ZUM ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRETER

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Tagesordnung 1. Begrüßung
Advertisements

Was verstehen wir unter Elternarbeit?
Gremien in der Schule: Wer? Was? Wie?.
Die Klassenpflegschaft –
Schulische Übergänge – ein holpriger Weg !?
Schulstruktur und Schulaufsicht in NRW
Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung
zum Elternabend der Schulanfänger 2010!
Leitfaden für Elternvertreter
Lehrerkonferenz an der Grundschule Röttingen
Klasseneltern-versammlung
Klassenelternversammlung am 4. Dezember 2012
Eigenverantwortliche Schule
GEB Stuttgart Schulartenausschuss Gymnasium
Präventionswegweiser e.V.
Der Gesamtelternbeirat als Organ des Schulgesetzes
Vorstellung des Schulelternbeirates
Gesetzliche Grundlagen
... und welche Erfahrungen man in einem Jahr machen kann!
Die Aufgaben der Eltern-VertreterInnen 2008/09 Das „Einsteigerpaket“ für ElternvertreterInnen im EV und SGA, Aufgaben der EV-Organe, etc. finden Sie.
Plaßschule - Schulpflegschaft
Die Elternvereinigung an den Gymnasien und Realschulen der Orden und anderer freier katholischer Schulträger in Bayern
GS Langensteinbach, 6. November 2013 Informationsveranstaltung der Grundschule für Eltern der 4. Klassen: „Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden.
Leitfaden für KlassenelternvertreterInnen
Elternmitwirkung am Bergstadt-Gymnasium Lüdenscheid
Seminar „Schüler – Schule – Mitbestimmung“ 29
ELKO SCHULEN ROTHENBURG Elternmitwirkung Konstanz.
Elternmitwirkung © Deutsche Kinder- und Jugendstiftung
Eigenverantwortliche Schule Fragen und Antworten.
Eigenverantwortliche Schule - bessere Schule durch Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler in der Schule –
Elternmitwirkung am Bergstadt-Gymnasium Lüdenscheid
IGS Elternabendcafé Juli 2007
Elternarbeit an der GHS-Gildehaus
Schulgesetz zur Eigenverantwortlichen Schule
Konferenzen an der Schule
Fachleistungsdifferenzierung
Schulgremien Schulvorstand Gesamtkonferenz Eltern ? Steuergruppe
Das Amt des Elternsprechers
Eltern mit Wirkung für die Einschulungseltern
Ein „unbekanntes Recht“ chronisch kranker und behinderter SchülerInnen
Elternmitwirkung stärken
GEMEINSAM FÜR UNSERE KINDER
Klassenrat Klassensprecher Schülerparlament
Herzlich willkommen ! zur Elternversammlung „ERZIEHUNGSPARTNERSCHAFT“ 6/2/ Konzept zur Elternarbeit am OMG.
Tipps für die Elternmitwirkung Versammlung der Klassenelternvertretungen am Thomas Mohr (M.Sc.) Schulelternsprecher AVG.
Frühlingsbasteln mit den Familien am Unser Frühlingsbasteln hat auch in diesem Jahr wieder großen Spaß gemacht. Als besonderes Angebot für.
Herzlich Willkommen ! Elternabend vor der Einschulung am Samstag, den 08. September 2012.
Was ist neu in der DWMV? wichtige Infos vom Beirat der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung im BeB Claudia Niehoff vom BeB hat.
KESCH Kooperation Elternhaus - Schule
ELTERN-ENGAGEMENT ELTERN ENGAGEMENT am …….
Elternmitwirkung Pilotprojekt Elternrat im Schuljahr 2016/2017 Primarschule Domplatzschulhaus, Kindergarten Domplatz und Hofgasse Arlesheim
Herzlich Willkommen Veranstaltung für Klassenpflegschaftsvorsitzende
Klassensprecher der RegS „Am Rugard“
Übergangselternrat ÜER Schule Ueberstorf
Der Mensch IM ittelpunkt Hier Name der Schule
Herzlich willkommen! Benvenuti!.
Gremien der Hochschule
Auswertung Schulevaluation
Dienstag, :30 Uhr Vortragssaal, 1.Stock 
Elternrat Steffisburg
Gesetzliche Grundlagen
Die Schulgremien nach dem Brandenburgischen Schulgesetz
Vereinskümmerer für die Verbandsgemeinde Asbach
Elternrat Steffisburg
Elternvertreter – und nun?
Klassenpflegschaften Jgst. 6
Hier Name der Schule Das Kind IM ittelpunkt miteinander & füreinander.
Wissen Sie, dass Sie sich als Eltern
Gesetzliche Grundlagen
Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
 Präsentation transkript:

