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Neue Pflegefinanzierung. Finanzierung eines Heimplatzes.

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Präsentation zum Thema: "Neue Pflegefinanzierung. Finanzierung eines Heimplatzes."—  Präsentation transkript:

1 Neue Pflegefinanzierung

2 Finanzierung eines Heimplatzes

3 Grundsätzlich übernehmen im Kanton Zug die Krankenversicherer, sowie die öffentliche Hand den grössten Teil der anerkannten Pflegekosten

4 Basis Finanzierungsmodell Dieses Finanzierungsmodell ist auf das Krankenversicherungsgesetz, das Spitalgesetz des Kantons Zug und die Verordnung Langzeitpflege aufgebaut und gilt nur für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zug.

5 Unterscheidung der Kosten Grundtaxe (Hotelkosten) Betreuungskosten Pflegekosten Private Auslagen

6 Inhalt der Grundtaxe Miete des Zimmers Heizung, Kalt- und Warmwasser, Strom, Radio-, TV- Kabelanschluss Drei Hauptmahlzeiten inklusive Wasser, Tee und Kaffee Waschen und Bügeln der persönlichen Wäsche Periodische Reinigung des Zimmers Bett- und Frottéwäsche inkl. Waschen Teilnahme an hausinternen Veranstaltungen Grundtaxe (Hotelkosten)

7 Betreuungskosten Die Betreuungskosten richten sich nach den Kosten des im Betrieb arbeitenden Pflegepersonals. Im Kanton Zug gelten 15 % der Kosten als nicht-KVG- pflichtige Leistungen des Pflegepersonals und bilden die Betreuungskosten. Grundtaxe (Hotelkosten) Betreuungs- kosten Gemäss Beschluss der Gemeinden beteiligen sich ALLE Bewohner/innen unabhängig vom Pflegebedarf im gleichen Umfang an diesen Kosten. Sie bilden die Betreuungstaxe pro Bewohnertag

8 Betreuungskosten SOVOKO Sozialvorsteherkonferenz Es wird davon ausgegangen, dass auch Personen ohne Pflege von der Anwesenheit des Pflegepersonals profitieren. Es handelt sich dabei um Dienstleistungen wie: Informelle Kontakte, Vermittlung von Sicherheit durch die dauernde Anwesenheit von Personal Begleitung zu Anlässen, Kleine Handreichungen Erinnerungen an Termine Ausrichten von Nachrichten

9 Pflegekosten Die Pflegekosten richten sich nach der Pflege- bedürftigkeit. Im Kanton Zug gelten 85 % der Leistungen des Pflegepersonals als KVG-pflichtige Kosten und bilden die Pflegekosten Grundtaxe Hotelkosten Betreuungsk osten Pflege- kosten Die Pflegebedürftigkeit wird mit einem Bedarfsermittlungssystem in 12 gleich- mässigen Stufen zu 20 Minuten ermittelt. Im Kanton Zug arbeitet ein Teil der Altersinstitutionen mit dem Erfassungssystem BESA – ein anderer mit dem Erfassungssystem RAI.

10 Wie wird die Pflegebedürftigkeit ermittelt und festgehalten Ressourcenklärung Zielvereinbarung Leistungsverrechnung Individuelle, bedarfsgestützte Pflege

11 Bewohner -Sicht Pflege-Sicht Beide Sichten sind gleichwertig Gemeinsame Zielvereinbarung Reflexion der Zielerreichung

12 Informationssammlung erkennen von Ressourcen und Problemen Zielvereinbarung festsetzen Ableiten und Planen der Pflegemassnahmen Durchführen der Pflege Beurteilung der Wirkung der Pflege (Zielerreichung) Erfassen der Pflegeleistung Verrechnen der Pflegeleistung Pflegeplanung Dokumentation Hausarzt Versicherer

13 Private Auslagen Diese sind nicht genau zu bestimmen da es auf die persönlichen Bedürfnisse ankommt. Die Ergänzungsleistungen setzen für die privaten Auslagen im Heim einen Betrag von Fr. 520.-- pro Monat für die privaten Auslagen ein. Grundtaxe (Hotelkosten) Betreuungskosten Pflegekosten Private Auslagen

