Frauen und Mädchen und von Menschen in prekären Situationen 6.3 Bis 2030 die Wasserqualität durch Verringerung der Verschmutzung, Beendigung des Einbringens und Minimierung der Freisetzung gefährlicher Chemikalien und Stoffe, Halbierung des Anteils unbehandelten Abwassers und eine beträchtliche Steigerung der Wiederaufbereitung und gefahrlosen Wiederverwendung weltweit verbessern 6.4 Bis 2030 die Effizienz der Wassernutzung in allen Sektoren wesentlich steigern und eine nachhaltige Entnahme und Bereitstellung von Süßwasser gewährleisten, um der Wasserknappheit zu begegnen und die Zahl der unter Wasserknappheit leidenden Menschen erheblich zu verringern 6.5 Bis 2030 auf allen Ebenen eine integrierte Bewirtschaftung der Wasser- ressourcen umsetzen, gegebenenfalls auch mittels grenzüberschreitender Zusammenarbeit

Die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung – Ziel 6 6.6 Bis 2020 wasserverbundene Ökosysteme schützen und wiederherstellen, darunter Berge, Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse, Grundwasserleiter und Seen 6.a Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit und die Unterstützung der Entwicklungsländer beim Kapazitätsaufbau für Aktivitäten und Programme im Bereich der Wasser- und Sanitärversorgung ausbauen, einschließlich der Wassersammlung und -speicherung, Entsalzung, effizienten Wassernutzung, Abwasserbehandlung, Wiederaufbereitungs- und Wiederverwendungstechnologien 6.b Die Mitwirkung lokaler Gemeinwesen an der Verbesserung der Wasserbewirtschaftung und der Sanitärversorgung unterstützen und verstärken

Wirkungsketten Mehr als zwei Drittel des weltweit von Menschen aus Seen, Flüssen und Grundwasser entzogenen Wassers entfallen auf Bewässerungslandwirtschaft. Dauerhafte und sichere Ernteerträge sind ohne regelmäßige Verfügbarkeit von Wasser nicht möglich. Nahrungsproduzenten, die Fairtradesiegel haben möchten, müssen dauerhaft entsprechende Mengen und stabile Qualität liefern können. Damit lenkt der faire Handel zusätzlich Wasserressourcen aus trockenen Weltgegenden in die Industrieländer des Nordens.

Wasser ist ein Menschenrecht Die EBI „Wasser ist ein Menschenrecht“ sammelte 2012/13 1,6 Mio. Unterschriften, wurde aber nicht von der Kommission übernommen. Am 28.2.2013 stimmte der Deutsche Bundestag mit 299 Nein-Stimmen bei 122 Zustimmungen und 124 Enthal- tungen gegen einen entsprechenden Antrag der Linken. Nestlé und der ehemalige Verwaltungsratspräsident Peter Brabeck-Letmathe unterstützen ausdrücklich das Menschenrecht auf Wasser. Jeder Mensch auf der Welt hat das Recht auf Zugang zu sauberem, gesundheitlich unbedenklichem Trinkwasser, aus dem die Menschen ihre persönlichen Bedürfnisse decken können, sowie auch Sanitärversorgung. Aber: „Wasser muss einen Wert haben.“

Die Weltwassermärkte stehen vor großen Herausforderungen Der Anstieg der Weltbevölkerung geht einher mit einer steigenden Nachfrage nach Nahrungsmitteln, Energie und sonstigen Gütern. Dies bedeutet auch einen erhöhten Wasserbedarf, der auf ein begrenztes Angebot dieser lebensnotwendigen Ressource trifft. Nutzungskonflikte sind programmiert und werden durch Verschwendung und Verschmutzung von Wasser verschärft. Wasserknappheit ist ein humanitäres Problem und kann ein Hemmschuh für die wirtschaftliche Entwicklung sein. Der Klimawandel wird viele wasserbezogene Probleme vergrößern und neue schaffen. Deutsche Bank Research 2010

Maßnahmenkatalog für die Landwirtschaft Erhöhung der Wasserpreise für die Landwirtschaft oder zumindest Abbau von Subventionen, um die Wasserverschwendung einzudämmen; Einsatz effizienterer Bewässerungstechnologien, um den Wasserverbrauch zu reduzieren und negative Begleit- erscheinungen (Versalzung der Böden) der Bewässerung zu vermeiden; Umstellung der landwirtschaftlichen Produktion in ariden Ländern auf Erzeugnisse mit geringem Wasserbedarf; Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

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