ZUM ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRETER HERZLICH WILLKOMMEN Name der Schule ZUM ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRETER AM …. ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

Elternschaft als Träger des Elternengagements! ELTERNBETEILIGUNG AUFBAU Name der Schule Schule Träger/Leitungen Lehrerkollegium/GLK/GTB Schüler/SMV Eltern/Schulgemeinschaft Gesetze SK-Ordnung Grundordnung Schulverwaltungsordnung Organe Kooperations- und Koordinations-Zirkel Schulleitung, Leitung GTB, Elternbeirat, Elternwerkstatt, Förderverein Eltern-Beirat Eltern-Werkstatt Förderverein LÜCKE Info Strukturelemente des MP Erziehungs- u. Elternthemen Kommunikation Religiöse/theologische Themen ORGANIGRAMM ELTERN-ENGAGEMENT am St. Jakobus-Gymnasium Abtsgmünd Pflege Geselligkeit Elternschaft als Träger des Elternengagements! ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

Erziehungspartnerschaft Kollektives Elternrecht GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Erziehungspartnerschaft Kollektives Elternrecht Ihre Möglichkeit, Einfluss zu nehmen auf das Miteinander von Kind und Schule Gewählte Vertreterinnen und Vertreter wirken an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit der Schule mit (Art. 17 Abs. 4 LV) ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

Erziehungspartnerschaft GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Erziehungspartnerschaft Eigenständiger Erziehungsauftrag der Schule nicht vom Elternrecht abgeleitet, sondern ihm gleichrangig gegenübergestellt (Art. 7 Abs. 1 GG) ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

Zusammenarbeit Eltern und Schule § 55 Schulgesetz GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Zusammenarbeit Eltern und Schule § 55 Schulgesetz Erziehungspartnerschaft Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungspartnerschaft ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

Zusammenarbeit Eltern und Schule § 55 Schulgesetz GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Zusammenarbeit Eltern und Schule § 55 Schulgesetz Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten, nehmen die Eltern wahr in: 1. Klassenpflegschaft 2. Elternvertretungen 3. Schulkonferenz ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

Eltern + Lehrer + Schüler GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Möglichkeit der Elternmitwirkung Schulkonferenz Eltern + Lehrer + Schüler § 47 Schulgesetz FÖRDERVEREIN SJGA MITTAGSFREIZEIT ELTERNWERKSTATT ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz Zusammensetzung Eltern der Schüler Lehrern der Klasse Klassensprecher/Stellvertreter (bei geeigneten Themen) Vorsitz Vorsitzender der Klassenpflegschaft ist der Klassenelternvertreter, Stellvertreter der Klassenlehrer ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz Aufgabe Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern und Schule Förderung des Zusammenwirken von Eltern und Lehrern in der gemeinsamen Verantwortung für die Erziehung der Jugend Eltern und Lehrer sollen sich in der Klassenpflegschaft gegenseitig beraten sowie Anregungen und Erfahrungen austauschen ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz St. Jakobus-Gymnasium Staatl. anerkannte Ganztagsschule für Mädchen und Jungen nach dem Marchtaler Plan Abtsgmünd GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz „Elternabend‟ Die Klassenpflegschaft tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen Eine Sitzung muss stattfinden, wenn ein Viertel der Eltern, der Klassenlehrer, der Schulleiter oder der Elternbeiratsvorsitzende darum nachsuchen ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz Themen des Elternabends St. Jakobus-Gymnasium Staatl. anerkannte Ganztagsschule für Mädchen und Jungen nach dem Marchtaler Plan Abtsgmünd GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz Themen des Elternabends Unterrichtung und Aussprache über: Entwicklungsstand der Klasse (z. B. Leistung, Verhalten, besondere Probleme) Stundentafel und differenziert angebotene Unterrichtsveranstaltungen (z. B. Fächerwahl, Kurse, Arbeitsgemeinschaften) Kriterien/Verfahren zur Leistungsbeurteilung ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie Versetzungsordnung und für Abschlussklassen Prüfungsordnung Lernmittel einschließlich Arbeitsmittel Schullandheimaufenthalte, Schulausflüge, Wandertage, Betriebsbesichtigungen sowie sonstige Veranstaltungen ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER AM SJGA miteinander & füreinander

Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz Förderung der Schülermitverantwortung der Klasse Durchführung der Schülerbeförderung Grundsätzliche Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz, der Schulkonferenz, des Elternbeirats und des Schülerrats ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER AM SJGA miteinander & füreinander

Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz Wahl und Wählbarkeit Die Eltern der Schüler der Klasse wählen den Klassenelternvertreter und seinen Stellvertreter (§ 57 Abs. 3 Satz 1 SchG) Die Wahl erfolgt innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Unterrichts ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER AM SJGA miteinander & füreinander

Klassenelternvertreter § 14 Elternbeiratsverordnung GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Klassenelternvertreter § 14 Elternbeiratsverordnung Wahl und Wählbarkeit Wählbar sind Eltern jedes Schülers der Klasse Ausnahmen: Schulleiter/Stellvertreter Lehrer der Schule Beamte der Schulaufsichtsbehörde Ehegatten der Lehrer der Klasse Gesetzliche Vertreter des Schulträgers Niemand kann an derselben Schule zum Klassenelternvertreter oder Stellvertreter mehrerer Klassen gewählt werden ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

Klassenelternvertreter § 17 Elternbeiratsverordnung GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Klassenelternvertreter § 17 Elternbeiratsverordnung Wahlverfahren – Wer lädt ein? Geschäftsführender Amtsinhaber/Stellvertreter In neu gebildeten Klassen: Vorsitzende des Elternbeirats oder ein von ihm bestimmter Klassenelternvertreter Ggf. Klassenlehrer oder ein vom Schulleiter bestimmter Lehrer. Die Einladungsfrist beträgt eine Woche. ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER AM SJGA miteinander & füreinander

Elternbeirat § 57 Schulgesetz GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Elternbeirat § 57 Schulgesetz ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER AM SJGA miteinander & füreinander

Elternbeirat § 57 Schulgesetz GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Elternbeirat § 57 Schulgesetz Zusammensetzung Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

Elternbeirat § 57 Schulgesetz GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Elternbeirat § 57 Schulgesetz Allgemeine Aufgaben Interesse und Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung wahren und pflegen Gelegenheit zur Information/Aussprache schaffen Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern beraten und der Schule unterbreiten Mitarbeit an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule stärken Der Elternbeirat wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

Elternbeirat § 57 Schulgesetz GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Elternbeirat § 57 Schulgesetz Aufgaben Der Elternbeirat soll gehört werden, bevor der Schulleiter Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind Der Schulleiter unterrichtet den Elternbeirat über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

Elternbeirat § 57 Schulgesetz GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Elternbeirat § 57 Schulgesetz Wahlen Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter Die Klassenelternvertreter/Stellvertreter bilden den Elternbeirat die Schule Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

Schulkonferenz § 47 Schulgesetz GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Schulkonferenz § 47 Schulgesetz ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

Schulkonferenz § 47 Schulgesetz GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Schulkonferenz § 47 Schulgesetz Zusammensetzung Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Die Schulkonferenz ist das oberste Entscheidungsgremium jeder Schule. ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

Schulkonferenz § 47 Schulgesetz GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Schulkonferenz § 47 Schulgesetz Aufgabe Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülern fördern Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten Über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, beraten und beschließen miteinander & füreinander

Schulkonferenz § 47 Schulgesetz GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Schulkonferenz § 47 Schulgesetz Die Schulkonferenz entscheidet: Schulpartnerschaften Unterrichtsverteilung (5/6 Tage), Unterrichtsbeginn Allgemeine Angelegenheiten der SMV Stellungnahme gegenüber dem Schulträger zur Namensgebung der Schule Änderung des Schulbezirks Stellungnahmen zur Schülerbeförderung Einrichtung freiwilliger AGs Haushaltsmittel ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