14 Wer bezahlt was?

15 Grundtaxe (Hotelkosten) Bewohner Betreuungs- kosten Bewohner Pflegekosten Hilflosenentschädigung Gemeindebeitrag Krankenkasse Bewohner Private Auslagen Bewohner Übersicht

16 Aufteilung der Pflegekosten Krankenversicherer Fr. 9.00 Pro Stufe und Tag Zusätzlich Fr. 2.00 Migel pro Tag BewohnerInnen Pflegekostenbeitrag 10% vom Krankenkassenbeitrag der jeweiligen Pflegestufe Max. Fr. 10.80 pro Tag Hilflosenentschädigung Wartefrist 1 Jahr Bis Stufe 4 ---- Ab Stufe 5 Fr. 19.00 pro Tag Ab Stufe 8 Fr. 30.00 pro Tag EinwohnergemeindeRestliche Pflegekosten

17 GesamtpflegekostenStufe 1 Fr. 11.00 + Fr. 2.00 Migel Stufe 5 Fr. 99.00 + Fr. 2.00 Migel Stufe 12 253.50 + Fr. 2.00 Migel Beitrag Krankenversicherung (Migel) Fr. 9.00 + Fr. 2.00 Migel Fr. 45.00 + Fr. 2.00 Migel Fr. 108.00 + Fr. 2.00 Migel BewohnerInnenFr. 0.90Fr. 4.50Fr. 10.80 Hilflosenentschädigung Wartefrist 1 Jahr ----Fr. 19.00Fr. 30.00 EinwohnergemeindeFr. 1.10Fr. 30.50Fr. 104.70 Beispiel Pflegekosten pro TAG

18 BESA Stufe 1 mögliches Beispiel Baden, Duschen inkl. Haare waschen 1-3 Mal pro Woche, Medikamente verabreichen, 1-3 Mal pro Tag, Messen von Blutdruck, Puls Gewicht, Temperatur etc. 1-3 Mal pro Monat, Gezielte und geplante Hautkontrolle 1-4 Mal pro Woche………

19 BESA Stufe 5 mögliches Beispiel Information zur Zeit/Situation/Person/ Tagesstruktur, Verbale Kenntnisse über die Örtlichkeiten vermitteln, Training zur Erhaltung der Erinnerung / Zeitablesen, Einübung zur Benutzung von Rufanlagen, Suchsystemen, Beistand in aufwühlenden Situationen, Information und Beratung zur Erkenntnis bezüglich eigener Ressourcen und Strategien, Planen einer gezielten und individuellen Tagesstrukur, Unterstützung bei Teilnahem an Gemeinschaftsänlässen, Begleiten von und zur Toilette, Einüben Umgang mit Hilfsmitteln, Stützstrümpfe an- und ausziehen / Beine einbinden, Morgen- und Abendtoilette inkl. Intimpflege, Hautkontrolle, Kämmen, Baden, Duschen inkl. Haare waschen, Nagelpflege (Hand), Fusspflege, Betten inkl., An-/Auskleiden, Rasieren, Mundpflege, Reinigen nach Toilettengang, Einläufe machen, Einbringen und Wechseln von Inkontinenzeinlagen, auffordern zum Essen oder Trinken, Medikamente verabreichen, Einreiben von rezeptpflichtigen Salben, Messen von Blutdruck und Puls Gewicht, Temperatur ect……..

20 Hilflosenentschädigung (HILO): Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigt, ist im Sinne der IV «hilflos» und kann eine Hilflosenentschädigung erhalten Ab Pflegestufe 5 kann frühestens nach einer Wartefrist von einem Jahr Hilflosenentschädigung beantragt werden.

21 Arzt, Medikamente, Therapien Beim Privatarztsystem stellt der Hausarzt seine Kosten, inklusive Medikamente, dem Bewohner direkt in Rechnung. Therapien werden separat verrechnet.

22 Finanzierung der Bewohnerleistungen AHV / Pension / div. Einnahmen Vermögensverzehr Ergänzungsleistungen Wenn nicht ausreichend

23 Wichtigste Änderung im Bundesgesetz Vermögensfreibetrag für Ergänzungsleistung Reinvermögen bei Alleinstehenden bisher Fr. 25‘000 neu Fr. 37‘000 Reinvermögen bei Ehepaaren bisher Fr. 40‘000 neu Fr. 60‘000


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