Finanzierung der Wohneigentumsförderung

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 Präsentation transkript:

Finanzierung der Wohneigentumsförderung Stefan Drack, 20. Juni 2017 – Siehe auch Bundesverfassung, Art. 108 Fall 1, Eigenmietwertbesteuerung * Die Wohneigentumsförderung erfolgt hauptsächlich in Form von Abzügen für den Hypothekar-zins. Bis zu einem Zins in der Grössenordnung von 2,5% kann die Wohneigentumsförderung durch die Steuern auf den Eigenmietwert gedeckt werden. Abzüge für Unterhaltskosten sind hier einfachheitshalber weggelassen. Besonderheit: Die Förderung ist abhängig vom Zinssatz! Finanzierung durch allgemeine Steuern Förderung Finanzierung durch Steuern auf den Eigenmietwert 1% 2% 3% 4% 5% 6% Hypothekarzins Fall 2, Eigenmietwert abgeschafft (Kommissionsinitiative 17.400?) Die Wohneigentumsförderung muss vollumfänglich aus den allgemeinen Steuern gedeckt werden. Die Wohneigentümer sind steuerfrei, die Mieter bezahlen indirekte Steuern für das Wohnen, denn Vermieter bezahlen Einkommens- resp. Gewinnsteuern auf Mieteinnahmen. Die Mieter bezahlen indirekte Steuern für das Wohnen. Förderung Finanziert durch allgemeine Steuern Die Gruppe der Wohneigentümer bezieht Fördergeld, ist aber betreffend Wohnen steuerbefreit. Fall 3, Wohnsteuer (Einheitssteuer auf den Wohnkonsum) Mieter und Wohneigentümer versteuern ihren Wohnkonsum. Damit kann u.a. die Wohneigentumsförderung finanziert werden. Förderung Ein Teil der Förderung wird durch die Wohnsteuer der Mieter finanziert Ein Teil der Förderung wird durch die Wohnsteuer der Eigentümer finanziert Farblegende: Allgemeine Steuergelder ohne Zweckbindung * Der Fall 1 gilt in ähnlicher Form auch für die private Vermietung: Steuern auf Mieteinnahmen, Abzüge für Schuldzinsen und Unterhaltskosten. Steuergelder von Wohneigentümern Steuergelder von Mietern X097 Finanzierung der Wohneigentumsfoerderung V02.pptx Seite 1 20.6.2017

Abbildungen 4 und 11 aus der Studie zur Eigenmietwertbesteuerung von Mario Morger, ESTV, 19.05.2014 Sehr eindrücklich zeigt Abbildung 4 die grossen Steuerausfälle bei hohen Hypothekarzinsen. Beispiel: Bei einem Hypothekarzins von 3,6% ergibt sich ein negativer Steuerertrag von 310 Millionen CHF. (Basis für diese Hochrechnung sind die direkten Bundessteuern von Bern mit einem Hypothekarzins von 2, 6% im Jahr 2010.) Abbildung 11 zeigt die durchschnittliche Förderung von Haushalten, abhängig von ihrem Einkommen. Beispiel: Bei einem steuerbaren Einkommen von 125‘000 CHF beträgt die Förderung bei den Bundessteuern im Schnitt 1‘000 CHF pro Jahr. Schätzung: Diese Förderung betrug über 15 Jahre (2000 bis 2014) im Aargau rund 5,3 Milliarden CHF und in der gesamten Schweiz rund 70 Milliarden CHF. X097 Finanzierung der Wohneigentumsfoerderung V02.pptx Seite 2 20.6.2017