Schulkonferenz § 47 Schulgesetz GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Schulkonferenz § 47 Schulgesetz Die Schulkonferenz ist anzuhören: Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz Einrichtung/Beendigung eines Schulversuchs Änderung der Schulart, -form, -typ oder -teilung, -zusammenlegung, -erweiterung oder -aufhebung Genehmigung von wissenschaftlichen Forschungsvorhaben Entscheidungen über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 90 Abs. 4 Ausstattung und Einrichtung der Schule, sowie Baumaßnahmen ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

Schulkonferenz § 47 Schulgesetz GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Schulkonferenz § 47 Schulgesetz Schulkonferenz berät und gibt Einverständnis: Erlass der Schul- und Hausordnung, Allgemeinen Fragen der Klassenarbeiten und Hausaufgaben Durchführung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Durchführung von besonderen Schulveranstaltungen Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen (z. B. Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalte) ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

An die Arbeit – jetzt wird`s praktisch… Name der Schule ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

Wo alles beginnt – Keimzelle Klasse Name der Schule Erfolgreiche Elternarbeit beginnt mit der kleinsten Einheit – in der eigenen Klasse Elternabende Vertrauensverhältnis zum Klassenlehrer/Fachlehrer/Leitungen Gemeinsame Aktionen Ausflüge Bastelaktionen(Schülerkisten) Stammtisch/Gesellige Zusammenkünfte Informationsfluss in beide (!) Richtungen (Bei Wechsel Klassenlehrer pers. Treffen von EV und KL bzw. Vorabtreffen bei besonderen Themen) ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

Aufgaben der Elternvertreter Name der Schule Teilnahme an der Elternbeiratssitzung der Einrichtung Informationsweitergabe (idealerweise per Email-Verteiler – direkt oder über Frau Henle Achtung: Abfrage: Datenschutz u. verdeckt mailen) Protokolle Infobrief Kasse Organisation der 2 Elternabende Vermittler bei Problemen in der Klasse (Bitte nicht zurückhalten – Gemeinschaft statt Einzelkämpfertum/bei Herausforderungen die alle betreffen)  ABER: Probleme einzelner Kinder sollten die Eltern direkt mit dem Lehrer besprechen (Ruhe bewahren – Contenance) ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

Organisation Klassenpflegschaftsabende Name der Schule Einladung verschicken, ca. 2 Wochen vorher Termin/Agenda mit Klassenlehrer abstimmen (Abfrage bzgl. gewünschter Themen bei den Eltern) Beispiele für Einladungen mit TOP: Thema aus der Beiratssitzung, Bsp. Konfliktlösungsmodell zur Diskussion Stand der Klasse Vernetzter Unterricht Freizeitvorbereitung der Klasse Bildungswege nach der Grundschule (3./4. Kl. GS) Ausblick in das nächste Schuljahr Wie können wir Eltern unsere Kinder zu Hause fördern? Unsicherheiten bei Freiarbeit Wünsche und Anregungen  Kurz-Protokoll an die Eltern im Nachgang ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

GEMEINSAME AKTIONEN Name der Schule Zur Stärkung der Klassengemeinschaft und dem Gefühl der Zusammengehörigkeit, z. B: Kennenlernnachmittag Bastelstunden Stammtische (lockere Art des Zusammenseins) Abschiedsfest Sommerfest Betriebsbesichtigungen Weihnachtsfeier gemeinsame Wanderungen oder Aktivitäten usw. ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

Wo bekomme ich Unterstützung? Name der Schule Handreichung für Elternbeiräte – (im Aufbau befindlich) Elternbeiratsvorsitzende Schulleitung Klassenlehrer Verbindungslehrer Leitung GTB Frau Bieg Eltern und Klassengemeinschaft ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

Wo bekomme ich Unterstützung? Name der Schule Satzungen und Elternschaftsordnung Aufgabenbeschreibung Erklärung der Gremien Beispiele für Einladungen zu Elternabenden Gemeinsame Aktionen Protokolle Jeder Elternvertreter sollte sein Exemplar mit neuen Dokumenten aktualisieren IM AUFBAU! ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

FRAGEN UND ANTWORTEN Name der Schule miteinander & füreinander ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander