Unterscheidung der Kosten

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Unterscheidung der Kosten Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten

Basis für die Kosten Grundtaxe / Hotelkosten Private Auslagen Lage des Zimmers Zimmergrösse Belegungsart Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten

Basis für die Kosten Betreuungskosten (nicht KVG anerkannte Kosten) Definition im Kanton Zug / 15% der Kosten des Pflegepersonals gelten als Betreuungskosten und werden nicht vom Krankenversicherer übernommen und können als Betreuungskosten in Rechnung gestellt werden Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten

Basis für die Kosten Pflegekosten Als Pflegekosten gelten die Kosten der Pflegeleistungen nach Krankenversicherungsgesetz oder anders definiert „pflegerische Tätigkeiten welcher der Bewohner aus gesundheitlichen Gründen benötigt“. Die Pflegetätigkeiten sind in Erfassungssystemen (BESA / RAI / Plaisier) definiert, welche die entsprechenden Zeitfaktoren beinhalten. Anhand dieser Systeme werden die durchschnittlichen Pflegeminuten ermittelt und ausgewiesen. Anhand dieser Minuten wird eine Pflegestufe ermittelt. (1 bis 12 Stufen). Ein Stufenwechsel erfolgt alle 20 Minuten. Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten Beispiel: Stufe 1 bis 20 Minuten Stufe 2 21 bis 40 Minuten Stufe 3 41 bis 60 Minuten Stufe 4 61 bis 80 Minuten ……… ……….

Basis für die Kosten Private Auslagen Diese sind nicht generell zu bestimmen da es auf die persönlichen Bedürfnisse ankommt. Konsumationen in der Cafeteria , Coiffeurbesuche, Kleider etc. Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten

Wer bezahlt was? Grundtaxe / Hotelkosten Bewohner / Bewohnerin Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten

Wer bezahlt was? Betreuungskosten (nicht KVG anerkannte Kosten) Bewohner / Bewohnerin Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten

Wer bezahlt was? Pflegekosten Krankenkasse (Fr. 9.-- pro Pflegestufe) Hilflosenentschädigung* Fr. 19.– von Stufe 5 bis 7 Fr. 31 .– von Stufe 8 bis 12 *Spezialregelung im Wartejahr Beteiligung des Bewohners 10% vom Krankenkassenbeitrag (0.9 Fr. pro Stufe) Wohnsitzgemeinde Restliche Pflegekosen Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten

Rechnungsbeispiel ohne Pflege Grundtaxe Kostenübernahme durch Bewohner Betreuungstaxe Kostenübernahme durch Bewohner Private Auslagen Kostenübernahme durch Bewohner

Rechnungsbeispiel mit Pflege schwerste Pflegestufe Grundtaxe Kostenübernahme durch Bewohner Betreuungstaxe Kostenübernahme durch Bewohner Pflegekosten brutto Effektive Kosten der Pflege Beitrag Krankenkasse Wird dem Bewohner auf der Rechnung direkt abgezogen (*MIGEL - Pauschalbeitrag an Pflegematerialen etc. gem. sep. Liste) Gemeindebeitrag Wird dem Bewohner auf der Rechnung direkt abgezogen Im Bewohneranteil ist die Hilflosenentschädigung eingerechnet. Diese wird bei Anspruch direkt auf das Konto des Bewohners / der Bewohnerin überwiesen (Stufe 12 /Fr. 930.--) Private Auslagen Kostenübernahme durch Bewohner Rechnungsbetrag Welcher überwiesen werden muss

Rechnungsbeispiel mit Pflege tiefste Pflegestufe Grundtaxe Kostenübernahme durch Bewohner Betreuungstaxe Kostenübernahme durch Bewohner Pflegekosten brutto Effektive Kosten der Pflege Beitrag Krankenkasse Wird dem Bewohner auf der Rechnung direkt abgezogen (*MIGEL - Pauschalbeitrag an Pflegematerialen etc. gem. sep. Liste) Gemeindebeitrag Wird dem Bewohner auf der Rechnung direkt abgezogen Im Bewohneranteil ist keine Hilflosenentschädigung eingerechnet, da bei dieser Stufe kein Anspruch besteht. Private Auslagen Kostenübernahme durch Bewohner Rechnungsbetrag Welcher überwiesen werden muss

Finanzierung der Bewohnerleistungen Ergänzungsleistungen Vermögensverzehr Wenn nicht ausreichend AHV / Pension / div. Einnahmen Wenn nicht ausreichend

Für die Beantwortung von Fragen stehen wir Ihnen gerner zur Verfügung Für die Beantwortung von Fragen stehen wir Ihnen gerner zur Verfügung. Rufen Sie uns an 041 / 754 66 00